Voraussetzung für den Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragten

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Snouty
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Registriert: Di 26. Mär 2024, 13:52

Voraussetzung für den Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragten

Beitrag von Snouty »

Hallo Hanfverband Community,

wir planen einen Cannabis-Sozial Club zu eröffnen und wollen uns bzgl. den vorgeschriebenen Präventionsangeboten rechtlich absichern, wie auch eine qualifizierte Beratung den Clubmitgliedern ermöglichen.
Bisher haben wir jedoch noch keine genaue Stellenbeschreibung gefunden, welche berufliche Voraussetzungen dafür verlangt werden.

Zu meiner Person:
Ich arbeite und befasste mich seit 8 Jahren als Fachgesundheitskaufmann für psychiatrische Gesundheit ambulant mit verschiedenen Suchterkrankungen und habe an Fortbildungsprogrammen im Bereich der Suchprävention erfolgreich teilgenommen.
Reicht diese Berufsausbildung mit der Berufserfahrung aus, um den rechtlichen Standard für einen Cannabis-Sozial Club zu erfüllen?

Und falls nicht, könnte man den Prozess eines Fernstudiums zur Suchtberatung schon als Voraussetzung gültig machen lassen?

Vielen Dank für eure Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Snouty
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Martin Mainz
Board-Administration
Beiträge: 4619
Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39

Re: Voraussetzung für den Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragten

Beitrag von Martin Mainz »

aus https://csc-maps.de/jugendschutz-csc-su ... raevention

Verantwortung der Social Clubs im Hinblick auf Suchtprävention

Wer einen Cannabis Club gründet und für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verantwortlich ist, der muss wissen, dass es mehr braucht als Alterskontrollen und werbefreie Kommunikation: Der Verein muss sowohl Geld, Zeit als auch Personal zur Prävention, zum Jugendschutz und zur Suchtberatung bereitstellen. Es werden folgende Punkte erwähnt:
  • Ernennung eines Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragten mit nachgewiesenen Fachkenntnissen
  • Der Verein muss eine verpflichtende Kooperation mit der lokalen Suchtpräventions- bzw. -beratungsstelle pflegen
  • Der Verein muss einen Mindestabstand zu Schulen, Kitas und ähnlichen Jugendeinrichtungen wahren
Zu a: Noch ist nicht klar geklärt, ob diese Funktionen in Personalunion ausgeführt werden können. Zudem ist unklar, welche Fachkenntnisse nachgewiesen werden müssen und in welcher Form dies geschehen soll. Denkbar sind verpflichtende (Online-)Schulungen durch zertifizierte Schulungsanbieter mit entsprechendem Schulungsnachweis, wie sie bspw. im Glücksspielbereich vorgeschrieben sind.

Zu b: Auch hier bleibt noch offen, welche Qualität und Anforderung die “verpflichtende Kooperation” erfüllen muss. Eine Kontaktaufnahme und ggf. ein ersten Austausch mit der nächstgelegenen Einrichtung dieser Art sollte aber jeder CSC bereits jetzt in Erwägung ziehen. Eine Liste der Suchtberatungsstellen in Deutschland stellt die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. mit dem Suchthilfeverzeichnis bereit.

Zu c: Es fehlen noch Informationen, welche Einrichtungen genau zu beachten sind, wie hoch der einzuhaltende Mindestabstand sein soll und welche Arten von Vereinsräumen hiervon überhaupt betroffen sind. Während für Abgabestellen und Räume, in denen Vereinstreffen stattfinden, eine solche Anforderung noch nachvollziehbar ist, gilt das für Anbau- und Lagerrräume nicht unbedingt.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
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