M. Nice hat geschrieben: ↑Do 28. Mär 2024, 00:12
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Ich freu mich immer noch sooooooo seeeehhhhhr
Das kann sich keiner vorstellen, jetzt im Ernst, daß ich das noch erlebe, ~40Jahre Verfolgung, Stigmatisierung, etc., unglaublich
und das sage ich als Patient.
Ich freue mich für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Nein, nein,
diese Gruppe sollte kein Cannabis konsumieren, natürlich, aber sie machen es trotzdem. Da sind wir uns wohl alle einig, Strafverfolgung macht alles nur noch schlechter.
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Also meine Freude hält sich in Grenzen. "Persönlich" geht mich die Legalisierung eigentlich gohrnüschdt an - mein Gras kommt aus der Apotheke. Und "ganz allgemein gesprochen" ist, bei Lichte betrachtet, nach dem CanG nur ein Besitz von THC-haltigem Cannabis wirklich legal, der aus Aufzucht der "Drei Balkonpflanzen" oder einer Anbauvereinigung stammt und unterhalb der Grenzwerte bleibt.
Ansonsten gilt - ab dem 1. April - daß zwar der Besitz von 25/50 g Cannabis als solcher zwar legal ist, selbst wenn er illegal erworben wurde - aber jede Verschaffung dieses Besitzes ist, von den o.g. Ausnahmen abgesehen, weiterhin strafbar. Nur der Erwerb von Samen für die Balkonpflanzen ist ausnahmsweise gestattet. Selbst die Weitergabe eines joints in geselliger Runde ist nun strafbar, ebenso wie die Entgegennahme des joints, den man aber dafür total legal besitzen kann, um sich bei der Weitergabe erneut strafbar zu machen. Das gemeinsame Rauchen eines joints in kleiner Runde, bei der jeder 3-4 x dran zieht, macht alle zu Mehrfachtätern, was zur Strafverschärfung herangezogen werden kann (wenn nicht ein gnädiger Richter von vorneherein "Mitbesitz" aller Beteiligter annehmen will) !
Wer also bei einer polizeilichen Kontrolle oder Hausdurchsuchung mit Cannabis angetroffen wird, und dessen legalen Erwerb nach den o.g. Möglichkeiten nicht nachweisen kann, muß weiterhin mit Strafverfolgung rechnen, weil er sich den Besitz verbotenerweise verschafft hat, wozu zB auch das Decarboxylieren von CBD-Kraut aus dem shop gehören kann. Es nützt - polemisch ausgedrückt - dem Betroffenen herzlich wenig, wenn statt "BtMG" in einem evtl. existenzvernichtenden Strafurteil "CanG" steht.
Als Nicht-Gärtner habe ich keine Ahnung, ob die "Balkonpflanzen" in diesem Jahr noch zur Erntereife gebracht werden können, die Anbauvereine dürften frühestens um den Jahreswechsel herum erste Erträge ihrer indoor-Aufzucht (outdoor ist wohl kaum praktikabel) verteilen können. Denn erst nach dem 1.4. können sie tatsächlich loslegen und das ist nicht ganz einfach, denn es muß recht viel Geld in die Hand genommen werden und das muß erst einmal aufgebracht werden. "Mini-CSC" aus einer Handvoll Leuten mit Aufzucht in der Garage, im Keller oder auf dem Dachboden halte ich heute für keinen tragfähigen Weg mehr, weil die Masse von Verpflichtungen, die den CSC im CanG auferlegt werden, von solchen "Stammtisch-Vereinen" kaum zu stemmen sind.
Dazu kommt: die schikanösen "Regulierungen" des CanG geben Cannabis-feindlich gesinnten Bundesländern, Regierungsbezirken, Landratsämtern und Oberbürgermeistern, Polizeipräsidenten und Dienststellenleitern, nicht zuletzt den Staatsanwaltschaften und Gerichten alle Handhabe zur Repression - das ist hier oftmals erörtert worden. Die Kgl. Bayrische Republik hat schon angekündigt, alle diese Handhaben auch zu nutzen "bis zum Anschlag".
Es gibt noch einen Aspekt: nach bisheriger Rechtslage durfte aufgrund des "Haschisch-Urteils" des BVerfG aus den 1990er Jahren eine geringfügige Menge von Cannabis nicht mehr verfolgt werden, in den meisten Bundesländern wurden "Geringfügigkeitsverordnungen" erlassen, die sich allgemein bei 6 g eingependelt hatten. Ob diese Geringfügigkeitsverordnungen noch lange Bestand haben werden und ob das "Haschisch-Urteil" in Ansehung des CanG überhaupt noch Geltung beanspruchen kann, das steht m.E. in den Sternen.
Demokratischen Kommunikationsgepflogenheiten nach kann man natürlich gleichwohl von "einem guten Tag für Deutschland" sprechen und einem "großen Schritt in eine gute Richtung" usw - aber 'bei Lichte betrachtet' ändert sich für die große Masse der Konsumenten: aischändlisch gohrnüschdt - und für einige wird sie sich möglicherweise sogar verschlechtert haben.