Danke für den Link. Ich verstehe auch nur Teile davon, aber da steht teilweise das gleiche, was ich an anderer Stelle hier im Forum schon mal gepostet habe. Der Link von Legal Tribune ist verständlicher.
Vereinbarkeit der Cannabis-Freigabe mit internationalem Recht "Legalisierung gescheitert, bevor sie begonnen hat"
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... er-dienst/
"So trifft gemäß EU-Rahmenbeschluss 2004/757/JI jeden Mitgliedstaat grundsätzlich die Pflicht, u.a. das Herstellen, Verkaufen und Liefern "gleichviel zu welchen Bedingungen" von Suchtstoffen wie Cannabis unter Strafe zu stellen."
...
"Die Pflicht gelte nur, wenn die erwähnten Handlungen "ohne entsprechende Berechtigung vorgenommen wurden".
Ich denke lizensierte Fachgeschäfte hätten aber eine entsprechende Berechtigung.
Gemäß Art. 71 Abs. 2 des Durchführungsübereinkommens seien die Vertragsparteien verpflichtet, "die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkten sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden."
Wenn man legalisiert ist es doch nicht mehr "unerlaubt"?
In deinem Link steht:
"Darüber lässt sich streiten, die Autoren schweigen dazu. Ebenso gehen sie darüber hinweg, dass Art. 2 Abs. 1 voraussetzt, dass die dort genannten Handlungen „ohne entsprechende Berechtigung“ vorgenommen werden, obwohl sich bei einer innerstaatlichen Legalisierung ja gerade argumentieren ließe (und auch schon argumentiert worden ist, s. hier), dass der entsprechende Handel mit „Berechtigung“ erfolgt. "
...
Art. 71 Abs. 2 SDÜ wiederum bezieht sich primär auf die „unerlaubte Ausfuhr“ von Betäubungsmitteln, um die es bei der kontrollierten Abgabe zum Eigenkonsum innerhalb eines nationalen Markts überhaupt nicht geht. Was schließlich den ebenfalls zitierten Art. 71 Abs. 5 angeht, so verweist dieser hinsichtlich der – in unserem Zusammenhang besonders wichtigen – „Eindämmung der unerlaubten Nachfrage“ auf den „Verantwortungsbereich der einzelnen Vertragsparteien“; dies wird in der „Ausarbeitung“ gänzlich ignoriert.
Ich verstehe zumindest so viel, das dass was der CSU Hinterbänkler durch die Medienlandschaft treibt, kein Gutachten ist und das diese "Ausarbeitung" fehlerhaft und fragwürdig ist und viele wichtige Punkte einfach ausblendet. Wenn schon Nicht-Juristen wie mir das ins Auge springt, dann bin ich optimistisch, dass die Juristen das noch in der Luft zerreißen werden, denn Legal Tribune schreibt:
"In allen drei Gutachten enthalten sich die Bundestagjuristen allerdings jeglicher Einschätzung, ob es der Ampel gelingen kann, im Gesetzgebungsverfahren die Vereinbarkeit mit internationalem Recht herzustellen. Dokumentiert wird lediglich, welche rechtliche Hürden die Ampel ggf. zu überwinden hätte."
Wieso? Wieso "
enthalten sich die Bundestagjuristen allerdings jeglicher Einschätzung"? Wenn man den Titel der Legal Tribune liest ("Legalisierung gescheitert, bevor sie begonnen hat") könnte man meinen, es sei völlig klar, dass EU Recht gegen eine Legalisierung spricht. Wieso äußern sich die Bundestagsjuristen dann nicht entsprechend und sagen laut und klar, dass das EU Recht eindeutig dagegen spricht? Wieso dann diese Zurückhaltung? Außer man weiß, dass man das immer so oder so auslegen kann und das völlig unklar ist, was das jetzt eigentlich genau bedeutet.