Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage ... Anbau von Medizinalcannabis
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/040/1904095.pdf
Sehr viele interessante infos, nicht nur das mit der ionisierenden Strahlung und dem Verbrennen der Reste.
Vor allem
...Welche Anzahl an Anträgen zur Erteilung einer Importerlaubnis für Medizi-
nalcannabis ... wurden genehmigt. ...
14 Importeure, Gesamtmenge der Genehmigungen: 3296,175kg / 3,3t
... Wie viele Importerlaubnisinhaber haben bis einschließlich Juni 2018 auf-
grund eines erhöhten Nachfragebedarfs beantragt, die für den Import er-
laubte Jahreshöchstmenge anzuheben ... ? ...
6/14 haben erhöht, Gesamtmenge der Genehmigungen: 11791,075kg / 11,8t
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Schade dass es kein Spoiler-Tag gibt ...
nun denn hier meine Berechnungsgrundlage zu Gesamtmenge nach Importmengenerhöhungsbeantragungen falls es jemand nachvollziehen möchte weil die Tabelle doch recht unpraktisch und unübersichtlich ist:
Nr. Importeur - max. Jahreseinfuhr der Posten in kg
1 0,075
2 400
3 500+1750
4 125
5 40
6 1400+500
7 60
8 131
9 100
10 500
11 75
12 2900
13 60
14 500+250+2500
Zum Vergleich:
Da bisher kein Cannabis aus deutschem Anbau in den Verkehr gebracht wurde,
kann die Bundesregierung keine quantitativen Prognosen zu möglichen Mehrbe-
darfen aus deutschem Anbau abgeben. Im Vergleich zum vorherigen Ausschrei-
bungsverfahren ist in der neuen Ausschreibung bereits ein höherer Bedarf berück-
sichtigt und die Gesamtmenge von 6 600 Kilogramm auf 10 400 Kilogramm für
vier Jahre erhöht. Aus Gründen der Vorsorge enthält der mit den erfolgreichen
Bietern abzuschließende Vertrag – der ein wesentliches Element des Vergabever-
fahrens ist – eine Öffnungsklausel, um im Versorgungsbedarfsfall den Jahres-
planbedarf um bis zu 30 Prozent zu erhöhen.
2600kg Jahresbedarf mit 30% Erhöhung = 3380kg / 3,4t Jahresproduktion im Jahr 2020
Aber:
...verpflichtet sich die Cannabisagentur, bis zu 150 Prozent des Jahresplanbe-
darfs (Vertragsmenge) zu im Vertrag bestimmten Entgelten abzunehmen. ...
Also bis zu 5070kg / 5t pro Jahr.
Allerdings gibts den Passus:
...Sofern sich eine Möglichkeit ergibt, aus dem ansonsten zur Vernichtung vorge-
sehenen Cannabispflanzenmaterial, Arzneimittel oder Wirkstoffe zu gewinnen,
enthält § 5 Absatz 3 des Vertrags, der ein wesentliches Element des Vergabever-
fahrens ist, eine Nachhaltigkeitsklausel zur Ermöglichung des Verkaufs zu diesen
Weiterverwendungszwecken an Dritte.
Soll heissen die Anbauer können ne beliebig hohe Menge Cannabis in Umlauf bringen solange es Abnehmer gibt, nur halt nach 150% des Jahresbedarfs nicht mehr zu den im Vertrag bestimmten Entgelten(weiss zufällig einer wie die Entgelte aussehen? Produktionskosten + 2000% oder so schätz ich ma ^^)