Kein Cannabis für AD(H)S Patienten?
Verfasst: Do 27. Dez 2018, 09:29
Moin zusammen,
bin vorhin auf diesen Artikel gestoßen:
http://www.taz.de/!5559641/
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass medizinisches Cannabis keine anerkannte Behandlungsmethode der Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS) ist.
...
Der ADHS-Patient hatte das Medikament Ritalin nicht vertragen
...
Seine Kasse lehnte die Kostenübernahme ab. Es liege keine schwerwiegende Erkrankung vor und die Verwendung von Cannabis sei bei diesem Krankheitsbild medizinisch zweifelhaft.
...
Das Landessozialgericht bestätigte mit seinem Urteil nun die Entscheidung des Sozialgerichts Hildesheim, wonach der Kläger einerseits nicht gesichert an einer ADHS-Erkrankung leide und diese auch nicht schwerwiegend sei. Zudem sei nicht glaubhaft gemacht worden, dass eine anerkannte Behandlung nicht zur Verfügung stehe und dass die Behandlung mit medizinischem Cannabis die Symptome minimiere. Nach aktueller Studienlage sei der Einsatz von Cannabis bei dieser Erkrankung zweifelhaft, könne im Erwachsenenalter sogar das Risiko für eine ADHS-Erkrankung steigern.
...
„Gegenwärtig entscheiden die Landessozialgerichte, die mit den zahlreichen Eilverfahren befasst sind, hier sehr unterschiedlich“, sagt Tolmein. Und bis zu einer richtungsweisenden Entscheidung des Bundessozialgerichts könne es angesichts der langen Verfahrensdauer bei den Sozialgerichten noch Jahre dauern.
Betrifft der Beschluss nun ausschließlich die Kostenübernahme durch die KK oder ist es künftig grundsätzlich Ärzten nicht länger möglich Patienten mit bestehender ADHS-Diagnose Cannabis flos zu verschreiben?
Gruß
leb_tek
bin vorhin auf diesen Artikel gestoßen:
http://www.taz.de/!5559641/
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass medizinisches Cannabis keine anerkannte Behandlungsmethode der Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS) ist.
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Der ADHS-Patient hatte das Medikament Ritalin nicht vertragen
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Seine Kasse lehnte die Kostenübernahme ab. Es liege keine schwerwiegende Erkrankung vor und die Verwendung von Cannabis sei bei diesem Krankheitsbild medizinisch zweifelhaft.
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Das Landessozialgericht bestätigte mit seinem Urteil nun die Entscheidung des Sozialgerichts Hildesheim, wonach der Kläger einerseits nicht gesichert an einer ADHS-Erkrankung leide und diese auch nicht schwerwiegend sei. Zudem sei nicht glaubhaft gemacht worden, dass eine anerkannte Behandlung nicht zur Verfügung stehe und dass die Behandlung mit medizinischem Cannabis die Symptome minimiere. Nach aktueller Studienlage sei der Einsatz von Cannabis bei dieser Erkrankung zweifelhaft, könne im Erwachsenenalter sogar das Risiko für eine ADHS-Erkrankung steigern.
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„Gegenwärtig entscheiden die Landessozialgerichte, die mit den zahlreichen Eilverfahren befasst sind, hier sehr unterschiedlich“, sagt Tolmein. Und bis zu einer richtungsweisenden Entscheidung des Bundessozialgerichts könne es angesichts der langen Verfahrensdauer bei den Sozialgerichten noch Jahre dauern.
Betrifft der Beschluss nun ausschließlich die Kostenübernahme durch die KK oder ist es künftig grundsätzlich Ärzten nicht länger möglich Patienten mit bestehender ADHS-Diagnose Cannabis flos zu verschreiben?
Gruß
leb_tek