Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

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Grünzeugs
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Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland

Beitrag von Grünzeugs »

Erst mal vielen Dank dafür! Ich lese noch und bin gerade über §13 gestolpert. Da waren echte Profis am Werke:

"Der Anbau von gentechnisch verändertem Cannabis ist verboten."


Hat jemand von euch schon mal gentechnisch verändertes Weed gesehen? Ich meine, außer in der Blödzeitung? Leuchtet das im Dunkeln?

Aber immerhin dürfte man dann drei Pflanzen anbauen und Seeds bestellen. Auch im Ausland. Und ich habe noch nichts gefunden, von wegen Registrierung, Anmeldung, Anzeigen, Angeben etc. Also man muss seinen privaten drei Pflanzen Grow wohl nicht anmelden. Man darf nur drei PRO JAHR anbauen. Aber wer will das kontrollieren? Und wie?

Und man darf "maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat" vom CSC beziehen? Aber nur drei Pflanzen IM JAHR anbauen? Häh...?! Was soll ich dann mit fünf Stecks PRO MONAT? 5 * 12 = 60 Pflanzen im Jahr und sieben Samen * 12 = 84, bei Regulars hätten wir dann etwa 42 Pflänzchen. Hat Lauterbach das Weed nicht vertragen? Schlechtes Gras geraucht?
Argumentationshilfen für eine Legalisierung von Cannabis
viewtopic.php?f=11&t=113&p=95634#p95634
HabAuchNeMeinung
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Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Grünzeugs hat geschrieben: Di 9. Mai 2023, 19:48 Erst mal vielen Dank dafür! Ich lese noch und bin gerade über §13 gestolpert. Da waren echte Profis am Werke:
Ja, vermutlich Vollpfost.. äh Profis :lol:
Das ganze Ding ist von vorne bis hinten eine Fortschreibung der bestehenden Verbotspolitik.
Prohibition 2.0 sozusagen. Aber es ist ja erst der Entwurf und es wird bestimmt alles gut, wenn es erstmal abgestimmt und durchs Parlament ist :roll:
so Ende 2025 vermute ich 🤣🤡
pepre
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Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland

Beitrag von pepre »

§17 Abs3: Anbauflächen und außerhalb von Innenräumen genutzte Gewächshäuser sind
durch Umzäunung oder andere geeignete Maßnahmen gegen eine visuelle Einsicht von
außen zu schützen.
Eindeutig: schon allein der Anblick macht süchtig!

Das ist alles völlig überzogen, - als hätte man es mit ABC-Waffen zu tun! :roll:

Man vergleiche das nur mal mit dem Umgang mit dem weitaus gefährlicheren Alkohol: da sind Massenbesäufnisse das jährliche Highlight in Städten und Gemeinden. Völlig irrational, diese Hysterie rund um den Hanf. Vor dem Hintergrund, dass mehr als 99,6% der Konsumenten klinisch unauffällig sind, ist das geradezu wahnhaft absurd. :cry:
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LaMaria
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von LaMaria »

Da man mit 3 Indoor Pflanzen keinen Jahresbedarf decken kann, wenn man regelmässiger Konsument ist, ist man gezwungen in einem CSC zu kaufen.
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
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LaMaria
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von LaMaria »

....es war mal die Rede von 3 blühenden Pflanzen (ohne Zeitbegrenzung)
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
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Freno
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von Freno »

Ich habe mir dieses Machwerk auch mal angetan - allerdings nur das Cannabis-Gesetz selbst, nicht die endlose Aufzählung von zu ändernden Gesetzen.

Man wird geradezu erdrückt von den Verpflichtungen, mit denen die CSC überzogen werden sollen und dem zu erwartenden finanziellen Aufwand, um diesen Verpflichtungen nachzukommen - Absicherung, Baulichkeiten, Sichtschutz, "Qualitätskontrollen" (dh sehr kostenintensive laborchemische Untersuchungen), Dokumentationen. Ein solcher Verein braucht m.E. wenigstens 1 Dutzend Vollzeitkräfte, um all diesen Verpflichtungen gewachsen zu sein - das "Kerngeschäft" kommt ja noch dazu. Er wird zudem die Hilfe der rechts- und steuerberatenden Berufe dringend nötig haben,

Ich habe den Eindruck, daß diese Vorschriften "prohibitiv" sind: das, was erlaubt werden soll, wird unter derart erschwerdenden Bedingungen erlaubt, daß kaum noch jemand Interesse daran haben wird - oder anders ausgedrückt: legales Cannabis jibbet ersma' nur für Reiche, die bereit sind, total die Hosen runter zu lassen ! (Gerade das wollen Reiche aber normalerweise nicht !)

Hinter diesem ganzen Wust verbirgt sich jedoch eine interessante Einzelnorm:

§ 41 I : "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer

1) unerlaubt mehr als 25 g Cannabis besitzt,
(...)
3) unerlaubt im Bereich der Wohnung oder des umfriedeten Besitztums eine Jahresernte von mehr als 3 Cannabispflanzen besitzt,
(...)
9) unerlaubt mehr als 25 g Cannabis einführt,
(...)
11) unerlaubt mehr als 25 g Cannabis erwirbt,
(...)"

Unter rechtstaatlichen Gesichtspunkten enthält die Zif. 3 m.E. schon einmal einen fetten Verstoß gegen das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot. Die Jahresernte von 3 Pflanzen - das können einige dutzend Gramm sein, aber auch ein paar Kilogramm (va, wenn man auch die Blätter und Stengel verwertet). Man hätte auch schreiben können: "Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer einen großen Haufen Cannabis besitzt! Besitzer von nur 1 paar Handvoll bleiben straffrei." Daß diese Klausel das Justizministerium passiert, halte ich für sehr fraglich. Hinzu kommt noch, daß auch der legale "homegrower" Mitglied in einem CSC sein kann und zusätzlich zu der eigenen Ernte noch legales Cannabis vom CSC erwirbt - und sich dann damit strafbar machen würde.

Aus den Zif. 1 und 3 ist auch zu entnehmen, daß man mehr als 25 g Cannabis legal nur in der Wohnung bzw dem "umfriedeten Besitztum" (Wohnhaus etc.) besitzen, dh "in den Händen haben darf". Wenn also zB ein legaler homegrower umzieht, und aus der letzten legalen Ernte zB noch 700 g Cannabis legal besitzt, darf er diese legal nur in Portionen zu 25 g in seine neue Wohnung überführen, dh er muß 28 x hin und her fahren. Das kann er auch nicht abkürzen, in dem er noch 3 Freunde im Auto mitnimmt und jedem eine Tüte (hihi) mit 25 g in die Hand drückt, weil er darf das Cannabis ja nicht weitergeben ! Wenn wir jetzt noch WG- und Familienverhältnisse dazu nehmen, werden die strafrechtlichen Probleme vollends absurd.

Positiv werte ich jedoch die Ziffern 1, 9 und 11, aus denen im Umkehrschluß zu entnehmen ist, daß ein Besitz von bis zu 25 g Cannabis ganz grundsätzlich nicht mehr strafbewehrt sein soll, ebenso der Erwerb und die Einfuhr. Hier wäre jedoch noch ein Abgleich mit den beabsichtigten Änderungen des BtMG und seinen Anlagen erforderlich - dazu war ich jedoch viel zu faul. [Edit: die Straffreiheit ist schon im 1. Abschnitt explizit benannt, das hatte ich überlesen.]

Das war's dann aber auch schon mit dem Positiven, das weitere ist wieder Fäkalie:

Aus den übrigen Vorschriften ist jedoch weiter zu entnehmen, daß auch die unentgeldliche Weitergabe von Cannabis - ausser zum sofortigen gemeinsamen Konsum - (an "den joint rüberreichen" hat man offenbar gedacht in Berlin !) in jeder noch so geringen Menge strafbewehrt bleiben soll. Auch hier drängt sich der Verdacht eines Verstoßes gegen das strafrechtliche Übermaßgebot auf, das schon den "Haschisch-Beschlüssen" des BVerfG aus den 1990er Jahren zugrunde gelegt wurde und zur heute nahezu bundeseinheitlichen "6 g - Straffreiheit" geführt hat.

Das bedeutet in der Praxis: wer mit zB 5 g Cannabis "erwischt" wird, das weder aus legalem Eigenanbau, noch aus einem CSC stammt, dessen Mitglied der "Erwischte" ist (oder wenigstens zum Zeitpunkt des Erwerbes gewesen war), wird zwar nach diesem Entwurf nicht mehr mit Strafe bedroht, aber ihm steht auch - anders als bei der noch geltenden Rechtslage - kein Aussageverweigerungsrecht mehr zur Seite, wenn er gefragt wird, woher er es hat: denn er ist nunmehr nur noch Zeuge und als solcher zur Aussage verpflichtet (sofern ihm kein Zeugnisverweigerungsrecht zur Seite steht.) Ebenso sind die Behörden verpflichtet, denjenigen zu verfolgen, der diese 5 g dem "Erwischten" geschenkt oder verkauft hat. Macht der "Erwischte" falsche Angaben (etwa um ein CSC-Mitglied zu schützen, welches ihm jene 5 g verbotenerweise weiter gegeben hat), begeht er möglicherweise Begünstigung und landet also womöglich doch wieder auf der Anklagebank, im besonders schweren Fall als Mitglied einer "Bande" von ein paar Leuten, die von einem CSC-Mitglied aus dessen 50g-Monats-Kontingent mit je 5 g / Monat "versorgt" worden sind - wahrlich eine kriminelle Vereinigung, womöglich sogar "organisierte Kriminalität" !!!
Zuletzt geändert von Freno am Mi 10. Mai 2023, 17:52, insgesamt 1-mal geändert.
HabAuchNeMeinung
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

LTO veröffentlicht Referentenentwurf Das steht in Lau­ter­bachs Canna­bis­ge­setz
von Hasso Suliak 10.05.2023
Mit einem neuen Cannabisgesetz will die Bundesregierung die Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten angehen. U.a. geht es um strenge Regeln für die neuen Anbauvereine, den Anbau zu Hause, neue Straftatbestände und Rehabilitierung.

84-Seiten, zehn Artikel, zahlreiche Gesetzesänderungen und neue Vorschriften: LTO liegt der Referentenentwurf aus dem Bundesministerium der Gesundheit (BMG) für ein "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften" vor. Abgekürzt "Cannabisgesetz" bzw. "CannG". Der Entwurf vermerkt den "Bearbeitungsstand 28.04.2023, 14:26 Uhr".
....
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... litierung/
HabAuchNeMeinung
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Freno hat geschrieben: Mi 10. Mai 2023, 16:56
Ich habe den Eindruck, daß diese Vorschriften "prohibitiv" sind: das, was erlaubt werden soll, wird unter derart erschwerdenden Bedingungen erlaubt, daß kaum noch jemand Interesse daran haben wird - oder anders ausgedrückt: ...
Jo, die TAZ hat das gut in einem Satz zusammengefasst:
Eines wird schnell deutlich: Auf keinen Fall soll sich Cannabis legal anfühlen

https://taz.de/Gesetzentwurf-zu-Cannabi ... /!5930247/
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Tictak
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von Tictak »

HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Mi 10. Mai 2023, 17:38 Jo, die TAZ hat das gut in einem Satz zusammengefasst:
Eines wird schnell deutlich: Auf keinen Fall soll sich Cannabis legal anfühlen
Ja, aber deswegen muss man nicht ständig mit dem Strafrecht drohen. :oops:
Das Gehirn reift bis zum 20. Lebensjahr. Zitat aus Rauschmittelkonsum_im_Jugendalter.pdf von DHS aus 2018
Freno
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von Freno »

Aus meiner subjektiven Perspektive ist das alles nur noch absurd. Hier in Leipzig ist der reine Konsum von Cannabis faktisch ausser Verfolgung gesetzt: die Staatsmacht grinst nur noch. Ich habe hier so einige eigene Erlebnisse beschrieben. Gekifft wird im Freien fast überall, verfolgt wird nur noch der Großhandel und die "gewaltgeneigte Drogenszene", die ohnedies zu den Schattenseiten des Schwarzmarkts gehört.

Ich habe mich lange gewundert, warum es in Leipzig kaum eine lokale Initiative zur Legalisierung gibt, die Ortsgruppe des DHV so gut wie inaktiv erscheint in diesem Forum. Mit der Zeit ist mir aber klar geworden, warum das so ist: wir brauchen in Leipzig keine Legalisierung mehr und erst recht kein "Cannabis-Kontroll-Gesetz", wir haben hier alles so, wie wir es haben wollen. Wir haben auch garnix dagegen, daß die Polizei gewaltkriminelle Kleindealer hopps nimmt und 1x im Quartal auch einen Großhändler, um via Pressemitteilung zu demonstrieren, daß die Bullerei hier schön brav ihre Pflicht tut, und dadurch u.a. auch unseren soliden, seriösen und sehr freundlichen "Drogenbeauftragten" unseres Wohnblocks vor den gewaltkriminellen Arschlöchern schützt.

Wir haben hier auch nicht den geringsten Grund, uns mit diesem total bescheuerten Gesetzesentwurf abzugeben, der wohl irgendwann in den nächsten 2, 10, 20 Jahren ... pffft ...

Das ist "postfaktische" Politik: die Leute da in Berlin haben überhaupt keine Ahnung, wovon sie reden (was nicht so schlimm wäre), und welche Aussichten auf Befolgung die Gesetze haben, die sie machen (wollen) - was allerdings eine ziemliche Katastrophe ist. Diese Leute - in meinen Augen sind es durchweg Geisteskranke - leiden (unter anderem) unter einem völligen Realitätsverlust. "Derealisation" nennt man das in der Psychopathologie. Die Wahrnehmung dieser Leute beschränkt sich auf die Schlagzeilen in den (sozialen) Medien - was Sache, was "Realität ist", interessiert sie schon gar nicht mehr.

Das ist eigentlich das Schlimmste an dieser Geschichte: wir werden von - freilich hochbegabten und hochqualifizierten ! - Schizophrenen regiert, die auch in anderen "Politikfeldern" ähnlichen Irrsinn schon angerichtet haben, anrichten und anrichten werden. Nur das es dabei dann um Millionen oder gar Milliarden von Toten gehen kann.
pepre
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von pepre »

Freno hat geschrieben: Mi 10. Mai 2023, 21:19 Aus meiner subjektiven Perspektive ist das alles nur noch absurd.
Nicht nur aus deiner, und objektiv absurd ist es auch. :(
Kein Konsum im Umkreis von 250m um CSCs
Da braucht nur ein Agent Provokateur direkt vor der Tür einen rauchen, und schon kann das Rollkommando den Laden hopps nehmen.
Keine Erhöhung des 1ng-Grenzwerts
De facto ein Konsumverbot für alle Autofahrer (also 90% der Ü18-Gesellschaft). Was soll diese "Evaluation"? Es ist bereits mit Studien belegt, dass keine aggressivere Fahrweise getriggert wird (anders als beim Alkohol) und dass Kiffer sogar eher defensiver als nüchterne Autofahrer fahren. Und überhaupt: wie will man evaluieren, wenn es de facto verboten ist?

Summa summarum ist das eine Ausweitung der Verfolgungsmöglichkeiten von Kiffern, wobei den Strafbehörden die Personalien auf einem silbernen Tablett gereicht werden. Das ist keine Legalisierung sondern ein Freibrief zum Jagen von Kiffern.

Die CSCs können die Auflagen für die Hochsicherheitstrakte eh nicht erfüllen und bezahlen. In den Städten sowieso nicht (Mieten exorbitant hoch, Hochsicherheits-Umbau müsste vom Vermieter erlaubt werden [Stahltür, ggf Gitter vor den Fenstern, Lüftungsanlage]). Städter müssten zu ihrem CSC auf's Land fahren. Ei der Daus!

Einzig und allein der fußgängerische Gelegenheitskiffer käme mit seinen drei Homegrow-Pflanzen halbwegs über's Jahr hin. Wobei das Bundessortenamt wahrscheinlich nur Sorten zulassen wird, die ganz widerlich schmecken. Besuche des Hanfblockwarts sind wahrscheinlich auch vorprogrammiert, denn der Homegrower ist ja aufgrund der Samen-Einkaufspflicht im CSC namentlich bekannt.

Wenn man sich nicht peinlichst genau an die Gesetze hält, dann droht Unheil, denn die Strafen bzgl Hanf werden erhöht. Das ist de facto keine Entkriminalisierung, es ist eine Verschärfung des Strafrechts. - Und man ist der Willkür ausgeliefert: man müsste bei jeder noch so kleinen Menge nachweisen, dass sie legaler Herkunft ist. Wie soll man das machen? Probe abgeben, damit genetisch analysiert wird ob sie zur Quittung des CSC passt? Man man man...

Wenn das so oder so ähnlich Gesetz werden sollte, dann ist sicher: der Schwarzmarkt wird um 0% zurück gedrängt. Fast niemand wird sich dem Überwachungsstaat so völlig ausliefern. - Schon allein deshalb, weil eine konservative Regierung alles zurückrollen und zur Hatz auf die registrierten Kiffer blasen könnte. Unwahrscheinlich ist das nicht: Feindbilder sind immer gut um sich medial in Szene zu setzen. Merz und Söder hätten da gewiß keine Skrupel wenn es Stimmen bringt.
Zuletzt geändert von pepre am Do 11. Mai 2023, 10:27, insgesamt 1-mal geändert.
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bad guy
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von bad guy »

Wenn ich draußen kiffen woher soll ich wissen wo die CSCs sind? Kriegen die CSCs dann so eine hohe Werbetafel wie McDonalds?
pepre
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von pepre »

bad guy hat geschrieben: Do 11. Mai 2023, 10:25 Wenn ich draußen kiffen woher soll ich wissen wo die CSCs sind? Kriegen die CSCs dann so eine hohe Werbetafel wie McDonalds?
Das wird wohl deiner Sorgfaltspflicht unterliegen: als Kiffer musst du alle Bannbereiche in D auswendig hersagen können. 🤪

Nee, im Ernst: praktikabel ist diese "250m im Umkreis von (Menge verschiedener Orte)"-Vorschrift nicht. Es wird viel eher auf "hier ist Konsum erlaubt" hinauslaufen. So ähnlich wie Naturschutzgebiete. 🙄
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Tictak
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von Tictak »

Nee, im Ernst: praktikabel ist diese "250m im Umkreis von (Menge verschiedener Orte)"-Vorschrift nicht. Es wird viel eher auf "hier ist Konsum erlaubt" hinauslaufen. So ähnlich wie Naturschutzgebiete. 🙄

Sozusagen eine "Konsumoase in der Stadt (tm)" :lol:
Das Gehirn reift bis zum 20. Lebensjahr. Zitat aus Rauschmittelkonsum_im_Jugendalter.pdf von DHS aus 2018
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Tictak
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von Tictak »

Es ist jedenfalls deutlich ersichtlich, dass ein Umdenken a la "Paradigmenwechsel" nicht stattgefunden hat.

Tic
Das Gehirn reift bis zum 20. Lebensjahr. Zitat aus Rauschmittelkonsum_im_Jugendalter.pdf von DHS aus 2018
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von Flo3000 »

Gesetze bzw Gesetzesentwürfe lesen macht mir generell nicht viel Spaß...

Aber wenn ich dann von einem
...über die typischen Gefahren des Konsums hinausgehenden Risiko...
lesen muss, könnte ich direkt kotzen.

Was genau waren diese typischen Gefahren des Konsums nochmal?

Ich Idiot dachte Anfangs wirklich, die wollen was ändern...
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Martin Mainz
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von Martin Mainz »

Ich guck mir das jetzt mal an, solange es noch online ist.

Kurzes Update zum Leak | DHV-Update
https://www.youtube.com/watch?v=SoWMXPwcK9s
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Wer sich nicht durch den ganzen Entwurf arbeiten will, dem empfehle ich:
http://homegrowpro.de/2023/05/10/verspr ... -im-fokus/

:mrgreen:
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Martin Mainz
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von Martin Mainz »

Von Suchtcannabis ist Cannabis zu medizinischen Zwecken abzugrenzen
Suchtcannabis - geil :shock: :lol:
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