Hallo,
Ich habe mittlerweile einen Arzt gefunden welcher mir Blüten auf Privat Rezept verschreibt. Im Feb will er auch einen Kostenübernahme Antrag stellen gibt mir aber wenig Hoffnung. Zum eigentlichen Problem. Ich fange Ende Feb eine 2 Jährige Reha an welche aber 350km entfernt ist. Muss ich mir dann wieder einen neuen Arzt suchen? Oder gibt es andere Möglichkeiten wie ich monatlich mein Rezept bekomme? Die Arzt Praxis meinte per Post wurde es 50 Euro Kosten wegen Btm? Habe ich so noch nicht gehört.
Vielen Dank
Bis wann muss ein Rezept eingelöst sein?
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- Registriert: Mo 31. Jan 2022, 13:51
Re: Bis wann muss ein Rezept eingelöst sein?
Hallöchen !
Von einer Reha-Maßnahme, die über 2 Jahre laufen soll, habe ich auch noch nie was gehört - aber das muß nix heißen, ich bin kein Reha-Experte.
Ich bekomme Cannabis auch auf Privatrezept - seit über 2 Jahren komme ich mit 3 g THC-haltigem Cannabis pro "Quartalsrezept" aus. Ich glaube nicht, daß monatliche Verschreibungen wirklich in jedem Fall nötig sind. Bei sachgerechter Aufbewahrung halten meine Blüten schon ca. 6 Monate durch. (Zur Vermeidung der Toleranzentwicklung werden mir seit 1 Jahr in jedem Quartal abwechselnde Sorten verschrieben, die sich "überlappen".)
"BtM-Rezepte" müssen binnen 5 Arbeitstagen 'eingelöst' werden, dh dem Patienten das entsprechende "Betäubungsmittel" ausgehändigt oder zugesandt worden sein. Diese gesetzliche Vorschrift verursacht einige Hektik nicht nur bei mir. Wenn ein BtM-Rezept vom Arzt per Post versandt werden soll, dann geht das aufgrund dieser Vorschrift nur mit Express-Einschreiben, was schon ziemlich teuer wird. Schließlich muß ja der Patient das Rezept womöglich auch noch an eine auswärtige (Versand-)Apotheke weiterleiten ... ?
Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.
Von einer Reha-Maßnahme, die über 2 Jahre laufen soll, habe ich auch noch nie was gehört - aber das muß nix heißen, ich bin kein Reha-Experte.
Ich bekomme Cannabis auch auf Privatrezept - seit über 2 Jahren komme ich mit 3 g THC-haltigem Cannabis pro "Quartalsrezept" aus. Ich glaube nicht, daß monatliche Verschreibungen wirklich in jedem Fall nötig sind. Bei sachgerechter Aufbewahrung halten meine Blüten schon ca. 6 Monate durch. (Zur Vermeidung der Toleranzentwicklung werden mir seit 1 Jahr in jedem Quartal abwechselnde Sorten verschrieben, die sich "überlappen".)
"BtM-Rezepte" müssen binnen 5 Arbeitstagen 'eingelöst' werden, dh dem Patienten das entsprechende "Betäubungsmittel" ausgehändigt oder zugesandt worden sein. Diese gesetzliche Vorschrift verursacht einige Hektik nicht nur bei mir. Wenn ein BtM-Rezept vom Arzt per Post versandt werden soll, dann geht das aufgrund dieser Vorschrift nur mit Express-Einschreiben, was schon ziemlich teuer wird. Schließlich muß ja der Patient das Rezept womöglich auch noch an eine auswärtige (Versand-)Apotheke weiterleiten ... ?
Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.
Re: Bis wann muss ein Rezept eingelöst sein?
Nö, 8 Tage und der Tag der Vorlage ist entscheidend, nichts muß innerhalb dieser Frist ausgehändigt, oder zugesendet werden. Die rechzeitige Abgabe ist wichtig."BtM-Rezepte" müssen binnen 5 Arbeitstagen 'eingelöst' werden, dh dem Patienten das entsprechende "Betäubungsmittel" ausgehändigt oder zugesandt worden sein.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachricht ... l-obsolet/
Die rechzeitige Abgabe, des Rezepts, ist wichtig.
MfG
M. Nice
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Re: Bis wann muss ein Rezept eingelöst sein?
Danke für die Korrektur ! Das ist auch für mich eine sehr angenehme Neuheit - das war bislang stets ein Mittel-Stress, daß Rezept sofort zur Apotheke zu schicken ...M. Nice hat geschrieben: ↑Mi 11. Jan 2023, 07:35Nö, 8 Tage und der Tag der Vorlage ist entscheidend, nichts muß innerhalb dieser Frist ausgehändigt, oder zugesendet werden. Die rechzeitige Abgabe ist wichtig."BtM-Rezepte" müssen binnen 5 Arbeitstagen 'eingelöst' werden, dh dem Patienten das entsprechende "Betäubungsmittel" ausgehändigt oder zugesandt worden sein.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachricht ... l-obsolet/
Die rechzeitige Abgabe, des Rezepts, ist wichtig.
MfG
M. Nice