Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

privacc
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Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Beitrag von privacc »

Das sind ja lediglich die F.A.Q. auf der Seite des Ministeriums. Es wurde noch keine offizielle Aussage (Absage) dazu getroffen.
pepre
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Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Beitrag von pepre »

insomnia hat geschrieben: Do 27. Apr 2023, 10:11 2.aus GESETZ Entwurf ist ein ARBEITSpapier geworden
Vielleicht ist das in diesem Fall sogar gut, denn diese Totalüberwachung des Konsums der Endverbraucher stellt eine völlig neue Dimension im Orwellschen Maßstab dar.

Angesichts dieser Dystopie tendiere ich zur Abgabe in Apotheken, denn da wären etwelche Datenerhebungen eine "medizinische Dokumentation". Und beim Zugriff auf diese hat Großvater Staat weitaus mehr verfassungsrechtliche Probleme zu lösen als beim "Kiffer aller Länder: macht euch doch bitteschön (und ganz freiwillig) vor Polizei, Justiz und Verwaltung völlig nackig!".
insomnia
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Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Beitrag von insomnia »

ok er hat wohl was eingereicht !
Religion beruht auf Autorität, Wissenschaft auf Beobachtung und Vernunft." Stephen Hawking, Physiker, Astrophysiker 8-)
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LaMaria
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Regeln für CSC?

Beitrag von LaMaria »

Geplante aber noch nicht abgestimmte Regeln für einen CSC:
https://rp-online.de/panorama/cannabis/ ... d-89929385

Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs, in oder auf denen die Droge gelagert und angebaut wird, müssen umzäunt und gesichert werden, etwa mit einbruchsicheren Türen und Fenstern. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz. Die Länder können Mindestabstände der Clubs zu Schulen, Spielplätzen, Sportstätten, Kitas und anderen Einrichtungen festlegen.
Jeder Cannabis-Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der sich schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen muss. Vorstandsmitglieder des Clubs, die im Vereinsregister eingetragen sind, müssen ein Führungszeugnis vorlegen.

Die Clubs müssen sicherstellen, dass Grenzwerte für Pflanzenschutz- oder Düngemittelrückstände eingehalten werden. Sie sollen fortlaufend dokumentieren, woher sie Samen beziehen, wie viele Pflanzen sie anbauen und Samen sie lagern und an welche Mitglieder sie wie viel Cannabis abgegeben haben.
Jährlich sollen die Clubs an die Behörden übermitteln, wie viel Cannabis mit welchem Wirkstoffgehalt (THC und CBD) im vergangenen Jahr erzeugt, abgegeben oder vernichtet wurde und wie der aktuelle Bestand ist.
Cannabis darf nur an Mitglieder ausgegeben werden, maximal 50 Gramm im Monat und nur in einer „neutralen Verpackung oder unverpackt“, damit es für Jugendliche keine „Konsumanreize“ gibt. Ein Beipackzettel mit Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte sowie Wirkstoffgehalt (THC und CBD) in Prozent soll Pflicht sein.

Besonders diese Passage ist für mich abschreckend:

Sie sollen fortlaufend dokumentieren, woher sie Samen beziehen, wie viele Pflanzen sie anbauen und Samen sie lagern und an welche Mitglieder sie wie viel Cannabis abgegeben haben.
Jährlich sollen die Clubs an die Behörden übermitteln, wie viel Cannabis mit welchem Wirkstoffgehalt (THC und CBD) im vergangenen Jahr erzeugt, abgegeben oder vernichtet wurde und wie der aktuelle Bestand ist.
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
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Parade
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Re: Regeln für CSC?

Beitrag von Parade »

Also ich finde diesen Satz ohne weitere Erklärung merkwürdig: "Die Länder können Mindestabstände der Clubs zu Schulen, Spielplätzen, Sportstätten, Kitas und anderen Einrichtungen festlegen."

Könnte da Bayern nicht kommen und einen so hohen Mindestabstand fordern das CSC in Bayern kaum möglich wären? Fehlt da nicht ein Maximalabstand um sowas auszuschliessen?
bazty
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Re: Regeln für CSC?

Beitrag von bazty »

Parade hat geschrieben: Mo 8. Mai 2023, 23:49 Also ich finde diesen Satz ohne weitere Erklärung merkwürdig: "Die Länder können Mindestabstände der Clubs zu Schulen, Spielplätzen, Sportstätten, Kitas und anderen Einrichtungen festlegen."

Könnte da Bayern nicht kommen und einen so hohen Mindestabstand fordern das CSC in Bayern kaum möglich wären? Fehlt da nicht ein Maximalabstand um sowas auszuschliessen?
Ich vermute, genau das wird passieren :roll:
Bzw. mein erster Gedanke war: Also in Bayern keine CSC's...
pepre
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Re: Regeln für CSC?

Beitrag von pepre »

bazty hat geschrieben: Di 9. Mai 2023, 10:31 Also in Bayern keine CSC's...
Bzw nur genau unter Windrädern... 🤪
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LaMaria
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Re: Regeln für CSC?

Beitrag von LaMaria »

Wo bleibt der Datenschutz?
Es soll namentlich dokumentiert werden, wer wann was erhält.
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Re: Regeln für CSC?

Beitrag von pepre »

LaMaria hat geschrieben: Di 9. Mai 2023, 12:10 Wo bleibt der Datenschutz? Es soll namentlich dokumentiert werden, wer wann was erhält.
Von "namentlich" steht da nix. Hoffen wir, dass das so bleibt, denn dann ginge die Personalisierung auch zB per Hash. ;)
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LaMaria
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Re: Regeln für CSC?

Beitrag von LaMaria »

.....und an welche Mitglieder sie wie viel Cannabis abgegeben haben.
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Re: Regeln für CSC?

Beitrag von pepre »

LaMaria hat geschrieben: Di 9. Mai 2023, 12:34 .....und an welche Mitglieder sie wie viel Cannabis abgegeben haben.
Es steht (bisher) nirgends, dass das namentlich erfasst werden muss. Wenn du einem Mitglied eine Nummer zuordnest, dann geht: "Nr 42 hat am xten y Gramm gekauft". Monatslimit und dergleichen ist damit voll überprüfbar. Die Staatsmacht müsste schon mit einem richterlichen Befehl kommen, um den Klarnamen zu erfahren.
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Re: Regeln für CSC?

Beitrag von LaMaria »

Den Beipackzettel sehe ich positiv.
Aber hat man sich schon mal über das Mindesthaltbarkeitsdatum
Gedanken gemacht?
😂
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Re: Regeln für CSC?

Beitrag von Parade »

LaMaria hat geschrieben: Di 9. Mai 2023, 12:10 Wo bleibt der Datenschutz?
Es soll namentlich dokumentiert werden, wer wann was erhält.
In einem anderen Thread
https://www.hanfverband-forum.de/viewto ... &start=580
wurde ein Gesetzentwurf gezeigt.
Darin:
Anbauvereinigungen müssen jederzeit in der Lage sein festzustellen,
[..]
3. an welche Mitglieder sie welche Mengen Cannabis abgegeben haben.
Sie haben hierzu und zum Nachweis einer ausreichenden Qualität fortlaufend die
erforderlichen Dokumentationen vorzunehmen. Die Aufzeichnungen der Angaben sind
fünf Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen elektronisch zu
übermitteln.
"Auf Verlangen"

Und:
Personenbezogene
Daten zur Abgabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial dürfen ausschließlich zu
Zwecken der Rückverfolgung von nicht verkehrsfähigem Cannabis und
Vermehrungsmaterial sowie zur behördlichen Überwachung der Einhaltung der
Abgabevorgaben dieses Gesetzes verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
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Re: Regeln für CSC?

Beitrag von LaMaria »

Was versteht man unter
"nicht verkehrsfähigem Cannabis und
Vermehrungsmaterial"?
Darf man dann nur zertifizierte Sorten anbauen?
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Re: Regeln für CSC?

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

LaMaria hat geschrieben: Di 9. Mai 2023, 18:06 ...
Darf man dann nur zertifizierte Sorten anbauen?
Ja...
§ 14 Vermehrungsmaterial
(1) Das Bundessortenamt lässt Vermehrungsmaterial zu, welches für die Erzeugung
von Cannabis gemäß § 8 und § 13 verwendet werden darf.
(2) Die Einfuhr von Cannabissamen zum Zweck der Erzeugung gemäß § 8 und § 13
ist erlaubt.
(3) [Der unentgeltliche Tausch von Vermehrungsmaterial zwischen Anbauvereinigungen ist erlaubt gemäß den Vorgaben des § 21 Absatz 5.]
(4) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft legt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere zu Inhalt und Verfahren der Zulassung nach Absatz 1 fest.
https://www.docdroid.net/VAulz8h/gesetz ... df#page=12
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