Hallo,
ich habe mir jetzt nicht alles genau durchgelesen, kann aber aus Erfahrung sagen:
Es interessiert die Führerscheinstellen einen feuchten gar nichts ob man Cannabis aus medizinischen Gründen einnimmt, die unterstellen einfach mal den missbräuchlichen und illegalen Drogenkonsum und fordern eine Fahreignungsprüfung nach 9.2.1 der Anlage 4 des FeV.
Darauf dürfen sich Cannabis Patienten auf gar keinen Fall einlassen, denn 9.2.1 lässt eine regelmäßige Einnahme nicht zu. D.h. bei regelmäßiger Einnahme nach 9.2.1 ist der Führerschein in jedem Fall für immer weg.
Aktuell habe ich das Problem mit der FS Siegburg im Rhein-Sieg-Kreis, weil diese absolut NICHT anerkennen wollen, dass es bei mir auf Grund der Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle um Arznei Einnahme handelt und bestehen (mittlerweile die zweite Aufforderung (erste war im Okt. 2016) auf eine ärztliche Begutachtung und zusätzlich MPU in Verbindung mit 9.2.1.
Ich kann dagegen absolut nichts machen und muss warten, bis die FS mir wahrscheinlich mit Datum 01.06.1017 wieder die Fahrerlaubnis entziehen (Auf Grund nicht Vorlage der Gutachten). Erst danach kann ich beim VG (Verwaltungsgericht) Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz stellen und Klage erheben.
Bei mir heißt das zur Zeit im 2-monatstakt eine Fahrerlaubnis besitzen.
Von 02.02.17 bis 29.03.2017 war meine Fahrerlaubnis entzogen und wurde mit 29.03. wieder hergestellt, weil die FS ihre Anforderung zur Fahreignugnsprüfung (Nov. 2016) und Ordnungsverfügung (Fahrerlaubnis Entziehung) zurück zog und dadurch das Fahrverbot und das Verfahren beim VG gegenstandslos wurde.
Zurück gezogen hatte die FS, weil ein Schreiben des VG an die FS (an mich in Kopie zur Kenntnisnahme) deutlich machte, dass das VG die Anforderung zur Fahreignungsprüfung als Fehlerhaft ansah.
Gleich auch am 29.03. schrieb die FS eine neue Anforderung, wieder ärztliche Begutachtung und MPU, jetzt noch massiver auf 9.2.1 (missbräuchlicher und illegaler Betäubungsmittelkonsum) ausgelegt. Auch diese Gutachten werde ich in keinem Fall erstellen lassen, weil ich nun mal auf Grund chronischer Schmerzen täglich Cannabis einnehmen muss, es also Arznei Einnahme ist und eine tägliche Einnahme von Cannabis in Verbindung mit 9.2.1 und Fahreignung strickt verneint wird.
Eine Überprüfung der Fahreignung kann und darf somit nur in Verbindung mit 9.6.2 (dauermedikation mit Arznei) statt finden, dabei ist auf die psychophysische Leistungsfähigkeit im Straßenverkehr zu testen. Nur wenn diese Test ergeben, dass der/die Betroffene unter das erforderliche Mindesmaß (33%) fallen darf die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Das alles interessiert das Straßenverkehrsamt Siegburg aber absolut gar nicht. Die sagen es geht bei mir um Drogenkonsum, weil (jetzt wird es lächerlich) bis März 2017 keine Verschreibungsfähigkeit für Cannabis bestand und es deswegen keine Arznei war. (Mit März 2017 ist es für die unintelligenten Darmaustrittsöffnungen dann Arznei)
Das die BfArM schon 2007 entschieden hat Cannabis, auch getrocknete Cannabisblüten, als Arznei zuzulassen geht den MAs der FS auch am A.. vorbei. Das eine Verschreibungsfähigkeit lediglich aussagt ob eine GKV die Arznei bezahlen kann/darf und wegen der fehlenden Verschreibungsfähigkeit eben die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde - Cannabis als Arznei - zu nutzen, nun dafür sind die MAs der FS sicherlich maßgeblich zu D.... Inkompetent.
Zu dem möchte ich hier deutlich machen, dass es bei mir weder aktuell noch in der Vergangenheit irgendwelche Rechtsverstöße in Verbindung mit Drogen und/oder im Straßenverkehr gibt. Keine Verkehrsunfälle, keine Strafrechtlichen Drogendeligte, nicht mal ein Drogentest bei einer Verkehrskontrolle.
Zu den Maßnahmen kam es nur, weil eine Privat Person mich bei der FS Siegburg wegen Drogenmissbrauch angeschissen hat.
Man kann sagen, was in den Gesetzen steht schütz einen nicht vor Verfolgung durch Behörden. Denn laut Gesetzen und Bundesbehördlichen Anordnungen/Hinweisen/Daten usw. darf ich trotz med. Cannabis Auto fahren. Lediglich eine begründete Eignungsprüfung nach Anlage 4 Punkt 9.6.2 des FeV ist zulässig und trotz dem muss ich mich seit Okt. 2016 mit den Ignoranten der FS Siegburg herumärgern und wieder vor dem VG Klagen.
Ich bin gerade wieder nur noch mit dem Kopf am schütteln. Auf Grund der Gesetzesänderung vom 10.03.2017 hängt mir die FS jetzt für die Vergangenheit Drogenkonsum im Straßenverkehr an.
Anders gesagt, bis März war es für die Narren Drogenkonsum, seit März ist es Arznei .... äh ja .... sinngemäß hat die FS mir das in ihrer neuen Anforderung geschrieben. Also die wollen mir jetzt für die vergangene Cannabis Einnahme (auf Grund von nicht Verschreibungsfähigkeit) den Führerschein mittels 9.2.1 endgültig entziehen lassen, weil das seit März´17 nicht mehr geht, weil es ja seit März 17 Arznei ist (laut FS) und der endgültige Entzug nur noch dann geht, wenn meine Leistungsfähigkeit im Straßenverkehr unter das erforderliche Mindestmaß von (alte Klasse 3) 33% fällt. Was ganz sicher nicht der Fall ist.
Behördenwillkür vom aller feinsten
