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Neun Monate Stillstand: Cannabis Social Club CSC 420-Saar geht gerichtlich gegen Ministerium vor und erstattet Strafanzeige wegen verschleppter Cannabis-Erlaubnis
Saarwellingen, 30. März 2025 – Der Cannabis Social Club CSC 420-Saar e.V. sieht sich nach fast neunmonatiger Wartezeit ohne Entscheidung über seinen Erlaubnisantrag zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis gezwungen, rechtliche Schritte gegen das Saarländische Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz einzuleiten. Der Verein hat am 29. März 2025 einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht des Saarlandes eingereicht und Strafanzeige gegen Staatssekretär Sebastian Thul erstattet.
Bereits am 24. Juli 2024 reichte der CSC 420-Saar e.V. seinen Antrag auf Erteilung der notwendigen Erlaubnis gemäß dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) ein. Im August 2024 sicherte Staatssekretär Sebastian Thul dem Vereinsvorsitzenden Dr. Steffen Krauser in einem persönlichen Gespräch im Beisein von Ministeriumsmitarbeitern eine zügige Bearbeitung und kooperative Zusammenarbeit zu.
Entgegen dieser Zusage liegt bis heute, fast neun Monate später, keine Entscheidung des Ministeriums vor. Stattdessen sieht sich der Verein mit einer Verzögerungstaktik konfrontiert, die er als bewusste Blockade wertet. „Wir haben alle Unterlagen fristgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen eingereicht und waren stets kooperativ“, erklärt Dr. Steffen Krauser, Vorsitzender des CSC 420-Saar e.V. „Die mündliche Zusage von Herrn Staatssekretär Thul hat Hoffnungen geweckt, die nun bitter enttäuscht wurden. Dieses Vorgehen ist nicht nur unprofessionell, es verursacht unserem gemeinnützigen Verein erheblichen wirtschaftlichen Schaden, da die für den Aufbau notwendige Finanzierung unserer Hausbank an die Erlaubnis geknüpft ist.“
Um das Ministerium zu einer Entscheidung zu bewegen, hat der Verein nun beim Verwaltungsgericht des Saarlandes einen Eilantrag gemäß § 123 VwGO gestellt. Ziel ist es, das Gericht anzuweisen, das Ministerium zur unverzüglichen Entscheidung über den Antrag zu verpflichten.
Zusätzlich hat der CSC 420-Saar e.V. bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken Strafanzeige gegen Staatssekretär Sebastian Thul wegen des Verdachts der Täuschung im Amt und des Amtsmissbrauchs erstattet. Der Verein sieht einen begründeten Anfangsverdacht, dass die Zusagen im August 2024 möglicherweise nie ernst gemeint waren und das Verfahren bewusst verschleppt wird.
Als jüngsten Schritt in der Kommunikation kündigte die „Koordinationsstelle Anbauvereinigungen“ des Ministeriums eine Vor-Ort-Besichtigung der geplanten Anbaufläche an – einer derzeit noch leeren Halle. „Eine Besichtigung zum jetzigen Zeitpunkt ergibt keinerlei Sinn, da ohne Erlaubnis und Finanzierung keine Anlage errichtet werden darf. Das haben wir mehrfach kommuniziert. Es wirkt wie ein weiterer Versuch, Zeit zu schinden“, so Dr. Krauser. Der Verein hat zudem Anträge nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) und auf Akteneinsicht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gestellt, um Transparenz über die zuständigen Bearbeiter und den Verfahrensstand zu erlangen.
Der CSC 420-Saar e.V. fordert das Ministerium unter der Leitung von Ministerin Petra Berg auf, seiner Verantwortung nachzukommen und über den Antrag zeitnah und fair zu entscheiden. „Es kann nicht sein, dass die Umsetzung eines Bundesgesetzes im Saarland derart verschleppt wird. Unsere Mitglieder warten auf den legalen Zugang zu Cannabis, der ihnen gesetzlich zusteht“, betont Dr. Krauser. Der Verein kündigt an, die Öffentlichkeit weiterhin über die Entwicklungen zu informieren und sich mit anderen betroffenen Anbauvereinigungen zu koordinieren.
OFFENER BRIEF
An die Ministerpräsidentin des Saarlandes Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Staatskanzlei des Saarlandes Am Ludwigsplatz 14 66117 Saarbrücken
Datum: 02.04.2025
Betreff: Offener Brief: Verschlepptes Genehmigungsverfahren für Cannabis Social Club CSC 420-Saar – Einladung zum Dialog über mögliche politische Einflussnahme und Verfahrensblockaden
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Rehlinger,
als Vorstand des Cannabis Social Clubs CSC 420-Saar e.V. wenden wir uns heute auf diesem Wege öffentlich an Sie. Wir tun dies nicht leichtfertig, sondern sehen uns nach fast neun Monaten vergeblichen Wartens auf eine behördliche Entscheidung und angesichts besorgniserregender Vorgänge dazu gezwungen. Es geht um nicht weniger als das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und die faire Arbeit der Verwaltung unter Ihrer Regierung.
Am 24. Juli 2024 haben wir beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis gemäß dem Konsumcannabisgesetz gestellt. Im August 2024 erhielten wir in einem persönlichen Gespräch mit Staatssekretär Sebastian Thul die ausdrückliche Zusage einer zügigen Bearbeitung und kooperativen Zusammenarbeit.
Die Realität sieht anders aus: Bis heute liegt keine Entscheidung vor. Stattdessen erleben wir eine unserer Auffassung nach systematische Verschleppung und Blockade des Verfahrens durch das zuständige Ministerium. Dies steht in krassem Widerspruch zu den getätigten Zusagen und nährt den Verdacht, dass hier politische Motive über rechtsstaatlichem Verwaltungshandeln stehen.
Unsere konkreten Sorgen und der Grund für diesen offenen Brief:
Massive Verfahrensverzögerung trotz klarer Zusagen: Fast neun Monate ohne Entscheidung sind für ein genehmigungspflichtiges Vorhaben, das erhebliche (bereits getätigte und geplante) Investitionen erfordert und von der Erlaubnis abhängt, nicht hinnehmbar. Die Verzögerung verursacht unserem gemeinnützigen Verein existenziellen Schaden.
Verdacht der politischen Einflussnahme und Blockade: Das Verhalten des Ministeriums, insbesondere die Diskrepanz zwischen der Zusage von Staatssekretär Thul und der tatsächlichen Nicht-Bearbeitung, lässt den dringenden Verdacht aufkommen, dass unser Antrag aus politischen Gründen blockiert wird.
Erosion des Vertrauens in Behördenhandeln: Wenn Zusagen von hochrangigen Amtsträgern nicht eingehalten werden und Verfahren ohne nachvollziehbare Gründe verschleppt werden, leidet das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität und Verlässlichkeit staatlicher Institutionen massiv.
Notwendigkeit rechtlicher Schritte: Die Untätigkeit des Ministeriums hat uns gezwungen, am 29.03.2025 einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht des Saarlandes einzureichen, um eine Entscheidung zu erzwingen. Zudem sahen wir uns genötigt, Strafanzeige gegen Herrn Staatssekretär Thul wegen des Verdachts der Täuschung im Amt und des Amtsmissbrauchs zu erstatten.
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, wir erheben diese Punkte nicht als haltlose Unterstellungen, sondern als Ausdruck tiefer Besorgnis, basierend auf den dokumentierten Abläufen und der Kommunikation der letzten Monate. Es geht uns um die Einhaltung von Recht und Gesetz und um eine faire Behandlung unseres Anliegens, das auf einem gültigen Bundesgesetz basiert.
Unser Vorschlag: Direkter Dialog zur Klärung und Vertrauensbildung
Wir sind überzeugt, dass intransparentes Verwaltungshandeln und der Verdacht politischer Einflussnahme dem Ansehen des Saarlandes schaden. Um einer weiteren Eskalation vorzubeugen und im Sinne einer transparenten und bürgernahen Politik laden wir Sie, sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Rehlinger, hiermit herzlich zu einem direkten und lösungsorientierten Gespräch ein.
Wir möchten Ihnen unsere Sicht der Dinge darlegen, die Fakten erläutern und gemeinsam erörtern, wie das Vertrauen wiederhergestellt und sichergestellt werden kann, dass Anträge – nicht nur unserer, sondern auch die anderer Anbauvereinigungen – fair, zügig und ausschließlich nach rechtlichen Kriterien bearbeitet werden.
Wir schlagen vor, zeitnah, idealerweise in den nächsten zwei bis vier Wochen, einen Gesprächstermin zu finden. Wir stehen für ein Treffen in der Staatskanzlei oder an einem neutralen Ort zur Verfügung.
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie zu einem solchen Dialog bereit sind und wie wir die weiteren Schritte koordinieren können.
Wir appellieren an Sie als Regierungschefin, sich dieser Angelegenheit anzunehmen und ein Zeichen für transparente und rechtsstaatliche Verfahren im Saarland zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Steffen Krauser Vorsitzender CSC 420-Saar e.V.
CSC 420-Saar e.V. stellt Eilantrag wird abgelehnt und Strafanzeige und ist jetzt Insovent
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CSC 420-Saar e.V. stellt Eilantrag wird abgelehnt und Strafanzeige und ist jetzt Insovent
Zuletzt geändert von kleinjuergen79 am Di 3. Jun 2025, 12:36, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: CSC 420-Saar e.V. Eilantrag und Strafanzeige
Es Wurde noch nichts entschieden !
Frage mich wielange so ein Eilantrag dauert ?
Frage mich wielange so ein Eilantrag dauert ?
Re: CSC 420-Saar e.V. Eilantrag und Strafanzeige
Ist schon eine Sauerei und dann am Ende auch noch frech behaupten, der Schwarzmarkt gehe ja gar nicht zurück. Aber mein Highlight ist immer noch der BKA-Typ, der anscheinend weiter den sog. Ameisenhandel verfolgen will. Ich meine ja immer noch, der Gesetzgeber hatte andere Intentionen als die Weitergabe kleiner Mengen zu bestrafen - hat Karl Lauterbach zumindest mal so bei Lanz gesagt, dass die Kleindealer mit 25g auf der Tasche nicht wirklich interessant sind und man sich besser auf die Hintermänner oder die Koks-Dealer konzentrieren wolle. So zumindest mein Verständnis einer Entkriminalisierung von Konsumenten.
Und trotzdem wird einem der Zugang zu legalem Cannabis erschwert, nur um sich hinterher über Schwarzmarkt/Ameisenhandel zu beklagen. Vollkommen absurd alles, wünsche viel Glück gegen die Windmühlen...
Und trotzdem wird einem der Zugang zu legalem Cannabis erschwert, nur um sich hinterher über Schwarzmarkt/Ameisenhandel zu beklagen. Vollkommen absurd alles, wünsche viel Glück gegen die Windmühlen...
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