Seite 1 von 1

Blutentnahme.. Nun Ergebnisse da!

Verfasst: Mi 2. Sep 2015, 23:07
von lockehaze
Hallo,
Wurde vor etwa 3 Wochen kontolliert und musste eine Blutprobe abgeben.. Diese ergebnisse sind nun da.

Erstanlicherweise bin ich Dauerkonsument und wie mein Name verrät Haze konsument. 5 Stunden vor der Blutentname etwa ging der letzte Joint aus.

Habe einen positiven Wert.
1ng/ml auf THC
0,57 ng/ml auf hydroxy-THC
8.9 ng/ml auf THC-Carbonsäure

Nun würde ich gerne wissen was das für mich bedeutet kann ich mit einer MPU rechnen wenn ich nicht wegen Besitzes vor Gericht sitze?
Wie sieht es mit meinem Führerschein aus ist noch Hoffnung da oder eher weniger.

Re: Blutentnahme.. Nun Ergebnisse da!

Verfasst: Mi 2. Sep 2015, 23:29
von HabAuchNeMeinung
lockehaze hat geschrieben:Hallo,
Wurde vor etwa 3 Wochen kontolliert und musste eine Blutprobe abgeben.. Diese ergebnisse sind nun da.

Erstanlicherweise bin ich Dauerkonsument und wie mein Name verrät Haze konsument. 5 Stunden vor der Blutentname etwa ging der letzte Joint aus.

Habe einen positiven Wert.
1ng/ml auf THC
0,57 ng/ml auf hydroxy-THC
8.9 ng/ml auf THC-Carbonsäure

Nun würde ich gerne wissen was das für mich bedeutet kann ich mit einer MPU rechnen wenn ich nicht wegen Besitzes vor Gericht sitze?
Wie sieht es mit meinem Führerschein aus ist noch Hoffnung da oder eher weniger.
Hallo,

womit man mal wieder sieht das ein "Grenzwert" schwierig wird ;)
Wieso Gericht? Haben sie was bei Dir gefunden?

Die FS Stelle interessiert sowohl der Aktiv als auch THC-COOH wert.
Da Du mit <1ng aktiv erwischt wurdest ist bei Dir fehlendes Trennvermögen festgestellt worden.
Den Lappen gibst Du als Erstäter für 4 Wochen ab und Zahlst 500 Euro Strafe plus Gebühren usw....
http://www.strafverteidiger-schueller.d ... t-und-owi/
Mit 8,9 ng besteht Verdacht auf "gelegentlichen Konsum
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Cannabis99.php
Damit hast Du mindestens ein FÄG "gebucht".
Allerdings tippe ich eher auf sofortigen Entzug und MPU aufgrund des fehlenden Trennvermögens.
Wende dich am besten an die Grüne Hilfe oder als Privat Sponsor des DHV and Theo Pütz.

my2cent
HabAuchNeMeinung

Re: Blutentnahme.. Nun Ergebnisse da!

Verfasst: Do 3. Sep 2015, 10:58
von Doc_A
Entschuldigt bitte, daß ich hier etwas (semi-)offtopic dazwischen quatsche:

Es wurde schon öfters herumgerätselt, was dieser "Grenzwert" (link) von 1ng/ml in der Praxis bedeutet. Nach dem, was hier geschildert wurde, sieht es wohl so aus, daß man nach "etwas mehr" als 5h Pause/Schlaf nach dem Konsum auf unter dieses eine ng pro ml fällt (welches vom Bundesverwaltungsgericht als unbedenklich angesehen wird).

Das könnte man so interpretieren, daß ein Konsument seinen Rausch ausschlafen kann, ohne danach ein Risiko für den Straßenverkehr darzustellen, sprich, es scheint ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabiskonsum möglich zu sein. Man sollte sich noch vergegenwärtigen, daß dieser "deutsche Grenzwert" ausgesprochen streng ist. In Colorado/USA gilt der zehnfache Grenzwert an aktivem THC. Seit der Legalisierung ist in Colorado die Anzahl an Verkehrsunfällen leicht (mMn. nicht signifikant) gefallen.

Re: Blutentnahme.. Nun Ergebnisse da!

Verfasst: Do 3. Sep 2015, 21:43
von HabAuchNeMeinung
Doc_A hat geschrieben:Entschuldigt bitte, daß ich hier etwas (semi-)offtopic dazwischen quatsche:
Hallo Doc_A,

kein Problem ;-)
Doc_A hat geschrieben: Es wurde schon öfters herumgerätselt, was dieser "Grenzwert" (link) von 1ng/ml in der Praxis bedeutet. Nach dem, was hier geschildert wurde, sieht es wohl so aus, daß man nach "etwas mehr" als 5h Pause/Schlaf nach dem Konsum auf unter dieses eine ng pro ml fällt (welches vom Bundesverwaltungsgericht als unbedenklich angesehen wird).
Das wäre schön wenn es so wäre, allerdings kommt es halt auf das Konsummuster an.
Ich hab mal in einem Verkehrsportal über einen "belastbaren Fall" gelesen der nach 104h noch die 1ng/ml "geknackt" hatte :shock:
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... 1057263242
Doc_A hat geschrieben: Das könnte man so interpretieren, daß ein Konsument seinen Rausch ausschlafen kann, ohne danach ein Risiko für den Straßenverkehr darzustellen, sprich, es scheint ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabiskonsum möglich zu sein. Man sollte sich noch vergegenwärtigen, daß dieser "deutsche Grenzwert" ausgesprochen streng ist. In Colorado/USA gilt der zehnfache Grenzwert an aktivem THC. Seit der Legalisierung ist in Colorado die Anzahl an Verkehrsunfällen leicht (mMn. nicht signifikant) gefallen.
Genau das ist ja das Problem eigentlich ist das ja kein Grenzwert sondern eine Nachweisgrenze. Weniger können sie nicht finden.... :x
Daher muss ein wirklicher und realistischer Grenzwert (wie z.B. in den Niederlanden, Norwegen, Colorado) festgelegt werden. Dieser sollte sich mMn so zwischen 3-6ng/ml aktiv bewegen. Mit 3ng/ml z.B. darfst Du in der Schweiz eine Strassenbahn fahren (und damit ist nicht mitfahren gemeint ;-)). Bis 6ng/ml in Norwegen noch Autofahren.

Aber die "Logik" sagt mir dass wir da noch lange warten werden. Die Beharrungskräfte gerade in diesem Bereich sollte man nicht unterschätzen, da gehts um richtig Asche....

my2Cents
HabAuchNeMeinung

Re: Blutentnahme.. Nun Ergebnisse da!

Verfasst: Fr 4. Sep 2015, 17:44
von bushdoctor
HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Genau das ist ja das Problem eigentlich ist das ja kein Grenzwert sondern eine Nachweisgrenze. Weniger können sie nicht finden.... :x
Das WAR vielleicht mal die Nachweisgrenze... die Analyseverfahren können mittlerweile deutlich besser "auflösen"... die meisten Labore melden jedoch einen Befund unter 1ng im Analysebogen als "unter der Nachweisgrenze"... irgendwo muss man ja den "cut-off" machen!

Was die Problematik mit den "echten" Grenzwerten angeht, könnte man ja mal beim Verkehrsministerium ("Doofrind") nachfragen, was denn die Auswertung der DRUID-Studien (2011) machen.
Meine letzte Nachfrage dort im Jahre 2013 ("Ramsch-Auer"), hat der Minister mit "wird zur Zeit noch ausgewertet" beantworten lassen. Die BAST (Bundesanstalt für Straßenverkehrssicherheit) hat jedenfalls empfohlen einen THC-Grenzwert (3-4ng) einzuführen, wie es die DRUID-Studien vorgeben...

...vielleich erbarmt sich ja einer und schreibt dem Ministerium...

Re: Blutentnahme.. Nun Ergebnisse da!

Verfasst: Do 24. Sep 2015, 20:13
von RogerCool
bushdoctor hat geschrieben: Was die Problematik mit den "echten" Grenzwerten angeht, könnte man ja mal beim Verkehrsministerium ("Doofrind") nachfragen, was denn die Auswertung der DRUID-Studien (2011) machen.
Meine letzte Nachfrage dort im Jahre 2013 ("Ramsch-Auer"), hat der Minister mit "wird zur Zeit noch ausgewertet" beantworten lassen. Die BAST (Bundesanstalt für Straßenverkehrssicherheit) hat jedenfalls empfohlen einen THC-Grenzwert (3-4ng) einzuführen, wie es die DRUID-Studien vorgeben...

...vielleich erbarmt sich ja einer und schreibt dem Ministerium...
Das sollte am Besten jemand machen der auch eine gewisse Referenz besitzt, wie z.B. der Führerschein-Pabst?

Die Grenzwerte sind doch z.Zt. fern jeder Realität und Sinnhaftigkeit angesetzt und sollten schon lange mal überprüft werden. Aber das macht ja alles nichts. Denn schließlich ist es doch lukrativ genug, selbst Leute die mit Taxi unterwegs sind oder zu Fuß, aber im Besitz von Cannabis, zur MPU zu schicken. Also selbst da wo eigentlich eindeutig das Trennungsvermögen zum Ausdruck gebracht wird, soll eine Fahreignung bezweifelt werden?.. Da soll mir einer erzählen, das das nichts mit der großen Begutachtungslobby zu tun hat.. Just my 2 cents..

und @lockehaze:
Bei Dir würde ich mal stark annehmen, dass du genau die 1ng aktiv hast, eventuell fachärztliches Gutachten und sonst nichts weiter. Vielleicht kannst echt von Glück sagen, das sie nichts weiter gefunden haben und die Werte so gering ausgefallen sind!

Re: Blutentnahme.. Nun Ergebnisse da!

Verfasst: Do 8. Okt 2015, 10:23
von Florian Rister
bushdoctor hat geschrieben:
HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Genau das ist ja das Problem eigentlich ist das ja kein Grenzwert sondern eine Nachweisgrenze. Weniger können sie nicht finden.... :x
Das WAR vielleicht mal die Nachweisgrenze... die Analyseverfahren können mittlerweile deutlich besser "auflösen"... die meisten Labore melden jedoch einen Befund unter 1ng im Analysebogen als "unter der Nachweisgrenze"... irgendwo muss man ja den "cut-off" machen!

Dr. Volker Auwärter hat mal in einem Interview gesagt, dass die 1 ng die Grenze sind, oberhalb derer alle Labore in Deutschland einen korrekten, wissenschaftlich validen Wert angeben können. Darunter gibt es wohl leichte Schwankungen.