Sammlung Legalisierung in Deutschland
- Hans Dampf
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Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
Man hätte ja auch einfach abgetrennte Rauchbereiche einrichten können, dann wäre der Jugendschutz auch gewährleistet.
Der DHV hat recht damit, dass auf der Weltkarte in den News Deutschland noch nicht als legalisiert markiert ist.
Der DHV hat recht damit, dass auf der Weltkarte in den News Deutschland noch nicht als legalisiert markiert ist.
Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
Nein. Der Veranstalter muss gewährleisten, dass zB kein 17jähriger den Rauchbereich betritt. Kann er das nicht - und das kann er praktisch nicht umsetzen - dann ist er als Veranstalter gestorben. Er wird nie wieder eine Genehmigung bekommen. Oder die verhängten Ordnungsgelder machen ihn platt. Zudem müsste der Rauchbereich der Abstandsregel zum gesamten Festivalgelände folgen, also externalisiert sein. Das ist nicht machbar.Hans Dampf hat geschrieben: Sa 18. Mai 2024, 11:38 Man hätte ja auch einfach abgetrennte Rauchbereiche einrichten können, dann wäre der Jugendschutz auch gewährleistet.
Einzige Lösung: einen Rundweg¹ außerhalb des Festival-Geländes einrichten, auf dem "außer Sichtweite" gekifft werden kann. Ich wette drauf, dass sich dort massenhaft Zivilbullen herumtreiben werden und alle Verstöße gegen das CanG ahnden. Das ist also wenig attraktiv für die Freunde des Hanfes. - Zudem werden die Rundwege wegen der Abstandgebote aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zumeist gar nicht möglich sein. Und wenn doch: zumindest in Bayern werden dort plötzlich Pop-Up-Spielplätze auftauchen.
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¹ der nicht ausgewiesen sein darf wg Werbungsverbot.
Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
Update zu Beweise nicht mehr verwertbar:
Landgericht Leipzig: Beweise gegen Dealer trotz Cannabis-Freigabe verwertbar
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Die teilweise Cannabis-Freigabe hat auch die Möglichkeiten für Ermittler eingeschränkt. Dürfen Beweise aus geknackten Geheimtelefonen dennoch verwendet werden? Das Landgericht Leipzig bejahte dies, erntete aber Widerspruch. ... Gegen beide Entscheidungen wurde Revision eingelegt, in Mannheim durch die Staatsanwaltschaft, in Leipzig vom Angeklagten. Die Entscheidung liegt nun beim Bundesgerichtshof. Die anderen Kammern des Landgerichts haben sich nach Angaben der Behörde zu dieser Frage noch nicht positioniert.
Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
https://www.fr.de/panorama/arbeitgeber- ... 81390.html
Datenschutzexperte warnt vor „gravierenden Auswirkungen“ für Cannabis-Club-Mitglieder
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Nach dem Cannabis-Gesetz sind Cannabis-Clubs verpflichtet, Name, Geburtsdatum und Adresse ihrer Mitglieder zu dokumentieren. Jedes Mal, wenn eine Person Cannabis kauft, sollen Mitarbeitende zusätzlich Datum, Menge und THC-Gehalt notieren. Die Daten müssen fünf Jahre lang in einer Datenbank festgehalten werden.
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Cannabis-Clubs sind verpflichtet, die gesammelten Daten auf Anfrage an Aufsichtsbehörden herauszugeben. Darunter gehört auch die Strafverfolgungsbehörde: Sollte ein Verdachtsfall gegen eine Person vorliegen, kann die Polizei dadurch Hinweise auf den eigenen Cannabis-Verbrauch, sowie persönliche Daten einsehen.
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Aber die Datenbanken würden bleiben – auch wenn bei der Bundestagswahl eine neue Regierung gewählt wird, die Cannabis möglicherweise wieder stigmatisieren könnte. Viele Kiffer sorgen sich laut CSCD, dass diese die Daten gegen sie verwenden könnte. Besonders, wenn die hohen Umfragewerte der AfD zu einem immer stärkeren Rechtsruck führen. „Was würde ein Bundeskanzler Höcke mit solchen Daten machen? Das ist erschreckend.“
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Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
https://www.bayerische-staatszeitung.de ... i-vor.html (von DPA)
Lauterbach wirft Bayern bei Cannabis Heuchelei vor
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Alle drei CSU-Politiker gingen in ihren schriftlichen Erklärungen allerdings nicht auf den Vorwurf Lauterbachs ein, dass in Bayern Alkohol-Exzesse geduldet würden, der Cannabis-Konsum aber gewissermaßen verteufelt werde. Bei der Gesprächsrunde auf dem Demokratiefest räumte Lauterbach ein, dass Cannabis-Konsum ein Risiko mit sich bringe. Er sei aber "definitiv nicht viel gefährlicher, als wenn ich jeden Tag Alkohol trinke". Er halte es daher für falsch, Cannabis-Konsumenten zu kriminalisieren.
Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
https://www.fr.de/panorama/cannabis-leg ... 02660.html
Sein "System" ist nichts, was sich essentiell von der Säule II unterscheidet. Zur Software: das ist beileibe nix Neues, gibt's für viele Waren, die eine Nachverfolgung benötigen.
Und das war's praktisch auch schon. Man liest von "der Unternehmer", "digital nachverfolgen" und "unsere Software". Das ist ein Goldgräber.Lewis Koski will Deutschland ein Cannabis-System verkaufen.
Sein "System" ist nichts, was sich essentiell von der Säule II unterscheidet. Zur Software: das ist beileibe nix Neues, gibt's für viele Waren, die eine Nachverfolgung benötigen.
Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
https://www.br.de/nachrichten/bayern/ca ... ng,UEuQL5L
Zudem: die Exekutive fordert wie immer die Einführung eines Polizeistaats. - Ja, werte Polizei: wenn alle Bürger dauerüberwacht werden und geheimdienstliche Methoden der Polizei offen stehen, dann spricht man von Polizeistaat. Daran ändert auch euer Glaube "Aber wir sind doch die Guten!" nichts.
Die Prohibitionisten bleiben stur beim Sprachgebrauch und der Kategorisierung "Cannabis = Droge" (was man im Kontext Alkohol, Nikotin, Kaffee, etc quasi nie tut). Offensichtlich bleibt der Kiffer der Feind.Cannabis-Gesetz im Fokus bei internationaler Anti-Drogen-Tagung
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Limmer nannte in erster Linie die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, also die Speicherung von Telekommunikationsdaten. Zuletzt hatte der Europäischen Gerichtshof mit einem Urteil aus dem Jahr 2022 die deutschen Regelungen für europarechtswidrig befunden.
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Zudem: die Exekutive fordert wie immer die Einführung eines Polizeistaats. - Ja, werte Polizei: wenn alle Bürger dauerüberwacht werden und geheimdienstliche Methoden der Polizei offen stehen, dann spricht man von Polizeistaat. Daran ändert auch euer Glaube "Aber wir sind doch die Guten!" nichts.
Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
https://www.landundforst.de/politik/neu ... sen-571495
Ab Juli 2024 werden Cannabis-Clubs in Deutschland erlaubt. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) gibt wichtige Hinweise zur Gründung und Regelungen.
Das Konsumcannabisgesetz trat in einer ersten Stufe bereits am 1. April 2024 in Kraft. Die Regelungen zu Anbauvereinigungen und gemeinschaftlichem Eigenanbau folgen jedoch erst in einer zweiten Stufe am 1. Juli 2024. Bis dahin soll die zuständige Behörde rechtlich bestimmt und die Antragsmodalitäten geklärt sein. Vorgesehen ist, dass die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) die Aufgaben der zuständigen Behörde übernimmt. Diese wäre dann auch die Erlaubnisbehörde nach § 11 Konsumcannabisgesetz für Anbauvereinigungen. Ein entsprechender Beschluss des Landeskabinetts wird in Kürze erwartet und danach öffentlich bekannt gegeben. Das Sozialministerium wird für die Suchtberatung zuständig sein.
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Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
https://www.infranken.de/lk/bamberg/auc ... rt-5879083

Eine angemessene Replik auf den Wahnsinn gibt's hier: https://www.infranken.de/lk/bamberg/kif ... rt-5879691
OmG! Kiffer!! Chaos!!! Anarchie!!!!Bamberger Wählergruppe stellt Antrag zu Cannabis-Verbot - "abschreckende Strafen" gefordert
"Die Legalisierung von Cannabis in Bayern eröffnet neue Möglichkeiten, erfordert jedoch klare Regeln, um die öffentliche Ordnung zu wahren und die Gesundheit der Bürger zu schützen", betont BuB-Stadträtin Daniela Reinfelder. ...
Eine angemessene Replik auf den Wahnsinn gibt's hier: https://www.infranken.de/lk/bamberg/kif ... rt-5879691
Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitge ... enzvergabe
Gibt's eigentlich irgendwas Langsameres als deutsche Behörden? (Natürlich beim Leistung erbringen, nicht beim einfordern!)
Das war klar, dass auf dem Dienstweg verzögert wird.Cannabis-Anbauvereine beklagen fehlende Planungssicherheit
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Den Vereinen fehlt Planungssicherheit. Die Bundesländer hätten bislang keine klaren Regelungen für die Lizenzen aufgestellt und "bis auf wenige Ausnahmen" noch nicht mal eine zuständige Behörde benannt. "Die noch zu nennende Behörde hat dann weitere drei Monate Zeit, den Antrag entweder zu genehmigen oder abzulehnen, was zu einer weiteren Verzögerung führen dürfte, sofern der zeitliche Rahmen vollständig ausgeschöpft wird."
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Gibt's eigentlich irgendwas Langsameres als deutsche Behörden? (Natürlich beim Leistung erbringen, nicht beim einfordern!)
Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
Neue Umfrage im Auftrag von Cantourage.
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Der Konsum bei den jüngeren Zielgruppen hat seit der Legalisierung leicht zugenommen: Während vor dem 1. April jede:r Fünfte zwischen 16 und 24 Jahren mehrmals im Monat konsumiert hat (21 Prozent), gaben nun 30 Prozent an, seit der Legalisierung regelmäßig Cannabis zu konsumieren – die Zahl der jungen Konsument:innen, die täglich Cannabis zu sich nimmt, ist jedoch von fünf auf drei Prozent gesunken.
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Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... ent-werden
Interessanter Artikel mit pro und contra.Ein Besuch auf der Hanfmesse Mary Jane Berlin
„Möchten Sie Cannabis-Patient werden?“
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Auf der Hanfmesse Mary Jane Berlin werben Telemedizin-Anbieter damit, unkompliziert an Cannabis-Rezepte zu kommen. Apotheker und Patienten kritisieren dies. ...
Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/20 ... igabe.html
Berlin bekommt mal wieder nichts geregelt. Alles andere hätte mich auch gewundert.Clubs, die in Berlin Cannabis anbauen wollen, können Lizenzen erst später als erwartet beantragen. Grund ist, dass der schwarz-rote Senat mit der Umsetzung des neuen Teil-Legalisierungsgesetzes hinterherhinkt. Ursprünglich war geplant, dass Lizenzen ab dem 1. Juli beantragt werden können.
"Wir sind dabei, alle Umsetzungsfragen zu klären, so schnell es nur geht, aber es ist ein komplexes Thema", sagte Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. Ein erster Entwurf für die notwendige Rechtsverordnung soll am 27. Juni auf Staatssekretärsebene beraten werden, außerdem ist laut der Senatorin eine Arbeitsgruppe mit Trägern und Projekten aus der Suchthilfe geplant.
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Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
https://www.stmgp.bayern.de/presse/gerl ... t-bayerns/

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https://www.sueddeutsche.de/bayern/baye ... n9uYoJUZN5
Klingt nach "Wir werden schon etwas finden, warum das erst am St. Nimmerleinstag genehmigt werden kann."Bayern: Kontrolleinheit für Cannabis-Anbauvereinigungen ist zum 1.7. einsatzbereit
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„Wir haben eine zentrale Kontrolleinheit beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eingerichtet, die zum 1. Juli ihre Arbeit aufnimmt und für die Erlaubnisverfahren sowie für die Kontrollen der Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz zuständig ist.“ ... „Der gesetzlich vorgesehene Start am 1. Juli heißt nicht, dass ab dann in den Anbauvereinigungen sofort Cannabis angebaut werden darf. Ab 1. Juli wird das LGL Anträge von Anbauvereinigungen auf Erteilung einer Anbauerlaubnis entgegennehmen. ... „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kontrolleinheit werden die Anträge dann sorgfältig prüfen. Dazu gehören auch Vor-Ort-Begehungen in Zusammenarbeit mit der Polizei und Anhörungen der betroffenen Kommunen. Später sind dann regelmäßige, unangekündigte Kontrollen vorgesehen.“ ...
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https://www.sueddeutsche.de/bayern/baye ... n9uYoJUZN5
Zum Start der Regeln für Cannabis-Anbauvereinigungen am 1. Juli geht Bayern mit insgesamt sieben Mitarbeitern in die Prüfung. Wie lange diese dauern werden, ist unklar. ... Die Einheit werde die Anträge sehr genau prüfen, hieß es vom Ministerium. Dazu, wie lange die Bearbeitung der Anträge dauern werde, lasse sich keine pauschale Aussage treffen. Das hänge unter anderem von der Qualität der Anträge ab. ... sei für Bayern mit 160 bis 200 Anträgen zu rechnen.
- Martin Mainz
- Board-Administration
- Beiträge: 4667
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
Die sind natürlich pünktlich zur Stellepepre hat geschrieben: Fr 21. Jun 2024, 08:42 Bayern: Kontrolleinheit für Cannabis-Anbauvereinigungen ist zum 1.7. einsatzbereit
Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
....mit 160 - 200 Anträgen, wovon einige sicher noch abgelehnt werden.Martin Mainz hat geschrieben: Fr 21. Jun 2024, 16:36Die sind natürlich pünktlich zur Stellepepre hat geschrieben: Fr 21. Jun 2024, 08:42 Bayern: Kontrolleinheit für Cannabis-Anbauvereinigungen ist zum 1.7. einsatzbereit![]()
NRW möchte bis zu 3000 Clubs genehmigen.
https://www.waz.de/lokales/article40662 ... laubt.html
https://www.waz.de/staedte/dortmund/art ... inkreplace
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... menge-bmj/
https://www.rgra.de/nicht-geringe-menge ... kcang-bgh/Von Dr. Christian Rath und Hasso Suliak
BGH bleibt bei "nicht geringer Menge" streng
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Nach dem 1. Strafsenat folgen inzwischen noch vier weitere Strafsenate des BGH den strengen Anträgen der Bundesanwaltschaft zum Cannabiswirkstoff THC. Trotz Teillegalisierung. Handelt jetzt der Gesetzgeber?
...
Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Kirsten Kappert-Gonther sagte zu LTO: "Eine Klarstellung zur nicht geringen Menge müsste im Cannabisgesetz erfolgen. Nach meiner Kenntnis verweisen BMJ und BMG auf die Zuständigkeit des jeweils anderen Hauses. Ich sehe daher leider nicht, dass es alsbald zu einer Regelung kommen wird."
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Von Konstantin Grubwinkler
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Die am 11.6.2024 veröffentlichte Entscheidung des sechsten Strafsenats des BGH schafft endlich Klarheit zur Berechnung der nicht geringen Menge bei Cannabis. Auch dieser Beschluss ist aber in sich fehlerhaft. Die nicht geringe Menge Cannabis z.B. in § 34 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 KCanG hat sich in der Rechtsprechung des BGH mittlerweile mit 7,5g THC gefestigt. Offen blieb aber bislang, ob die nicht strafbare Menge von 60 Gramm brutto am Wohnsitz abgezogen werden muss oder die gesamte Menge anzuklagen ist.
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Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
https://www.fr.de/panorama/cannabis-ern ... 45716.html

Kann ich bestätigen.Wie es um die Cannabis-Ernte deutscher Hobbygärtner steht
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Auf deutschen Balkonen wächst [...] Cannabis. Nur leider nicht so schnell, wie Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner sich das wünschen würden. Ein Grund sind die Regenmassen der vergangenen Wochen. „Der Wettergott ist CSU-Wähler“ ...
Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... te-saeule/
Her mit der zweiten Säule!
Seit April dürfen Erwachsene Cannabis in gewissen Grenzen legal anbauen und besitzen. Doch die "Wende in der Drogenpolitik" hat auch ihre hässlichen strafrechtlichen Seiten. Der Gesetzgeber sollte hier nachbessern, meint Sebastian Sobota.
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Der Gesetzgeber geht wie selbstverständlich davon aus, dass Verstöße gegen das allgemeine Umgangsverbot strafrechtlich verfolgt werden müssen. Doch das Abstinenzparadigma des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), wo selbst der Besitz geringer Mengen unter Strafe steht, gilt nicht mehr. Das KCanG akzeptiert den Konsum ausdrücklich und ermöglicht erstmals eine legale Versorgung mit Cannabis. Vor diesem Hintergrund bleibt unklar, welches Rechtsgut der Grundtatbestand noch schützen soll.
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Weil Cannabis nirgendwo legal gekauft werden kann, wird ein beträchtlicher Schwarzmarkt verbleiben – mit all seinen negativen Begleiterscheinungen. Zudem lassen die vielen und strengen Strafvorschriften eine unverhältnismäßige Bestrafung von konsumbezogenen Verstößen besorgen.
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Langfristig ist auf eine Globalreform des BtMG zu hoffen. Zur ganzen Wahrheit gehört nämlich, dass sich die meisten Motive für das CanG unschwer auf alle anderen Betäubungsmittel übertragen lassen. Mögen sich tiefgreifende politische Veränderungen wie der Abschied vom "Krieg gegen die Drogen" in kleinen Schritten vollziehen, verengt sich die Diskussion bisher zu Unrecht auf Cannabis.
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Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue ... n-100.html
² https://rp.baden-wuerttemberg.de/filead ... nabisG.pdf
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/se ... inigungen/Baden-Württemberg
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Ab 1. Juli können Anträge gestellt werden, die Verfahren werden landesweit vom Regierungspräsidium Freiburg bearbeitet.
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Für die Überwachung wird das Regierungspräsidium Tübingen zentral zuständig sein.
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¹ https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen ... abisgesetz...
Die Anträge auf Erlaubnis zum Betreiben einer Anbauvereinigung können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Eine erste Orientierung zu den benötigten Angaben und Nachweisen sind im Themenportal¹ der Regierungspräsidien abrufbar. Ein Merkblatt² hilft beim Zusammenstellen vollständiger Antragsunterlagen. Dieses wird anhand der Erfahrungen aus den eingehenden Anträgen fortlaufend weiterentwickelt. Für die elektronische Kommunikation mit der Erlaubnisbehörde wurde das E-Mail-Postfach E-Mail: KCanG.Erlaubnis@rpf.bwl.de eingerichtet, über das die Anbauvereinigungen ihre Anträge nebst Anlagen sowie alle sonstigen Anfragen und Mitteilungen einreichen können.
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² https://rp.baden-wuerttemberg.de/filead ... nabisG.pdf
Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
https://www.stern.de/gesellschaft/regio ... 36266.html
... So lange es keine eigene Verordnung gebe, die die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Cannabisgesetz regelt, seien in Berlin die Bezirke zuständig, erklärte die Sprecherin. ...
Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
https://www.derstandard.at/story/300000 ... as-wachsen
Interessanter Artikel aus österreichischer Sicht.Deutschland lässt das Gras wachsen
Seit Montag dürfen "Anbauvereinigungen" in Deutschland Anträge zur Cannabis-Aufzucht stellen. In Freilassing nahe Salzburg hat man sich vorbereitet. ...
Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
Achtung, Link geht zur BLÖD:
https://www.bild.de/politik/inland/anba ... 5f78bb61c3
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¹ In Bayern werden die wohl erst am St. Nimmerleinstag vollständig sein.
https://www.bild.de/politik/inland/anba ... 5f78bb61c3
Holla die Waldfee!Bayern: Montag und Dienstag seien sieben Anträge auf Cannabis-Anbau eingegangen ... Eine kurze Prüfung habe allerdings ergeben, dass alle unvollständig¹ seien. ... Besonderheit: Die für die Genehmigung des Anbaus zuständige Gruppe im Landesamt für Gesundheit, soll die Vereinigungen auch kontrollieren. Sie gelten als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, haben deshalb besondere Rechte. So dürfen sie Durchsuchungen von Personen anordnen oder Gegenstände beschlagnahmen. ...
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¹ In Bayern werden die wohl erst am St. Nimmerleinstag vollständig sein.
Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland
https://www.lokalkompass.de/dortmund/c- ... r_a1974084

Für Freunde von Statistiken.Cannabis-Umfrage
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Konsumgewohnheiten haben sich seit der Legalisierung nur geringfügig verändert...