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"Bekiffter Autofahrer muss Blutprobe gegen seinen Willen hin

Verfasst: Di 13. Okt 2015, 08:11
von Sabine
"Bei "Gefahr im Verzug" dürfen Polizeibeamte auch ohne richterliche Anordnung und gegen den Willen eines Betroffenen eine Blutentnahme anordnen. Und das Ergebnis dieser Blutprobe ist selbst dann später vor Gericht verwertbar, wenn sich der Polizeibeamte bei seiner Einschätzung geirrt haben sollte, ob tatsächlich "Gefahr im Verzug" vorgelegen habe Das hat rechtskräftig das Amtsgericht München entschieden und einen bekifften Autofahrer zu 500 Euro Geldbuße und einem Monat Fahrverbot verurteilt."

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/amt ... -1.2688473

Re: "Bekiffter Autofahrer muss Blutprobe gegen seinen Willen

Verfasst: Di 13. Okt 2015, 10:36
von 4Auge
Wer aber seinen Konsum gegenüber der Polizei zugibt, liefert bereits den Anfangsverdacht. Damit wäre die richterliche Anordung auf jeden Fall erfolgt.

Re: "Bekiffter Autofahrer muss Blutprobe gegen seinen Willen

Verfasst: Di 13. Okt 2015, 17:56
von bushdoctor
4Auge hat geschrieben:Wer aber seinen Konsum gegenüber der Polizei zugibt, liefert bereits den Anfangsverdacht. Damit wäre die richterliche Anordung auf jeden Fall erfolgt.
Das sehe ich genauso.

Grundsätzlich sollte man sich auf keinen Smalltalk mit der Polizei einlassen... Am besten nur den schweigend den Ausweis und die Fahrzeugpapiere aushändigen!