Hi.
Ich wurde vor einer Weile willkürlich am Bahnhof einer kleinen hessischen Stadt kontrolliert, durchsucht, und, nachdem in irgendeiner Ecke ein Joint gefunden wurde, der mir zugeschrieben wurde, auch kontrolliert. Schließlich landete ich in Handschellen, nachdem ich gebeten wurde, den Gürtel auszuziehen. Mir wurde gesagt, ich hätte so ausgesehen, ich hätte mir überlegt, mit dem Gürtel nun zuzuschlagen...
Aber das ist ein anderes Thema. Was ich wissen will ist folgendes:
Ich wurde gefragt, ob ich eine Aussage machen möchte. Ich fragte, ob ich mich an Ort und Stelle entscheiden müsse. Es wurde mir gesagt "nein, aber dann kommt ein Brief, wo Sie eine Aussage machen sollen, oder eben nicht".
Heute kam der Brief mit der Überschrift "Vorladung".
Ich weiß soviel, dass ich da besser nicht hingehen sollte, egal in welchem Fall.
Da ich keine Lust habe, mein Geld einem Anwalt zu überweisen, würde ich das gerne ohne machen.
Sollte ich den Termin nun absagen oder einfach nicht erscheinen?
Es heißt: "Sofern Sie zu Ihrer Vernehmung/Anhörung nicht erscheinen oder nicht rechtzeitig Hinderungsgründe benennen, die Ihrem Erscheinen entgegenstehen, wird davon ausgegangen, dass Sie bei der Polizei keine Aussage machen wollen. Der Vorgang wird dann an die zuständige Verfolgungsbehörde abgegeben, die das Erforderliche veranlassen wird."
Zunächst springt mir ins Gesicht, dass angenommen wird, man würde nichts sagen WOLLEN. Aber selbst das muss man ja nicht angeben, man sagt einfach, dass man nichts sagen WIRD. Ob man nichts sagen WILL ist, meines Verständnisses nach, doch wohl etwas völlig Anderes?
Weiterhin: was ist mit "Verfolgungsbehörde" gemeint? Ich habe bereits gelesen, dass die Beamten einen anscheinend zuhause oder auf der Arbeit aufsuchen dürfen (aber auch hier muss man ja nichts sagen), aber wird das wirklich in meinem Fall passieren? Ich meine damit wirft der Staat doch wohl unmengen an Kohle aus dem Fenster, oder ist Papa Staat da auch noch stolz drauf?
Mir ist noch aufgefallen, dass die falsche Straße als Tatort angegeben wurde. Die genannte Straße ist nicht im Bahnhofsgelände (eine Straße weiter), wo keine Gefahrenzone ist, wo die Beamten mich also nicht einfach so hätten kontrollieren dürfen...
Außerdem steht ganz unten links "Vorladung_21 07 / 2018". Ist das nur die Vorlagennummer oder ist das ein Fehler?
Sollte ich nun also absagen oder einfach nicht hingehen?
Und falls ich absagen sollte: telefonisch, per Mail oder brieflich, was würdet Ihr mir empfehlen? Fax eventuell?
Einen Grund würde ich natürlich ebenfalls nicht nennen.
Ich bin aber durchaus versucht, hinzuzufügen, dass ich das BtMG als verfassungswidrig ansehe. Aber das würde mir wohl auch zum Nachteil ausgelegt, wa?
Ich danke euch auf jeden Fall schon vielmals fürs Durchlesen
Und für eure Antworten natürlich noch mehr
