Ich glaube eher, der Typ vom Richterbund hat genau ins Schwarze getroffen: der Entwurf türmt prohibitive Hürden für die angeblich beabsichtigen CSC auf - aber erlaubt 'klammheimlich' jedem Volljährigen den Erwerb, sogar die Einfuhr (!) (edit: der kursiv gekennzeichnete Teil ist falsch - siehe spätere Hinweise), den Besitz und das "mit sich führen" von bis zu 25 g. Nur wer diese Mengen überschreitet, weitergibt, gar verkauft, macht sich weiter strafbar. Dazu kommen noch die 3 "Balkonpflänzchen", die jedem gestattet werden, selbst wenn er die Samen vom Schwarzmarkt bekommen hat.pepre hat geschrieben: ↑Sa 12. Aug 2023, 10:02 [(...)
https://www.tagesschau.de/inland/innenp ... d-102.htmlAus der Ecke also nix Neues. Wobei er natürlich recht hat: der Gesetzentwurf ist absurd detailliert und in sich widersprüchlich.Richterbund: Neue Kritik
Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn: "Das sehr kleinteilige Gesetz würde zu einem hohen behördlichen Kontrollaufwand, zu zahlreichen neuen Streitfragen und zu vielen Verfahren vor den Gerichten führen" ... "Auch verwaltungsgerichtliche Verfahren oder nachbarschaftliche Streitigkeiten rund um den Cannabis-Anbau dürften sich häufen" ...Äh... Was bitte soll dieser ominöse "Sog" sein? - Fakt: Teile des ggw Schwarzmarkts werden durch Eigenanbau oder CSCs ersetzt. Also sinkt die Nachfrage auf dem Schwarzmarkt. Qed. Es wird auf alle Fälle weniger schwarz gehandelt als vorher. Von einem "Wachstum" kann also keine Rede sein: das ist alarmistisches Gefasel der Prohibitionisten."Weil der Eigenanbau oder ein Bezug über Anbauvereinigungen aber einige Hürden hat, dürfte auch die Nachfrage auf dem Schwarzmarkt im Sog des Cannabis-Gesetzes wachsen", warnte Rebehn.
(...)
Wer also weiter auf den Schwarzmarkt bis zu 25 g einkaufen (!) geht, risikiert überhaupt nichts mehr - zumal er erst einmal erwischt werden muß. Das Gras-einkaufen auf dem Schwarzmarkt wird nicht mehr mit Herzklopfen und Ängsten verbunden sein (vor allem, wenn man eine neue Bezugsquelle braucht), sondern bald fast so normal werden, wie der wöchentliche Einkauf beim Aldi.
Wer sich dagegen an einem CSC aktiv beteiligt, wird als allererstes schon im Vereinsregister als Kiffer amtlich registriert - ist praktisch schon "erwischt", lange bevor er sein erstes CSC-Gras bekommen hat.
Insbesondere wer sich verantwortlich beteiligt, als Vorstand oder in der Geschäftsführung, Verschlußkontrolle hat - der kann sich einer nicht enden wollenden Folge von Kontrollen, Durchsuchungen und sonstigen rechtsstaatlichen Drangsalierungen ausgesetzt sehen: Eltern zB können sich auf Terror vom Jugendamt einstellen, Beschäftigte im öffentlichen Dienst auf kalte Diskriminierung und sogar förmliche Disziplinarmaßnahmen, sowie sich auch nur ein halbwegs brauchbarer Anlaß findet. Inhaber von besonderen Erlaubnissen: Fahrerlaubnisse, Flug-, Jagd- und Waffenscheine werden auch in den Fokus ihrer Aufsichtsbehörden rücken ... usw usw. Zumindest wird man alldies befürchten und genau das hat dieser Typ vom Richterbund wahrscheinlich genau gesehen und das ist m.E. kein "alarmistisches Gefasel von Prohibitionisten", sondern ein Argument gegen diesen prohibitiven Über-Regulierungen für bzw gegen die CSCs.
"Ceterum censeo": die Justiz gehört nicht zu den Prohibitionisten - sie gehört zu den Ersten, die sich öffentlich für eine Entkriminalisierung von Cannabis ausgesprochen haben !