Bei uns hier, mit der meinungsbildenden Nordwest-Zeitung wurde das mit den Grenzwerten am 28.01.2006 unter der Überschrift:
„Kampf gegen Alkohol auf See“
versteckt.
Weiter hieß es dort:
„Drogengrenzwerte für Autofahrer seien bedenklich. Es ist schwer, sie zu überprüfen.“
und der Artikel schließt dann mit:
„Mit der Ein-Nanogramm-Grenze werde zudem „bei dem einen oder anderen der Eindruck hervorgerufen, man kann munter kiffen, wenn man unter diesem Wert bleibt“, kritisierte Generalbundesanwalt Kay Nehm, der auch Präsident der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft ist. Der ADAC warnte ferner eindringlich davor, in der Entscheidung der obersten Richter zu den Grenzwerten „ein Signal für eine erlaube Drogenfahrt zu sehen“.“
Mal ein kurzer Rückblick auf diese ominöse, recht willkürliche „Ein-Nanogramm-Grenze“.
Nicht nur im Gutachten vom 21.08.2001
VERKEHRSWISSENSCHAFTEN
AN DER UNIVERSITÄT WÜRZBURG
Prof. Dr. Hans-Peter Krüger Center for Traffic Sciences
zu dem Fragenkatalog 1 BvR 2062/96, 1 BvR 1143/98
spricht und belegt man ganz andere Werte:
„ Interessant sind die Unterschiede nach der THC-Konzentration.
Während für Konzentrationen bis 2 ng/ml der auch aus den anderen Studien bekannte Befund
einer Risikominderung erhalten bleibt, wird für höhere Konzentrationen eine Risikoerhöhung
gefunden, die in der Größenordnung des Risikos von Alkoholisierungen bis etwa 0.5 Promille
BAK entspricht.“
Im Deutschen-REITOX-Bericht 2003 (Drogensituation 2002) vom 29.10.2003 heißt es sogar:
15.2.2 Autounfälle unter Cannabiseinfluss
In einer „Roadside“ Studie, in der eine repräsentative Stichprobe von Autofahrern auf
verschiedene Substanzen hin getestet wurden, war bei 0,57% der überprüften Fahrer
Cannabis, in 5,48% der Fälle Alkohol nachweisbar. Die Vergleichwerte für Opiate lagen bei
0.15-0.62% (Heroin, Codein). Nur eine von 2.017 Proben wies Cannabis tatsächlich in
Mengen (>40 ng/ml) auf, die eine akute Leistungseinschränkung bedeutete (Krüger, Schulz
& Magerl 1998). Die Studie legt eine eher vorsichtige Bewertung von Cannabisrisiken im
Straßenverkehr nahe. Allerdings hat sich seit der Erhebung der Konsum von Cannabis in der
Bevölkerung noch einmal deutlich erhöht.
Noch einmal bitte,
Nur eine von 2.017 Proben wies Cannabis tatsächlich in
Mengen (>40 ng/ml) auf, die eine akute Leistungseinschränkung bedeutete (Krüger, Schulz
& Magerl 1998).
Und noch heute wollen sich da „die Experten“ um halbe Nanogramms streiten??!!!, obwohl Leistungseinschränkungen erst ab einem 40 (vierzig) Fach höheren Wert eintreten.
Säuft man aber die „richtige Droge“ – überhaupt kein Problem, ein fettes Prost und ab geht die sogar offiziell abgenickte Fahrt im legalen Drogenrausch – ein freies Land für freie Säufer!