Besteuerungsmodelle im Vergleich

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FraFraFrankenstein
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Besteuerungsmodelle im Vergleich

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Die Besteuerung sollte so gestaltet werden, dass der Staat einerseits gute Einnahmen generieren kann wie bei anderen Genussmitteln und keine Schleuderpreise entstehen, aber andererseits das Schwarzmarktniveau nicht wesentlich überschritten wird. Nur so kann eine Verdrängung des Schwarzmarktes gewährleistet werden. Der hohe Risikoaufschlag illegaler Händler entfällt in einem legalen Umfeld, wodurch Raum für eine Besteuerung entsteht. Die Steuersätze (9) müssen regelmäßig mit Blick auf die Schwarzmarktpreise angepasst werden.

In diesem Rahmen sind unterschiedliche Modelle denkbar. Die Besteuerung kann sich an der Bruttomenge, am Preis und am THC-Gehalt orientieren. Ein Bonus für das ausgleichende CBD ist ebenso denkbar wie ein Bonus für Outdoor-Anbau aus Klimaschutzgründen. Das stellen wir (DHV) zur Diskussion.
Rauch gehört nicht in die Lunge. Rauchen ist die schlechteste Art Cannabis zu konsumieren. Vapen ist da wesentlich besser geeignet. Maximal 200°C
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FraFraFrankenstein
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Re: Besteuerungsmodelle im Vergleich

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Für mich stehen nur zwei ernsthafte Modelle zur Wahl. Das sind Bruttomenge und alternativ der THC-Gehalt. Bonus für Outdooranbau halte ich für überflüssig, da ein wirtschaftlicher Anbau eigentlich nur draussen stattfinden kann. Indoor wird nur noch für medizinisches Cannabis möglich sein.

Ich möchte hier die beiden Modelle miteinander Vergleichen. Dazu werden verschiedene Produkte aufgelistet, um einen direkten Vergleich der Steueranteile möglich zu machen.

Das wären:
schwaches Gras mit 10 % THC
starkes Gras mit 21% THC
Haschisch mit 40% THC
und BHO mit 90 % THC


Wenn der Verkaufspreis primär vom THC-Gehalt abhängig wäre, dann könnte man annehmen, dass halb so schwache Produkte nur halb so teuer angeboten werden können.

Auf der Anderen Seite könnte man auch stur einen festen Grammpreis festlegen. Das würde bedeuten, dass nur noch starke Sachen gekauft werden. Der Trend würde dann ganz klar Richtung Haschisch und Extrakte gehen, was auch nicht gewollt ist.

Die Festlegung des Verkaufspreises ist eine komplexere Angelegenheit.

FraFra
Zuletzt geändert von FraFraFrankenstein am Di 1. Nov 2022, 21:42, insgesamt 3-mal geändert.
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Martin Mainz
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Re: Besteuerungsmodelle im Vergleich

Beitrag von Martin Mainz »

Warum jetzt einen zweiten Thread mit der gleichen Fragestellung? Ich werde die beide zusammen packen.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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FraFraFrankenstein
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Re: Besteuerungsmodelle im Vergleich

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Ich denke, die Diskussion ist eh hinfällig. Ich habe jetzt die Lösung gesehen. :o

Das ist ein neues Paradigma. Der Staat wird zum Dealer, der die Gewinne einsteckt und nicht blos die Steuern! Alle anderen Beteiligten bekommen nur eine anteilige Provision ausgezahlt. :!:

FraFra
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FraFraFrankenstein
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Re: Besteuerungsmodelle im Vergleich

Beitrag von FraFraFrankenstein »

39. Bei einer Legalisierung werden Umsätze aus Verkäufen von Cannabis/cannabishaltigen Waren au-
tomatisch der Umsatzsteuer unterliegen. Daneben ist die Einführung einer besonderen Verbrauchs-
teuer („sog. Cannabissteuer“) vorgesehen. Der Steuertarif ist so zu wählen, dass die gesundheitspoli-
tische Lenkungswirkung eintritt. Eine steuerliche Bemessung anhand des THC-Gehaltes erscheint
sachgerecht. Auch der höchstmögliche Steuertarif, der bei Produkten mit höheren THC-Gehalten
zur Anwendung gelangt, muss zu einem Endverbraucherpreis (einschließlich Umsatzsteuer) führen,
welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt. Eingeführt werden soll eine lineare Besteuerung an-
hand des THC-Gehalts (x Euro je Gramm THC-Gehalt). Hierdurch wird eine klare und einfach nach-
vollziehbare Besteuerungsgrundlage mit ausgeprägter Lenkungswirkung geschaffen. Dabei kann die
lineare Besteuerung proportional oder progressiv ausgestaltet werden. In jedem Fall ist die Verein-
barkeit mit EU-Recht, insbesondere der EU-Verbrauchsteuersystemrichtlinie und der Tabaksteuer-
richtlinie sicherzustellen.
Die hatten scheinbar ihre eigenen Ideen, wie die Besteuerung aussehen soll. :cry:

Jeweils 10 Gramm Produkt:
schwaches Gras mit 10 % THC = 1 Gramm THC
starkes Gras mit 21% THC = 2,1 Gramm THC
Haschisch mit 40% THC = 4 Gramm THC


Bei einer Festlegung von 6 Euro pro Gramm THC Cannabissteuer ab 15%THC:
10 gr. schwaches Weed 0 Euro
10 gr. starkes Weed 12,60 Euro
10 gr. Haschisch 24 Euro
5 gr. Extrakt 30 Euro

Ja, eine Cannabissteuer macht Sinn, wenn sie für Weed bei 15% THC beginnt und nicht mehr als 3 Euro pro Gramm THC beträgt.

5 Gramm delta-9 THC: 30 Euro Cannabissteueranteil
Man muss dabei bedenken, dass ja noch die Umsatzsteuer, Transport und Verpackung , Händlermarge Erzeugungskosten mit eingerechnet werden müssen! Das ergäbe dann etwa einen VKP von 60-70 Euro.

Der letzte Satz ergibt für mich keinen Sinn.
insbesondere der EU-Verbrauchsteuersystemrichtlinie und der Tabaksteuer-
richtlinie sicherzustellen
Cannabis ist kein Tabak und sollte nicht wie Tabak behandelt werden!
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FraFraFrankenstein
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Re: Besteuerungsmodelle im Vergleich

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Der Großhandel sollte die Verkaufspreise festlegen, die in den Fachgeschäften verlangt werden. Der Preis könnte so vom Großhandel direkt auf die Verpackung gedruckt werden und Regelmäßig angepasst werden.

Im Großhandel sollten auch Beamte arbeiten, welche gleichzeitig die Rechtmäßigkeit der Vorgänge kontrollieren könnten. Quasi Beamte als Vorstände.

Die Steuern könnten so gleich mit eingerechnet werden, da der Großhandel die Ware analysieren lässt und anschließend verpackt.

FraFra
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