Absurde Hysterie!Deutsche Bahn ändert Hausordnung: Cannabis in allen Bahnhöfen bald tabu
Mal kucken, was die Gerichte dazu sagen, wenn Patienten ihre Medikamente nicht mehr einnehmen dürfen.
PS: Huflattich in Selbstgedrehten riecht ähnlich.

Absurde Hysterie!Deutsche Bahn ändert Hausordnung: Cannabis in allen Bahnhöfen bald tabu
In Hamburg hatte ich bisher einen ähnlichen Eindruck. Die von dir erwähnte Kälte wahrscheinlich auch hier ein Grund.Freno hat geschrieben: Sa 20. Apr 2024, 20:52 Ganz generell scheint es aber so zu sein, daß ein "Hurra - legal!" - feeling hier in Leipzig noch nicht ausgebrochen ist.
Eventuell hast du es von der gleichen Quelle (ich kann mich nicht entsinnen jemals zuvor eine ganzen Sendung auf BR gesehen zu habenFreno hat geschrieben: Sa 20. Apr 2024, 20:52 - eine Gemeinde in Bayern hat einem CSC nach dessen Antrag auf Anbauzulassung einfach einen Spielplatz "vor die Nase gesetzt" - offenkundig eine verbotene "Verhinderungsplanung":
Laut Spiegel dürfen Patienten einnehmen! Abwarten...pepre hat geschrieben: Sa 20. Apr 2024, 12:46 https://www.fr.de/panorama/deutsche-bah ... 23208.htmlAbsurde Hysterie!Deutsche Bahn ändert Hausordnung: Cannabis in allen Bahnhöfen bald tabuIch sag' nur: "Sturzbetrunkene Fussballfans en masse."
Mal kucken, was die Gerichte dazu sagen, wenn Patienten ihre Medikamente nicht mehr einnehmen dürfen.
PS: Huflattich in Selbstgedrehten riecht ähnlich.![]()
Leipzig ist eine ausserordentlich Cannabis-freundliche Region. Hier bemüht sich man sich kaum mehr um Konspiration und die Staatsmacht auch nicht mehr ums "weggucken". Deswegen ist die Legalisierung hier auch "kein Thema" - niemand engagiert sich dafür, weil: wir haben sie hier schon seit Jahren - sozusagen "auf dem Verwaltungsweg". Verfolgt wird eigentlich nur noch der Großhandel und -anbau und natürlich die "Drogenszene", in der Cannabis allerdings das kleinste Problem sein dürfte. Diese "locations" sollte man natürlich als "Nicht-Patient" im Zweifelsfall weiträumig umfahren.CHAKONARI hat geschrieben: So 21. Apr 2024, 02:32 (...)
Ich bin froh drüber, zu Hause nicht mehr so vorsichtig sein zu müssen. Ebenso, dass es in der Öffentlichkeit egal ist wenn andere sehen, dass ich was geraucht habe und keine Panik schieben muss wenn ich im Bus feststelle, dass der Beutel doch nicht so fest verschlossen ist.
Dies finde ich auch überraschendFreno hat geschrieben: So 21. Apr 2024, 13:49 ...
Was mich auch positiv überrascht hat: welch hohe Verbreitung und Akzeptanz Cannabis in Leipzig auch in Kreisen mit sehr konservativem Habitus hat.
BGH hält an strengem THC-Grenzwert von 7,5 Gramm fest
Georg meint "erlaubt": https://youtu.be/cwqJiWBQoaA?t=1863.LaMaria hat geschrieben: Di 23. Apr 2024, 08:48 Wie ist jetzt die genaue Rechtslage mit Stecklingen?
Er weist auch explizit drauf hin, dass er dies, mit Erlaubnis, aus einem noch nicht veröffentlichtem Papier hat und, dass wir uns nicht auf seine Aussage berufen sollen, da er keine rechtliche Auskunft dazu geben kann.pepre hat geschrieben: Di 23. Apr 2024, 10:23Georg meint "erlaubt": https://youtu.be/cwqJiWBQoaA?t=1863.LaMaria hat geschrieben: Di 23. Apr 2024, 08:48 Wie ist jetzt die genaue Rechtslage mit Stecklingen?
In der Cannabis-Community gab es am Montag irritierte Reaktionen (Twitter) auf den Beschluss des BGH. Unklar scheint insbesondere zu sein, wie der strenge Grenzwert von 7,5 g THC mit dem erlaubten Besitz von 50 g Cannabis aus Eigenanbau vereinbar sein soll.pepre hat geschrieben: Di 23. Apr 2024, 08:23 https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... bisgesetz/
BGH hält an strengem THC-Grenzwert von 7,5 Gramm fest
Was hat denn eine Risikobewertung mit geringer Menge zu tun?Martin Mainz hat geschrieben: Di 23. Apr 2024, 23:06In der Cannabis-Community gab es am Montag irritierte Reaktionen (Twitter) auf den Beschluss des BGH. Unklar scheint insbesondere zu sein, wie der strenge Grenzwert von 7,5 g THC mit dem erlaubten Besitz von 50 g Cannabis aus Eigenanbau vereinbar sein soll.pepre hat geschrieben: Di 23. Apr 2024, 08:23 https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... bisgesetz/
BGH hält an strengem THC-Grenzwert von 7,5 Gramm fest
So ein Schmarrn!
tldr: das CanG hat Vorrang. Also immer schön unter 60g Weed/Hasch bleiben, dann greift das 7,5g-THC-Urteil nicht.Martin Mainz hat geschrieben: Di 23. Apr 2024, 23:06 In der Cannabis-Community gab es am Montag irritierte Reaktionen (Twitter) auf den Beschluss des BGH. Unklar scheint insbesondere zu sein, wie der strenge Grenzwert von 7,5 g THC mit dem erlaubten Besitz von 50 g Cannabis aus Eigenanbau vereinbar sein soll.
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Legal Ordnungswidrig Strafrecht
Öffentlich ≤ 25g ≤ 30g > 30g
Zuhause ≤ 50g ≤ 60g > 60g
Umstrittener Cannabis-Beschluss zur "nicht geringen Menge"
BGH-Entscheidung ist verfassungswidrig
Der BGH stellt sich in Sachen Cannabis gegen den Gesetzgeber und setzt die nicht geringe Menge wie seit 1984 bei 7,5g THC an. Konstantin Grubwinkler hat die Entscheidung analysiert und bezweifelt, dass sie verfassungskonform ist. ...