insomnia hat geschrieben: ↑So 15. Jan 2023, 21:47
(...)Die letzte hoffnung wäre eine zügige entscheidung des bundesverfassungsgericht gewesen , was das los ist ?? keine ahnung , geplant war die entscheidung 2022 …. es kam nix !!!
Kiffen kann man auf Rezept wenn man reich ist und geld für anwälte und gutachter hat,
so wird es bleiben …. leider
Naja - ich hab auch als Präkariator meinen Kifferschein gekriegt

- im Ernst: ich selbst setze inzwischen auch größere Hoffnungen auf "die Justiz", als auf "die Demokratie". Was ich nicht müde werde, zu wiederholen: die Justiz, die Strafverfolgungsbehörden von den "Streifenhörnchen" auf der Straße bis zum BVerfG haben seit Jahrzehnten keinen Bock mehr auf das unsinnige Cannabis-Verbot und dem dadurch verursachten "vasting time, brain and money". Der erste Anstoß zur Legalisierung kam schließlich vor über 25 Jahren aus Karlsruhe !
In dem berühmten "Haschisch-Urteil" hat das BVerfG den Ländern großen Spielraum gelassen zur Definition der "geringfügigen Menge", die sozusagen ein Verfolgungshindernis darstellt. Es wäre denkbar, daß die Verfassungsrichter in einer neuen Entscheidung das Cannabis-Verbot nicht gänzlich aufheben, um dem "demokratischen" Gesetzgeber diese fürchterliche Ohrfeige zu ersparen, aber es diese "geringfügige Menge" nun selbst definieren, die dann - die Urteile des BVerfG haben Gesetzeskraft ! - bundeseinheitlich gilt.
Denn es ist in der Tat inzwischen zu einer Ungleichheit in der Behandlung von Cannabis-Konsumenten gekommen, die mit dem individuellen Gleichheitsgrundrecht (Art. 3 GG), wie auch mit dem Staatsziel einheitlicher Lebensverhältnisse in ganz Deutschland nicht mehr zu vereinbaren ist. In Bayern wird offenbar jeder Krümel mit großer Härte verfolgt, während hier in Sachsen, insbesondere in Leipzig die Toleranz nicht nur der Behörden, sondern auch "der Gesellschaft" meiner eigenen Beobachtung nach enorm groß ist.