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Freno
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Re: Juchu! Legal!

Beitrag von Freno »

Bast hat geschrieben: Fr 23. Feb 2024, 20:22 Kann mir jemand sagen, ob es legal wäre, wenn ich nach dem 01.04 mit unter 25g Cannabis aus den Niederlanden nach Deutschland Einreise?

Ich bin zufällig über Ostern eh in der Nähe von Amsterdam und da würde sich das ganz gut anbieten 😅
Es ist eindeutig nicht legal - die Ein-, Aus- und Durchfuhr ("Transit") bleibt auch nach dem CanG illegal und strafbar ! Es empfiehlt sich von daher, nach Inkrafttreten des Gesetzes - aber auch erst dann !!! - das Gras auf dem deutschen Schwarzmarkt zu kaufen, das ist dann ja für den Käufer legal.
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Re: Juchu! Legal!

Beitrag von moepens »

Freno hat geschrieben: Fr 23. Feb 2024, 21:40 Es ist eindeutig nicht legal - die Ein-, Aus- und Durchfuhr ("Transit") bleibt auch nach dem CanG illegal und strafbar ! Es empfiehlt sich von daher, nach Inkrafttreten des Gesetzes - aber auch erst dann !!! - das Gras auf dem deutschen Schwarzmarkt zu kaufen, das ist dann ja für den Käufer legal.
Oder man versendet ein Paket ohne Absender aus dem Ausland :)
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Martin Mainz
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Re: Laberecke

Beitrag von Martin Mainz »

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Re: Juchu! Legal!

Beitrag von Freno »

moepens hat geschrieben: Fr 23. Feb 2024, 22:14
Freno hat geschrieben: Fr 23. Feb 2024, 21:40 Es ist eindeutig nicht legal - die Ein-, Aus- und Durchfuhr ("Transit") bleibt auch nach dem CanG illegal und strafbar ! Es empfiehlt sich von daher, nach Inkrafttreten des Gesetzes - aber auch erst dann !!! - das Gras auf dem deutschen Schwarzmarkt zu kaufen, das ist dann ja für den Käufer legal.
Oder man versendet ein Paket ohne Absender aus dem Ausland :)
Auch das ist strafbar. Für die Einfuhr im Sinne des Gesetzes kommt es nicht auf einen konkreten Absender eines Paketes an, sondern nur darauf, daß Cannabis aus dem Ausland über die deutsche Staatsgrenze gebracht wird.

Das sind alles so "Schweinchen-Schlau-Strategien", die vor Gericht furchtbar nach hinten losgehen können. Weil: wenn die Sache hochgeht, glaubt kein Staatsanwalt und auch kein Richter, daß der Empfänger jenes Gras-Paketes ohne Absender davon überhaupt garnix gewusst hätte und sich das alles überhaupt nicht erklären kann. Und erst recht nicht werden "stories" geglaubt von Leuten, die man irgendwo im Café kennengelernt hätte und nicht mal den vollen Namen kennen täte und erst recht keine Adresse, die irgendwas von Familjenerbstücken für die alte Oma undsoweiter erzählt haben sollten und die Adresse von der Oma würden sie telefonisch mitteilen aber dazu ist es rätselhafter Weise nicht gekommen ... pffft.

"Versuchte Verarschung des Gerichts" ist ein ungeschriebener Straftatbestand, der mit mehrjähriger Freiheitsstrafe geahndet werden kann !
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Re: Juchu! Legal!

Beitrag von moepens »

Freno hat geschrieben: Fr 23. Feb 2024, 23:48 Auch das ist strafbar. Für die Einfuhr im Sinne des Gesetzes kommt es nicht auf einen konkreten Absender eines Paketes an, sondern nur darauf, daß Cannabis aus dem Ausland über die deutsche Staatsgrenze gebracht wird.
Der Einkauf auf dem Schwarzmarkt ist auch strafbar, außerdem ist das Risiko höher verunreinigtes Cannabis zu bekommen. Und wenn im Paket weniger als 25g sind, dann werden die Ermittlungen wahrscheinlich eh eingestellt, sofern man dazu keine Angaben macht im Fall der Fälle.
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Re: Juchu! Legal!

Beitrag von Freno »

moepens hat geschrieben: Sa 24. Feb 2024, 05:58
Freno hat geschrieben: Fr 23. Feb 2024, 23:48 Auch das ist strafbar. Für die Einfuhr im Sinne des Gesetzes kommt es nicht auf einen konkreten Absender eines Paketes an, sondern nur darauf, daß Cannabis aus dem Ausland über die deutsche Staatsgrenze gebracht wird.
Der Einkauf auf dem Schwarzmarkt ist auch strafbar, außerdem ist das Risiko höher verunreinigtes Cannabis zu bekommen. Und wenn im Paket weniger als 25g sind, dann werden die Ermittlungen wahrscheinlich eh eingestellt, sofern man dazu keine Angaben macht im Fall der Fälle.
Das ist m.E. nicht richtig - der Erwerb (egal ob entgeltlich oder nicht) von nicht mehr als 25 g ist nach dem CanG legal, der Verkauf (aber auch die unentgeltliche Weitergabe) auch von weniger als 25 g illegal. Das ist eine der vielen Abstrusitäten dieses Gesetzes, die wir schon öfters durchgekaut haben: man wird ohne sich strafbar zu machen 20 g auf dem Schwarzmarkt kaufen können - wenn man davon 5 g seinem Kumpel zum Geburtstag schenkt, macht man sich strafbar.

Das Widersinnige liegt daran, daß dadurch der Schwarzmarkt eher stabilisiert, als ausgetrocknet wird: die "juristische Hemmschwelle", den Schwarzmarkt aufzusuchen, fällt weg und 25 g sind schon eine ganz schöne Menge.
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Re: Juchu! Legal!

Beitrag von moepens »

Freno hat geschrieben: Sa 24. Feb 2024, 13:26 Das ist m.E. nicht richtig - der Erwerb (egal ob entgeltlich oder nicht) von nicht mehr als 25 g ist nach dem CanG legal, der Verkauf (aber auch die unentgeltliche Weitergabe) auch von weniger als 25 g illegal. Das ist eine der vielen Abstrusitäten dieses Gesetzes, die wir schon öfters durchgekaut haben: man wird ohne sich strafbar zu machen 20 g auf dem Schwarzmarkt kaufen können - wenn man davon 5 g seinem Kumpel zum Geburtstag schenkt, macht man sich strafbar.

Das Widersinnige liegt daran, daß dadurch der Schwarzmarkt eher stabilisiert, als ausgetrocknet wird: die "juristische Hemmschwelle", den Schwarzmarkt aufzusuchen, fällt weg und 25 g sind schon eine ganz schöne Menge.
Das ist der beschlossene Entwurf: https://www.bundesgesundheitsministeriu ... binett.pdf
§2 Umgang mit Cannabis
(1) Es ist verboten,
1. Cannabis zu besitzen,
2. Cannabis anzubauen,
3. Cannabis herzustellen,
4. mit Cannabis Handel zu treiben,
5. Cannabis einzuführen, auszuführen oder durchzuführen,
6. Cannabis abzugeben oder weiterzugeben,
7. sich Cannabis zu verschaffen oder
8. Cannabis zu erwerben oder entgegenzunehmen.
...
(3) Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenommen sind für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
1. der Besitz von Cannabis nach§3,
2. der private Eigenanbau von Cannabis nach § 9 und
3. der gemeinschaftliche Eigenanbau, die Weitergabe und Entgegennahme von Cannabis in Anbauvereinigungen nach den §§ 11 bis 23, 25, 26 und 29..
Satz 1 gilt nicht in militärischen Bereichen der Bundeswehr.
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Re: Laberecke

Beitrag von Freno »

@ moepens

Ich muß Dir Recht geben - ich war offenbar nicht auf dem letzten Stand gewesen. Auch in den Begründungen zu $ 3 - erlaubter Besitz - ist im Gegensatz zum Entwurf, welcher der 1. Lesung im September 23 zugrunde gelegen hat, nicht mehr der Passus enthalten, daß auch der Besitz von illegal erworbenem Cannabis erlaubt sein soll.

Es fällt mir schwer, ad hoc die rechtlichen Auswirkungen auf den Schwarzmarkt - im Rahmen meiner ohnehin krankheitsbedingt eingeschränkten Möglichkeiten - zu analysieren.

Nach dem Wortlaut des letzten Entwurfs könnte Cannabis nur von einem Anbauverein legal erworben werden und nur der Besitz eines solcherart erworbenen Cannabis legal sein.

Es fällt jedoch auf, daß eine Bezugnahme im § 3 Abs. 1 auf die Vermittlung des Besitzes durch die Anbauvereine fehlt.

Es stellt sich dazu prozessual das folgende Problem: ein Angeklagter, der zB 20 g Cannabis in Besitz hält, ist wegen des Besitzes selbst gem § 3 nicht zu belangen. Da er den Besitz jedoch irgendwie erworben haben muß, besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen § 2 - das Erwerbsverbot, wenn der Angeklagte nicht den Erwerb von einer Anbauvereinigung oder als Ergebnis der Ernte vom erlaubten Anbau von 3 Pflanzen glaubhaft machen kann oder insofern von seinem Aussageverweigerungsrecht gebraucht macht.

Da die Inanspruchnahme des Aussageverweigerungsrechts durch den Angeklagten diesem nicht zum Nachteil ausgelegt werden darf, stünde eine Verurteilung wegen verbotenen Erwerbes iSv § 2 auf prozessual sehr wackeligen Füssen, sofern keine anderen Beweismittel für den Erwerb, zB die Aussage des Verkäufers oder "unentgeltlich Abgebendem", oder Zeugen für den Vorgang vorhanden sind. Der Angeklagte würde also nur "aufgrund Verdachts" verurteilt werden, was eben unzulässig ist.

Hier besteht also eine beträchtliche praktische Rechtsunsicherheit darüber, wie weit die Straffreiheit des Besitzes iSv § 3 CanG tatsächlich reicht.

Das ist auch nicht die einzige Unsicherheit - ich habe hier einige andere Beispiele zum Themenkreis "Mitbesitz" beschrieben:

viewtopic.php?p=102973#p102973

Juristisch gesehen wird es erst dann eine gewisse Rechtssicherheit geben, wenn zu diesen Vorschriften des CanG Urteile der Oberlandesgerichte und des BGH vorliegen werden. Aufgrund der üblichen Verfahrensdauern sind erste Urteile der Oberlandesgerichte bestenfalls 2025 zu erwarten, Urteile des BGH ab 2026.

Das sind aber nicht die einzigen Unsicherheiten - es gibt auch politische Unsicherheiten: die "Ampel" steht auf sehr wackeligen Füssen und die Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen im September 2024 können aus heutige Sicht zu einem Auseinanderbrechen der "Ampel" führen. Welches Schicksal "die Legalisierung" dann ereilen könnte, kann man nur im Kaffeesatz lesen.
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Re: Laberecke

Beitrag von moepens »

Also geht Cannabis, das man "findet" künftig einfach in den Besitz über ;) Problematisch wären nachteilige Zeugenaussagen oder Beweismittel.

Bei Postsendungen sind theoretisch Fingerabdrücke und Schrift Ansatzpunkte für Ermittlungen, aber selbst nach dem BtmG wurde bei solchen Mengen normalerweise nicht so ein Aufwand betrieben. Wenn eine Befragung nicht zum Erfolg führt, wird sicherlich eingestellt.
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LaMaria
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Re: Laberecke

Beitrag von LaMaria »

Synbiotic SE Aktie hat dieses Jahr über 400% zugelegt. Mit Säule 2 dann vielleicht noch mehr.
Wer letztes Jahr gekauft hat.... 💰

https://www.handelsblatt.com/finanzen/a ... 17707.html
Warum ist Cannabis verboten?
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Re: Laberecke

Beitrag von LaMaria »

Die Aufmachung der Seite erinnert mich irgendwie an jucyfields.

https://deutsche-anbaugesellschaft.de/
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bad guy
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Re: Laberecke

Beitrag von bad guy »

Zum Glück wird es keine Ordnungswidrigkeit sein den Dutchie to the right hand side weiterzugeben.
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Re: Laberecke

Beitrag von LaMaria »

In Spanien wird rosin in den Medien als "neue gefährliche Droge" dargestellt. Mit der Evaluation im Hintergrund sollte man öffentlich vielleicht etwas zurückhaltender sein.
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Re: Laberecke

Beitrag von Freno »

moepens hat geschrieben: So 25. Feb 2024, 06:05 Also geht Cannabis, das man "findet" künftig einfach in den Besitz über ;) Problematisch wären nachteilige Zeugenaussagen oder Beweismittel.

Bei Postsendungen sind theoretisch Fingerabdrücke und Schrift Ansatzpunkte für Ermittlungen, aber selbst nach dem BtmG wurde bei solchen Mengen normalerweise nicht so ein Aufwand betrieben. Wenn eine Befragung nicht zum Erfolg führt, wird sicherlich eingestellt.
Gerade bei einer sehr unsicheren Rechtslage kommt es sehr auf den "Gerichts- und Behördengebrauch" an. Es ist nun mal eine romantische Vorstellung, daß überall in Deutschland das gleiche Recht "gelten" oder konkreter: zur Anwendung kommen würde. Gerade die sehr unterschiedlichen regionalen "Repressionsverhältnisse" betreffend Cannabis machen das sehr deutlich. Der gleiche Sachverhalt, kann, je nachdem, ober sich in Leibzig oder Straubing abgespielt hat, ganz unterschiedliche Folgen haben. Sachverhalt: bei einer Verkehrskontrolle nach Inkrafttreten des CanG wird im Handschuhfach 20 g Cannabis gefunden. Der Fahrer - es gibt keine Mitfahrer - verweigert zur Herkunft jede Aussage. Die Blutentnahme ergibt keinen feststellbaren THC-Gehalt.

Leipzig: der Betroffene wird nach der Blutentnahme von der Polizei nachhause gefahren, das Cannabis wird ihm belassen, weil der Besitz ja erlaubt ist. Die Staatsanwaltschaft stellt - nach Eingang des Ergebnisses der Blutprobe - das Ermittlungsverfahren ein "mangels Nachweises einer Straftat", weil ja nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Angeschuldigte das Cannabis legal erworben haben könnte.

Straubing: vorläufige Festnahme, Beschlagnahme des Cannabis, Haftbefehlsantrag, Hausdurchsuchung, Kontenüberprüfung, eventuell Entlassung aus der U-Haft durch den Haftrichter, vielleicht aber auch Anordnung von U-Haft weil 4 5€-Scheine und 5 10-€-Scheine im Geldbeutel "szenetypische Stückelung" darstellen und deswegen Verdacht auf Handeltreiben besteht, evtl. auch Hausdurchsuchung am Arbeitsplatz (der "mutmaßliche Drogenhändler" könnte ja die Drogen in seinem Spind, Schreibtisch usw verborgen haben !) undsoweiter undsofort. Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe, weil das Gericht davon ausgeht, daß der Angeklagte nur deswegen von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebraucht macht, weil er das Cannabis illegal erworben hat. Hätte er legal erworben, gäbe es keinen Grund für die Aussageverweigerung. Er kann ja Berufung einlegen, wenn ihm das nicht passt. Gegen Strafurteile des Amtsgerichts gibt es nur die Berufung zum Oberlandesgericht, darüber wölbt sich der blaue Himmel - bis auf die Verfassungsbeschwerde. Und obendrein gibt es noch die Anordnung der MPU, weil der gerichtlich festgestellte illegale Erwerb von Drogen die charakterliche Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen ja überhaupt und sowieso infrage stellt.

Straubing ist hier ein fiktives Beispiel - für mich, der ich nie in Straubing gewesen war, der Inbegriff bajuwarischer Spießigkeit. Evtl. anwesende Straubinger (m/w/d) werden um Entschuldigung gebeten. Ich hätte lieber "Mingharting" geschrieben, aber befürchte, diesen Ort kennt heute kaum einer noch.
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Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland

Beitrag von Freno »

LaMaria hat geschrieben: Di 27. Feb 2024, 14:26 MEINUNG ZUM THEMA CANNABIS:

Warum es heute peinlich ist, aus Bayern zu sein

(...)
Das ist doch üblich so heute: Andersdenkende werden ausgegrenzt und boykottiert. Wer gegen die Aufnahme von Flüchtlingen ist, soll die BRD verlassen, haben die Demokraten verkündet - und 1 Riesenfass aufgemacht, als die AfD von "Remigration" gesprochen hat und das Deportation genannt. Jetzt sollen die Cannabis-Konsumenten aus Bayern deportiert werden - nüschdt als buisness as usual in der real existierenden Demokratie !

Für mich bis heute prägend ist meine Gymnasialzeit um 1980 herum im Saarland. Unsere Lehrer lehrten es uns nicht nur, sie lebten es uns auch vor: die Meinung von Andersdenkenden zu akzeptieren und mit Andersdenkenden trotzdem sozial zu kooperieren. "Linke" und "Rechte" und dann auch "Grüne" haben zusammen diskutiert "bis auf's Messer" - aber irgendwann die Bierflaschen aufgemacht und Parties gefeiert. Am "gemeinsamen Tischtuch" festzuhalten war die oberste Maxime.

Ein Leuchtturm für uns war 1 damals schon offen schwul lebender Schüler, "natürlich" auch total links, der sich mit seinem Lehrer im Deutsch-Leistungskurs, unserem 2. Direx, der stockkonservativ gewesen war, über die Literatur geprügelt hat "bis auf's Messer", aber von unserem 2. Direx niemals "runtergeschrieen" wurde und bis einschließlich Abiturprüfung immer nur "Einser" bekam.

Heute ist es üblich, das "Tischtuch" von vorneherein zu zerschneiden und dem Andersdenkenden jede Daseinsberechtigung abzusprechen.

"Ach!" (Loriot)
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Hans Dampf
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Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland

Beitrag von Hans Dampf »

Die Fragen sind da für mich:
Wann, wo und weshalb bzw. wodurch haben wir diesen Umgang miteinander verloren?
Und war er überhaupt je so da oder trübt da nur der Blick auf die Welt aus (vergangener) Schülerperspektive (Spezialbiotop Schule…), das Alter oder sonstwas die Wahrnehmung der Welt?
Ich hatte meine Jugend in den 80ern und mit den Andersdenkenden ist hier in Bayern oft nicht so tolerant umgegangen worden.

Aber unabhängig davon finde ich die politische Streitkultur inzwischen gruselig, sei es das Possentheater in den Parlamenten, der Umgang mit öffentlichen Personen (Bauerndemos wo Politiker nur unter Polizeischutz gehen können, Brandanschläge gegen Andersdenkende durch den rechten Mob, etc.) oder anderes.

Sorry, voll OT, deswegen noch ein Link:

https://www1.wdr.de/nachrichten/landesp ... ng-100.amp

Der Typ ist ein „Grüner“ und zeigt mal wieder, dass die Realpolitik nichts für Träumer ist.
"Das Schöne an der Mitgliedschaft im DHV ist dass man nichts tun muss außer zahlen und die Legalisierung trotzdem voranbringt. Aktiv mit-Menschen reden und sie offen für Neues zu machen erzeugt aber die größte Wirksamkeit für eine L. hier in D."
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Martin Mainz
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Re: Laberecke

Beitrag von Martin Mainz »

Ich kann nicht feststellen daß sich irgendwas großartig geändert hätte, weder zum Schlechten noch zum Guten. "Früher war alles besser" - ich kanns nicht mehr hören.


Hans Dampf hat geschrieben: Di 27. Feb 2024, 22:41 Sorry, voll OT, deswegen noch ein Link:
Den kannst Du gerne drüben noch mal posten, das kommt jetzt erst mal alles hier in den Laberstrang.
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Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland

Beitrag von pepre »

Hans Dampf hat geschrieben: Di 27. Feb 2024, 22:41 Wann, wo und weshalb bzw. wodurch haben wir diesen Umgang miteinander verloren?
Meiner Meinung nach hat das dadurch begonnen, dass die rechten Medien völlig die Contenance verloren haben. Sie haben sich die Polarisierung in den USA zum Vorbild genommen und offerieren nun einen Brei aus Hetze und Fakenews, wobei Tatsachen so gut wie keine Rolle mehr spielen: Fakenews werden zur Wahrheit erklärt und umgekehrt. Es ist ein journalistisches Trauerspiel. Dazu kommt, dass etliche Leute in einer Echokammer leben (durch die Algorithmen der Suchmaschinen und Social-Media-Kanäle forciert), die andere Meinungen weitestgehend ausblendet.

In D kommt erschwerend hinzu: wir hatten 30 Jahren Stillstand während Kohl/Merkel, und das noch im Valium-Modus. Da muss zwangsläufig jede Bewegung, die in die Politik kommt, im Vergleich hochdramatisch wirken. - Die Ampel hat während ihrer Regierungszeit von gerade mal knapp über 2 Jahren weit mehr (dringend Überfälliges) in Bewegung gesetzt als Kohl/Merkel in 30 Jahren. - Und das Erwachen aus dem Winterschlaf verläuft naturgemäß immer etwas holprig. Vor allem, wenn eine Fundamentalopposition einem ständig Knüppel zwischen die Beine wirft. ;)

Zudem: die politische Mitte befindet sich heute viel weiter rechts. Da wirkt wohl als entscheidender Kofaktor mit, dass alles nur noch unter dem Blickwinkel "Wirtschaft" betrachtet wird; ehemals die Domäne der Rechten. Sieh dir die Gewichtung in den Medien an: Wirtschaft hier, Wirtschaft dort, alldieweil Wirtschaft-Wirtschaft-Wirtschaft. Während der DAX von einem Allzeithoch zum nächsten jagt findet sich in den Medien tagein tagaus das große Gejammer "die deutsche Wirtschaft liegt am Boden!". Sorry, das ist schlicht schizophren und bar jeder Vernunft. Es passt aber hierzu.

Früher galt auch noch eine moralische Schamgrenze: man outete sich nicht als Faschist und Menschenfeind. Heutzutage jedoch prahlt man damit herum. Und diese Prahlhänse sind noch dazu genau jene, die das Maul am weitesten aufreißen, und - dummerweise - auch noch von den rechten Medien geradezu hofiert werden.

PS: Beleg für die Verrohung der journalistischen Sitten: Söders Vertreibung der Kiffer aus Bayern hätte noch vor 20 Jahren einen Sturm der Entrüstung ausgelöst, es wäre ein absolutes No-Go gewesen. Heutzutage interessiert es so gut wie niemanden. Es wird mit "Er poltert halt" abgetan, - dabei haben wir es mit einem extrem antidemokratischen und menschenfeindlichem Statement zu tun.
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Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland

Beitrag von M. Nice »

pepre hat geschrieben: Mi 28. Feb 2024, 09:08
PS: Beleg für die Verrohung der journalistischen Sitten: Söders Vertreibung der Kiffer aus Bayern hätte noch vor 20 Jahren einen Sturm der Entrüstung ausgelöst, es wäre ein absolutes No-Go gewesen. Heutzutage interessiert es so gut wie niemanden.
Vor 20 Jahren wurde man nicht aus dem FreiStatt Bayern vertrieben, da wurdest du gleich von der Straße weg verhaftet.
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Re: Laberecke

Beitrag von LaMaria »

Muss doch mal erwähnen, München Schwabing ungefähr '67 - '72 war zu dieser Zeit was man später von Amsterdam kannte! Cafe Europa und Blow Up..... So offen, reichhaltig und billig war das Angebot sonst nirgends in Deutschland.
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