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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Verfasst: Mo 22. Aug 2022, 17:46
von freifahrt
Es geht natürlich um das Prinzip.

Warum sollte man denn, auch noch unbegründet, einfach unnötige Sachen machen oder bezahlen?

Und sorry privacc, aber wenn Du erfasst hast was Du lesen konntest, wie kommst Du auf Dein Jahr? und ein 100er ist halt auch ein Wochenetat :mrgreen:


Aber weiter zum Ablauf der Geschichte. Mein Schreiben vom 03.08.2022 an die Führerscheinstelle:

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für die Übersendung der von mir gewünschten Informationen.

Insofern bitte ich nun um Zusendung eines Antrages auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis, mit den vorliegenden Daten des Kraftfahrtbundesamtes.

Da nach allen meinen Recherchen die Erste Hilfe in der Regel ein Leben lang gilt, wie auch der Führerschein, bitte ich doch um kurze Erläuterung warum das beim Landkreis offenbar anders gehandhabt werden soll, sprich die Erste Hilfe hier wohl  ein "Verfallsdatum“ haben soll.

Abschließend bitte ich nochmals um Überprüfung der mitgeteilten Gebühr für die Antragsbearbeitung, denn wie bereits erwähnt, ist die mir mitgeteilte Gebühr um 357 % höher als bei einem „Umtausch“. Dieses obwohl der Verwaltungsaufwand bei der Neuerteilung/Wiedererteilung vielmehr dem Aufwand bei einem Umtausch entspricht als bei einer tatsächlichen Führerscheinneuerteilung. Es muss eben keine neue Führerscheinakte angelegt werden und es wird wie bei einem Umtausch lediglich der Datensatz geändert.


Mit freundlichem Gruß

Der Mitarbeiter der Führerscheinstelle teilt mir daraufhin am 04.08.2022 dann Folgendes mit:

Sehr geehrter Herr ...,

die Antragsunterlagen werden Ihnen per Post zugesandt.

Den Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung müssen Sie nicht einreichen. Wie Sie richtig beschrieben haben, ist ihr seinerzeit absolvierter Erste-Hilfe-Kurs ausreichend.

Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Da Ihnen in der Vergangenheit die Fahrerlaubnis entzogen wurde, handelt es sich um eine Neuerteilung nach § 20 FeV. Für die Neuerteilung sind die Gebührenziffern 201, 202.3 maßgeblich. Daraus ergeben sich Gebühren in Höhe von 105,10 Euro. Hinzu kommen Gebühren für die Abfragen beim Kraftfahrtbundesamt in Höhe von 4,30 Euro.

Für einen Umtausch des Führerscheines (bei noch vorhandener Fahrerlaubnis) ist die Ziffer 202.5 aus der GebOSt maßgeblich.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Sieht doch alles nach einem Wunder aus denke ich da noch :?

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Verfasst: Fr 26. Aug 2022, 14:34
von freifahrt
Im letzten Monat hatte es ja endlich den Anschein als ob meine Führerscheinstelle korrekt nach der Fahrerlaubnisverordnung §76 Nr. 11 b handeln würde – jedoch weit gefehlt dieser Gedanke!

Zum meinem Glück hatte ich die Anforderungen aus dem Schreiben vom 07.07.2022 ja nicht blind erfüllt, sondern mich nochmals vergewissert!

Am 08.08.2022 erhalte ich jetzt wieder Post von meiner Führerscheinstelle – eine neue Mitarbeiterin wird „nun“ ins Spiel gebracht“. Diese Mitarbeiterin schreibt mir:

Antrag auf erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis


Sehr geehrter Herr…,

als Anlage übersende ich Ihnen wie angefordert, das für den oben genannten Verwaltungsvorgang benötigte Antragsformular mit der Bitte, dieses sorgfältig ausgefüllt und unterschrieben mit den notwendigen Unterlagen hier wieder einzureichen.

Weiterhin sind bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis die theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfungen erneut nachzuweisen.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Antragstellung einen Termin benötigen….


Mit freundlichem Gruß

im Auftrag


Schon im ersten Satz des Schreiben werde ich wieder dreist belogen, denn ich habe den Antrag abermals NICHT wie angefordert VORAUSGEFÜLLT erhalten.

In diesem Antrag wird mir nun zusätzlich, also abweichend von den Informationen die mir gerade erst am 07.07.2022 von der Führerscheinstelle mitgeteilt wurden, wie z.B. ja auch schon der 2. Satz des aktuellen Schreibens aufzeigt, nicht nur ein üblicher Sehtest sondern ein Augengutachten abgefordert und ebenfalls wird dort nun gefordert ich solle eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr) den Unterlagen beifügen.

Natürlich haben weder der alte Mitarbeiter noch die neue Mitarbeiterin der Führerscheinstelle bislang auf meine daraufhin erfolgten Rückfragen geantwortet um die offensichtlichen Widersprüche aufzuklären.

Deutsches Vergewaltigungsrecht, oh sorry Verwaltungsrecht wie es aktuell leibt, lebt und ausufert.

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Verfasst: Mi 31. Aug 2022, 15:06
von FraFraFrankenstein
@freifahrt

Ich wünsche dir viel Sitzfleisch und Ausdauer und dass du am Ende Gewinnen solst. Vielleicht mal das Fernsehen oder die Presse einschalten.

FraFra

Mpu bestehen ohne vorher 6monate Screenings gemacht zu haben

Verfasst: So 4. Sep 2022, 16:43
von Ronja Hildenbrand
Hallo, bräuchte ein paar Erfahrungsberichte

Vor kurzem wurde ich aufgrund meines Autos von der Polizei angehalten.
Aufgrund meiner Nervosität wurde ich zu einem Urin test gebeten, dem ich zugestimmt habe, er war natürlich positiv. Darauf haben sie mich mit auf die wache genommen und mir Blut abgenommen.
Führerschein durfte ich behalten. 2 wochen später hatte ich das Ergebniss per Post, 15ng/ml Thc und 98ng/ml Thc- carbonsäurewert. Ich würde als Gelegenheitsraucher eingestuft, wobei ich vorher täglich konsumiert habe. Naja Ich wurde von der Führerscheinstelle angeschrieben und muss eine mpu absolvieren. Führerschein wurde aber nicht entzogen.
Die Führerscheinstelle, hat gesagt ich könnte freiwillig meinen Führerschein abgeben und dann die 6 Monate Urin Kontrollen abgeben, und dann mit der mpu beginnen. Oder ich versuche die mpu zubestehen und würde nur eine urinprobe bei der mpu abgeben.
So meine Frage ist jetzt ist es überhaupt zu schaffen bei dem Wert innerhalb eines Monats clean zu werden?
Hat jemand schonmal eine ähnliche Situation gehabt.
Von der Polizei wurde alles eingestellt. Also ich musste auch keine Strafe zahlen
Was mich auch stutzig gemacht hat warum haben sie meinen Führerschein nicht direkt abgenommen

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 00:44
von JoMedic 64658
Cookie hat geschrieben: Fr 15. Jul 2022, 11:02 Zum Urintest kannst Du nicht gezwungen werden ;).
OH doch im Gefängnis oder Offenem Vollzug ist man sehr wohl zum UK gezwungen und beim Arbeitsamt wird man auch dazu genötigt, siehe
https://kleineanfragen.de/bundestag/18/2696
https://www.elo-forum.org/threads/schik ... it.202440/

0,5g Zu Fuß Mpu?

Verfasst: Mi 19. Okt 2022, 13:08
von Lide
Vor 2 Wochen wurde ich beim paffen erwischt und die polizeit hat ein grinder mit 0,5 gefunden. Jetzt wurde ein Verfahren eingeleitet was meiner Meinung nach sehr unnötig ist. Der Polizist hat gesagt das ich mich eventuell auf eine mpu einstellen sollte, aber ich habe erst meine theotieprüfung gemacht und hatte noch keine einzige Fahrstunde. Ich frage mich was ihr so denkt was auf mich zukommt.

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Verfasst: Mi 19. Okt 2022, 18:09
von Martin Mainz
Hallop Lide und willkommen im Forum!

Tja, ein Verfahren wurde eröffnet und wird vorraussichtlich eingestellt. Die Führerscheinstelle wird informiert und es kann gut sein, daß du vor der Prüfung noch eine MPU absolvieren musst. Bezahlbar für dich (ca. 1500€), Abstinenz Nachweise über 6 Monate und bestandenen Test vorausgesetzt kannst du dann irgendwann deinen Führerschein abholen.

Evt gibt es durch die Legalsierung (aber wahrscheinlich nicht rückwirkend) irgendwann Ende 2023 oder 2024 dann etwas mildere Regeln, vor allem dann, wenn der Vergehen nicht mit dem Auto statt gefunden hat. Allerdings ist die Führerscheinstelle ziemlich unabhängig und man ist hier auf Gnade angewiesen.

ÄG wegen 4 Joints vor 3 Jahren!?

Verfasst: Do 27. Okt 2022, 23:36
von SweetTooth
Servus liebe Community!

Ich kam im November 2019 auf der Autobahn in eine Verkehrskontrolle. Dabei wurden in meiner Tasche 4 Joints (Tabak-Gras-Gemisch) gefunden. Wurde mit zur Wache genommen, Fingerabdrücke, Fotos, das komplette Programm wurde wie bei einer Großkriminellen durchgeführt. Bei der Aussage habe ich (ja, leider) gesagt ich habe zuletzt im Sommer 2019 geraucht. Mehr nicht. Wurde keine Blut oder Urin Kontrolle gemacht.
Die Anzeige wurde natürlich wegen geringer Menge fallengelassen. Und für mich war die Sache erledigt.

Tja, August 2022, ein gelber Brief in meinem Briefkasten. Werde von der FSS dazu aufgefordert ein Ärztliches Gutachten mit mindesten einer Haar und einer Harnanalyse zu machen. Innerhalb von 1,5 Monaten.

Das Ding kostet über 500€ und kam aus dem nichts. Ist das normal, dass es so lange dauert? Wie sind eure Erfahrungen?
Was passiert wenn die Urinprobe minimal positiv ist?

Ich danke euch im Voraus für euer Schwarmwissen und sende ganz liebe Grüße aus Bayern!

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Verfasst: Fr 28. Okt 2022, 01:50
von Martin Mainz
Hi SweetTooth, deinen Beitrag habe ich hierher verschoben.

Ja, leider kann das sein, gerade wegen Corona ist viel liegen geblieben, aber die FFS vergißt nie.

Der Amtsschimmel bockt

Verfasst: Do 24. Nov 2022, 21:25
von freifahrt
Sind ja schon wieder 3 Monate vorbei und die Dreistigkeit nimmt ihren Lauf. Hier ein kleines Update zum Sachstand.

Am 17.08.2022 stellte ich folgende Rückfragen an meine jetzt angeblich zuständige Sachbearbeiterin, also die Person die mir den neuerlichen Antrag und die „Anforderungen“ übersandte:
Sehr geehrte Frau ...,

Ihr Schreiben vom 04.08.2022 wurde mir am 08.08.2022 postalisch zugestellt.

1. Entgegen Ihrer Behauptung wurde mir der Antrag keinesfalls wie von mir angefordert von Ihnen übersandt. So bitte ich doch um Erläuterung warum mir dieser Antrag von Ihnen nicht, entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben des Straßenverkehrsamtes, wie es in meiner Anforderung geschrieben stand, vorausgefüllt übersandt haben?

2. Abweichend von den Angaben zur Wiedererteilung, die mir Kollege ... nach mehreren Monaten Ignoranz, unbegründeter offensichtlicher Fehldeutungen und spürbarem Unwillen gerade erst am 07.07.2022 mitteilte, widersprechen Sie nun offensichtlich bald komplett diesen mir gegebenen Auskünften bzw. führen diese ad absurdum?

3. Sind Sie jetzt tatsächlich meine „zuständige Sachbearbeiterin“ in der Führerscheinstelle und falls ja, warum muss mir dieser Umstand von Kollege ... mitgeteilt werden und warum erfahre ich das erst jetzt?

4. Ebenfalls abweichend von den bisherigen Auskünften fordern ein ärztliches Zeugnis oder Gutachten über die Sehleistung an. Ein üblicher Sehtest scheint für Sie, abweichend von der Fahrerlaubnisverordnung, nicht ausreichend. Wo bitte liegt hier Ihre Begründung zu dem ungewöhnlichen Aufwand?

5. Genauso abweichend von allen bisherigen Auskünften fordern Sie zudem eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung. Auch hier bitte ich Sie natürlich um sachliche Erläuterung warum Sie diese Anforderungen stellen, denn es ist keinesfalls eine direkt durch die Fahrerlaubnisverordnung veranlasste Anforderung.
 
Mit freundlichem Gruß


Jetzt zu Karneval, also am 11.11.2022 erhalte ich endlich mal wieder Post von der Führerscheinstelle – nach drei weiteren Erinnerungen, seit meinen Schreiben vom 17.08.2022

Dieses Schreiben erhalte ich jedoch nicht von meiner Sachbearbeiterin, sondern von dem Menschen, der mir schon am 07.07.2022 offenbar Märchen geschrieben hat. Dieser Mensch schreibt mir jetzt also:

Sehr geehrter Herr,
I
hre Anfrage wurde mit der Behördenleitung abgestimmt, nachdem Sie sich mit Ihrer E-Mail vom 21.08.2022 an Frau Landrätin gewandt haben. In Abstimmung mit der Behördenleitung kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Fragen aus unserer Sicht bereits vollumfänglich beantwortet wurden.

Sofern Sie einen Antrag auf Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis stellen wollen, buchen Sie sich bitte einen entsprechenden Termin über das Terminportal des Landkreises Ammerland. Das Terminprotal finden Sie unter folgendem Link:

https://www.ammerland.de/Service/Online ... einstelle/

Sofern sich noch für die Antragstellung relevante Fragen ergeben, haben Sie die Möglichkeit sich diese bei der persönlichen Antragstellung beantworten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Und BUMS stehe ich wieder komplett am Anfang, ein volles Jahr wegen einer simplen Info „verschenkt“ dafür gibt es jetzt drei Versionen/Visionen von drei Mitarbeitern und das „Große Schweigen“ soll wohl wieder einsetzen :evil:

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Verfasst: Di 29. Nov 2022, 20:58
von Freno
@ freifahrt

Ich habe nur die letzten paar posts gelesen ... aber trotzdem: "so macht man das nicht !"

Du stellst Dich hin vor das LRA wie ein Feldwebel vor einer Kompanie von Rekruten und machst diese dämlichen, bescheuerten Rotärsche ja sowas von fertig ...

Was meinst Du, wer du bist ? Was meinst Du, was das LRA ist ?

Das LRA ist "die Macht" und Du bist eine Null. Sie können Dir den Führerschein geben, oder nicht. Sie können das Verfahren beschleunigen, oder endlos verzögern. Wenn es Dir nicht passt, kannst Du ja klagen und bis das Verfahren vorm Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht und Zurückverweisung und Berufung und Revison und Nichtzulassungsbeschwerde und und und zuende ist, hast Du keine Zähne mehr inne Fresse und immer noch kein Führerschein... so sieht es nunmal aus.

Du kannst hier einen auf Bürger machen und Rechtsstaat und Menschenrechte und was weiß ich und man klopft Dir hier auf die Schultern und sagt: "Weiter so ! Genau richtig ! Lass Dich nicht unterkriegen!" Das gibt eine "narzisstische Zufuhr", wie es im Psycho-Welsch heißt - aber den Führerschein kriegst Du davon leider nicht.

Alleine Dein Schreiben vom 17.8.22 (im post vom 24.11.) reicht aus, um in Deinem "Sachbearbeiter" das größstmögliche Maß von Aggression auszulösen - und auch, um beim Vorgesetzten des Sachbearbeiters "volle Rückdeckung" für maximale Schikanen zu bekommen: "dem Arsch zeigen wir mal, wo der Hammer hängt!" Der Arsch kann ja klagen ... siehe oben ! Das kostet die vom LRA ja nichts, wenn sie verklagt werden - Dich kostet das eine ganz schöne Stange Geld, wenn keine Rechtschutz eintritt und das tut sie normalerweise nicht, wenn der Führerschein wegen "BtM" entzogen worden war.

Und diese "Strategie" des "Zeigens, wo der Hammer hängt" werden sie auch weiterhin fahren und Du wirst in den nächsten Jahren und Jahrzehnten wahrscheinlich keine Fahrerlaubnis von diesem Landratsamt bekommen, es sei denn, das Bundesverwaltungsgericht verpflichtet das LRA dazu in seinem Urteil vom 30.2.2032 nachdem Du den Kaufpreis eines Porsches für diesen Rechtsstreit ausgegeben hast.

Wie Du vielleicht weißt - ich war früher mal RA gewesen, bin seit über 10 Jahren raus aus dem Beruf, kann Dir also nicht mehr konkret helfen und ich muß ehrlich sagen: wenn ich noch als RA zugelassen wäre und Dein o.g. rotzfreches Schreiben an "die Macht" gelesen hätte, würde ich das Mandat ablehnen. Weil: ich war als Anwalt ein "schlechter Verlierer" und habe keine Mandate angenommen, die ich als aussichtslos angesehen habe.

Was würde ich Dir heute raten ?

Die beste Möglichkeit: einen wirklich guten Anwalt auftun, der einen guten Draht zum LRA hat. Das ist aber sehr, sehr schwierig. Wirklich gute Anwälte, die so eine verfahrene Geschichte wieder gerade biegen könnten, findet man nicht im Internet. Weil: wirklich gute Anwälte sind sowieso überlaufen, und machen keine Werbung, eher im Gegenteil. Und ein wirklich guter Anwalt würde so jemanden wie Dich erst garnicht empfangen, schon im Vorzimmer abwimmeln lassen. Wirklich gute Anwälte haben sich um ganz andere Sachen zu kümmern, als um popelige Führerscheine. Manchmal gibt es Möglichkeiten, trotzdem zu einem wirklich guten Anwalt vorzudringen - über familiäre Kontakte, Vereine, Parteien, sonst welche "connections" ... ?

Eine andere Möglichkeit: Du müßtest "ganz von vorne anfangen", was nicht leicht ist, weil Du Dir das LRA - womöglich bis ganz nach oben, zum Landrat - schon zum "Erbfeind" gemacht hast. Du könntest - wenn Dir der Führerschein das wert ist - umziehen, in den Zuständigkeitsbereich eines anderen LRA oder OBM. Aber die Akte mit Deinen "toxischen" Schreiben wird nachgeschickt. Diese "toxischen" Schreiben könnten eigentlich nur psychologisch "vaporisiert" werden - was aber ein zweischneidiges Schwert ist: denn eine entsprechende psychische Störung kann auch einer Fahrerlaubnis im Weg stehen. Ich glaube auch nicht, daß dieser Weg von Dir als gangbar akzeptiert werden könnte: Du fühlst Dich ja nach wie vor "im Recht".

Also bliebe nur noch eines: "die Zeit heilt alle Wunden", einige führerscheinlose Jahre vergehen lassen und danach "geläutert" noch einmal einen neuen Antrag stellen. Den alten Antrag sollte man besser zurücknehmen. Ein Neuantrag "nach Jahr und Tag" könnte dann uU auch mit einem Attest über eine erfolgreiche Therapie garniert sein.

Du wirst es nicht gerne lesen, was ich hier schreibe und mir allerlei über Menschenrechte und Demokratie und überhaupt um die Ohren schlagen und so einige hier werden Dir Beifall zollen.

Aber Deinen Führerschein bekommst Du davon auch nicht.

Freno sein Recht

Verfasst: Mi 30. Nov 2022, 15:06
von freifahrt
@Freno ;)

Ja, ja zum Lesen zu faul aber dafür komische Märchen erzählen wollen?

Kein Wunder eigentlich, warum Du mal so richtig auf die Schnauze gefallen bist. Offensichtlich hast Du bis heute noch nichts daraus gelernt, bei den Misthaufen die Du im Allgemeinen hier so hinterlässt!

Du bist wohl einfach nur ein echt armer, destruktiver, kaputter und einsamer Mensch Freno, bleibt da als Fazit für mich.

Wegen genau so einem „Überflieger“, der sich selber gerne rühmt, bin ich meinen Lappen überhaupt erst losgeworden – ein Fachanwalt, ein Kriminologe, der einzig und allein auf seinen Geldsack schaute und dabei wohl auch nicht in der Lage war über den Tellerrand zu schauen.
Ich habe nur die letzten paar posts gelesen ... aber trotzdem: "so macht man das nicht !"


Als angeblich „Hochgebildeter“ hast Du nie gelernt, dass man „Geschichten“ immer am Anfang beginnt?
wenn ich noch als RA zugelassen wäre und Dein o.g. rotzfreches Schreiben an "die Macht" gelesen hätte, würde ich das Mandat ablehnen. Weil: ich war als Anwalt ein "schlechter Verlierer" und habe keine Mandate angenommen, die ich als aussichtslos angesehen habe.
Du glaubst doch nicht im Traum daran, dass ich, sogar falls mir die Kohle aus den Taschen gefallen wäre, ich mich je auf so einen verstrahlten ***, wie Dich überhaupt eingelassen hätte!
Du wirst es nicht gerne lesen, was ich hier schreibe und mir allerlei über Menschenrechte und Demokratie und überhaupt um die Ohren schlagen und so einige hier werden Dir Beifall zollen.
Da Du offensichtlich sowieso nichts konstruktives, sachliches zu Themen beitragen kannst, werde ich Deine „Beiträge“ zukünftig einfach nur noch übersehen, denn Du scheinst hier ja nur den „Foren-Troll“ mimen zu können - also R.I.P. :mrgreen:


[Edit Admin: Böse Worte entfernt, Benutzer ist verwarnt]

Re: ÄG wegen 4 Joints vor 3 Jahren!?

Verfasst: Mi 30. Nov 2022, 16:16
von privacc
SweetTooth hat geschrieben: Do 27. Okt 2022, 23:36 Ich kam im November 2019 auf der Autobahn in eine Verkehrskontrolle. Dabei wurden in meiner Tasche 4 Joints (Tabak-Gras-Gemisch) gefunden.
Wie kam es denn dazu, dass die Beamten deine Taschen durchsuchten? Das würde mich mal interessieren.

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Verfasst: Mi 30. Nov 2022, 20:24
von Gebetskette
@Freifahrt:

Sorry, aber was du hier in der Öffentlichkeit ablässt, ist absolut inakzeptabel.

Zunächst hat dir Freno einfach nur auf seine eigene, vielleicht nicht immer ganz nette Art und Weise sich auszudrücken, aufgezeigt, dass die Methode, mit der du versuchst, deinen Führerschein wiederzuerlangen, nicht funktionieren wird. Für mich sind Frenos Ausführungen durchaus nachvollziehbar. Beleidigt hat er dich dabei zumindest aus meiner Sicht auch nicht.

Warum du seine Ausführungen direkt so persönlich nimmst, ist vermutlich der Historie eures Dialogs geschuldet.
Nichtsdestotrotz ist es absolut inakzeptabel, egal an welcher Stelle, andere Menschen, die du auch noch nicht mal
persönlich kennst, als "Faschisten" zu beleidigen!

So wie du hier reagierst, sehe ich persönlich die Entscheidung des LRA, dir den Führerschein zunächst nicht wieder zu erteilen, als absolut richtig an. Wenn du dich schon hier nicht angemessen verhalten kannst, wie soll das denn dann im Straßenverkehr unter einer gegebenenfalls angespannten Verkehrssituation aussehen?

Ferner lege ich Dir auch ein intensives Studium der Forenregeln, insbesondere des §3 nahe.

Re: ÄG wegen 4 Joints vor 3 Jahren!?

Verfasst: Mi 30. Nov 2022, 21:19
von SweetTooth
privacc hat geschrieben: Mi 30. Nov 2022, 16:16
SweetTooth hat geschrieben: Do 27. Okt 2022, 23:36 Ich kam im November 2019 auf der Autobahn in eine Verkehrskontrolle. Dabei wurden in meiner Tasche 4 Joints (Tabak-Gras-Gemisch) gefunden.
Wie kam es denn dazu, dass die Beamten deine Taschen durchsuchten? Das würde mich mal interessieren.
Mit dem Wissen dass ich heute habe, wäre es zu der Durchsuchung nie gekommen..
Laut dem Protokoll sah ich wohl etwas nervös aus, weswegen die gemeint haben die haben das Recht das Auto und meine Sachen zu durchsuchen.

Ich habe übrigens das ÄG gemacht und als Antwort auf die Fragestellung steht folgendes:

Bei der Untersuchten fanden sich keine Anhaltspunkte für eine Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen.
Ärztlicherseits finden sich keine Anzeichen für einen Betäubungsmittelkonsum nach Nummer
9.1 der Anlage 4, der die Fahreignung in Frage stellt.
Ärztlicherseits finden sich Anzeichen für einen früheren Betäubungsmittelkonsum nach
Nummer 9.2 der Anlage 4, der die Fahreignung in Frage stellt.

Alle 3 Urintests waren negativ (3 Urintests da gefärbte Haare).

Muss ich mir noch Sorgen machen oder glaubt ihr, dass die Sache endlich gegessen ist? Der dritte und damit letzte Satz ist ja nicht so positiv formuliert…

Dennoch bin ich immer noch entsetzt über das Ausmaß, was mich insgesamt fast 1000€ gekostet hat….

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Verfasst: Do 1. Dez 2022, 18:28
von freifahrt
Sorry für das Off-Topic SweetTooth


@Gebetskette
Warum du seine Ausführungen direkt so persönlich nimmst, ist vermutlich der Historie eures Dialogs geschuldet.
Sorry, aber vermuten ist da ein wenig dürftig bei Deinen weiteren finsteren Unterstellungen mir gegenüber und es geht hier um meinen persönlichen Fall, wie also kann ich das nicht persönlich nehmen?
Nichtsdestotrotz ist es absolut inakzeptabel, egal an welcher Stelle, andere Menschen, die du auch noch nicht mal persönlich kennst, als "Faschisten" zu beleidigen!
Keine Ahnung woher Dein Begriffsverständnis kommt, aber „Faschist“ ist und war keine Beleidigung sondern eine Feststellung aufgrund der Tatsachen, die von Freno hier im Forum immer wieder mal, ungestört, ungebremst und vollkommen hemmungslos äußert wurden – so gibt es seiner Meinung nach eben Leute die es verdient hätten, schon aufgrund ihres Verhaltens, verfolgt zu werden oder man solle doch verstehen das die Obrigkeit schließlich immer Recht hat oder der „Boss“ befiehlt und alle haben dann bedingungslos zu kuschen.

Ist Dir jedoch noch nie aufgefallen oder es war Dir bisher nur vollkommen egal! Wie Du sagst, es ist ja eben: „aus Deiner Sicht“ und warum sollte man dazu etwas lesen oder hinterfragen, wenn man auch einfach so losschießen kann, aus Deiner Sicht!

Und sicherlich kam Dir bei Deinem Post, aus Deiner Sicht, nicht einmal ein einziger Zweifel in Deinen Sinn, dass Du eventuell mich mit Deinen aus der Luft gezogenen Unterstellungen tatsächlich schon selbst am beleidigen bist :?:


Was mir hier im Forum leider immer wieder auffällt, ist eine undifferenzierte, unsachliche Pauschalisierung wobei echte Fakten aber offensichtlich nur eine zu vernachlässigende oder gar keine Rolle mehr spielen, man erspart sich dafür aber wohl ein vernünftiges Denken.

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Verfasst: Do 1. Dez 2022, 18:38
von Martin Mainz
OMG Drama hier im Strang oder was?

Freno bescheibt einfach das System wie es ist. Und wie er dazu steht ist letztlich seine Sache. Jeder schreibt hier seine Meinung, aber Beleidigungen werden nicht akzeptiert. Faschist ist eine Beleidigung, weil es einen Extremisten darstellt (oder was weis ich). Hab auch echt kein Bock daß hier noch weiter ertragen zu müssen.

Bleibt friedlich, sonst Sperre.

Zur Abkühlung mach ich den Strang hier erst mal dicht.

MPU Anordnung durch Rezept "umgehen"

Verfasst: Do 12. Jan 2023, 10:35
von ANIKachtar
Guten Tag, ich wurde damals 2019 an einem Parkplatz (100 Meter von meiner Wohnung) einer Verkehrsuntersuchung unterzogen (es war Winter, es lag 20cm Schnee auf der Motor Haube + Motor war kalt). Wie geschildert gab es 0 Beweise dafür das ich das Fahrzeug unter cannabis Einfluss geführt habe. Nachdem ich damals ein schrieben bekommen habe mit Inhalt "führen eines kfz unter drogen Einfluss" bin ich garnicht erst bei der Polizei erschienen (ich war 19 und dachte das beamte nach Gesetz und nicht nach Willkür agieren und nach dieser Enttäuschung war ich 0 dazu bereit auf irgendwelche fragen / lügen unserer faschisten in blau einzugehen und bin zum termin nicht erschienen). Dann bin ich ca fast 1 ganzes Jahr illegal auto gefahren da mir nur ein Schreiben + Führerschein sperre für 3 Monate zu kam, von mpu hat niemand auch nur ein Wort verloren. Nach einem Jahr dachte ich mir dann es wäre ganz schön meinen Führerschein auch wieder im Geldbeutel zu wissen wo mir dann mitgeteilt wurde das ich eigentlich eine mpu machen muss und 1 jahr illegal gefahren bin (ich lebe erst seit Lebensalter von 12 jahren hier ich wusste es wirklich nicht besser.) nun ist es mittlerweile ein paar Jährchen her und ich habe die möglichkeit ein cannabis Rezept zu erwerben (ja ja gesetzte und Eignung bla bla bla jeder der Lebenserfahrung hat weiß jeder scheiß ist käuflich also keine Belehrung was dies angeht, ich spiele kein fair play in einem unfairen und willkürlichen system und da diskutiere ich nicht). Nun zur eigentlichen Frage, kann ich die ausstehende mpu durch den Erhalt eines Cannabis Rezept + schriftliche Bestätigung auf fahreignung durch Hausarzt umgehen? Hab gehört es gibt die Möglichkeit sich von einem Verkehrs Arzt testen zu lassen was die mpu zu 100% überflüssig macht. Stimmt das und wie gehe ich am besten vor? Danke im vorraus für die Antworten meine Freunde

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Verfasst: So 15. Jan 2023, 20:57
von Flitzemdefoer
Hallo an alle,

bin am 12.02.22 in eine Verkehrskontrolle geschlittert. Urintest habe ich verweigert, Blut konnten sie nicht abnehmen da ich sehr schlechte Venen hatte und der Amtsarzt anscheinend nicht der beste war.
Leider habe ich dort angegeben das ich in der Vergangenheit geraucht habe, dies aber lange her ist.
Verfahren wurde eingestellt. Nun habe ich aber die Tage ein Schreiben von der Führerscheinstelle erhalten. Ladung zur MPU.
Sie haben aber keinen Wert den sie heranziehen können.
Ist dies rechtens? Wenn ja kann man mit einem Anwalt dagegen vorgehen?
Bin ein wenig verzweifelt und weiß nicht was zu tun ist.
Liebe Grüße und DANKE vorab

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Verfasst: Di 17. Jan 2023, 18:54
von HabAuchNeMeinung
Flitzemdefoer hat geschrieben: So 15. Jan 2023, 20:57 Hallo an alle,
...
Nun habe ich aber die Tage ein Schreiben von der Führerscheinstelle erhalten. Ladung zur MPU.
Sie haben aber keinen Wert den sie heranziehen können.
Ist dies rechtens? Wenn ja kann man mit einem Anwalt dagegen vorgehen?
Bin ein wenig verzweifelt und weiß nicht was zu tun ist.
Liebe Grüße und DANKE vorab
Hallo erstmal und herzlich Willkommen hier im Portal,

die Anordnung der MPU ist aus meinem Verständnis rechtswidrig, die FST könnte aufgrund deiner Konsumangaben maximimal ein ärzliches Gutachten von Dir fordern, um deine Konsumgewohnheiten zu ermitteln.
Jetzt ist aber leider so, daß Du erstmal nichts gegen die MPU Aufforderung machen kannst, selbst wenn diese rechtswidrig angeordnet wird. Wenn Du das Gutachten also nicht beibringst wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen, wogegen Du dann klagen kannst, da diese aufgrund einer rechtswidrig angeordneten MPU entzogen wurde.
Es wird dann aber lange dauern bis es zu einem Gerichtsverfahren kommt (mind. 1 Jahr) ohne daß Du eine Fahrerlaubnis hast.
Es ist also eine "Scheiß" Situation in die Du dich mit deinen Konsumangaben gebracht hast.
Nochmal für alle:

Wenn die Polizei mit einem als Beschuligten in einem Verfahren reden will, sagt man dieser nix ausser ich heisse sowieso und wohne dort, ansonsten mach ich keine Angaben

HabAuchNeMeinung

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Verfasst: Mi 18. Jan 2023, 13:17
von insomnia
Flitzemdefoer hat geschrieben: So 15. Jan 2023, 20:57 Hallo an alle,

bin am 12.02.22 in eine Verkehrskontrolle geschlittert. Urintest habe ich verweigert, Blut konnten sie nicht abnehmen da ich sehr schlechte Venen hatte und der Amtsarzt anscheinend nicht der beste war.
Leider habe ich dort angegeben das ich in der Vergangenheit geraucht habe, dies aber lange her ist.
Verfahren wurde eingestellt. Nun habe ich aber die Tage ein Schreiben von der Führerscheinstelle erhalten. Ladung zur MPU.
Sie haben aber keinen Wert den sie heranziehen können.
Ist dies rechtens? Wenn ja kann man mit einem Anwalt dagegen vorgehen?
Bin ein wenig verzweifelt und weiß nicht was zu tun ist.
Liebe Grüße und DANKE vorab

grenzwertig !! es lieg also kein aktuelles delikt vor , keine werte , auch lauterbach hat in der vergangenheit gekifft , sagte er ,
da bin ich gespannt was du da in der mpu gefragt wirst ?!
wie ist die konkrete fragestellung in der mpu aufforderung ?
meiner meinung ist die aufforderung grenzwertig außer du machtest konkreter angaben zu datum menge usw.
Anwalt für verkehrsrecht einschalten !
akteneinsicht verlangen !
konsum einstellen!
wichtig ist was du genau gesagt hast ,
oft sind die fragestellungen der fs- behörde fehlerhaft
ich glaub du könntest da mit glück aus der nummer rauskommen

der anwalt kann einen eilantrag beim vg stellen ,
nimm dir den bekannten ra anwalt aus bremen , google mal , der ist glaube ich einer der besten ich kann dir per pn den namen schicken

lg

Positiver Schnelltest - Allgemeine Verkehrskontrolle (Was kommt auf mich zu?)

Verfasst: Mo 13. Feb 2023, 17:44
von KD117
Hallo miteinander,

erstmal ein paar Informationen um das ganze eventuell besser einordnen zu können:
- BTMG Eintrag wegen Cannabis-Kauf über Whatsapp vor einem Jahr (Anzeige wurde eingestellt)
- Ich habe am Vorabend einen Joint geraucht
- Ich habe in den letzten 3 Wochen jeweils einen Joint pro Woche geraucht
- Ich war viel zu kooperativ
- Erstmaliger Verstoß im Straßenverkehr

Samstagabend wurde ich von einer Polizeistreife angehalten und eine allgemeine Verkehrskontrolle wurde durchgeführt.
(Der Streifenwagen hatte nur darauf gewartet bis ich vom Parkplatz gefahren bin und hat sich dann direkt hinter mich gesetzt, ist aber nicht das erste mal und tut natürlich nichts zur Sache.)

Jedenfalls wurde ein Fahrtauglichkeitstest durchgeführt, selbstverständlich habe ich Auffälligkeiten gezeigt -> Wie könnte es anders sein. lol

Ein Urintest wurde verlangt welcher sich als leicht Positiv herausstellte. Danach direkt der Bluttest im Krankenhaus. Ich Idiot habe leider eine Angabe zu meinem Konsumverhalten gemacht, bzw. "zugegeben" das ich um die Weihnachtszeit einen Joint geraucht habe. Soweit so gut, Autoschlüssel abgegeben und mich Nachhause fahren lassen. Das Ergebnis zum Bluttest soll ich wohl in 6-8 Wochen erhalten.

Ohne die Blutwerte jetzt zu raten, was erwartet mich? Worauf sollte ich mich vorbereiten? Wird definitiv eine MPU angeordnet und der Führerschein entzogen?

Danke euch im Voraus!

Re: Positiver Schnelltest - Allgemeine Verkehrskontrolle (Was kommt auf mich zu?)

Verfasst: Mo 13. Feb 2023, 18:42
von insomnia
Saublöd dass du den pipitest usw gemacht hast , auch angaben zum konsum sind immer wenig hilfreich , jetzt hängt alles am bluttest , wenn du unter 1 ng bist. , was laut deinen angaben nicht unwahrscheinlich ist , dürfte nix passieren ; allerdings würde ich zur sicherheit den konsum bis zum ergebnis des bluttestes einstellen !
viel glück und halt uns auf den laufenden!!
lg

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Verfasst: Mo 13. Feb 2023, 19:23
von KD117
Danke für die Antwort! Ja, den Konsum werde ich definitiv einstellen.

Ich halte euch auf dem laufenden!

Komplizierter Fall (Anbau& MPU)

Verfasst: So 19. Feb 2023, 11:37
von FSKampf
Hallo liebes Forum,

kurz zu meiner Person ich bin 22 Jahre und noch in der Probezeit.

Einmal kurz zur Hintergrundgeschichte, zum Verständnis meiner Situation: Ende letzten Jahres kam die Polizei zu uns aufgrund einer Streitigkeit. Um eine Gefahr auszuschließen, durchsuchten Sie unsere Wohnung. Dabei fanden sie 6 Pflanzen & einiges an Zubehör. Ca. 2 Wochen (09.01) darauf wurde ich mit meinem Auto angehalten und wurde zur Urin & blutabgabe verpflichtet. Ich weiß leider noch nichts weiteres. Seitdem versuche ich Patient zu werden. Da ich aktuell so Angst habe mit der Straftat die mpu nicht bestehen zu können.
Wir haben halt wirklich nur zur eigentherapie konsumiert. Um Schmerzen und psychische Beschwerden zu lindern. Hatten nur keinen passenden Arzt gefunden.
Anders müssten wir einen Handel zugeben und würden riskieren somit noch ins Gefängnis zu kommen. Natürlich haben wir einen Anwalt, aber die Ungewissheit macht einen verrückt.

Gestern wurde mein Freund ebenfalls angehalten und steckt nun in der gleichen Situation.

Hat hier jemand schon eine ähnliche Straftat begangen/ Situation erlebt und hat es geschafft die mpu zu bestehen? Glaubt ihr ich hab noch eine Chance das ganze umzuändern? Gerne her mit Erfahrungen.. Vielleicht hat hier ja auch jemand ein Rat.

Sowie Tipps wie man das ganze lenken könnte, sodass das Verfahren fallen gelassen bzw. mit einer Geldstrafe gestraft werden könnte? Und man um die Therapie herum kommen könnte?

Sollte jemand einen guten Verkehrspsychologen/ Vorbereitung in dem Gebiet kennen, schickt mir den gerne.