Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

privacc hat geschrieben: Di 23. Aug 2022, 22:05Die Quelle ist mir allerdings nicht ganz klar.
Exakt.
  • Was bedeutet "regelmäßiger Konsum"? (RK)
  • Die RK-Kurve liegt auf (oder knapp darüber?!) der 3ng-Linie und nicht darunter.
  • Wie hoch ist das "Grundrauschen" bei RK?
  • Irgendwo habe ich mal 3,5ng/ml als Grenze gelesen. Bei der Skala geht das leider völlig unter...
  • Der Graph bei RK kommt aus dem Nirvana?
  • Wie hoch war die Initialdosis EK und RK? Stoned, breit, platt?
Fragen über Fragen...
privacc
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von privacc »

Ich habe es gefunden.

http://fuehrerscheinkampagne.de/fakten/ ... schritten/

Also eine Kampagne des Hanfverbands!
pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

privacc hat geschrieben: Mi 24. Aug 2022, 08:26 Ich habe es gefunden.
Super, danke.

Hm, wenn ich mir das alles so ansehe, dann scheint wohl die Atemanalyse die einzig wirklich brauchbare Methode zur Messung zur sein. Hätte den großen Vorteil, dass sie auch andere Substanzen messen kann. Unbestritten geht ja die größte Gefährdung im Straßenverkehr von Betrunkenen und Polytoxern aus.

PS: wer jetzt schreit "in der Anschaffung zu teuer!": s. hier.
freifahrt
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von freifahrt »

Eine Antwort auf:

viewtopic.php?p=96513#p96513


Am 06.09.2022 lässt der Bundesverkehrsminister abwimmeln:


Sehr geehrter Herr,

bezüglich Ihrer Anfrage können wir Ihnen nach Abstimmung mit der Fachabteilung folgende Informationen geben:

Im Rahmen der geplanten kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Kontrollzwecken wird tatsächlich häufig die Frage gestellt, ob eine solche Regelung nicht auch eine Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen, speziell der Ordnungswidrigkeitenregelung des § 24a Abs. 2 StVG, erfordert. Hier ist klar zu stellen, dass sich die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen nicht daran zu orientieren haben, ob eine psychoaktive Substanz legal oder illegal erworben wird, sondern ob Risiken für die Verkehrssicherheit bestehen. In diesem Sinne ist auch die Aussage zu verstehen, dass die geplante kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Kontrollzwecken und die Frage der Zulässigkeit von Fahrten nach Cannabiskonsum strikt voneinander zu trennen sind.

Im Übrigen gilt, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Grenzwertkommission bereits in der vergangenen Legislaturperiode aufgefordert hatte, zu prüfen, ob die geltenden Grenzwerte bzw. Grenzwertempfehlungen zu § 24a Abs. 2 StVG – auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung von Alkohol und Drogen – einer Aktualisierung bedürfen. Die Diskussion innerhalb der Grenzwertkommission gestaltete sich kontrovers. Eine Einigung konnte innerhalb der Grenzwertkommission nur dahingehend erzielt werden, dass es in der Gesamtschau der wissenschaftlichen Erkenntnisse für den Cannabiswirkstoff THC keine Möglichkeit gebe, „im Sinne der Forderung des BVerfG hinsichtlich einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille vergleichbaren THC-Konzentration zu einer eindeutigen Antwort zu kommen“. Ein Teil der Mitglieder der Grenzwertkommission hat einen Vorschlag für eine moderate Anhebung des THC-Grenzwerts vorgebracht. Auch der Arbeitskreis II des Verkehrsgerichtstags 2022 hat sich jüngst für eine moderate Anhebung des Grenzwerts ausgesprochen, ohne sich allerdings für einen bestimmten Grenzwert auszusprechen. Der Grenzwert im Rahmen des § 24a Abs. 2 StVG wird dabei von der Rechtsprechung festgelegt, die sich hierbei regelmäßig an den Empfehlungen der Grenzwertkommission orientiert. Es ist nun abzuwarten, wie die Rechtsprechung auf der Grundlage der veröffentlichten unterschiedlichen wissenschaftlichen Positionen der Grenzwertkommission entscheiden wird.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Referat Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: 030 – 2008 – 3060
Fax: 030 – 2008 – 1920
E-Mail: buergerinfo@bmdv.bund.de
Internet: www.bmdv.bund.de

Datenschutz:
Über den datenschutzkonformen Umgang mit den von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten finden Sie weitere Erläuterungen auf der Webseite des BMDV unter folgendem Link: http://www.bmdv.bund.de/DE/Meta/Datensc ... chutz.html
„Im Rahmen der geplanten kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Kontrollzwecke“

was das wohl bedeuten soll :shock: , erklären will man es bisher zumindest nicht :!:
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Martin Mainz
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Martin Mainz »

Podcast zum Thema:

Cannabis im Straßenverkehr – Experten empfehlen neuen THC-Grenzwert

Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat im vergangenen Jahr jeder zweite junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren mindestens einmal Cannabis konsumiert. Die Tendenz ist steigend. Das führt zu immer mehr Problemen im Straßenverkehr. Wer kifft, anschließend Auto fährt und kontrolliert wird, gilt aufgrund des relativ niedrigen THC-Grenzwertes schnell als fahruntauglich - auch wenn der Konsum schon länger zurückliegt. Auf die Betroffenen kommen schnell Kosten von mehreren tausend Euro zu, samt Führerscheinentzug. Auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag haben Experten nun eine Erhöhung des THC-Grenzwertes empfohlen.

https://www.swr.de/swr1/cannabis-im-str ... t-100.html

Hier das Sanskript: https://www.swr.de/swr1/rrr-cannabis-im ... hr-100.pdf

PS: So gelesen, leider keine neuen Erkenntnisse, außer daß die "Experten" nicht mal Vollblut von Blutserum unterscheiden können.
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von moepens »

Keine Änderungen im Straßenverkehrsrecht
Im Bereich des Straßenverkehrsrecht beabsichtigt die Bundesregierung indes keine größeren Änderungen: "Die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken erfordert keine Änderung der geltenden Grenzwerte für Cannabis im Straßenverkehr oder des Ausnahmetatbestands für die bestimmungsgemäße Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels im Rahmen des Ordnungswidrigkeitendelikts des § 24a Abs. 2 Satz 3 StVG (Fahrten unter der Wirkung der in der Anlage zu § 24a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz genannten psychoaktiven Substanzen).

Allerdings: Es bedürfe eines "starken Signals" im Rahmen einer Aufklärungskampagne, dass eine Legalisierung des Konsums von Genusscannabis keine Legalisierung von Fahrten unter der Wirkung von Cannabis bedeute. "Die Regelungen über die Zulässigkeit von Fahrten unter der Wirkung von psychoaktiven Substanzen wie Cannabis im Straßenverkehr orientieren sich allein an den Erfordernissen der Straßenverkehrssicherheit, und nicht an der rechtlichen Einordnung der Substanz."
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... mpel-btmg/
Südhesse
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Südhesse »

moepens hat geschrieben: Do 20. Okt 2022, 20:01
Keine Änderungen im Straßenverkehrsrecht
...
;) Da reibt sich die MPU Lobby wohl schon die Hände.
Nach der (vermurksten) Legalisierung wie man sie die letzten Tage in der Presse verkauft bekommt, wird es sicher mehr Kontrollen im Straßenverkehr geben.
Wenn das alles so kommt heißt es: Kiffen oder Führerschein.
Danke Bundesregierung, dann werde ich mein Hobby wohl an den Nagel hängen.

Naja, die Hoffnung stirbt zuletzt.
"Der Hauptgrund für das Verbot von Cannabis ist der Effekt auf degenerierte Rassen. Cannabis lässt nicht-Weiße glauben, sie seien gleichwertig wie Weiße"
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von privacc »

Wenn das wirklich stimmt, und die Regierung keine Anhebung des Grenzwertes für nötig hält, ist das eine einzige Pharse. So können sie die Legalisierung auch komplett ad acta legen. Ist diese MPU-Lobby wirklich so groß, dass man da einknickt? Anders ist es mir nicht zu erklären, denn die Fakten sind doch eindeutig.
moepens
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von moepens »

Wenn die Regierung vorerst dabei bleibt, dann wird nach den Gesetzesänderungen wahrscheinlich genug gesellschaftlicher Druck entstehen um doch noch eine Änderung herbei zu führen.
privacc
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von privacc »

Hört sich generell doch schon besser an.
Wie genau ist denn die Regelung im Starßenverkehr in Kanada und in den legalize it Staaten in den USA, weiß das jemand hier?
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Martin Mainz
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Martin Mainz »

Danke Wurlitzer.

Money Quote: ähnlich wie in Kanada geplant, ein Drei-Stufen System. Mehr 1,3 ng werden wie 0,2 Promille Blutalkoholgehalt geahndet. Über 3ng wie 0,5 Promille und für mehr über 9ng gibt es die gleichen, drastischen Strafen wie für Rauschfahrten mit mehr als 1,2 Promille.

Klingt doch vernünftig.
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privacc
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von privacc »

Das sind ja mal interessante Daten, danke.

Am Mittwoch wissen mehr, was die Eckpunkte des Gesundheitsministerium angeht. Da wird es ja offensichtlich vorgestellt.
pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

https://www.bundestag.de/dokumente/text ... ehr-917470
Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Für die ,Vision Zero‘ und gegen laxere Grenzwerte bei Cannabis im Straßenverkehr“ angekündigt, den der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, erstmalig beraten will. Nach 40-minütiger Debatte ist die Überweisung an den federführenden Verkehrsausschuss geplant.
Das ist ein klares Analogon zu Anslingers "wenn man sie nicht wegen ihrer Hautfarbe drankriegt, dann wegen ihrer Freizeitgestaltung".
pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

https://background.tagesspiegel.de/mobi ... bis-konsum
Kein erhöhter THC-Wert nachweisbar bei gelegentlichem Cannabis-Konsum

Häufig wird bei Diskussionen um die Angemessenheit des Grenzwerts angeführt, dass bei Cannabis-Konsument:innen auch Tage nach dem letzten Joint ein erhöhter THC-Wert nachgewiesen werden könne, schreibt Marc-Philipp Waschke. Doch Studien zeigen, dass dies in der Regel nur bei chronischem Konsum der Fall sein kann.
...
Nach geltender, auch europäischer Rechtslage sind regelmäßige Konsument:innen generell ohnehin ungeeignet zum Fahren eines Kraftfahrzeugs, da sie kürzere und seltene Abstinenzphasen haben und die selbstkritische Überprüfung gestört ist. Bei gelegentlichem Cannabiskonsum konnte hingegen gezeigt werden, dass ein THC-Wert von 1 ng/ml regelhaft nach 24 Stunden nicht nachweisbar ist. Studien konnten zeigen, dass bereits nach acht bis zwölf Stunden der Grenzwert unterschritten wird.
Wtf? "Generell ungeeignet"?! "Seltene Abstinenzphasen"?!? Serum oder Vollblut?! - Und kein Link auf die genannten "Studien". Mit Verlaub: ich glaube, die hat er sich aus dem Arsch gezogen. :roll:
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Martin Mainz
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Martin Mainz »

pepre hat geschrieben: Di 1. Nov 2022, 11:29 "Generell ungeeignet"?! "Seltene Abstinenzphasen"?!?
Ich muss sagen, daß es momentan genau so gesehen wird. Er bezieht sich im Artikel richtigerweise auf Blutserum. Es ist ein Kommentar vom TÜV (Marc-Philipp Waschke, Referent Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband), also von der Richtung her nicht verwunderlich. Die wollen einfach mehr Tests machen und genau so wirds auch kommen. Die glauben wirklich, daß sich durch die Freigabe irgendwas an der bisherigen Fahrpraxis ändern würde, oder daß plötzlich alle Leute vollgedröhnt durch die Gegend fahren, weil sie das nicht beser wissen. Sobald ein paar Jahrfe ins Land gegangen sind, wird man sich mit dem Thema wieder beschäftigen können. Momentan sehe ich nicht, daß sich die Politik traut in der Richtung was zu ändern. Aber das ist nur mein Gefühl bei der Sache.

Hab mal wegen der Quellen eine Anfrage dagelassen.
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FraFraFrankenstein
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Da gebe ich pepre recht. Dieser Artikel ist äusserst Zweifelhaft und die Ergebnisse würden keiner unabhängigen Überprüfung standhalten. Die versuchen uns ein X für ein U zu verkaufen. Prohibitionisten unter sich.

FraFra
Rauch gehört nicht in die Lunge. Rauchen ist die schlechteste Art Cannabis zu konsumieren. Vapen ist da wesentlich besser geeignet. Maximal 200°C
pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

https://www.zeit.de/news/2022-11/22/kei ... bis-konsum

Status Quo:
Wer jeden oder fast jeden Tag Cannabis konsumiert, darf in der Regel kein Auto fahren. Das geht aus einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Trier hervor. ... Die Beteiligten können binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz einlegen.
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Hans Dampf
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Hans Dampf »

Die Quelle ist mir etwas unklar, eine Google-Suche zu Dietrich Zweig liefert erstmal nur den Twitter-Account, dort finde ich aber keine weiteren Angaben (hab die App nicht).
"Das Schöne an der Mitgliedschaft im DHV ist dass man nichts tun muss außer zahlen und die Legalisierung trotzdem voranbringt. Aktiv mit-Menschen reden und sie offen für Neues zu machen erzeugt aber die größte Wirksamkeit für eine L. hier in D."
insomnia
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von insomnia »

das dgvm trifft sich erst im oktober 23
als rückschluss könnte es sein dass sich bis dato nix an den grenzwerten und an den begitachtungsleitlinien der mpu in 2023 ändern wird !!😡



https://dgvm-verkehrsmedizin.de/kommend ... taltungen/
Religion beruht auf Autorität, Wissenschaft auf Beobachtung und Vernunft." Stephen Hawking, Physiker, Astrophysiker 8-)
insomnia
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von insomnia »

Religion beruht auf Autorität, Wissenschaft auf Beobachtung und Vernunft." Stephen Hawking, Physiker, Astrophysiker 8-)
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