"Bekiffter Autofahrer muss Blutprobe gegen seinen Willen hin
Verfasst: Di 13. Okt 2015, 08:11
"Bei "Gefahr im Verzug" dürfen Polizeibeamte auch ohne richterliche Anordnung und gegen den Willen eines Betroffenen eine Blutentnahme anordnen. Und das Ergebnis dieser Blutprobe ist selbst dann später vor Gericht verwertbar, wenn sich der Polizeibeamte bei seiner Einschätzung geirrt haben sollte, ob tatsächlich "Gefahr im Verzug" vorgelegen habe Das hat rechtskräftig das Amtsgericht München entschieden und einen bekifften Autofahrer zu 500 Euro Geldbuße und einem Monat Fahrverbot verurteilt."
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/amt ... -1.2688473
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