"Legalisierung" durch den Arzt/Ärztin?

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M. Nice
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"Legalisierung" durch den Arzt/Ärztin?

Beitrag von M. Nice »

Jeder hat doch Wehwehchen und/oder größere Leiden, die einen Einsatz, mit med. Cannabis, sinnvoll macht. Warum bedienen sich noch immer so viele am Schwarzmarkt und gehen nicht zum Privatarzt und holen sich ein privat-Rezept?
Die Apothekenpreise, von med. Cannabis, sind teilweise schon unter Schwarzmarktniveau. Auch die Sortenvielfalt ist gegeben. :mrgreen:

Der Tobi hat dazu ein Video gemacht:
Du kannst jetzt legal kiffen...
https://www.youtube.com/watch?v=6qeDHIXCW2Y

Was meint ihr, sollte man das medizinische System (aus)nutzen,
um legal Cannabis zu erwerben und zu besitzen :?:
Und straffrei Auto zu fahren :?:
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
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FraFraFrankenstein
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Re: "Legalisierung" durch den Arzt/Ärztin?

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Dies sehe ich als offiziellen "Plan C" an, falls die Legalisierung scheitern sollte, aus welchen Gründen auch immer.

Dann gäbe es vom BMG für alle Erwachsenen die Erlaubnis aus medizinischen Gründen ein Rezept vom Arzt (von jedem Arzt, auch Tierärzten und Zahndoktoren) zu bekommen, um aus der Apotheke ein paar Gramm Cannabis zu beziehen.

Das wäre aber eher eine Notlösung, da medizinisches Cannabis eh schon sehr teuer ist.

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Parade
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Re: "Legalisierung" durch den Arzt/Ärztin?

Beitrag von Parade »

M. Nice hat geschrieben: Mi 1. Feb 2023, 16:23 Was meint ihr, sollte man das medizinische System (aus)nutzen,
um legal Cannabis zu erwerben und zu besitzen :?:
Und straffrei Auto zu fahren :?:
Mit "Und" meinst du das medizinische System zu nutzen um "straffrei Auto zu fahren"? How?

Meinst du das was er im Video mit "Kleinigkeiten bemüht" um am Straßenverkehr teilzunehmen andeutete?
M. Nice hat geschrieben: Mi 1. Feb 2023, 16:23 Was meint ihr, sollte man das medizinische System (aus)nutzen,
um legal Cannabis zu erwerben und zu besitzen :?:
Wenn man ohne den Krampf EU/Legalisierung schnellere Ergebnisse haben wollte hätte die Politik zuerst das Schlupfloch "medizinisch" nutzen können, das erlauben auch die komischen Drogengesetze.
Freno
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Re: "Legalisierung" durch den Arzt/Ärztin?

Beitrag von Freno »

Das funzt schon deswegen nicht, weil "die Ärzte" größtenteils nicht mitmachen. Sie haben keine Lust, "Spaß-Kiffern" ihren "Kifferschein" zu schreiben und auch Besseres zu tun. Die Indikationsstellung für Cannabis-Therapie ist so einfach nicht, va wenn es um psychische Erkrankungen geht. MS-ler und Schmerzpatienten dürften sich etwas leichter stehen, aber darum zu beneiden sind sie nun auch wieder nicht.

Es sind inzwischen so einige "Cannabis-Mills" aufgetaucht - viewtopic.php?p=98721#p98721 - die lassen sich ihre Leistungen fürstlich bezahlen und möglicherweise hat auch schon der eine oder andere Staatsanwalt ein Auge auf diese Unternehmen geworfen. Ein Arzt, der einem Patienten vorsätzlich ohne entsprechende Indikation Cannabis verschreibt und dabei zumindest "billigend in Kauf nimmt", daß der Patient sich das Rezept "erschummelt", begeht zumindest Beihilfe zu entsprechenden BtM-Delikten des Patienten. Die Beweislage ist schwierig, die Rechtslage ebenso. Handelt der Arzt dabei "geschäftsmässig", steht der "besonders schwere Fall" im Raum. Im Einzelfall wird es sehr davon abhängen, wie durchdacht das Konzept der jeweiligen "Cannabis-Mill" ist und wie konsequent es umgesetzt wird. In den USA geht man jedenfalls mit ziemlicher Schärfe gegen die "Pill-Mills" vor, die Rezepte für pharmazeutische Opiate und Opioide "am Fließband" ausstellen. Natürlich ist eine "Cannabis-Mill" von ihrem Gefährdungspotential nicht mit den "Pill-Mills" aus den USA zu vergleichen und - soweit ich das überschaue - gehen die "Cannabis-Mills" in der BRD recht sorgfältig und solide vor, so daß sie eventuellen Strafverfolgungsmaßnahmen mit Gelassenheit entgegensehen können - aber ein Restrisiko bleibt und niemand von uns kann sagen, wie groß es ist.

Aus Sicht der Legalisierungs-Befürworter sind diese "Cannabis-Mills" indessen auch irgendwo "politisch" erfreulich: der Handlungsdruck auf die hin und her zaudernde Koalition, die von einem Bedenken ins Nächste stolpert, nicht unbeträchtlich.
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Re: "Legalisierung" durch den Arzt/Ärztin?

Beitrag von Parade »

Freno hat geschrieben: Mi 1. Feb 2023, 22:39 Das funzt schon deswegen nicht, weil "die Ärzte" größtenteils nicht mitmachen. Sie haben keine Lust, "Spaß-Kiffern" ihren "Kifferschein" zu schreiben und auch Besseres zu tun. Die Indikationsstellung für Cannabis-Therapie ist so einfach nicht, va wenn es um psychische Erkrankungen geht. MS-ler und Schmerzpatienten dürften sich etwas leichter stehen, aber darum zu beneiden sind sie nun auch wieder nicht.
Ich hatte vor Jahren ein Video gesehen wo gezeigt wurde wie man in Kalifornien an eine Medical Cannabis Card rankam, easy. Wenn ich mich richtig erinnere waren das Ärzte die nur diese Karten vergaben.

In der Jimmy Kimmel Show (2016) machte man sich darüber lustig mit welchen Gründen Leute diese Card bekamen.
"Pedestrian Question - Do you have a Medical Marijuana Card?"
www.youtube.com/watch?v=WJhELv4Ayt4
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Martin Mainz
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Re: "Legalisierung" durch den Arzt/Ärztin?

Beitrag von Martin Mainz »

Pinko, die Prämisse in diesem Strang ist, daß die Legalisierung nicht statt findet und es somit den "Umweg" über den Arzt bräuchte um "legal" zu konsumieren.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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Re: "Legalisierung" durch den Arzt/Ärztin?

Beitrag von Freno »

Hier wird in letzter Zeit öfters zwischen "Entkriminalisierung" und "Legalisierung" unterschieden - ich als Rechtsanwalt "a.D." kann da leider keinen Unterschied erkennen: was entkriminalisiert ist, ist legal.

"Kriminell" und "legal" sind eh keine juristischen (allenfalls soziologische) Fachbegriffe. Der Jurist spricht dagegen von "rechtmässig" und "unrechtmässig", wobei "unrechtmässig" nicht gleichbedeutend ist mit "strafbar" (was in der Juristensprache das Synonym für "kriminell" ist). Die "Unrechtmässigkeit" kann sich zB rein auf das Zivilrecht beschränken. Wer zB eine Leistung (zB. die Zahlung eines Kaufpreises), zu der er aus einem Vertrag verpflichtet ist, nicht erbringt, ohne daß ihm ein Recht zur zeitweiligen oder dauerhaften Leistungsverweigerung (wie zB. Mängel der Kaufsache) zur Seite steht, handelt unrechtmässig, ist aber deswegen noch lange nicht strafbar, wenn nicht besondere Umstände, zB betrügerische Absichten, die "strafbar" (§ 263 StGB) sind, hinzukommen.

Meine Vermutung ist, daß hier unter "Legalisierung" regelmässig der Erlaß eines wie auch immer ausgestalteten, besonderen "Cannabis-Gesetzes" verstanden wird, in dem einerseits Besitz und Konsum von THC-haltigem Cannabis als rechtmässig deklariert und andererseits in irgendeiner Weise reguliert werden. Ich selbst halte eine solche Regulierung für völlig überflüssig und kontraproduktiv, weil sie dem generellen Ziel: der "Austrocknung" des Schwarzmarkts und seiner organisierten Kriminalität entgegenwirkt, die Ziele solcher Regulierungen dagegen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfehlt werden. Mein Lieblingsbeispiel ist der "Jugendschutz". Es scheint allgemeine Auffassung hier zu sein, daß Jugendliche keinesfalls legal Cannabis erwerben dürften - meine Meinung ist, daß man damit nichts erreicht, ausser die Institution des "Schulhofdealers" zu zementieren. Den ersten Schulhofdealer habe ich übrigens selbst ca. 1982 auf dem Gymnasium kennengelernt, kurz vor meinem eigenen Abitur.

Was gerade allgemein in der Gesellschaft hinsichtlich des Cannabis-Verbots stattfindet, nennen die Juristen - ziemlich un-gerne - "fraus legis": das Gesetz wird nicht mehr befolgt, weil das Vertrauen zu dem Gesetz verschwunden ist, und diese Abkehr vom Gesetz wird von immer größeren Teilen der Gesellschaft und insbesondere auch von weiten Teilen von Polizei und Justiz vollzogen. Ich habe schon öfters von einer "Kultur des Wegguckens" hier in Leipzig berichtet, die sich selbst auch "live" erlebt habe. (Daß es in anderen Teilen Deutschlands anders aussieht, ist mir auch bekannt - aber das macht die Sache nicht besser, sondern eher noch schlimmer.)

Diese "fraus legis" kommt - leider - öfters vor. Bekannte deutsche Beispiele sind der Schwangerschaftsabbruch - der berüchtigte § 218 StGB - und der leidige § 175 StGB - Strafbarkeit von Homosexualität unter Männern - der in seiner entschärften Form erst 1996 aufgehoben worden war. Beide Strafnormen, über die in der Gesellschaft zeitweise vehement gestritten wurde, aber in zunehmendem Maße gesellschaftlich abgelehnt worden waren - wurden seit Jahrzehnten von den Strafverfolgungsorganen und der Justiz im Großen und Ganzen in zunehmendem Maße boykottiert. Das wohl folgenschwerste Beispiel einer solchen "fraus legis" ist die gesamt-gesellschaftliche Verweigerung der "gutmenschlichen" Alkohol-Prohibition in den USA in den 1920-30er Jahren, die dem organisierten Verbrechen überhaupt erst zu seiner bis heute andauernden Machtfülle verholfen hatte.

In genannten bundesdeutschen Fällen ist es jedoch zu "Hexenprozessen" gekommen - den Namen habe ich dem "Memminger Hexenprozeß" gegen einen Abtreibungs-Arzt in den 1990er Jahren entnommen, hinsichtlich des § 175 fehlt mir so ein Beispiel aus jüngerer Zeit. In Einzelfällen wurde aus unterschiedlichen Motivationen heraus entgegen dem generellen Trend zum Boykott eine rigide und vor allem auch öffentliche, "mediale" Verfolgung betrieben, mit desaströsen Folgen für die Betroffenen.

Es ist durchaus möglich, daß es auch in der aktuellen Situation zu solchen "Hexenprozessen" gegen "Cannabis-Ärzte" und ihre Patienten kommen könnte, insbesondere auch bei "Cannabis-Mills". Auch dann, wenn am Ende jahre- oder jahrzehntelanger Prozesse durch die Instanzen Freisprüche herauskommen sollten - das Leben der "Freigesprochenen" derartiger "Hexenprozesse" wird nachhaltig geschädigt - siehe den bekannten "Fall Kachelmann".

Es scheint mir, als ob solche "Verfolgungs-Exzesse" weichender Institute und Institutionen eine traurige historische Tradition hätten.
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M. Nice
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Re: "Legalisierung" durch den Arzt/Ärztin?

Beitrag von M. Nice »

Ich rede nicht von irgendwelchen mills, es geht um Privatärzte und Hanfkonsumenten, die natürlich ein gesundheitliches Leiden haben!
Wer eine Krankheit bei sich sucht, wird auch eine finden, die eine medizinische Nutzung von Cannabis rechtfertigt.

Warum wird dieser Weg, zur schnellen Legalisierung, so wenig/nicht genutzt?

Ist diese Art der Legalisierung moralisch ok?

Strafrechtlich ist es jedenfalls nicht relevant und die Führerscheinproblematik besteht auch nicht mehr, zumindest hat man eine realistische Chance, durch den Patientenstatus, die Fahrerlaubnis zu behalten.
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Freno
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Re: "Legalisierung" durch den Arzt/Ärztin?

Beitrag von Freno »

Dieser Weg wird mit Sicherheit begangen - aber niemand kann sagen, in welchem Umfang. Wer also "eine Krankheit bei sich sucht und auch findet", welche die Verschreibung von Cannabis (im medizinischen Sinne) indizieren kann und auch einen Arzt 'sucht und findet', der die Verschreibung dann auch vornimmt, der spricht wahrscheinlich auch nicht darüber, zumindest nicht sehr laut.

Es gibt aber schon seit Jahrzehnten ein vergleichbares Phänomen im Arbeitsrecht, das polemisch "Klassenkampf mit dem Krankenschein" genannt wird. Am drastischsten wird dies bei den Kündigungsschutzprozessen deutlich: aus rechtlichen Gründen muß der Arbeitgeber, gegen den Kündigungsschutzklage erhoben wurde, den Arbeitnehmer zur Wiederaufnahme der Arbeit auffordern. Kommt der Arbeitnehmer dieser Aufforderung nicht nach, verliert er seinen Anspruch auf Lohn für diese Zeit und auch den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der gekündigte Arbeitnehmer reagiert jedoch regelmässig mit der Einsendung einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, der "AU", dem "gelben Urlaubsschein". Ich habe in meinen 15 Jahren als Rechtsanwalt weit über 100 Kündigungsschutzprozeße - in der Regel als Arbeitgebervertreter - geführt und nur einen einzigen Fall erlebt, in dem der gekündigte Arbeitnehmer dieser Aufforderung tatsächlich nach kam, seine Arbeit wieder aufnahm und sich dabei so gut führte, daß der Arbeitgeber die Kündigung sodann zurücknahm. Ironischerweise war dies mein allerletztes Auftreten vor einem Gericht gewesen, mein "letzter Fall".

Kein Mensch glaubt noch daran, daß diese regelmässigen, vorhersehbaren Krankschreibungen im Kündigungsschutzprozeß (von Ausnahmefällen abgesehen) rechtmässig wären - aber auch kein Mensch ist ernsthaft daran interessiert, dagegen einzuschreiten. Man nimmt es hin, obwohl es sich rein juristisch gesehen regelmässig um Betrug handelt. Auch das ist eine Erscheinungsform der "fraus legis".

Es ist also nicht völlig undenkbar, daß es zu einer solchen Entwicklung auch bei der ärztlichen Verschreibung von Cannabis kommen kann, zumal bei Verschreibung auf Privatrezept von den Umständen der Verschreibung normalerweise niemand ausser dem Arzt und dem Patienten Kenntnis davon erlangt.

Etwas anderes gilt für "Sozialfälle", wie ich selbst von 2011 - 2022 einer gewesen war. Ich lebte zunächst ca 1,5 Jahre als "EU-Arbeitsloser" von Sozialgeld, nach Bewilligung einer Mini-Rente nur noch "ergänzendem" Sozialgeld, bis ich 2022 durch Bewilligung einer Hinterbliebenenrente nach meiner verstorbenen Ex-Frau, mit der "auf dem Papier" noch verheiratet war, aber fast 10 Jahre lang keinerlei Kontakt mehr hat, auf Sozialgeld nicht mehr angewiesen war. Solange ich jedoch Sozialgeld bezogen hatte, mußte ich regelmässig meine Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber den Leistungsträgern befreien, um Nachteile beim Sozialgeldbezug - Sanktionen wegen Verweigerung erforderlicher "Mitwirkung" - zuverlässig zu vermeiden. Das hat auch gut gefunzt, aber ich war ein "gläserner" Patient gewesen, für den es faktisch keine Schweigepflicht gab.

Wer also im Bezug von Sozialgeld und ähnlichen Sozialleistungen steht, muß damit rechnen, daß die Verschreibung und Einnahme von medizinischem Cannabis auch bei den Sozialleistungsträgern aktenkundig wird. Nachteile dürften - rein rechtlich gesehen - daraus nicht entstehen, aber - rein praktisch gesehen - kann man sie leider nicht ausschließen: es kann im Einzelfall zur Mißgunst bei den Sozialleistungsträgern führen und dort können sich solche Fälle anhäufen, in denen ein bestimmter "Cannabis-Arzt" Cannabis an eine ständig wachsende Zahl von Sozialleistungsempfänger auf Privatrezept verschreibt. Wie hoch das Risiko ist, daß die Sozialleistungsträger Strafanzeigen wegen Verdachts von BtM-Delikten stellen und dem auch nachgegangen wird, kann ich nicht beurteilen - aber deswegen bin ich auch nicht in der Lage, dies für ausgeschloßen zu halten.
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FraFraFrankenstein
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Re: "Legalisierung" durch den Arzt/Ärztin?

Beitrag von FraFraFrankenstein »

M. Nice hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 10:18
Warum wird dieser Weg, zur schnellen Legalisierung, so wenig/nicht genutzt?
Die Antwort kann eigentlich nur Herr Lauterbach geben. Ich denke, er möchte unbedingt seine goldene Version der Legalisierung durchsetzen. Den Königsweg.

Ist diese Art der Legalisierung moralisch ok?
Ich fände diese Lösung mit Rezept vom Arzt nicht ideal, aber immer noch besser als garnichts, und wenn die Leute von der EU-Kommission mit einer Legalisierung ein Problem haben und es eher unter dem Deckmantel der Gesundheit haben wollen, dann habe ich keine moralischen Bedenken es so zu tun, bis die EU zur Vernunft zurückkehrt. Die Prohibition, ist schreiendes Unrecht!

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Re: "Legalisierung" durch den Arzt/Ärztin?

Beitrag von M. Nice »

Es liegt nicht in der Hand von Hr. Lauterbach, diesen Weg der Legalisierung muß der "kranke" Hanfkonsument selbst (mit Hilfe der Ärzte) gehen.

Man könnte auch sagen, die eigene Legalisierung realisieren.
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Re: "Legalisierung" durch den Arzt/Ärztin?

Beitrag von FraFraFrankenstein »

M. Nice hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 21:53 Es liegt nicht in der Hand von Hr. Lauterbach, diesen Weg der Legalisierung muß der "kranke" Hanfkonsument selbst (mit Hilfe der Ärzte) gehen.

Man könnte auch sagen, die eigene Legalisierung realisieren.
Wenn du meinst...


Ich hätte den Gesundheitsminister gern auf unserer Seite, weil so viel mehr möglich wäre.
Du hast bestimmt schon mitbekommen, dass das Recht Cannabis zu verschreiben verschärft wurde, oder werden soll. Dann wird es nur noch möglich, bei Fachärzten Cannabis zu bekommen. So kommen wir nicht weiter.
Das Recht muss gelockert werden, so dass jeder Erwachsene Cannabis von jedem Arzt bekommen kann.
Das kann nur der Minister erreichen. Ich hoffe er versteht dann die Lage richtig.

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Martin Mainz
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Re: "Legalisierung" durch den Arzt/Ärztin?

Beitrag von Martin Mainz »

Ich denke, es ist eine Frage der Kosten und des Aufwands, weshalb das nicht mehr genutzt wird. Wenn es irgendwann so wie in Kalifornien ist, daß es sich jeder schon beim Schnupfen verschreiben lassen kann, ohne daß einen der Arzt groß untersucht, dann wird dieser Weg vielleicht öfters gegangen.

Moralisch hätte ich da allerdings auch keine Bedenken, so lange die Versorgungslage für die Patienten dadurch nicht gefährdet wäre, oder der Etat vom Kassenartzt.
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M. Nice
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Re: "Legalisierung" durch den Arzt/Ärztin?

Beitrag von M. Nice »

FraFraFrankenstein hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 22:32 Ich hätte den Gesundheitsminister gern auf unserer Seite, weil so viel mehr möglich wäre.
Und Du glaubst, ich nicht???

Aber wenn unsere Regierung das nicht auf die Reihe bringt, * wie mit fast allem, sollte man anfangen, sich selbst zu helfen und zu schützen!

* Ich hab das Gefühl, es wird so lange gewartet, bis die Legislaturperiode vorüber ist. Den Kiffer schön am Tropf halten, der soll nicht (schön/gut) leben und auch nicht "sterben".
Genauso wie bei der Unterstützung, gegen Putin. Waffen liefern wir erst nach Niederlage der Ukraine, sollten vorher schon Panzer geliefert werden, dann zumindest ohne Munition.

Ich nenne sowas bewußte Verzögerungspolitik. Nach dem Motto, wer nix macht, macht nix falsch.
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M. Nice
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Re: "Legalisierung" durch den Arzt/Ärztin?

Beitrag von M. Nice »

Martin Mainz hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 22:40 Ich denke, es ist eine Frage der Kosten und des Aufwands, weshalb das nicht mehr genutzt wird.
Der Kassenarzt und das Privat-Rezept kostet nix. Es ist lediglich 10€ BtM-Gebühr (pro Sorte) und die Kosten des med. Cannabis in der Apotheke zu entrichten. Die Preise gehen dort bei 5-6€/g los. :mrgreen:
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Re: "Legalisierung" durch den Arzt/Ärztin?

Beitrag von Freno »

Mein Eindruck ist, daß die meisten Ärzte va Neupatienten gegenüber, die "Cannabis-begierig" erscheinen, sehr reserviert sind - weil: die Ärzte vermuten, wohl regelmässig zu Recht, genau das, was hier beschrieben wird: einen Versuch der "Privaten Legalisierung von Genuß-Cannabis", ohne daß eine "belastbare" Indikation vorliegt.

Im Unterforum für medizinisches Cannabis tauchen nicht umsonst immer wieder "Suche Arzt"-posts auf - mit sehr sparsamer Begründung: "Habe ADHS" oder ähnliches.

Mein eigener Psychiater - ich habe das andernorts detailierter beschrieben - war für mich offen für Cannabis, weil er mich aufgrund einer im Vorjahr der ersten Verschreibung erfolgten Begutachtung für meine Rentenversicherung recht gut kannte und auch einen guten Draht zu meinem langjährigen Analytiker hatte. Sie saßen damals nur einige Türen ausseinander, in der gleichen Klinik. Meinen Analytiker hatte ich damals auf meine eigene Initiative hin von der Schweigepflicht entbunden.

Mein Psychiater wußte von daher, als ich zum ersten Mal als Patient zu ihm kam, sehr gut, daß ich

a) an einer sehr ernsthaften und "austherapierten" psychischen Erkrankung leide und
b) ein äusserst aktiver Patient bin, der sehr viel "an sich arbeitet", um die Erkrankung "im Griff zu behalten".

Das letztere ist nach der Erfahrung meiner inzwischen 13-jährigen "Patientenkarriere" ein ganz wichtiger Punkt. Je aktiver ein Patient selbst ist im Kampf gegen seine Krankheit, um so größer ist die "ärztliche Zuwendung" - zumindest bei "guten Ärzten". Und dann ist auch die Bereitschaft recht groß, auch Cannabis zu verschreiben, weil der Arzt die Gewissheit hat, daß es eben nicht um "Legalisierung durch den Arzt" geht, sondern um die therapeutische Wirkung.

Genau diese Gewissheit fehlt bei denjenigen, die "Ärzte-hopping" betreiben, um einen "Cannabis-Arzt" zu finden, nachdem sie selbst an sich "eine Krankheit gefunden haben", die nach irgendwelchen Seiten im Netz "Cannabis-tauglich" aussieht. Nicht nur Ärzte mögen es nicht, wenn man sie verarschen will und Ärzte erfolgreich zu verarschen setzt zumindest weit überdurchschnittliche Verarschungskompetenz voraus, die nur sehr wenigen gegeben ist.

Ich glaube, so einige stellen sich die "Legalisierung durch Arzt" einfacher vor, als es ist. Einfach ist es - wahrscheinlich - nur bei den "Cannabis-Mills", wo die privat zu zahlenden Gebühren ziemlich happig sind.

Ich wiederhole: wenn ich meinen Cannabis-freundlichen Psychiater nicht hätte - ich hätte auch weiterhin den Schwarzmarkt in Anspruch und das strafrechtliche Risiko in Kauf genommen. Bei meinem geringen Bedarf von immer noch 1 g pro Monat ist dieses Risiko sehr gering, und in Leipzig lebe ich in einem sehr "cannabis-freundlichen" Umfeld. Wie schon einmal berichtet, habe ich mir im letzten Sommer an einem See - im tröstlichen Bewußtsein meines "Kifferscheins" - einmal in Gegenwart von Polizisten (sie kamen gerade vorbei) einen kleinen joint gedreht und dann auch (sie kamen gerade wieder von ihrer Dienstobliegenheit wg Verstoßes gegen eine Eisvogel-Brutzeit-Schutz-Verordnung durch 2 Kanufahrer wieder zurück) geraucht. Es hat die Staatsmacht nicht im mindesten interessiert. Wir hatten sogar miteinander geplaudert gehabt. In Leipzig ist also die Motivation für eine "Legalisierung durch Arzt" ziemlich gering - wobei mir aber bewußt ist, daß es woanders ganz anders ist.

Wenn aber, was ich irgendwo befürchte, die Entkriminalisierung von Cannabis ebenso ein jahrzehntelanger Krampf werden wird, wie es bei der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und der Homosexualität unter Männern der Fall war, dann könnte es in der Tat sein, daß sich die Ärzteschaft insofern ändert und sich an einem "Legalisierungskampf mit Privatrezept" beteiligen wird, ebenso wie an dem oben beschriebenen "Klassenkampf mit dem Krankenschein" im Arbeitsrecht.
Parade
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Re: "Legalisierung" durch den Arzt/Ärztin?

Beitrag von Parade »

Freno hat geschrieben: Sa 4. Feb 2023, 20:06 Ich glaube, so einige stellen sich die "Legalisierung durch Arzt" einfacher vor, als es ist. Einfach ist es - wahrscheinlich - nur bei den "Cannabis-Mills", wo die privat zu zahlenden Gebühren ziemlich happig sind.
In dem alten Video was ich aus Kalifornien gesehen hatte gab es in der Nähe einer "Marijuana Dispensary" einen Marijuana Doctor, der machte scheinbar nichts anderes wie diese Card auszugeben. Solange man bei dem eine der Krankheiten auf deren Liste als Verwendungszweck nannte schien man diese Card ohne Akt zu bekommen.
Freno
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Re: "Legalisierung" durch den Arzt/Ärztin?

Beitrag von Freno »

Parade hat geschrieben: Sa 4. Feb 2023, 21:54 In dem alten Video was ich aus Kalifornien gesehen hatte gab es in der Nähe einer "Marijuana Dispensary" einen Marijuana Doctor, der machte scheinbar nichts anderes wie diese Card auszugeben. Solange man bei dem eine der Krankheiten auf deren Liste als Verwendungszweck nannte schien man diese Card ohne Akt zu bekommen.
Dann nix wie auf nach California ! ;)
insomnia
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Re: "Legalisierung" durch den Arzt/Ärztin?

Beitrag von insomnia »

Die Scheinlegalisierung durch Privatärzte wäre ja schon mit höheren Kosten verbunden.
Alle 30 Tage Video-Termin.
Der Führerschein ist keines falls sicher!
Die Führerscheinbehörden spielen das Spiel jetzt schon nicht mit. Die MPU Gutachter schon garnicht.
Da kommen trotz der relativ günstigen Apopreisen schnell Mehrkosten zusammen:
1.Anwalt
2.MPU
3.Gutachten die dann von Privatärzten für die Führerscheinstellen gemacht werden müssen.
Die Polizei muss jeden Rezeptinhaber melden, und das macht sie in 90% der Fälle ,
also vergesst es !!!
Religion beruht auf Autorität, Wissenschaft auf Beobachtung und Vernunft." Stephen Hawking, Physiker, Astrophysiker 8-)
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M. Nice
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Re: "Legalisierung" durch den Arzt/Ärztin?

Beitrag von M. Nice »

Als nicht Privatpatient bist du in jedem Fall den Schein los, da kommen auch Awaltskosten, MPU-Kosten, usw. dazu.
Wenn der Arzt eine Kassenzulassung hat, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung, auch das Privatrezept ist kostenlos. Das Rezept kostet nur beim Einlösen in der Apo was.
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