Kabinettsentwurf CanG
Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
@Grüner Daumen im Kabinettsentwurf steht leider nichts mehr von 3 weiblichen blühenden Pflanzen, nur noch von 3 Cannabis Pflanzen allgemein.
Willst Du mit nur 3 Pflanzen auch noch Samen züchten?
Willst Du mit nur 3 Pflanzen auch noch Samen züchten?
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Schon aus rein ökologischer Sicht sollte Outdoor Grow erlaubt sein.
Sicher will auch nicht jeder für drei indoor Bonsai Pflänzchen eine teuere Growbox kaufen und die Stromrechnung hoch treiben.
Wer mit "Outdoor Sorten" nicht zufrieden ist, kann mit etwas Aufwand "Indoor Sorten" in Deutschland auch Outdoor anbauen (light deprivation)
Auch für Anbau Clubs eine kostèngünstige Alternative.
Sicher will auch nicht jeder für drei indoor Bonsai Pflänzchen eine teuere Growbox kaufen und die Stromrechnung hoch treiben.
Wer mit "Outdoor Sorten" nicht zufrieden ist, kann mit etwas Aufwand "Indoor Sorten" in Deutschland auch Outdoor anbauen (light deprivation)
Auch für Anbau Clubs eine kostèngünstige Alternative.
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Ex Drogenbeauftragte
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Das lässt ja etwas hoffen:
Grüne und FDP wollen Konsumverbotszonen kippen
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... reinigung/
Grüne und FDP wollen Konsumverbotszonen kippen
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... reinigung/
Und das hier könnte das Problem Eigenanbau und 25g Obergrenze lösen:"So soll etwa die 200-Meter-Abstandsregel zu Kitas und Schulen gestrichen werden."
So kündigte Rechtspolitikerin Carmen Wegge, kürzlich erst auch in den erweiterten Vorstand der Bundestagsfraktion gewählt, gegenüber LTO an, dass man sich das Gesetz vor allem noch einmal unter den Aspekten "Entlastung der Justiz" und "Kontrollierbarkeit" anschauen werde. "Insbesondere die Obergrenze von 25 Gramm im privaten Bereich und die konsumnahen Delikte werden wir auf den Prüfstand stellen müssen. Hierzu sind wir auch im Austausch mit dem Deutschen Richterbund, der Bundesrechtsanwaltskammer, der GdP und dem Bundeskriminalamt", so Wegge.
Argumentationshilfen für eine Legalisierung von Cannabis
viewtopic.php?f=11&t=113&p=95634#p95634
viewtopic.php?f=11&t=113&p=95634#p95634
Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Von den im zitierten Artikel genannten Justizverbänden pp wird es jede Menge Argumente gegen diese bescheuerte Überregulierung geben.
Spätestens von den Verbänden der Richter, Staatsanwälte, Anwälte und Kriminalpolizisten werden die betreffenden Abgeordneten erfahren, daß das Cannabis-Verbot in seiner derzeit noch gültigen Fassung bereits weitenteils vom "Repressionsapparat" ignoriert wird. Die "kleinteiligen", kniefieseligen Überregulierungen haben von vorneherein keine Chance, allgemein befolgt zu werden - nicht nur von den Untertanen, sondern auch und vor allem nicht durch den "Repressionsapparat".
Die "Ampel-Regierung" steht eh im Moment wie 1 begossener Pudel da: bei den Landtags-Wahlen in Hessen und im Kgl.-Bayr. Freistaat sind die Ampel-Parteien allesamt tüchtig abgewatscht worden, die AfD hat sich in 2 Altbundesländern etablieren können. Insbesondere die Bundesinnenministerin (wie kann man nur jemand zum Minister machen, der "Nancy" heißt ?! Warum nicht gleich Cindy aus Marzahn ?!) steht unter Feuer.
Ich muß immer noch recht strenge mediale "Diät" halten und habe meine Finger deshalb nicht am Puls der Zeit.
Aber ich vermute, daß die Ampel-Fraktionen nunmehr versuchen könnten, sich gegen die derzeit geschwächte Regierung zu profilieren. Das kann in die prohibitive, wie auch in die liberale Richtung "losgehen" (wenn denn überhaupt irgendwas losgeht.)
Die Fraktion(-en) der Regierung(-skoalitionen) werden regelmässig stark beeinflußt von Typen, die schon seit einigen Jahren stinksauer sind, daß sie nicht Minister oder wenigstens Staatssekretär geworden sind und allen Grund zur Rache und Mißgunst gegenüber ihren "Parteifreunden" haben, die Minister oder Staatssekretär geworden sind. Die Minister und Staatssekretäre sind ja auch formell als Abgeordnete Angehörige ihrer Fraktionen, dazu gibt es diverse Parteigremien, Koalitionsausschüsse und informelle "meetings" und "Clübchen". Dort werden "die Regierenden" von ihren Fraktionen derzeit ziemlich "gegrillt" werden.
Es ist zwar sehr spekulativ von mir, aber die Möglichkeit besteht durchaus, daß man den "Regierenden" von den Kolalitions-Fraktionären - also den VIP der Fraktionen - vorwirft, sich bei der Cannabis-Legalisierung aus Führungsschwäche jedwedem Geschrei gebeugt zu haben, wodurch zB die völlig absurden Abstandsregelungen im Regierungsentwurf auf nur leisen Druck der Lehrerverbände zustande gekommen sind.
"Lehrer" haben eine spezifische politische Macht in der real existierenden Demokratie entwickeln können ua, weil Lehrer vormittags Recht und nachmittags frei haben und sich "politisch engagieren" können. "Das Parlament ist manchmal voller, manchmal leerer - aber immer voller Lehrer." (Otto Graf Lambsdorff) Und weil sie vormittags immer Recht haben, gibt es eine sehr bedenkliche Tendenz der Lehrer, ihre Schulbuchweisheiten - das "curriculum" in den Gymnasien - mit der Realität zu verwechseln. Zu diesen Schulbuchweisheiten gehört natürlich auch, daß "wir an unserer Schule kein Drogenproblem haben".
Die nächsten Tage werden also wieder mal spannend werden. Es ist auch möglich, daß sich die Ampel-Regierung gegenüber den aufmüpfigen "Koalitionären" in den Fraktionen durchsetzen kann und Abstriche an ihrem Entwurf zum CanG abwehren kann - nur um zu zeigen, wer "Herr im Haus" ist.
Aber es ist auch möglich, daß die Ampel-Fraktionen den Entwurf "verschlanken" werden, nur um der Ampel-Regierung "die Zähne zu zeigen". Schließlich geht es bei den "Koalitionären" der Fraktionen auch um ihre hoch lukrativen Pfründe - wer 2 Legistlaturperioden im Bundestag gesessen hat, hat ausgesorgt und fährt Porsche bis zum Lebensende !
Spätestens von den Verbänden der Richter, Staatsanwälte, Anwälte und Kriminalpolizisten werden die betreffenden Abgeordneten erfahren, daß das Cannabis-Verbot in seiner derzeit noch gültigen Fassung bereits weitenteils vom "Repressionsapparat" ignoriert wird. Die "kleinteiligen", kniefieseligen Überregulierungen haben von vorneherein keine Chance, allgemein befolgt zu werden - nicht nur von den Untertanen, sondern auch und vor allem nicht durch den "Repressionsapparat".
Die "Ampel-Regierung" steht eh im Moment wie 1 begossener Pudel da: bei den Landtags-Wahlen in Hessen und im Kgl.-Bayr. Freistaat sind die Ampel-Parteien allesamt tüchtig abgewatscht worden, die AfD hat sich in 2 Altbundesländern etablieren können. Insbesondere die Bundesinnenministerin (wie kann man nur jemand zum Minister machen, der "Nancy" heißt ?! Warum nicht gleich Cindy aus Marzahn ?!) steht unter Feuer.
Ich muß immer noch recht strenge mediale "Diät" halten und habe meine Finger deshalb nicht am Puls der Zeit.
Aber ich vermute, daß die Ampel-Fraktionen nunmehr versuchen könnten, sich gegen die derzeit geschwächte Regierung zu profilieren. Das kann in die prohibitive, wie auch in die liberale Richtung "losgehen" (wenn denn überhaupt irgendwas losgeht.)
Die Fraktion(-en) der Regierung(-skoalitionen) werden regelmässig stark beeinflußt von Typen, die schon seit einigen Jahren stinksauer sind, daß sie nicht Minister oder wenigstens Staatssekretär geworden sind und allen Grund zur Rache und Mißgunst gegenüber ihren "Parteifreunden" haben, die Minister oder Staatssekretär geworden sind. Die Minister und Staatssekretäre sind ja auch formell als Abgeordnete Angehörige ihrer Fraktionen, dazu gibt es diverse Parteigremien, Koalitionsausschüsse und informelle "meetings" und "Clübchen". Dort werden "die Regierenden" von ihren Fraktionen derzeit ziemlich "gegrillt" werden.
Es ist zwar sehr spekulativ von mir, aber die Möglichkeit besteht durchaus, daß man den "Regierenden" von den Kolalitions-Fraktionären - also den VIP der Fraktionen - vorwirft, sich bei der Cannabis-Legalisierung aus Führungsschwäche jedwedem Geschrei gebeugt zu haben, wodurch zB die völlig absurden Abstandsregelungen im Regierungsentwurf auf nur leisen Druck der Lehrerverbände zustande gekommen sind.
"Lehrer" haben eine spezifische politische Macht in der real existierenden Demokratie entwickeln können ua, weil Lehrer vormittags Recht und nachmittags frei haben und sich "politisch engagieren" können. "Das Parlament ist manchmal voller, manchmal leerer - aber immer voller Lehrer." (Otto Graf Lambsdorff) Und weil sie vormittags immer Recht haben, gibt es eine sehr bedenkliche Tendenz der Lehrer, ihre Schulbuchweisheiten - das "curriculum" in den Gymnasien - mit der Realität zu verwechseln. Zu diesen Schulbuchweisheiten gehört natürlich auch, daß "wir an unserer Schule kein Drogenproblem haben".
Die nächsten Tage werden also wieder mal spannend werden. Es ist auch möglich, daß sich die Ampel-Regierung gegenüber den aufmüpfigen "Koalitionären" in den Fraktionen durchsetzen kann und Abstriche an ihrem Entwurf zum CanG abwehren kann - nur um zu zeigen, wer "Herr im Haus" ist.
Aber es ist auch möglich, daß die Ampel-Fraktionen den Entwurf "verschlanken" werden, nur um der Ampel-Regierung "die Zähne zu zeigen". Schließlich geht es bei den "Koalitionären" der Fraktionen auch um ihre hoch lukrativen Pfründe - wer 2 Legistlaturperioden im Bundestag gesessen hat, hat ausgesorgt und fährt Porsche bis zum Lebensende !
Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
AfD-Wähler und Klischees bedienende Personen mit scheinbar gewaltigem Sendungsbedürfnis. Einfach sympathisch. Entschuldigung aber bei so vielen Reizen musste das mal raus, auch wenn das vermutlich schon viele andere geäußert haben. Und nein - ich werde nicht konkret werden.
Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Ich kann nicht beurteilen, welche Rolle die Cannabis-Legalisierung in der "Öffentlichkeit" spielt, welchen Stellenwert oder Rang sie beanspruchen kann - zumindest ein Top-Thema scheint sie mir nicht (mehr) zu sein. In diesen Tagen, in denen der Gesetzgebungsprozeß zur Legalisierung seine "heiße Phase", nämlich die "Lesungen" im Bundestag erreicht hat, stehen andere "Politikfelder" im Vordergrund, der zudem von einem neuen Nahost-Krieg beherrscht wird.
Es kann also auch so kommen, daß "die Politik jetzt wichtigeres zu tun hat" und der Regierungsentwurf "einfach so" durchgewunken wird.
Es kann also auch so kommen, daß "die Politik jetzt wichtigeres zu tun hat" und der Regierungsentwurf "einfach so" durchgewunken wird.
Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Abgesetzt: Entwurf zur Legalisierung von Cannabis in erster Lesung
.....
Die Bundesregierung plant die Legalisierung von Cannabis. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Cannabisgesetz, 20/8704) sollte ursprünglich am Freitag, 13. Oktober 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages stehen. Die Beratung der Initiative wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt.....

https://www.bundestag.de/dokumente/text ... O9bS4sqCv8
edit:
https://www.rnd.de/politik/cannabis-leg ... D44JQ.html
.....
Die Bundesregierung plant die Legalisierung von Cannabis. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Cannabisgesetz, 20/8704) sollte ursprünglich am Freitag, 13. Oktober 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages stehen. Die Beratung der Initiative wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt.....
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... O9bS4sqCv8
edit:
https://www.rnd.de/politik/cannabis-leg ... D44JQ.html
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Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Ich sehe es schon kommen. Cannabislegalisierung abgesagt. Der wütende MOB ist auf der Straße.
Jetzt wird schon nach Neuwahlen geschrien. Aufgebauscht durch eine INSA Umfrage mit 1000 Teilnehmern.
Interessant:
Wie seriös ist INSA Consulere?
Meinungsforscher im postfaktischen Umfeld
Das Umfrageinstitut Insa präsentiert sich als überparteilich. Aber wie unabhängig kann es sein, wenn Insa und Insa-Chef Hermann Binkert der AfD Geld spenden?
https://www.zeit.de/politik/deutschland ... inkert-afd
Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Oder hat die Absetzung andere Gründe?
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... ng-israel/
Statt dessen eine Aussprache zur Finanzierung politischer Stiftungen.
edit:
...Am späten Mittwoch-Nachmittag wurde der neu Fahrplan bekanntgegeben: Nach der ersten Lesung in der 42. KW soll die Anhörung im Ausschuss für Gesundheit am 6. November und die finale Verabschiedung des Gesetzes am 16. November stattfinden....
Neuer #Cannabis Zeitplan:
Kommende Woche 1. Lesung im #Bundestag
Anhörung im Ausschuss für Gesundheit am 6.11.
2/3. Lesung im Bundestag am 16.11.
So kann in Kraft treten im Januar klappen!
https://twitter.com/KirstenKappert/stat ... 77511?s=20
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... ng-israel/
Statt dessen eine Aussprache zur Finanzierung politischer Stiftungen.
edit:
...Am späten Mittwoch-Nachmittag wurde der neu Fahrplan bekanntgegeben: Nach der ersten Lesung in der 42. KW soll die Anhörung im Ausschuss für Gesundheit am 6. November und die finale Verabschiedung des Gesetzes am 16. November stattfinden....
Neuer #Cannabis Zeitplan:
Kommende Woche 1. Lesung im #Bundestag
Anhörung im Ausschuss für Gesundheit am 6.11.
2/3. Lesung im Bundestag am 16.11.
So kann in Kraft treten im Januar klappen!
https://twitter.com/KirstenKappert/stat ... 77511?s=20
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Es kann vielleicht auch 1 winziges Pflänzlein Hoffnung aufkeimen, daß die Verschiebung "aus gegebenem Anlass" zur Gelegenheit genommen wird, den Entwurf nochmal zu überarbeiten. Immerhin werden die damit befassten Fachleute in den Regierungs-Fraktionen, dem Kabinett und den Ministerien mitbekommen haben, daß es wirklich niemand "draussen im Lande" gibt, der mit diesem Entwurf zufrieden ist.
Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Die Gegenäusserung der Bundesregierung vom 11.10.23
an den Bundesrat
https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008763.pdf
an den Bundesrat
https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008763.pdf
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Vielen Dank @LaMaria
Hatte das gar nicht auf dem Schirm.
Ich such mal die für uns Biogärtner relevanten Antworten raus.


Frage hierzu. Gilt das nur für die Anbauvereinigungen? Oder kann auch der Privatanbauer Samen aus dem Ausland/Netz bestellen/erhalten?
Hatte das gar nicht auf dem Schirm.
Ich such mal die für uns Biogärtner relevanten Antworten raus.
Zu Nummer 4 – Zu Artikel 1 (§ 3 Absatz 2 KCanG)
Anbau im freien.
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag einer Beschränkung des privaten Eigenanbaus auf den Bereich der
Wohnung ab. Der Begriff der Wohnung im Sinne von § 1 Nummer 12 KCanG umfasst gemäß Begründung
alle privaten Wohnzwecken gewidmeten Räumlichkeiten einschließlich Gärten, Kleingärten, Wochenendhäuser, Ferienwohnungen o.ä. Auch im Freien gelegene Privatflächen können durch geeignete Maßnahmen und
Sicherheitsvorkehrungen gegen den Zugriff durch Dritte geschützt werden. Auf dem Privatgrundstück befindliche Gewächshäuser oder Anbauflächen können beispielsweise durch mechanische oder elektronische Verriegelungsvorrichtungen gegen Zutritt gesichert werden. Die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen wird durch die Bußgeldbewehrung in § 36 Absatz 1 Nummer 6 KCanG sichergestellt

Zu Nummer 18 – Zu Artikel 1 (§ 20 Absatz 1 Nummer 2 KCanG)
Anbauvereinigung: Abgabe von Stecklingen an Nicht-Mitglieder
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab.
Die Weitergabe von Vermehrungsmaterial an Nichtmitglieder ist lediglich zum privaten Eigenanbau erlaubt.
Das Vermehrungsmaterial aus Anbauvereinigung unterliegt mittelbar einer Qualitätskontrolle und dient somitdem Gesundheitsschutz der Konsumierenden. Dieser mittelbare Qualitätskontrolle sollte auch Nichtmitgliedern zu Gute kommen.

Zu Nummer 21 – Zu Artikel 1 (§ 20 Absatz 5 KCanG)
Samen im Internet bestellen. Versand und erhalt aus dem Ausland.
Die Bundesregierung lehnt den Änderungsvorschlag des Bundesrates ab.
Der Versand durch Anbauvereinigungen wurde auf Samen beschränkt, da diese selbst keinen THC-Gehalt besitzen. Ein Versandverbot für Anbauvereinigungen wäre widersprüchlich zum ermöglichten Umgang mit Cannabissamen, sofern sie nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind (§ 4 Absatz 1 KCanG) sowie zur ermöglichten Einfuhr von Samen aus anderen europäischen Mitgliedstaaten per Internethandel gemäß § 4 Absatz 2
KCanG.

Zu guterletzt... Hab ich was übersehen? Zur Drei-Pflanzenregelung und der Menge habe ich auf den ersten Blick nichts gesehen.Zu Nummer 40 – Zu Artikel 2 (§ 3 Satz 1a – neu - MedCanG)
Sehr schön!
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab.
Cannabis zu medizinischen Zwecken wird zukünftig kein Betäubungsmittel mehr sein und kann folglich auf
einem regulären Rezept als Arzneimittel verordnet werden. Dies entspricht der geänderten Risikobewertung
von Cannabis. Für die Frage der Erstattung über die gesetzliche Krankenversicherung gelten weiterhin die bestehenden Vorgaben des Sozialversicherungsrechts (§ 31 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch), d. h.
insbesondere die grundsätzliche Nachrangigkeit gegenüber anderen Therapieformen
Zuletzt geändert von Grüner Daumen am Do 12. Okt 2023, 16:49, insgesamt 3-mal geändert.
Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Jeden Grower zu Kunstlicht zu zwingen ist schon aus ökologischer Sicht abzulehnen
Was heisst:
...insbesondere die grundsätzliche Nachrangigkeit gegenüber anderen Therapieformen...
..andere Therapieformen werden vorgezogen?
Wenn ich es richtig verstanden habe: jeder darf Samen aus der EU bestellenGrüner Daumen hat geschrieben: ↑Do 12. Okt 2023, 16:33 Frage hierzu. Gilt das nur für die Anbauvereinigungen? Oder kann auch der Privatanbauer Samen aus dem Ausland/Netz bestellen/erhalten?
Was heisst:
...insbesondere die grundsätzliche Nachrangigkeit gegenüber anderen Therapieformen...
..andere Therapieformen werden vorgezogen?
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Sehr wahrscheinlich. Dazu musst du wissen, dass Big Pharma/die Kassen/die Ärzte/die Legislative ein unendliches Gezerre um die Frage "Wer zahlt was und welchen Anteil" aufgemacht haben. Das ist auf Profitmargen "hochoptimiert", ein nahezu undurschaubarer Dschungel. Solange Hanf nicht in diesen Dschungel integriert wurde (und es wird ein fürchterliches Hauen und Stechen geben) bleibt er höchstwahrscheinlich "letzte Wahl", - schlicht aus BWL-Gründen. Medizinische Gründe spielen da so gut wie keine Rolle.
-
- Beiträge: 16
- Registriert: Di 29. Aug 2023, 14:49
Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Exakt. Ist zwar von 2018, verliert dadurch aber keine aktuelle Relevanz:
Goldman Sachs stellt in einem Biotech-Forschungsbericht die Frage: "Ist das Heilen von Patienten ein nachhaltiges Geschäftsmodell?" https://www.cnbc.com/2018/04/11/goldman ... model.html
Warum die Menschen gesund halten wenn ganze Wirtschaftszweige davon Abhängig sind ̶p̶̶a̶̶t̶̶i̶̶e̶̶n̶̶t̶̶e̶̶n̶ Kunden zu haben.
Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Neuer Termin zur 1.Lesung Mittwoch 18. Okt. 18:00
Live im Bundestags TV
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... etz-971376
https://www.bundestag.de/mediathek/live
https://www.youtube.com/live/OFF6fFtvYh ... ip&t=19801
Live im Bundestags TV
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... etz-971376
https://www.bundestag.de/mediathek/live
https://www.youtube.com/live/OFF6fFtvYh ... ip&t=19801
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Lässt hoffen, dass sich vielleicht noch etwas tut!

Zwei interessante Reden schon in der ersten Debatte:
https://www.bundestag.de/mediathek?vide ... =mediathek
https://www.bundestag.de/mediathek?vide ... =mediathek
Zitat Carmen Wegge:
....wir möchten uns für dieses Unrecht entschuldigen...

Zwei interessante Reden schon in der ersten Debatte:
https://www.bundestag.de/mediathek?vide ... =mediathek
https://www.bundestag.de/mediathek?vide ... =mediathek
Zitat Carmen Wegge:
....wir möchten uns für dieses Unrecht entschuldigen...
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Das Wesentliche für mich ist, daß die 1. Lesung überhaupt stattgefunden hat - anstatt einer erneuten Verschiebung auf den St. Nimmerleinstag.
Wenn ich mich recht erinnere, erfolgt nach der 1. Lesung regelmässig keine Abstimmung, sondern eine "Verweisung an die Ausschüsse". Die infrage kommenden Ausschüsse werden in der Vorlage benannt, der Bundestag kann aber auch durch ad-hoc-Anträge zur Geschäftsordnung weitere Ausschüsse benennen, in denen die Vorlage beraten werden soll. Dort setzt sich dann das Hickhack und "Gegackere" in kleinem Kreise fort.
Interessant wird die Presse - "die Medien" - von morgen und übermorgen, wo wahrscheinlich die 1. Lesung mehr oder weniger ausführlich kommentiert werden wird.
Immerhin: der Entwurf ist einen Schritt weiter gekommen.
Wenn ich mich recht erinnere, erfolgt nach der 1. Lesung regelmässig keine Abstimmung, sondern eine "Verweisung an die Ausschüsse". Die infrage kommenden Ausschüsse werden in der Vorlage benannt, der Bundestag kann aber auch durch ad-hoc-Anträge zur Geschäftsordnung weitere Ausschüsse benennen, in denen die Vorlage beraten werden soll. Dort setzt sich dann das Hickhack und "Gegackere" in kleinem Kreise fort.
Interessant wird die Presse - "die Medien" - von morgen und übermorgen, wo wahrscheinlich die 1. Lesung mehr oder weniger ausführlich kommentiert werden wird.
Immerhin: der Entwurf ist einen Schritt weiter gekommen.
Liebe Carmen Wegge
Liebe Carmen Wegge
auf diese, Deine Rede im deutschen Bundestag habe ich mehr als 50 Jahre gewartet:
...ein Weg, der auf der Seite der Konsumierenden steht. Wir haben uns gegen staatliche Unterdrückung entschieden....die Legalisierung ist auch eine Gerechtigkeitsfrage....mit ihrem Verhalten schaden sie nicht der Gesellschaft und trotzdem werden sie kriminalisiert und sanktioniert und deshalb beseitigen wir mit diesem Gesetz Unrecht. Wir beseitigen Unrecht, und deshalb wollen wir uns in aller Form entschuldigen....
Ja, dieses Gesetz ist revolutionär, wenn es, wie auch in Deinem Sinn, noch verbessert wird.
Hut ab, vielen Dank!
auf diese, Deine Rede im deutschen Bundestag habe ich mehr als 50 Jahre gewartet:
...ein Weg, der auf der Seite der Konsumierenden steht. Wir haben uns gegen staatliche Unterdrückung entschieden....die Legalisierung ist auch eine Gerechtigkeitsfrage....mit ihrem Verhalten schaden sie nicht der Gesellschaft und trotzdem werden sie kriminalisiert und sanktioniert und deshalb beseitigen wir mit diesem Gesetz Unrecht. Wir beseitigen Unrecht, und deshalb wollen wir uns in aller Form entschuldigen....
Ja, dieses Gesetz ist revolutionär, wenn es, wie auch in Deinem Sinn, noch verbessert wird.
Hut ab, vielen Dank!
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
https://www.bundesaerztekammer.de/filea ... _final.pdf
---
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... s-data.pdf
---
Weitere Dokumente des BT; Sortierung "chronologisch absteigend" ist sinnig. Aus der Sachverständigenliste geht deutlich hervor: zu 90% liegt der Fokus bei "Gesundheit". Das erklärt wohl die hanebüchende Weltfremdheit des Gesetzentwurfes.
Lest selbst. Wie erwartet eine Total-Ablehnung, ganz im Sinne von CDSU. An jeder Ecke "denkt doch an die armen Kinder!". Selbst die "Gehirnreifung bis 25" muss herhalten; Ärzte sollten es besser wissen. Enthaltene Lösungsvorschläge: keine. Ein Plädoyer für "alles so lassen wie es ist". Fazit: ein unsägliches, politisch motiviertes Funktionärs-Papier.Stellungnahme der Bundesärztekammer
---
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... s-data.pdf
Besser stellt sich da der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken auf, wenngleich er naturgemäß ausschließlich die Patienten im Blick hat.Stellungnahme des VCA e.V.
...
Die Erstattung von Medizinal Cannabis gemäß § 31 Abs. 6 Satz 2 SGB V erfordert die Zustimmung
der gesetzlichen Krankenkassen. Dieser Prozess ist äußerst bürokratisch. Die
Entscheidungskriterien für die Genehmigung sind unklar, einschließlich der Definition von
"schwerwiegenden Erkrankungen" und des Status der Patientinnen und Patienten als
“austherapiert”. Dies führt zu Unsicherheiten, behindert den Zugang zu medizinischem Cannabis
und erhöht den bürokratischen Mehraufwand durch Widerspruchs- und Gerichtsverfahren.
Besonders problematisch ist die implizite Nachrangigkeit der Verordnung und Erstattung von
getrockneten Cannabisblüten für die inhalative Anwendung. Die schnelle Wirkstoffaufnahme
durch Inhalation ist für viele Anwendungen erforderlich, die durch andere cannabinoidhaltige
Fertigarzneimittel oder orale Cannabisextrakte nicht erreicht werden kann. Viele Patientinnen und
Patienten müssen ihre Cannabistherapie aufgrund hoher Ablehnungsquoten der gesetzlichen
Krankenkassen selbst finanzieren. Das führt bei chronischen Erkrankungen zu Problemen, und
treibt Patientinnen und Patienten in die weniger bürokratisch erreichbare medizinisch
unbegleitete Selbstmedikation mit Freizeitcannabis, dessen Qualität nicht kontrolliert wird und
erhebliche Gesundheitsrisiken für die Patientinnen und Patienten birgt.
...
---
Weitere Dokumente des BT; Sortierung "chronologisch absteigend" ist sinnig. Aus der Sachverständigenliste geht deutlich hervor: zu 90% liegt der Fokus bei "Gesundheit". Das erklärt wohl die hanebüchende Weltfremdheit des Gesetzentwurfes.
Zuletzt geändert von pepre am Mi 1. Nov 2023, 11:50, insgesamt 2-mal geändert.