Warum sollte man denn, auch noch unbegründet, einfach unnötige Sachen machen oder bezahlen?
Und sorry privacc, aber wenn Du erfasst hast was Du lesen konntest, wie kommst Du auf Dein Jahr? und ein 100er ist halt auch ein Wochenetat
Aber weiter zum Ablauf der Geschichte. Mein Schreiben vom 03.08.2022 an die Führerscheinstelle:
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für die Übersendung der von mir gewünschten Informationen.
Insofern bitte ich nun um Zusendung eines Antrages auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis, mit den vorliegenden Daten des Kraftfahrtbundesamtes.
Da nach allen meinen Recherchen die Erste Hilfe in der Regel ein Leben lang gilt, wie auch der Führerschein, bitte ich doch um kurze Erläuterung warum das beim Landkreis offenbar anders gehandhabt werden soll, sprich die Erste Hilfe hier wohl ein "Verfallsdatum“ haben soll.
Abschließend bitte ich nochmals um Überprüfung der mitgeteilten Gebühr für die Antragsbearbeitung, denn wie bereits erwähnt, ist die mir mitgeteilte Gebühr um 357 % höher als bei einem „Umtausch“. Dieses obwohl der Verwaltungsaufwand bei der Neuerteilung/Wiedererteilung vielmehr dem Aufwand bei einem Umtausch entspricht als bei einer tatsächlichen Führerscheinneuerteilung. Es muss eben keine neue Führerscheinakte angelegt werden und es wird wie bei einem Umtausch lediglich der Datensatz geändert.
Mit freundlichem Gruß
Der Mitarbeiter der Führerscheinstelle teilt mir daraufhin am 04.08.2022 dann Folgendes mit:
Sehr geehrter Herr ...,
die Antragsunterlagen werden Ihnen per Post zugesandt.
Den Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung müssen Sie nicht einreichen. Wie Sie richtig beschrieben haben, ist ihr seinerzeit absolvierter Erste-Hilfe-Kurs ausreichend.
Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Da Ihnen in der Vergangenheit die Fahrerlaubnis entzogen wurde, handelt es sich um eine Neuerteilung nach § 20 FeV. Für die Neuerteilung sind die Gebührenziffern 201, 202.3 maßgeblich. Daraus ergeben sich Gebühren in Höhe von 105,10 Euro. Hinzu kommen Gebühren für die Abfragen beim Kraftfahrtbundesamt in Höhe von 4,30 Euro.
Für einen Umtausch des Führerscheines (bei noch vorhandener Fahrerlaubnis) ist die Ziffer 202.5 aus der GebOSt maßgeblich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sieht doch alles nach einem Wunder aus denke ich da noch