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beschuldigter Allgemeiner Verstoss Cannabis
Verfasst: Mi 26. Sep 2018, 01:20
von CoreStyle
hallo
ich habe das problem das ich einen brief von der polizei bekommen habe
blöderweise habe ich da angerufen und der polizist meinte ob ich es zugebe etwas bestellt zu haben,
er könnte mir die seite und die sorten die ich bestellt habe sagen.
ich dachte tor wäre verschlüsselt? wie dem auch sei, meinte er wenn ich es zugebe wir es wegen geringfügigkeit eingestellt,
was auch passierte, heute kam allerdings dieser brief....
ich hoffe ihr könnt mir helfen
bin aus bayern
Re: beschuldigter Allgemeiner Verstoss Cannabis
Verfasst: Mi 26. Sep 2018, 05:43
von Hans Dampf
Guten Morgen!
Was ist denn deine Frage?
womit können wir dir weiterhelfen?
Re: beschuldigter Allgemeiner Verstoss Cannabis
Verfasst: Mi 26. Sep 2018, 07:51
von Martin Mainz
Hallo CoreStyle und herzlich willkommen im Forum!
Es ist schon üblich, daß bei geringen Mengen eingestellt wird, aber meistens geht die Sache dann an die Führerscheinstelle und Du wirst zur MPU eingeladen. Das ist bei Dir nicht der Fall. Das ist Glück im Unglück. Du bist nochmal davon gekommen, ein zweites Mal wirst Du nicht so viel Glück haben!
TOR ist so lala, man sagt, daß viele Endserver von Geheimdiensten oder anderen Behörden betrieben werden. Ob das stimmt entzieht sich meiner Kenntnis. Aber die Information kann ja auch beim Zulieferer selbst abgegriffen worden sein, bei einer Razzia z.B.
Also, nochmal gut gegangen.
Re: beschuldigter Allgemeiner Verstoss Cannabis
Verfasst: Mi 26. Sep 2018, 12:00
von Hanfkraut
In der Regel kann jeder von deinen Rechner aus bestellt haben!
Das ist dann für eine Staatsanwaltschaft dann schon recht schwierig dir etwas nachzuweisen.
Darum die Belehrung um dich künftig abzuhalten Cannabis zu nutzen!
Solltest du aus medizinischen Gründen Cannabis nehmen und du findest keinen Arzt und du wirst erwischt so kannst du dir §34 stgb zu nutzen machen!
Diesbezüglich gab es schon Freispruch und Einsicht von Gericht.
Kann mich Martin nur anschließen und ich bin auch der Meinung das keine weiteren Maßnahmen folgen werden.