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Führerscheinentzug bei Legal Highs

Verfasst: So 25. Okt 2015, 05:14
von Sabine
"Bereits ein einmaliger Konsum „harter Drogen“ rechtfertigt den Entzug der Fahrerlaubnis
Auch der nur einmalige Konsum von Kräutermischungen, die nachgewiesenermaßen einen Wirkstoff beinhalten, der in der Anlage zum Betäubungsmittelgesetz als sogenannte harte Droge aufgenommen ist, führt dazu, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden darf, und zwar unabhängig von der Menge der im Blut festgestellten Wirkstoffkonzentration (vgl. Verwaltungsgericht Trier Beschluss vom 31.03.2015, Az.: 1 L 669/15.TR)."


http://www.anwalt.de/rechtstipps/bereit ... 74579.html

Re: Führerscheinentzug bei Legal Highs

Verfasst: Di 3. Nov 2015, 18:31
von Ganjadream
Keiner besitzt seinen Führerschein, da dieser "verliehen" wird und solange die sich alle einig sind, können sie ihn auch einziehen. Das ist weniger ein Regelwerk als Willkür der Auslegung.

Re: Führerscheinentzug bei Legal Highs

Verfasst: Mi 4. Nov 2015, 10:08
von bushdoctor
Ganjadream hat geschrieben:Keiner besitzt seinen Führerschein, da dieser "verliehen" wird
Selbstverständlich "besitzt" man einen Führerschein... nur ist man halt nicht dessen "Eigentümer", denn der Füherschein (als physisches Objekt) gehört "dem Staat".