Seite 15 von 20

Re: Kostenübernahme/Widerspruch/K.Ptbs<Trigger

Verfasst: Fr 26. Apr 2019, 14:41
von Martin Mainz
Hallo Lt. und herzlich willkommen im Forum!

Schau auch mal in diesen Strang, da dürften sich schon viele Infos zum Thema finden: https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=22&t=8247

Bin Laie. Ich glaub aber schon, daß sich die KK sich an den MDK weitestgehend halten muss, sonst haben sie vor Gericht schlechte Karten. Dann gibts auch sowas wie Prozesskostenbeihilfe für nen Anwalt vorm Sozialgericht, etc. Eilantrag gibts auch, wenn die KK verschleppen und natürlich die Genehmigungsfiktion, die ist in Deinem Fall aber wohl nicht relevant.

Viel Glück und auf das es schnell geht.

Re: Kostenübernahme/Widerspruch/K.Ptbs<Trigger

Verfasst: Fr 26. Apr 2019, 16:02
von Lt.Gucky
Ich danke dir !

Ich glaube, damit könntest Du Recht haben. Falls die Sache vor das Sozialgericht geht, wird es für die von Vorteil sein sich auf ein zweites Gutachten von einem unabhängigen Dienstleister berufen zu können.

Ich habe denen folgendes geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bedanke mich für die schnelle Antwort bezüglich des Status der Bearbeitung meines
Widerspruchs.

In dem Brief teilten Sie mir mit, dass die Widerspruchsbegutachtung durch
den MDK trotz mehrfacher Erinnerung noch nicht durchgeführt worden ist.

Auch der MDK teilte mir mit, dass trotz der Erinnerung die Bearbeitung noch unbestimmte
Zeit in Anspruch nehmen kann.

Da ich auf dieses Medikament angewiesen bin weil es meine Lebensqualität erheblich
verbessert, kann ich nicht länger als nötig auf ein Ergebnis warten.

Ich möchte bis zum 1 Juli 2019 eine Entscheidung Ihrerseits den Widerspruch betreffend.

Falls Sie sich bis dahin nicht entschieden haben, werde ich alle mir möglichen rechtlichen
Schritte einleiten.

Wenn Sie den Widerspruch ablehnen, strebe ich eine Klage vor dem Sozialgericht an.

Re: Kostenübernahme/Widerspruch/K.Ptbs<Trigger

Verfasst: Fr 26. Apr 2019, 16:39
von Martin Mainz
3 Monate erscheinen mir lange. In der Regel haben die vom Erstantrag 3 Wochen (bzw. 5 mit MDK) Zeit für eine Entscheidung. Da Du schon im Widerspruchsverfahren bist, haben die natürlich jetzt sehr viel mehr Zeit. Deswegen Eilverfahren vor dem SG, aber so genau weis ich das auch nicht. Vielleicht schreibt ja noch jemand anderes dazu.

Re: Kostenübernahme/Widerspruch/K.Ptbs<Trigger

Verfasst: Fr 26. Apr 2019, 17:11
von Lt.Gucky
Der Antrag auf die Kostenübernahme wurde von der KK (mit Begutachtung durch den MDK) nach sage und schreibe 10 Tagen abgelehnt.

Soweit ich weiß kann ich erst nach sechs Monaten rechtliche Schritte einleiten (Widerspruch).

Auf jeden Fall, geht der Brief mit meiner Forderung am Montag raus.

Am 1 Juli sind sechs Monate rum. Man sollte meinen, dass die dazu in der Lage sind eine Entscheidung zu treffen bei einer Bearbeitungszeit von einem halben Jahr.

Frist bei Antrag auf Kostenübernahme

Verfasst: Di 30. Apr 2019, 15:11
von Bandscheibe420
Guten Tag,
meine Ärztin und ich haben gemeinsam am 26.03.2019 einen Antrag Auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt.

Am 28.03.2019 bestätigte mir die Krankenversicherung den erhalt der Unterlagen, zudem müssten noch Informationen von meinem Behandelnden Arzt eingeholt werden und die Krankenversicherung wies mich auf einen Zeitraum von zwei bis drei Wochen hin .

Am 16.04.2019 bekam ich Nachricht das die Unterlagen (vermutlich vom behandelnden Arzt) am 01.04.2019 eingegangen sind und die Anfrage nun an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung weitergeleiter wird und die Bearbeitung etwa zwei Wochen dauern wird.

Am 30.04.2019 bekam ich ein Schrieb mit datum vom 23.04.2019

Sehr geehrter Herr P.

vielen Dank für Ihre Unterlagen vom 01.04.2019 zum Antrag auf Kostenübernahme einer Cannabioidtherapie. Sicherlich warten sie schon auf Antwort von mir.

Der Gesetzgeber setzt unss für die Entscheidung eine Frist von fünf Wochen, da ich für die Klärung Ihrer Anfrage eine Gutachtliche Stellungnahme vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einhole. Er berät uns und prüft Ihre Unterlagen aus medizinischer Sicht. Damit kann ich Ihre Anfrage bestmöglich und umfassend für sie klären. Fristende ist der 06.05.2019

Ich möchte gerne schneller sein als die gesetzliche Frist und Ihr Anliegen umgehend bearbeiten. Bisher war mir dies jedoch noch nicht möglich, da ich noch auf Rückmeldungvon Ihrem behandelndem Arzt warte. Bei dieser habe ich am 23.04.2019 folgende Information Angefragt:

Angaben zur medikamentösen Schmerztherapie im Verlauf und einen Orthopädischen Befundbericht.

Erst wenn mir diese Unterlagen vollständig vorliegen, kann ich ihr Anliegen abschließend bearbeiten und Sie konkret informieren. Erfahrungsgemäß kann das bis zum 20.05.2019 dauern. Anschließend komme ich wieder auf sie zu und Informiere sie

Herzlichen Dank für ihre Unterstützung


Nun zu meiner Frage,
welche Frist ist nun bindend, die vom 06.05.2019 oder zum 20.05.2019?

Grüße
Scheibe

Re: Frist bei Antrag auf Kostenübernahme

Verfasst: Di 30. Apr 2019, 19:01
von Martin Mainz
Hallo Bandscheibe und herzlich willkommen im Forum!

Bindend ist die Frist ab Antragseinreichung, 3 Wochen ohne bzw. 5 Wochen mit Einschaltung des MDK. Also wäre das der 26. von mir aus auch der 28.03.2019. Dann wäre der 02.05.2019 der Stichtag, wenn Feiertage dazwischen gelegen haben (Ostern) scheint mir der 06.05. durchaus realistisch.

Die fünf Wochen sind dafür da, auch fehlende Unterlagen nachzureichen zu lassen. Fehlende Unterlagen sind in der Regel kein Grund für eine Verzögerung, diese darf nur aus wichtigen Grund passieren und es muss schriftlich informiert werden. Höchstens kann die KK auf Grund mangelnder Zusammenarbeit eine Ablehnung rausgeben, aber auch die muss Fristgerecht sein.

Ich würde die Entscheidung abwarten und bei Ablehnung versuchen mit Anwalt die Fiktion durchzubekommen.

Ablehnung Widerspruch Blüten - Therapieempfehlung Dronabinol

Verfasst: Do 2. Mai 2019, 12:48
von Amigo_
Guten Tag zusammen,

ich habe mal eine Frage unzwar bin ich Cannabispatient seit knapp 1,5 Jahren als Privatpatient in Behandlung bei Dr. Grotenhermen für die Behandlung meines Morbus Crohns. Nun habe ich vor knapp 3 Monaten eine Kassenärztin kennen gelernt, die mich bei der Antragsstellung für eine Kostenübernahme unterstützt.


Der sehr ausführlich beschriebene Antrag wurde abgelehnt, daraufhin ein Widerspruch mit sehr ausführliche Begründung eingereicht seitens der Ärztin. Wieder eine Ablehnung erhalten am 18.04.
Eigentlich wollte ich vor dem Sozialgericht klagen, jedoch bekam ich heute einen Anruf von der Sachbearbeiterin der Krankenkasse. Man hätte Rücksprache gehalten mit einer Apothekerin und diese würde einen indivudellen Heilversuch mit Dronabinol (da wohl das gängigste und standardisiertes Cannabisarzneimittel) befürworten, eine Behandlung mit Cannabisblüten (wegen Inhalation und wenig Studien) sowie Tilray Vollextrakt (keine weitere Begründung).

Um einem individuellen Heilversuch mit Dronabinol in Anspruch zu nehmen, müsste ich den Widerspruch zurückziehen. Meine Ärztin ist aber zwei Wochen im Urlaub und die Sachbearbeiterin ebenfalls ab morgen für zweieinhalb Wochen. Die Ärztin möchte gerne telefonisch nochmal Rücksprache mit der Kasse halten, da Sie die ganze Vorgehensweise suspekt findet.


Meine Frage jetzt, wie soll ich weiter fortfahren? Gibt es eine Frist um gegen einen abgelehnten Widerspruch zu klagen bzw. diesen zurückzuziehen? Kann ich irgendwie die Frist hemmen bzw. stoppen? Sind das Tricks der Krankenkasse, um mich in eine Rücknahme des Widerspruchs zu drängen, weil sie wissen, ich habe gute Chancen vor dem Sozialgericht?
Kann man so ein gerichtliches Verfahren auch beschleunigen, sodass es eventuell sinnvoll ist keinen Therapieversuch mit Dronabinol zu versuchen, sondern direkt zu klagen, um schneller Cannabisblüten übernommen zu bekommen?

Ich habe leider keine rechtliche Beratung, da ich mir sonst meine Blüten nicht leisten kann (arbeite in Vollzeit - Prozesskostenhilfe kann ich nicht in Anspruch nehmen).

Danke und viele Grüße!

Re: Ablehnung Widerspruch Blüten - Therapieempfehlung Dronabinol

Verfasst: Do 2. Mai 2019, 13:06
von Patient_H
Moin,

Diagnose? Erst dann kann man helfen. (Schmerzen, Schmerzschübe wären ideal)

Re: Ablehnung Widerspruch Blüten - Therapieempfehlung Dronabinol

Verfasst: Do 2. Mai 2019, 13:39
von Amigo_
Wie im ersten Satz beiläufig erwähnt leide ich unter Morbus Crohn, eine chronisch entzündliche Darmerkrankung. Symptome die behandelt werden sollen sind abdominelle Schmerzen, Bauchkrämpfe, vermehrte Stuhlgänge sowie Apetittlosigkeit.

Re: Ablehnung Widerspruch Blüten - Therapieempfehlung Dronabinol

Verfasst: Sa 4. Mai 2019, 19:01
von marcelll
Hi Amigo,
Leide auch an MC und habe meinen Antrag im 2. Anlauf durchbekommen. Habe aber auch einen 3 seitigen Widerspruch und Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt. Zeitgleich mit meinem neuen Antrag und 1,5 Leitz Ordner krankenakten. Du möchtest dir natürlich auch die entzündungshemmenden Eigenschaften von CBD zu nutzen machen und nicht nur das THC. Abgesehen davon hast du ja scheinbar schon gute Erfahrungen mit Blüten gemacht.

Am Ball bleiben, dann klappt das schon...übrigens lustig, dass das Wort einer Apothekerin, mehr Gewicht hat, als das deiner Ärztin.

Grüße

Hilfe bei Formulierung gesucht

Verfasst: Mo 3. Jun 2019, 18:01
von Dwargas
Hallo

Ich schreibe gerade an einem Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Krankenkasse, da meines Erachtens die Genehmigungsfiktion eingetreten ist. Nun bin ich dabei zu begründen, weshalb ich nicht auf einen geregelten Prozess warten kann und das kostet Nerven.

Kann mir da jemand helfen, insbesondere worauf ich mein Augenmerk unbedingt richten sollte?

Danke Schonmal

Re: Hilfe bei Formulierung gesucht

Verfasst: Mo 3. Jun 2019, 21:08
von sbh
Dwargas hat geschrieben: Mo 3. Jun 2019, 18:01 Hallo

Ich schreibe gerade an einem Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Krankenkasse, da meines Erachtens die Genehmigungsfiktion eingetreten ist. Nun bin ich dabei zu begründen, weshalb ich nicht auf einen geregelten Prozess warten kann und das kostet Nerven.

Kann mir da jemand helfen, insbesondere worauf ich mein Augenmerk unbedingt richten sollte?

Danke Schonmal
Hallo,
Hast du den Eintritt der Genehmigungsfiktion deiner Krankenkasse bereits mitgeteilt? Wenn ja, wie war die Reaktion?
Wenn nein, verstehe ich deine sofortige Vorgehensweise per Gericht nicht ganz.

Wenn du eine funktionierende Vorgehensweise suchts, empfehle ich dir diesen Faden zu lesen
https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=22&t=8247
wo dann bereits im 2.Beitrag "4. Genehmigungsfiktion" beschrieben ist, sowie die weiterführenden Verlinkungen daraus.

Ich empfehle dir unbedingt die Einschaltung eines Anwaltes für Sozialrecht. Die wissen, wie und was zu schreiben/begründen ist und sind genau für solche Dinge da.

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: So 9. Jun 2019, 07:20
von querk72
Hallo zusammen,

Ist eine Weile her (Seite15/Beitrag 9)
vom 25.02.19.

Der Eilantrag ist nun durch. Sozialgericht hat entschieden:

BildBild

Die Begründung vom Gericht ist 8 Seiten lang.

Klage ist eingereicht nun warte ich auf den Gerichtstermin.

Habe eine Frage: Ich habe mir mit Absprache (Arzt) andere Blüten in dem "offenen Verfahren" auf Privatrezept verschreiben lassen.
1. Da die Sorte "Penelope" nicht verfügbar war und
2. ich erstmal eh selbst zahlen musste, konnten wir (Arzt /Patient) andere Blüten testen, und sehen wie ich darauf reagiere.

Nun würde ich gerne meine Kosten erstatte bekommen. Jetzt weiss ich nicht ob das möglich ist, da es sich in der Zeit (selbstzahler) um andere Blüten handelte.

Warte natürlich erst das Gerichtsverfahren ab, und wenn ich gewinne, dann würde ich mir die entstanden Kosten wieder holen.
Ist das Möglich? Die AOK bezieht sich immer auf "Penelope"

BildBild

Wenn ich das richtig lese, bei einem Wechsel des Arzneimittels (welche Sorte), der Dareichungsform (Blüte/Öl/Granulat, oral,rauchen oder verdampfen) reicht lediglich eine Mitteilung, mit genau diesen Angaben erfolgen muss, und das Rezept ist dadurch autom. genehmigt.

Nun hoffe ich natürlich, dass ich das auch bei meinen Erstattungskosten anweden darf, fals ich vor Gericht gewinne.
Viele Grüße

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: So 9. Jun 2019, 09:24
von Martin Mainz
Hallo querk und danke für die Rückmeldung!

Nach meiner Erfahrung hier ist ein Sortenwechsel (eigentlich) kein Problem. Wenn Du Pech hast, stellt sich die KK trotzdem deswegen quer. Letztlich haben hier aber der Arzt und der Patient die Hoheit der Entscheidung, welche THC-haltigen Mittel am besten wirken.

Re: Kostenübernahme/Widerspruch/K.Ptbs<Trigger

Verfasst: So 9. Jun 2019, 17:27
von querk72
Hallo Bandscheibe,

geh zum Anwalt, und ärgere dich nicht selber damit rum.


Hallo Lt.Gucky,

auch dir rate ich schnellst möglich einen Anwalt einzuschalten.


Auch ich war geduldig, und dachte, müssen ja nicht gleich volles Geschütz auffahren. Aber da mich die Kasse verarschen will, so drücke ich es bei mir mal aus.
(erstmal schnell genehmigen für drei Maonate, da sie die Frist nicht eingehalten haben und dann im Folgeantrag ablehen) Da habe ich auch einen elend langen Brief geschrieben. Das interesierte die Kasse in keinster Weise, stellen sich einfach doof und fertig.

Sehe das mitlerweile so, die Kasse ist eine Versicherung wie jede andere auch (KFZ) und zahlen nur, wenn sie MÜSSEN. Und wenn ich im Recht bin, das mir auch bestätigt wird (Anwalt), dann eben so.

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: So 9. Jun 2019, 20:36
von querk72
Hallo nochmal,

zur Vollständigkeit habe ich die Begründung (Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung / Rechtsschutz) des Gerichts als PDF



Denke, das wird dem einen oder anderen etwas Licht ins Dunkle zu bringen. Steht eigentlich alles drin, was die Kasse zu beachten hat und in meinem Fall wird ihr das schon deutlich vermittelt, denke ich zumindest, wenn ich die Begründung vom Sozialgericht lese.
Ach ja am Ende Seite 11 ist noch das Schreiben von der Kasse ans Gericht......einfach nur plump.

GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Do 13. Jun 2019, 14:20
von hatyao
Hallo zusammen,

ich leide an Fibromyalgie und meine Ärztin, die inzwischen leider in Rente gegangen ist, hat am
Do., den 11.04.2019 einen Antrag auf Zuzahlung zu Cannabidiol eingereicht.
Am Do., den 16.05. , genau nach 5 Wochen, erhielt ich die erste Antwort von der Krankenkasse (Datum im Brief ist 14.05), in der sie mitteilte, dass der MDK eingeschaltet wurde und noch einen psychiatrischen Befundbericht braucht und die Frist bis 02.07. verlängerte. Der Bericht sollte bis 04.06. eingehen, wurde aber erst am 04.06. vom Arzt abgeschickt. Am 05.06. erhielt ich erneut die Aufforderung, wobei die Frist nun auf den 24.07. verlängert wurde.
Gestern am 12.06. erhielt ich die Absage, mit der Begründung, es gäbe alternative Behandlungsmöglichkeiten, was nicht stimmt.
Ich habe zwar zum Glück eine Empfehlung für einen Arzt zur Weiterbehandlung, doch noch keinen Termin und fühl mich grad etwas allein. Meine Fragen:
1. Soll ich meinen Widerspruch formlos oder mit Begründung frormulieren?
2. Besteht Genehmigungsfiktion? In der Frist lag ein Feiertag
3. Kann man in so einem Fall Prozesskostenbeihilfe bekommen?

Danke im Voraus und LG

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Do 13. Jun 2019, 17:13
von Martin Mainz
Hallo hatyao und herzlich willkommen im Forum!

Ich denke ja, die GF ist eingetreten. Nimm Dir einen Anwalt und lass den oder Deine Ärztin das MDK Gutachten anfordern. Gleichzeitig soll er die KK auf die GF hinweisen und sie auffordern, diese zu akzeptieren. Klappt das nicht, ab vor Gericht.

Warten auf die Entscheidung des SG Eilantrag

Verfasst: Sa 22. Jun 2019, 16:43
von rjk92
Hallo zusammen und einen schönen guten Tag Euch allen. ;)

Ich stell mich mal kurz und knapp vor:
Ich heiße Raphael, 27 Jahre alt, komm aus dem Ruhrgebiet und leider unter folgenden Krankheiten/Syndrome.

Die "Grundkrankheit" AD(H)S, wobei sich das H zum Glück seit einigen Jahren wandelt.
Mittlere/Schwere rezivierende Depressionen.
Sozialphobische Charakterzüge, (dank Cannabis ist meine starke Soziale Phobie mittlerweile weg)
Panikattacken (Die auch immer weniger werden, aber noch bis vor ein paar Tagen, min 2-3x am Tag zu den Vorscheinen kamen unvorhersehbar. Auch da hat Cannabis Abhilfe geschaffen.
Essstörungen sind zwar bei mir nicht wie die oben genannten Diagnosen fest gesichert nach F.xx. G, aber das gehört für mich mit Depressionen schon fast dazu. (74kg 190cm)

Meine Medikation besteht aus: 70mg Elvanse (Lisdexamfetamin) pro Tag und Bedrocan zurzeit.
Es gibt sicherlich mehr, aber das ist erstmal das gröbste.

In Behandlung bin ich bei einem Arzt der Oberarzt einer LWL Institutsambulanz ist und auch auf ADHS bei Erwachsenen spezialisiert ist. Im Januar/Februar haben sie sich dann zusammengesetzt in einem Team, also mein Arzt (OA), der Chefarzt, und 3 Therapeuten, die mich 3 Tage lang beurteilen konnten in der Kognitiven Verhaltenstherapie die ich Anfang Januar gestartet habe, dann aber abgebrochen wurde von den Therapeuten, weil ich es bis dato nicht einmal auf Privatrezept Cannabis bekam von meinem Arzt. Die Grundlage der Therapie ist aber eine konstante Medikation.
Als die Oberpsychotherapeutin dann zu mir kam und quasi meine Therapie beendete war ich natürlich in Rage und Sauer, weil es wieder ein Niederschlag für mich war, auch wenn ich keine Schuld hatte. War ein Vrständigungsproblem zwischen Therapie und den Ärzten.


Naja, jedenfalls kann ich die Therapie weitermachen sobald die KK die Kosten übernimmt. Das ist auch vorgeschrieben. Tagesklinik dürfen keine Privatrezepte bzw Medis verwendet werden. Jetzt zu den wichtigsten Sachen und ich weiß es ist viel und wirkt wahrscheinlich auch etwas wirr war wie ich hier schreibe, weil das momentan alles Zuviel ist und ich mich erstmal ordnen muss.

Also. Nach der Therapie "Rauswurf“ bzw "pause" wie sie es nannte. Bin ich natürlich direkt rüber zum meinem Facharzt 50m weiter. Ist ja alles ein Gelände mit der LWL zum.
Total zitternd und fast weinend konnte ich grade noch so an der Anmeldung sagen "Ich muss bitte ganz ganz dringend Dr. x. sprechen es ist ein Notfall wegen der Therapie"
Er hörte mich dann kurz in seiner Mittagspause an und hat auch gehofft das ich komme. Also direkt am nächsten Tag Notfallsprechstunden Termin. Am selben Tag zuvor hatten mein Arzt, der Chefarzt und 3 andere Therapeuten etc. sich zusammengesetzt und alles besprochen und es waren sich alle, selbst mit dem Chefarzt einig das meine Anamnese absolut dafür spricht, vor allem auch weil die Therapie erst dann weitergehen kann und ich eig. Mittellos bin seit einigen Jahren durch die Depressionen und Angststörungen aus denen ich damit rauskommen will bzw schon vielleicht hätte längst sein können. Denn direkt am selben Tag fuhr ich zur Krankenkasse (DAK) und sprach mit einem Sachbearbeiter. Übergab ihm dem Arztfragebogen ausgefüllt etc. Die 2 Hilfsmittel Rezepte für die Vaporizer" und den Antrag auf Kostenübernahme.
Dies war am 8.01.2019.

Am 09.01.2019 kam dann erstmal die Absage für die Hilfsmittel, was ich aber auch verstehe, da die Kostenübernahme bzw mein Zuspruch auf Cannabisblüten ja noch gar nicht geklärt ist bzw entschieden vom Sozialgericht.

Am 21.01.2019 kam dann der Brief von der DAK, indem steht, dass sie den Antrag auf Kostenübernahme nun an den MDK weitergeleitet haben und sich spät bis zum 12.02.2019 entscheiden.

Dann vergingen die Tage und war schon über 2 Wochen später und ich bin eh kein geduldiger Mensch leider. Also rief ich bei meinem Arzt an, weshalb ich keine Post bekomme von der DAK oder dem MDK mit irgendeiner Nachricht. Mein Arzt staunte dann irgendwie, er hatte das Sozialmedizinische Gutachten schon seit dem 28.01.2019 bei sich liegen. Sind 4 Seiten. Ich ließ mir das Gutachten also vom Arzt kopieren, weil der MDK das wohl angeblich eigentlich nicht an Patienten rausgibt.

Am 18.02.2019 bekam ich dann einen Brief von der DAK. In diesem steht das die Kostenübernahme abgelehnt wurde aufgrund des MDK Gutachten, da meine Erkrankung wohl nicht schwerwiegend ist. Ich gehe mittlerweile seit 22 Jahren alle 4-6 Wochen zu ‘nem Psychologen, Psychiater, Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Kinderkur stationär, Motop. etc. Also mindestens 3-4x pro Quartal, seit Kindesalter.


Nun war der Punkt erreicht, in dem ich meinen Anwalt einschaltete, der mich persönlich schon kennt seit ich 9 Jahre alt war und mich gut kennt.
Er schickte dann erstmal einen Brief bzw Einschreiben an die DAK und legte 2 Widersprüche ein.
Einmal allgemein für den Bescheid vom 18.02.2019 und den zweiten Widerspruch gegen den Bescheid vom 09.01.2019.
Zusätzlich hat er in dem Brief um Akteneinsicht gebeten, die so wie er es mir erklärt hat nicht an Mandanten rausgegeben werden dürfen, sondern nur z.b für den Anwalt mit Vollmacht des Mandanten.

Nun so weit so gut. Ich habe mich dann vor etwa 3 1/2 - 4 Wochen mit meinem Anwalt zusammengesetzt, um die weitere Vorgehensweise zu planen.

Er guckte dann erstmal in seinen Ordner mit der täglich einsortierten Post für die Mandanten.
Er suchte und suchte und tatsächlich fand er keine neue Post von der DAK oder dem MDK. Nicht einmal die Akteneinsicht war da, die schon am 26.02.2019 angefordert wurde.

Nun so weit so gut?!...

Wie gesagt vor ca 3-4 Wochen hatte ich dann einen Termin und wir haben uns dafür entschieden eine Einstweilige Anordnung per Eilantrag und unter EID an das Sozialgericht zu schicken. Das sozusagen "Gefahr im Verzug" ist, weil es mir psychisch sehr schlecht ohne Geld und ich es mir finanziell gar nicht leisten kann und dadurch das soziale Umfeld etc. leidet.


Nun ist seitdem aber Stillstand. Ich gehe jeden Tag zum Briefkasten, aber nichts neues.... Ich halte es einfach nicht mehr aus dieser Warterei bzw dass es keine neuen Nachrichten gibt mal. Es heißt doch Eintrag und ich habe den EID abgelegt damit ich ja auch schwöre, dass ich in einer Notlage bin.


Ich werde Montag nochmal den Anwalt anrufen nachmittags. Vielleicht kommt ja Post mit dem Entscheid über die E.A. am Montag. :(



Jetzt hätte ich noch einige wichtige Fragen. Die eigentlich der Grund für den Thread sind. Wollte nur die Vorgeschichte etwas erklären. Danke.
Wie lange hat das Sozialgericht Zeit über so einen Eilantrag zu entscheiden?
Wurden schon irgendwelche Fristen überschritten?
Kann man beim Sozialgericht anrufen oder auch dort hingehen und nachfragen wie es mit dem eigenen Fall aussieht?

http://www.sg-gelsenkirchen.nrw.de/kont ... /index.php Da wüsste ich grade auch nicht wo ich anrufen soll bzw welche Nummer. :shock:

Ich habe nämlich schonmal in zwei Foren für Cannabis Patienten gelesen, dass die Patienten dort den Richter wohl anrufen konnten und nach dem Status nachfragen konnten. Ich weiß aber nicht ob das bei mir geht. Hab ja noch kein Aktenzeichen was ich nennen könnte. Reicht da der Name, Vorname, Geburtsdatum oder was muss man wissen. Ich werde wahrscheinlich eh persönlich zum Gericht fahren und mir dort jemand suchen der dafür zuständig ist. Aber habt ihr Tipps bzw Antworten auf meine Frage?


Vielen Dank schon einmal im Voraus ;)

Mfg

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Do 1. Aug 2019, 18:59
von regrepsa
Hallo liebes Forum,

ich bin Autist und habe bei meiner KK am 19.06. per Email die Unterlagen zur Beantragung der "Kostenübernahme für eine Therapie mit Cannabis bzw. Cannabinoiden nach § 31 Abs. 6 SGB V" angefordert.

Am 26.06. erhielt ich eine Antwort auf dem Postweg mit Datum vom 25.06., mit der Bestätigung dass mein Antrag am 19.06. eingegangen ist und dass für eine weitere Bearbeitung noch Unterlagen zum bisherigen Therpaieverlauf benötigt werden. Diese wurden bei meinem Verschreibenden Arzt angefordert.
Sollten die Unterlagen bis zum 12.07. vorliegen wird über den Antrag bis zum 31.07. entschieden.

Eingang der Unterlagen beim MDK per Einschreiben am 11.07. (Sollten vom Arzt direkt an den MDK gesendet werden)

Bis heute 1.08. keine Rückmeldung mehr von der KK. Bis gestern sollte entschieden werden.

Ist nun die Genehmigungsfiktion eingetreten?

MfG regrepsa

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Do 1. Aug 2019, 20:21
von MCWolf
regrepsa hat geschrieben: Do 1. Aug 2019, 18:59 Hallo liebes Forum,

ich bin Autist und habe bei meiner KK am 19.06. per Email die Unterlagen zur Beantragung der "Kostenübernahme für eine Therapie mit Cannabis bzw. Cannabinoiden nach § 31 Abs. 6 SGB V" angefordert.

Am 26.06. erhielt ich eine Antwort auf dem Postweg mit Datum vom 25.06., mit der Bestätigung dass mein Antrag am 19.06. eingegangen ist und dass für eine weitere Bearbeitung noch Unterlagen zum bisherigen Therpaieverlauf benötigt werden. Diese wurden bei meinem Verschreibenden Arzt angefordert.
Sollten die Unterlagen bis zum 12.07. vorliegen wird über den Antrag bis zum 31.07. entschieden.

Eingang der Unterlagen beim MDK per Einschreiben am 11.07. (Sollten vom Arzt direkt an den MDK gesendet werden)

Bis heute 1.08. keine Rückmeldung mehr von der KK. Bis gestern sollte entschieden werden.

Ist nun die Genehmigungsfiktion eingetreten?

MfG regrepsa


Da ja mehr Zeit als 5 Wochen seit Eingang des Antrags vergangen sind sollte die Genehmigungsfiktion eingetreten.

Ab zum Anwalt und dem die Sachlage schildern. Der wird dann für dich die KK auffordern bzw darauf hinweisen das sie jetzt eh zahlen müssen auch wenn sie ablehnen/abgelehnt hätten.

Viel Erfolg!
MfG MCWolf

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Do 1. Aug 2019, 20:41
von regrepsa
Hi MCWolf,
Sie haben aber doch die Frist verlängert wegen der angeforderten Unterlagen. Dann Zählt doch der 19.06. als Start der 3 bzw 5 wochen nicht mehr oder irre ich mich da?

Und mal angenommen ich bekomme morgen Post mit einem Schreiben vom 31.07. also der Tag bis zu dem sie die Entscheidung getroffen haben wollen, zählt das dann oder muss ich dann Post haben schon bis zum 31.07.?

Für mich ist das irgendwie nicht ganz klar.

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Do 1. Aug 2019, 20:45
von MCWolf
Es zählt das Datum wann der Brief bei dir ist.
Egal welches Datum er hat.

Und die Frist verlängert sich NICHT wegen im Nachhinein angeforderten Unterlagen.
Die fristen (2 & 5 Wochen) gelten ab Eingang des Antrags.

War bei mir exakt so der Fall das sie nach Ablauf der Frist ablehnen wollten dann noch mit der Begründung die Frist hätte sich verlängert weil noch Unterlagen angefordert worden.

Und genau diesen Umstand der NICHT eingetretenen Fristverlängerung hat mein Anwalt dann geklärt mit Hinweis auf die eingetretene GF und da hat die KK dann eingelenkt und aufgrund der verzögerten Bearbeitungszeit bewilligt.

Gruß MCWolf

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Do 1. Aug 2019, 23:06
von Martin Mainz
MCWolf hat geschrieben: Do 1. Aug 2019, 20:45 Die fristen (2 & 5 Wochen) gelten ab Eingang des Antrags.
3 Wochen, mit MDK 5. Aber ansonsten sehe ich das wie McWolf. Mit ein oder zwei Tagden drüber würde ich mich sicherer fühlen, der Anwalt wirds aber genauer wissen.

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Mo 26. Aug 2019, 14:01
von marcelll
moin moin,
ich habe Anfang des Jahres einen Volcano Medic von der Kasse bezahlt bekommen,
Jetzt war ich wieder im Krankenhaus und die wollen natürlich nicht das man sich das Ding da ins Zimmer stellt.
Also ab zu meinem Arzt, Rezept für den Mighty Medic geholt.
Damit bin ich dann zur Apotheke, die sagten mir, sie schicken einen Kostenvoranschlag and die Kasse, kann ein bißchen dauern, etc.
Seitdem sind einige Wochen vergangen, Apotheke sagt die Kasse hat abgelehnt, aber von der Kasse habe ich gar nichts gehört. Damals bei dem Volcano lief es auch über die Apotheke, aber die Kasse hat mich trotzdem wegen der Übernahme informiert.
Müssen die mich wissen lassen ob es genehmigt ist oder nicht, oder reicht es wenn sie das der Apotheke mitteilen ?

grüße