Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

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LaMaria
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von LaMaria »

Zitat ICADTS Fact Sheets:

...In another on-road study investigating driving performance in occasional and chronic frequent cannabis consumers, only occasional consumers were substantially impaired. Among chronic frequent consumers, neither 10 nor 20 mg THC produced clinically relevant driving impairment....

...In einer anderen On-Road-Studie wurde die Fahrleistung bei gelegentlichen und chronisch häufigen Cannabiskonsumenten untersucht. Gelegenheitskonsumenten wurden erheblich beeinträchtigt. Bei chronischen Vielkonsumenten verursachten weder 10mg noch 20 mg THC eine klinisch relevante Fahrbeeinträchtigung....

https://www.icadtsinternational.com/Fact-Sheets
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
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Martin Mainz
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Martin Mainz »

Hier auch nochmal der Link zur PK Lauterbach mit dem anschließenden Interview
Toxikologe Prof. Tönnes: "Klarer Grenzwert wird schwierig"
https://www.youtube.com/live/rLOyt2A7JA ... are&t=2668
LaMaria hat geschrieben: Mi 16. Aug 2023, 13:57 Ernüchternd war auch das Interview mit dem Vorsitzenden der Grenzwertkommission:
....Gelegenheitskiffer bleiben auch 6-8 Stunden nach dem Konsum unter 1 ng...
Letztlich sagt er aber auch, es ist eine politische Entscheidung. Es gibt genügend Studienmaterial, so daß letztlich jeder Grenzwert vertretbar wäre. Zwei Gruppen unterscheidet er: Grenzwert zu hoch führt zu Rauschfahrten, Grenzwert zu niedrig schädigt alle regelmäßigen Konsumenten. Die Grenzwertkommission war sich uneins. Es wird wohl eine zweite Kommission im Hause Wissing dazu gegründet, was er auch nicht wirklich dufte fand.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

Martin Mainz hat geschrieben: Do 17. Aug 2023, 01:04 Letztlich sagt er aber auch, es ist eine politische Entscheidung. ... Es wird wohl eine zweite Kommission im Hause Wissing dazu gegründet.
Aber auch er hängt am THC- statt am THC-OH-Wert, der ja weit aussagekräftiger bzgl der Rauschwirkung ist. (Als Toxikologe sollte er das eigentlich wissen.) Die Hoffnung könnte jetzt sein, dass die neue Kommission auch mal das THC-OH in den Blick nimmt. Bzw: man sollte die neue Kommission nachdrücklich daraufstubsen. Es ist ja auch nichts völlig Neues, sondern bereits bekannt und handhabbar, wie auch eine simple Suche belegt.

Die Rolle als "Vorreiter" wird ja gerne betont, und hier bietet sich die Chance, tatsächlich eine Vorreiterrolle einzunehmen.

PS: der einzige "Nachteil" bei THC-OH ist: bei oraler Aufnahme fallen die Peaks höher aus. Aber, wie wir alle wissen, wirkt ein Keks auch länger. Das kompensiert sich also. Der große Vorteil bleibt: Konsumenten, die keine Rauschwirkung mehr verspüren, müssen nicht mehr um ihren Lappen bangen.
pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

https://www.br.de/nachrichten/deutschla ... ng,TnBKHo0
Cannabis am Steuer: Sollte der Grenzwert angepasst werden?
...
Professor Frank Mußhoff, Geschäftsführer des Forensisch Toxikologischen Centrums in München, ist Mitglied der Grenzwertkommission und spricht sich klar gegen eine Erhöhung des Grenzwertes aus. Es sei aus wissenschaftlich-toxikologischer Sicht "überhaupt nicht nachvollziehbar", warum der Grenzwert angehoben werden solle. ... "Bereits nach EU-Recht sind Personen, die regelmäßig Drogen konsumieren, von der Teilnahme am Straßenverkehr ausgeschlossen."
...
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke "... dass sich Kiffen und die Teilnahme am Straßenverkehr gegenseitig ausschließen ... Ein möglichst niedriger Grenzwert würde dabei helfen, das Bewusstsein für ein berauschtes Fahren zu schärfen ... Standardisierte, moderne Drogentests könnten im Einsatz die Fahrt zur Dienststelle und eine Blutentnahme entbehrlich machen."
...
Usw usf... Oans, zwoa, drei, g'suffa!
HabAuchNeMeinung
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Stellungnahme des Schildower Kreis zur nichtöffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses.
Absolut top, mit realistischen Grenzwerten und kritischer Hinterfragung dieser.
Daher auch keine Chance auf Umsetzung.
Ich denke die Stellungnahmen von TÜV und DEKRA, werden eher Beachtung finden.
So wie ich das sehe sind die nicht öffentlich verfügbar, warum wohl :roll:
Was da drin steht?
Keine Ahnung, aber ich kann es mir denken.
https://www.docdroid.net/6hYj02T/2015183-a-pdf
pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

Dies könnte auch genau so gut unter "schlechte Presse".

https://www.ndr.de/nachrichten/info/Can ... er100.html
Cannabis am Steuer: "Die Fallzahlen werden drastisch ansteigen"

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht die geplante Legalisierung von Cannabis mit Sorge. "Wir rechnen bei der Polizei damit, dass die Fallzahlen drastisch ansteigen werden", sagte Marco Schäler von der DPolG im NDR Info Live zum Thema "Bekifft am Steuer - Null Toleranz für Cannabis?". Schäler schilderte, was Polizisten bei Kontrollen im Straßenverkehr häufig bei Cannabis-Konsumenten feststellen: "Träge Reaktionen, Müdigkeit, verlangsamte Reaktionen auch gegenüber den Polizisten¹, das erfahren wir immer wieder." Um einen Cannabis-Konsum nachzuweisen, wird bei Kontrollen auf den Wirkstoff THC getestet. "Auch Personen mit einem geringen THC-Wert zeigen erhebliche Auffall-Erscheinungen oder in Teilen² sogar Ausfall-Erscheinungen, die mit dem Straßenverkehr nicht vereinbar sind", sagte Schäler. Er machte deutlich, dass die Polizeigewerkschaft eine Anhebung des bislang angewendeten THC-Grenzwerts ablehnt. Dieser liegt aktuell bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (ng/ml).
...
Der Rechtsmediziner Stefan Tönnes vom Universitätsklinikum Frankfurt am Main erklärt in dem Livestream von NDR Info, dass Cannabis auf jeden anders wirke. Aber festzuhalten sei: Cannabis wirke als Rauschmittel ganz anders im menschlichen Körper als Alkohol. Und: "Die Hauptwirkung von Cannabis findet in den ersten beiden Stunden statt", sagt Tönnes. Er ist Mitglied in einer Experten-Kommission, die im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums einen THC-Grenzwert auf wissenschaftlicher Basis vorschlagen soll. Dies sei aber gar nicht so einfach, so Tönnes. Als Faustregel nannte er: Wer gelegentlicher oder seltener Konsument ist (1 Mal die Woche oder seltener), bleibt bei dem Grenzwert von 1 ng/ml auf der sicheren Seite, wenn er sich eine bestimmte Zeit nicht ans Steuer setzt. "Denn nach 8 bis 10 Stunden liegt die THC-Konzentration sicherlich unter 1 ng/ml", so der Wissenschaftler. Nur wer häufiger Cannabis konsumiere, könnte für längere Zeit über dem Grenzwert liegen.
...
Die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland (VOD) fordert: Das Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Konsum von Cannabis müsse verboten bleiben. "Die steigenden Unfallzahlen infolge des Einflusses von berauschenden Mitteln muss ein Weckruf sein", so die VOD-Vorsitzende Silke von Beesten.
...
"Es kann nicht sein, was nicht sein darf."

"Wir rechnen bei der Polizei damit, dass die Fallzahlen drastisch ansteigen werden" bedeutet wohl: "Wir werden in Zukunft drastisch mehr testen". Wenigstens ein klare Ansage, auf was man sich einstellen muss. Vielleicht steckt da auch der Frust drin, dass man "die Kiffer" nicht mehr nach Belieben gängeln kann. Feindbilder gibt man ja nur sehr ungern auf.

---
¹ Mangelnder Respekt vor der Obrigkeit, oder was?
² Da fragt man sich, was der andere Teil ist, was uns wieder zu ¹ führt.
pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

https://www.chiemgau24.de/chiemgau/trau ... 10260.html
Expertengespräch mit Rechtsmediziner Dr. med. Fritz Priemer
„Es ist absolut richtig, Cannabis zu legalisieren“
...
„Der Anteil der Verkehrsteilnehmer, die wirklich, nach meiner Erfahrung als langjähriger Sachverständiger, nicht mehr in der Lage waren, ein Fahrzeug sicher zu führen aufgrund des alleinigen Einflusses von Cannabis, ist sehr gering. Das macht vielleicht fünf bis zehn Prozent aus.“

...dass selbst akut bekiffte und subjektiv stark berauschte Versuchspersonen praktisch kaum in ihrem Leistungsvermögen eingeschränkt sind. Man habe 14 Freiwillige innerhalb weniger Stunden drei Joints rauchen lassen. Danach habe man sie auf Fahrrädern mit Stützrad durch einen Parcours geschickt, um deren Fahrfähigkeit zu testen: Bälle, die über die Fahrbahn kugeln, enge Spiralen, Lichteffekte. Und keiner hatte relevante Einschränkungen...
PS: Leider inzwischen Bezahlschranke
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M. Nice
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von M. Nice »

Danach habe man sie auf Fahrrädern mit Stützrad durch einen Parcours geschickt, um deren Fahrfähigkeit zu testen
Ich hätte den Test auch ohne die Stützräder geschafft :o
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Parade
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Parade »

pepre hat geschrieben: So 10. Sep 2023, 10:15
...dass selbst akut bekiffte und subjektiv stark berauschte Versuchspersonen praktisch kaum in ihrem Leistungsvermögen eingeschränkt sind. Man habe 14 Freiwillige innerhalb weniger Stunden drei Joints rauchen lassen. Danach habe man sie auf Fahrrädern mit Stützrad durch einen Parcours geschickt, um deren Fahrfähigkeit zu testen: Bälle, die über die Fahrbahn kugeln, enge Spiralen, Lichteffekte. Und keiner hatte relevante Einschränkungen...
Schon vor 10 Jahren hatte man einen Test mit Autos gemacht: https://www.youtube.com/watch?v=dw1HavgoK9E
Freno
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Freno »

pepre hat geschrieben: So 10. Sep 2023, 10:15 (...)
...dass selbst akut bekiffte und subjektiv stark berauschte Versuchspersonen praktisch kaum in ihrem Leistungsvermögen eingeschränkt sind. Man habe 14 Freiwillige innerhalb weniger Stunden drei Joints rauchen lassen. Danach habe man sie auf Fahrrädern mit Stützrad durch einen Parcours geschickt, um deren Fahrfähigkeit zu testen: Bälle, die über die Fahrbahn kugeln, enge Spiralen, Lichteffekte. Und keiner hatte relevante Einschränkungen...
Das sind so "alternative Fakten", die ich liebe: "14 Freiwillige" - ist das eine repräsentative Auswahl ? Was waren das für Leute ? "Innerhalb weniger Stunden drei Joints" - das ist so präzise wie "drei Schnäpse" und was sind "wenige Stunden" - drei, vier, fünf ... Die Beschreibung des "Parcours" bleibt auf gleich hohem Präzisionsniveau. Und das Ganze soll dann dazu dienen, total bedröhnte Teilnahme am Straßenverkehr schönzureden. Richtig typisch "real existierende Demokratie"

Keine psychoaktive Substanz muß zur Fahruntüchtigkeit führen - erst recht nicht bei Abhängigen, die auf ihren "Pegel" angewiesen sind, um überhaupt "Alltagstauglich" zu werden.

Umgekehrt kann jede psychoaktive Substanz im Einzelfall auch in geringsten Mengen weit unterhalb jeder gesetzlicher Grenzwerte zur Fahruntüchtigkeit führen.
Ich habe das selbst mal vor 1/4 Jahrhundert bei einer aus religiösen Gründen alkohol-abstinent lebenden Freundin live erlebt, die bei mir zu Besuch mal die Wirkung von Alkohol "unter kontrollierten Bedingungen austesten" wollte und nur 1 Schluck (in Worten: nur einen wenzigen Schlock) von einem sehr guten Single Malt aus meinem Glas trank: sie wurde davon regelrecht besoffen, aber lallte immer wieder "Ich fühle mich überhaupt nicht beeinträchtigt". Ich, der ich den Rest des wohlgefüllten Glases getrunken hatte, habe sie dann "ins Auto getragen", nachhause gefahren und ihr dann auch noch die Haus- und Wohnungstür aufschließen müssen. Das Ganze war für uns nur lustig gewesen - aber wenn diese Frau, die sich "überhaupt nicht beeinträchtigt" fühlte, selbst gefahren wäre und einen Unfall gebaut hätte, wäre ihr Blutalkoholspiegel wahrscheinlich an der untersten Grenze des Messbaren gewesen, mein eigener dagegen wahrscheinlich schon im strafrechtlich relevanten Bereich.

Machen wir uns doch nichts vor: psychoaktive Substanzen, die von erheblichen Teilen der Bevölkerung regelmässig konsumiert werden, stellen eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr (und ähnliche Tätigkeiten) dar, die nur durch entsprechende Verbote in einem "sozialverträglichen" Level gehalten werden kann. Diese Verbote müssen leicht handhabbar und justiziabel sein, weil es eben um Massenphänomene geht. Dafür braucht es objektivierbare Grenzwerte und diese führen nun mal zu Ungerechtigkeiten im Einzelfall.

Das ist m.E. hinzunehmen, weil "Leben durch Vernunft dividiert geht nun mal nicht null auf null auf." (Gerhard Zippelius, ein seinerzeit prominenter Rechtswissenschaftler)

Ich für meinen Teil hätte gegen eine "Null Promille Grenze" für alle psychoaktive Substanzen, selbstverständlich auch Alkohol, überhaupt nichts einzuwenden, soweit es um die Führung von Kraftfahrzeugen und vergleichbare Tätigkeiten geht. Das hat im "real existierenden Sozialismus" ganz hervorragend gut funktioniert und könnte vielleicht sogar eine sozial höchst wünschenswerte Nebenwirkung zeitigen: nämlich die Resurektion der Dorf- und Viertels-Kneipen, die seit langem auf dem Aussterbe-Etat sind, weil alle zum sich-zudröhnen (egal womit) unbedingt "in die Stadt" fahren wollen.

Motto: "Global schwafeln - lokal saufen & kiffen !"

Jaja, schon gut ... ich hab mal wieder meinen polemischen Abend ... ^^
pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

Freno hat geschrieben: So 10. Sep 2023, 21:16 Ich für meinen Teil hätte gegen eine "Null Promille Grenze" für alle psychoaktive Substanzen, selbstverständlich auch Alkohol, überhaupt nichts einzuwenden, soweit es um die Führung von Kraftfahrzeugen und vergleichbare Tätigkeiten geht.
Ein paar Scheiben Sauerteigbrot bringen deinen Blutalkohol durch die körperinterne Verdauung auf bis zu 0,2 Promille. Soweit dazu.

Zum Rest: es geht um die Fahrtauglichkeit des Individuums. Meinen Vorschlag, via App die Reaktionsgeschwindigkeit und Zurechnungsfähigkeit zu prüfen, hast du komplett verworfen, weil diese psychologischen Meßwerte vor Gericht nicht bestehen würden. Nur chemische Werte könnten das leisten. Nun hast du die chemischen Werte selbst als Humbug bezeichnet, weil sie viel zu individuell sind. - Ja was nu?

"Null Toleranz für alles" ist Quatsch. Mit moderner Analytik kommst du in Bereiche, in denen du noch monatelang jeglichen Konsum von Was-auch-immer beweisen kannst. ng/ml ist ungefähr ng/g, also eine Verdünnung von 10 hoch -9. Mittlerweile sind aber auch Messungen im Bereich 10 hoch -12 und darüber hinaus kein großes Problem.

Der Gesetzgeber müsste sich dazu durchringen zur Prüfung der Fahrtauglichkeit standardisierte psychologische Tests (die bei Auffälligkeit ruhig mit Blutgrenzwerten verfiziert werden können) zuzulassen. Das würde Sinn machen für das eigentliche Ziel: stellt diese Person eine Gefahr im Straßenverkehr dar? - Aber das würde auch etliche Rentner wegräumen, also primär die Wählerschaft der CDSU/SPD. Deshalb wird das nie geschehen.

Mit mehr Wissenschaft und weniger Borniertheit wäre das alles kein Problem. Wenn man die Gefahrengrenze bei 1:3 bis 1:5 ansetzt (wie bei 0,5 Promille Alkohol), dann ließe sich sehr zügig ein dementsprechender THC-OH Wert ermitteln. (Der THC-OH Wert im Blut folgt der Rauschwirkung weit besser als THC.) Mir schwant allerdings - und jeder halbwegs Kundige wird dies auch wissen - dass man dann Werte von deutlich über 20ng/ml bekommen würde. Deshalb wird niemand aus der Politik dieses heiße Eisen anfassen. Ich sehe schon die Schlagzeile der BLÖD vor mir: "Regierung erlaubt hochbekifftes Fahren!!! (Denkt doch an die armen Kinder!)".
pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4912911
Neue Erkenntnisse liefert eine randomisierte, doppelblinde, Placebo-kontrollierte Parallelgruppenstudie aus den USA.
...
Der Abstand zwischen der letzten Cannabiszigarette und den Tests betrug mindestens 2 Tage. [Wtf?!]
...
Die speziell geschulten Untersucher fanden bei 81% der Teilnehmer aus den beiden THC-Gruppen unterdurchschnittliche Testergebnisse, aber auch bei 49,2% in der Placebogruppe. Fast alle festgestellten Einschränkungen (99,2%) führten sie auf den Cannabiskonsum zurück, also auch die in der Placebogruppe, die erwiesenermaßen „sauber“ war. ... Die Korrelation zwischen THC-Mengen in Körperflüssigkeiten mit kognitiven und motorischen Fähigkeiten sei so unklar, dass sie sich nicht für verkehrsmedizinisch basierte Standardtests eigneten.
...
Der Sinn des 2-Tage-Abstandes erschließt sich mir überhaupt nicht. Was wollten die messen? "Kiffer generell fahruntauglich" oder was? :roll:

Ich denke wirklich, dass man auf den THC-OH-Wert zurückgreifen sollte. Der zeigt wenigstens an, wie lange der letzte Konsum zurückliegt. Für die Labore macht es keinen großen Unterschied, ob sie THC oder THC-OH bestimmen müssen.
insomnia
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von insomnia »

Der Dgvp empfielt die 1 ng/ml beizubehalten,
sehr entäuschend


https://www.dgvp-verkehrspsychologie.de ... ierung.pdf
Religion beruht auf Autorität, Wissenschaft auf Beobachtung und Vernunft." Stephen Hawking, Physiker, Astrophysiker 8-)
insomnia
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von insomnia »

Entscheidung zum THC Grenzwert erst im Frühjahr 2024😡



https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... alisierung
Religion beruht auf Autorität, Wissenschaft auf Beobachtung und Vernunft." Stephen Hawking, Physiker, Astrophysiker 8-)
Freno
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Freno »

Ich halte den THC-Grenzwert als Maßstab für die Fahrtüchtigkeit und ähnliche Befähigungen zu gefahrengeneigten Tätigkeiten (Maschinenbedienung, Fliegen, medizinische Tätigkeiten, Umgang mit Schußwaffen etc.) inzwischen für untauglich aufgrund eigener Mischungs-Experimente, die ich hier ausführlicher beschrieben habe:

viewtopic.php?t=8182&start=440

Meine Beiträge dazu befinden sich im unteren Drittel der S. 23 und der folgenden Seite.

Ich habe relativ früh nach Beginn meiner Cannabis-Therapie begonnen, Experimente mit Mischungen des THC-haltigen Cannabis mit "CBD-Kraut" aus dem CBD-shop zu machen. Es ging einerseits um die Ermittlung eines Wirkstoff-Optimums, andererseits darum, den THC-Gehalt möglichst niedrig zu halten, weil wir (mein Psychiater und ich) THC als suchtgefährlich, CBD und andere Wirkstoffe als weniger gefährlich eingeschätzt hatten - andererseits sollte durch regelmässigen Wechsel der Sorten der Toleranzentwicklung entgegengewirkt werden, weil ein Ende meiner Cannabis-Therapie nicht mehr absehbar ist.

Bei den jüngsten Mischungs-Experimenten habe ich ein Optimum bei einem Verhältnis von THC : CBD = 1 : 12 (ungefähr) entdeckt. Eine solche Mischung kann natürlich auch "turnen", high oder breit machen, wenn man eine entsprechend hohe Dosis davon einnimmt.

Weder ich selbst, noch mein Psychiater haben eine Erklärung für diesen Effekt. Es scheint sich m.E. um bislang in ihre psychoaktiven Wirksamkeit unerforschte Cannabinoide zu handeln, die auf eine geringe Menge von THC nach Art eines Katalysators angewiesen sind. Hohe THC-Mengen scheinen diese Wirkstoffe andererseits zu blockieren.

Diese Entdeckung werden auch andere Konsumenten machen, möglicherweise wird sich das sogar sehr schnell herumsprechen insbesondere vor dem Hintergrund, daß Gesetzgebung und Justiz "THC-fixiert" sind. Ein wie auch immer festgesetzter THC-Grenzwert lässt sich nämlich mit solchen Wirkstoff-Verhältnissen sehr effektiv unterlaufen: mit 1/12 der THC-Menge, die normalerweise für einen tüchtigen Rausch - high-sein - benötigt wird, kann man nämlich dieselbe Wirkung erzeugen und einer Blutentnahme sodann mit gewisser Gelassenheit entgegensehen.
pepre
Beiträge: 973
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

https://www.aerzteblatt.de/archiv/23503 ... alisierung
THC-Grenzwert im Straßenverkehr nicht Teil der Legalisierung

Die Festlegung von THC-Grenzwerten im Straßenverkehr ist nicht Teil der kontrollierten Freigabe von Cannabis als Genussmittel und wird voraussichtlich erst nach deren Inkrafttreten erfolgen. Das hat die Bundesregierung in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärt.
...
Die Ergebnisse sollen im Frühjahr 2024 vorliegen und „in geeigneter Weise der Öffentlichkeit vorgestellt werden“, schreibt die Bundesregierung. ... Nach ihrer Auffassung sei die Studienlage zu Cannabis bereits umfassend. „Es bedarf daher zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Beibehaltung oder Erhöhung des gegenwärtigen Grenzwertes zu THC im Rahmen des § 24 a StVG keiner neuen Studien“, schreibt sie. Es gehe darum, aus den bereits existierenden Studien die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Kaikoura
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Kaikoura »


Intressant finde ich den niederländischen Ansatz. Einen Speicheltest der kürzlich zurückliegenden Konsum dedektiert. Viel einfacher in der Handhabung bei Kontrollen und auch viel aussagekräftiger in Bezug auf die psychoaktive Wirkung im Straßenverkehr.

Die Niederlande nutzt ihn schon, laut folgendem Artikel [aus 2021] aber noch nicht alltagstauglich.
Zuletzt geändert von Martin Mainz am Mi 6. Dez 2023, 16:31, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Datumsangabe ergänzt
Respekt ist zumutbar, immer.
pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

https://www.butenunbinnen.de/nachrichte ... n-100.html
Warum der Joint für Autofahrer wohl tabu bleibt
...
Der Bremer Pharmakologe Bernd Mühlbauer erklärt, wie sich Cannabis-Konsum am Steuer auswirkt.
...
Wer regelmäßig kifft, sollte gar nicht Auto fahren, sagt Mühlbauer. "Diese Menschen würden sich und andere gefährden."
...
Ok, da hat "buten un binnen" (= Bremer Regionalmagazin der ÖR) sich irgendeinen Pharmakologen gezogen, der "dagegen" ist und die Beibehaltung der Fahrverbote für alle regelmäßigen Konsumenten fordert.

Als ernstzunehmender Pharmakologe mit Fachkenntnis sollte er aber schon wissen, dass die Rauschwirkung durch THC-OH weit besser abgebildet wird als durch THC und THC-COOH. Da dies komplett fehlt ist das Ganze nur ein Statement eines x-beliebigen Prohibitionisten, der keine Sekunde auf eine weitergehende Recherche verschwendet hat.

Schon traurig, dass die ÖR so gar nicht journalistisch ambitioniert arbeiten, sondern lediglich und offensichtlich die Sendezeit irgendwie mit "Hinz und Kunz-Experten" füllen.
pepre
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Registriert: Di 19. Okt 2021, 11:31

Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

https://www.adac.de/gesundheit/gesund-u ... chweisbar/

Nix Neues, der ADAC berichtet über den Status Quo. Ein Fehler ist auch drin: anders als behauptet schlägt ein (gewöhnlicher) Labornachweis auch bei HHC an, genauso wie bei THC.

Die "Fachliche Beratung: Prof. Dr. rer. nat. Frank Mußhoff, Forensischer Toxikologe und Mitglied des ADAC Ärztekollegiums" hat leider offenbar auch noch nie etwas von THC-OH gehört. Warum dieser Königsweg so beharrlich ignoriert wird ist mir ein Rätsel.
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bad guy
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Registriert: Di 21. Jul 2015, 10:27

Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von bad guy »

Mit der HHC Labornachweis Desinformation gewinnt man MPU Kunden. Kann ja nur Zufall sein. :lol:
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