Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Freno
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von Freno »

insomnia hat geschrieben: Fr 3. Nov 2023, 18:17 ...)Außerdem gibt es wie leider überall auch anwälte die keine ahnung haben und nur an abzocke denken, das hängt natürlich auch von der mentalität dieser ab , ich z.b würde nie einen anwalt aufsuchen von dem ich weiß dass er rechten kreisen nahesteht , weil diese den repressionsapperat natürlicherweise nahestehen und sich deshalb niemals in ihre klienten reinversetzen können , da kann nix bei rauskommen , speziell bei btmg sachen!
Ein Anwalt ist kein Psychotherapeut. Seine Aufgabe ist es nicht, sich seinen Mandanten hineinzuversetzen, sondern ihm in der konkreten Konfliktsituation den bestmöglichen Weg (und seine Alternativen) aufzuzeigen und gegebenenfalls mit seinem Mandanten zu beschreiten, für ihn zu kämpfen.

Ganz maßgeblich für die Erfolgaussichten in jedem Kampf ist die Kenntnis über den Gegner: in BtMG-Sachen, den Strafsachen und Führerscheinsachen: die Staatsanwälte, die "Entscheider" in den Verwaltungsbehörden - "Führerscheinstellen" - die Richter an den Straf- und Verwaltungsgerichten. Das ist auch der Grund, warum die "local expertice" so wichtig ist. Nur der Anwalt, der die konkreten "Enscheider" kennt und weiß, wie sie ticken, weiß auch, wie man ihnen beikommen kann, um für den Mandanten das Beste herausholen zu können.

Es ist natürlich richtig, daß zwischen Anwalt und Mandant die "Chemie" stimmen muß - aber noch wichtiger ist, daß die "Chemie" zwischen dem Anwalt und dem "Gegner" - hier: der Strafjustiz und den Führerscheinstellen - stimmen muß. Wer mit der bayrischen Justiz zu tun hat, ist bei einem Anwalt, der CSU-Mitglied ist, mit einiger Wahrscheinlichkeit besser aufgehoben, als mit einem Anwalt, der Mitglied bei "Die Linke" ist und für dafür engagiert.

Ein Cannabis-Konsument fühlt sich wahrscheinlich wohler, wenn ihm ein "linker" Anwalt vollstes Verständnis und "Solidarität" vermittelt, hat eine Genugtuung, wenn sein linker Anwalt im Plädoyer vom Menschenrecht auf Cannabis etc. redet - aber wenn er dann die Eiswasserdusche vom Gericht bekommen hat, sieht die Sache anders aus. Ein "rechter" Anwalt kann dagegen in der Gerichtskantine einen vorteilhaften "deal" ausgehandelt haben, so daß es garnicht zu einer Hauptverhandlung kommt.

Hier gibt es sicher einige, die einige Erfahrung mit Repressionsfällen haben - Anwälte haben hunderte, tausende von Repressionsfällen, in denen sie ihre Erfahrungen gesammelt haben.

Ich habe wieder sehr ausführlich geantwortet vor allem für die, die hier still mitlesen.
insomnia
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von insomnia »

deals mit der staatsanwaltschaft haben erstmal nix mit dem parteibuch des anwaltes zu tun ;
ich würden mich trotzdem lieber von einem hans christian ströbele verteidigen lassen als von einem horst mahler oder einen f… von der afd , eben weil er die dinge aus dem richtigen blickwinkel sieht und beurteilt und so seine strategie wählt , das können nazis einfach nicht !!
Religion beruht auf Autorität, Wissenschaft auf Beobachtung und Vernunft." Stephen Hawking, Physiker, Astrophysiker 8-)
Freno
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von Freno »

Anwälte, die "politisch engagiert" und "medial präsent" sind, muß man mit Vorsicht genießen. Sie neigen nämlich sehr dazu, ihre "öffentlichkeitswirksamen" Mandate nicht im Interesse des Mandanten zu führen, sondern im eigenen Interesse höherer medialer Aufmerksamkeit und Beförderung ihrer politischen Karriere. Sich als Kämpfer für Rechte von Unterdrückten "aufzuspielen", zu denen auch der Mandant gehören kann oder soll, kann für den Mandanten nämlich ziemlich nach hinten losgehen: die RAF-Terroristen, die ua von Stroebele, der dabei mit Menschenrechten nur so um sich warf, verteidigt worden waren, haben sich entweder umgebracht, oder sind im Knast verschimmelt. Stroebele - und auch Mahler - haben dagegen Karriere gemacht, sind reich geworden.

Die Justiz ist, wie ich schon öfters erwähnt habe, eine "stille Gewalt", liebt die Öffentlichkeit und die Medien überhaupt nicht und "öffentliches Interesse" an einem Gerichtsverfahren schneidet viele Möglichkeiten von formellen oder informellen "deals" ab, schon deswegen, weil die "medial präsenten" Anwälte bei den Gerichten extrem unbeliebt sind. Ihnen gegenüber betreiben die Richter und Staatsanwälte "Dienst nach Vorschrift" und halten die Vorschriften peinlich genau ein, weil sie damit rechnen müssen, "durch die Presse / die Medien gezerrt zu werden".

Die Beauftragung eines "politisch engagierten" und "medial präsenten" Anwalts kann also nach hinten losgehen, weil die Gerichte und Behörden mit diesem Anwalt von vorne herein zu einer "vertrauensvollen Zusammenarbeit" nur eine sehr geringe Bereitschaft haben.

Der Mandant, der vom Geschäft der "stillen Gewalt" idR überhaupt keine Ahnung hat, fühlt sich natürlich zunächst "gebauchpinselt", wenn sein Anwalt vor laufenden Kameras genau die "politischen Überzeugungen" des Mandanten absondert, sich diese dann auch in der Presse gedruckt wieder finden - aber bei der Urteilsverkündung kommt dann sehr häufig die Eiswasserdusche. Wieder gibt es dann vielleicht "mediale Präsenz" und eine Suada des "medialen Anwalts" über "Unrechtsurteile", Berufung, Revision, Verfassungsbeschwerde ... wenn das mediale Interesse anhält und der Mandant noch Geld hat ... und am Ende ist der Mandant ruiniert und der "mediale Anwalt" eilt zum nächsten Sensationsprozess oder zur nächsten Parteiversammlung, um endlich auch "Verantwortung" in Parlamenten und möglichst irgendwann auch in Regierungen übernehmen zu können. Ihre Karrieren gehen oftmals über die "Leichen" ihrer Mandanten.

"Mediale" oder "politische" Anwälte können großen Erfolg haben, etliche Namen sind bekannt. Aber gute Anwälte, die - von der sehr wichtigen Ausnahme des Honorars abgesehen - ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten verfolgen, sind sie mitnichten.

Gute Anwälte halten es ähnlich wie die Justiz: sie können zwar, wenn es denn sein muß, mit "öffentlichem Interesse" umgehen, aber suchen dieses nicht, engagieren sich nicht politisch (zumindest nicht allzu sehr), um genau jene Voreingenommenheit der Justiz gegenüber "politischen / medialen Anwälten" zu vermeiden. Sie machen eine gute Arbeit, die ihnen durch "Mund-zu-Mund-Propaganda" weitere Mandate einbringt - und jene "vertrauensvolle Zusammenarbeit" mit der Justiz, die eine notwendige Voraussetzung erfolgreicher anwaltlicher Arbeit für den Mandanten ist. Es ist ein sich aufschaukelnder "dialektischer Prozess".

Ich nehme für mich in Anspruch, ein guter Anwalt gewesen zu sein - was ich natürlich nicht belegen kann, aber vielleicht glaubt man mir, daß ich - nach den ersten Jahren der Berufserfahrungssammlung - etliche Strafsachen an meinen Gerichten, an denen ich zugelassen war, zur Zufriedenheit meiner Mandanten am Telefon erledigt habe.

Gerade in einer unsicheren Rechtslage, wie es "Cannabis und Führerschein" heute ist und wohl noch einige Zeit sein wird, ist des für den von Repression Betroffenen Gold wert, wenn der beauftragte Anwalt so einen Draht zu den Entscheidern bei den Behörden und den Richtern hat, daß er "einfach mal anrufen kann". Leider kann man solche Anwälte nicht online auffinden, aber die Chance ist sehr groß, über den Anwalts-Suchservice des DAV einen Anwalt zu finden, der diesen Stand in seiner Region haben könnte.
Hopeless
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von Hopeless »

Vielen Dank erstmal für die Antworten, kann mir vielleicht noch jemand bei meinen Fragen helfen ?

1. Ist der Urintest beim Gesundheitsamt gleichzusetzen mit einem THC Teststreifen den man kaufen kann ? Mir wurde gesagt das die im Labor ganz anders arbeiten und das ich nach 90 tagen nichts mehr im Urin haben sollte ? Habe 2 Linien bei einem 25ng/ml Test wobei die 2te Linie leicht zu sehen ist.

2. Wie lange dauert es in etwa bis der Anwalt die Ermittlungsakte wegen dem Bußgeldbescheid erhält, hat da jemand schon Erfahrung mit ?

3. Kann ich meine Medizin einnehmen und somit die Abstinenznachweise umgehen ? Der Arzt meinte auch das er mir einen Attest schreiben kann falls da was auf mich zukommt, oder lieber noch warten was beim Anwalt rauskommt und Tabletten schlucken gegen die Schlafstörungen ? Ich bin jetzt seit 3 Monaten clean sozusagen.

4. Kriegt man erst den Bescheid von der Führerscheinstelle wenn sich das mit dem Bußgeld erledigt hat ?
insomnia
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von insomnia »

Hopeless hat geschrieben: Di 7. Nov 2023, 15:40 Vielen Dank erstmal für die Antworten, kann mir vielleicht noch jemand bei meinen Fragen helfen ?
zu 1
wenn du beim gesundheitsamt einen urintest abgibst sollte er unter sauber sein oder zumindest unter 5 liegen , frag aber zur sicherheit einen anwalt

zu 2
kann man pauschal nicht sagen ,müsste aber digital in wenigen tagen möglich sein

zu 3
wenn du als cannabis patient ein äg oder mpu
machen sollst kommen trotzdem nach meiner erfahrung 2 urintests vor dem untersuchungstermin auf dich zu , da beikonsum von anderen substanzen ausgeschlossen werden soll ,
wenn du cannabis patient bist ist ein abstineznachweis obsolet

zu 4
dachte schon , aber klär das mit einem anwalt
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Hopeless
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von Hopeless »

Mal angenommen, ich nehme die Medizin zu mir und werde morgen angehalten und zeige das Rezept vor kriege ich dann trotzdem noch ein Bußgeldbescheid ? Ich würde es gerne benutzen doch habe auch Bange das die mir den Führerschein sofort entziehen da ja noch das Verfahren wegen der ersten Sache läuft hat da jemand Erfahrungen damit?

Danke Insomnia für deine Hilfe bis jetzt.
insomnia
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von insomnia »

Hopeless hat geschrieben: Di 7. Nov 2023, 18:49 Mal angenommen, ich nehme die Medizin zu mir und werde morgen angehalten und zeige das Rezept vor kriege ich dann trotzdem noch ein Bußgeldbescheid ? Ich würde es gerne benutzen doch habe auch Bange das die mir den Führerschein sofort entziehen da ja noch das Verfahren wegen der ersten Sache läuft hat da jemand Erfahrungen damit?

Danke Insomnia für deine Hilfe bis jetzt.
wenn die polizei dich anhält und du dich als patient zu erkennen gibst meldet die polizei das der führerscheinstelle , die ordnet dann eine mpu oder ein äg an
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Hopeless
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von Hopeless »

Da ich ja jetzt Einspruch wegen dem Bußgeld eingelegt habe macht es da Sinn mich schonmal als Patient beim Verkehrsmediziner anzumelden und über meine Fahrtauglichkeit eine Bescheinigung zu holen und das dann bei der Führerscheinstelle abzugeben falls der Einspruch wegen dem Busgeldbescheid nicht durchkommt und die das eh der Führerscheinstelle melden.
moepens
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von moepens »

Zeit ist von großer Bedeutung. Wenn du die FsSt überzeugen kannst hat es sich gelohnt.
Hopeless
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von Hopeless »

Heute habe ich den Brief von der Zulassungsbehörde erhalten, ich soll mir innerhalb von 3 Monaten eine MPU Stelle aussuchen oder benennen. Im Brief steht

"Die Anordnung zur Beibringung eines verkehrsmedizinischen Gutachtens könnte die medizinischen Eignungsbedenken ausräumen und Feststellungen zu einem etwaigen aktuellen Cannabiskonsum treffen. Im Übrigen ist eine verkehrsmedizinische Begutachtung im vorliegenden Fall gesetzlich nicht vorgesehen. Ein Abstinenznachweis wie z.B. ein Drogenscreening, ist ebenfalls gesetzlich nicht vorgesehen und zudem nicht geeignet, die entsprechenden Feststellungen zu treffen.

Die Werte:

THC 16,2 ng/ml
THC-COOH 106 ng/ml

Ich wurde als gelegentlicher Konsument eingestuft.

Wie sollte ich am besten vorgehen ? Bin Cannabis Patient aber trotzdem noch Abstinent. Habe 2 Wochen Zeit das schreiben unterschrieben zurückzusenden.
Sirch
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von Sirch »

Guten Morgen, gestern war es wieder soweit. Nach 2019, 2021 ist nun die Gutachtenerstellung 2023 dran.
Ich habe mich im Vorfeld natürlich über das weitere Vorgehen erkundigt, aber das ist alles irrelevant. Hatte gestern ein Gespräch mit einer Beratungsstelle und denen auch den Brief der Führerscheinstelle geschickt.

Die haben wirklich alle Register gezogen um mir das Leben schwer zu machen. Bestehen auf einen Arzt einer Begutachtungssstelle, Arzt mit Verkehrs-medizinischer Zusatzqualifikation ist nicht zugelassen!!! Ausserdem kein Gutachten, ohne die Akte der Führerscheinstelle.

Aber das Beste!!! ich darf das Schreiben vom LRA an mich auch noch bezahlen 25€ + 4,11€ Porto :twisted:

Würde es ja gerne mal posten, wenn gewünscht und erlaubt.

Grüße
Sirch
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo Sirch.

Das kannst Du gerne hier einstellen, bitte anonymisiere das Schreiben vorher. Wenn Du nicht weist wie, kannst du mir das gerne per PN schicken, dann bereite ich das auf.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von Martin Mainz »

Sirch hat geschrieben: Fr 24. Nov 2023, 09:26 Würde es ja gerne mal posten, wenn gewünscht und erlaubt.
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Was passiert nach einer Anpassung des THC-Grenzwerts?

Beitrag von Amones-Ray »

Weiß jetzt schon jemand, was für Möglichkeiten eine hypothetische, zukünftige Anpassung des THC-Grenzwerts für die Wiedererlangung seiner Fahrerleubnis eröffnet?

Sorry, falls das zu viel für einen Thread ist, aber noch eine Frage: ist beim Kampf um seine Fahrerlaubnis angesichts des CanG jetzt bereits oder nach einer eventuellen Beschließung der Anhebung des Grenzwerts irgend ein besonderes Vorgehen zu empfehlen?
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von Freno »

Sirch hat geschrieben: Fr 24. Nov 2023, 09:26 Würde es ja gerne mal posten, wenn gewünscht und erlaubt.
Es gibt uU schon jetzt erfreuliche Änderungen für solche Betroffenen, denen die FS-Stelle lediglich den Cannabis-Konsum, nicht jedoch die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kfz unter Cannabis-Einfluß vorwirft.

Ich kopiere hier den link zu einem anderen thread über die Änderungen zum Regierungsentwurf:

viewtopic.php?p=102045#p102045
Freno
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Re: Was passiert nach einer Anpassung des THC-Grenzwerts?

Beitrag von Freno »

Amones-Ray hat geschrieben: Mo 27. Nov 2023, 17:45 Weiß jetzt schon jemand, was für Möglichkeiten eine hypothetische, zukünftige Anpassung des THC-Grenzwerts für die Wiedererlangung seiner Fahrerleubnis eröffnet?

Sorry, falls das zu viel für einen Thread ist, aber noch eine Frage: ist beim Kampf um seine Fahrerlaubnis angesichts des CanG jetzt bereits oder nach einer eventuellen Beschließung der Anhebung des Grenzwerts irgend ein besonderes Vorgehen zu empfehlen?
Zur 1. Frage:

Wem die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde, muß sie erneut beantragen, dh uU "den Führerschein noch einmal machen", einschließlich Fahrschule und Prüfungen. Soweit der Fahrerlaubnisbehörde Cannabis-Konsum des Antragstellers bekannt ist, gibt es weitere Hürden, die zu errichten grundsätzlich im Ermessen der jeweils zuständigen Führerscheinstelle - LRA bzw "Oberbürgermeistereien" der kreisfreien Städte - stehen und dieses Ermessen wird aktuell noch sehr zu Lasten der betroffenen Antragsteller ausgeübt. Es gibt hier endlos lange threads darüber.

Einen Grenzwert für Cannabis bei Führung eines Kfz im Straßenverkehr ähnlich der bekannten Promille-Grenze beim Alkohol gibt es derzeit überhaupt nicht - soweit ich weiß. Geringste Mengen bei der Blutuntersuchung können also ausreichen, die Fahrerlaubnis zu entziehen bzw. die Wiedererlangung unter erschwerte Voraussetzungen zu stellen: "Abstinenznachweise", MPU usw.

Sehr wahrscheinlich wird es 2024 erstmals einen solchen Grenzwert geben. Die Bundesregierung hält sich insofern noch völlig bedeckt.

Erkennbar ist aber schon heute, daß der eine Besitz oder Konsum von Cannabis ohne Bezug zum Straßenverkehr nicht mehr ausreichen soll, um die Fahrerlaubnis zu entziehen bzw. die Neuerteilung zu verweigern bzw zu erschweren.

viewtopic.php?p=102045#p102045 - mein Beitrag dazu ist der Dritte.

Sehr viel wird davon abhängen, ob die Blutkonzentrationen, die seinerzeit festgestellt worden waren und Grundlage des Entzugs der Fahrerlaubnis gewesen waren, unter oder über den zukünftigen Grenzwerten liegen werden und wenn diese überschritten werden, um wieviel.

Im günstigsten Fall liegen die künftigen Grenzwerte über den damals festgestellten Konzentrationen - dann nämlich dürften sie keinen Grund mehr dafür bieten können, die Neuerteilung der Fahrerlaubnis an zusätzliche "Cannabis-spezifische" Erschwernisse zu knüpfen.

Ebenfalls dürften zusätzliche Erschwernisse um so schwerer zu begründen sein, wenn die gemessenen Werte die neuen Grenzwerte nur geringfügig überschreiten und je länger die frühere "Rauschfahrt" zurückliegen.

Liegen die seinerzeitigen Werte jedoch deutlich über den neuen Grenzwerten, wird sich wahrscheinlich nicht sehr viel gegenüber der derzeitigen Lage ändern: die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bleibt ein langer, harter und teurer Weg.

Die 2. Frage kann ich nicht beantworten: sie hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, die wir hier nicht ausbreiten können.

Es ist auch so, daß sich das Führerscheinrecht durch die - meiner Kennntnis nach - erstmalige Einführung von THC-Grenzwerten in ein völliges Neuland begibt. Niemand kann heute sagen, wie die einzelnen Führerscheinstellen damit umgehen werden - ausser möglicherweise den Fachanwälten für Verkehrsrecht, die ständig mit diesen Ämtern zu tun haben und eine gute "Geschäftsbeziehung" aufgebaut haben.

Ich kann deswegen nur empfehlen, die Zeit bis zur gesetzlichen Festsetzung der Grenzwerte, die m.E. nicht vor Sommer 2024 erfolgen wird, zu nutzen, um nach einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zu fahnden, der seine Kanzlei in der Nähe der Führerscheinstelle hat. Er muß nicht nebendrann sitzen, wie der Schilder-Fritze, es reicht die gleiche Stadt, der gleiche Landkreis, halt so, daß man davon ausgehen kann, daß der Anwalt dort "ein und aus geht". Erste Anhaltspunkte bietet der Anwalts-Such-Service des Deutschen Anwalts-Vereins (DAV), wo man kostenlos die entsprechenden Anwälte online ermitteln kann und dann muß man die Ohren ganz weit aufsperren und jede Möglichkeit zum "Umhören" über diese Anwälte nutzen.
Sirch
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von Sirch »

Kleines Update:
PIMA MPU hat keine Kompetenzen mehr, was eine Begutachtung bei Dauermedikation mit med. Cannabis betrifft. Ganz großes Kino, war schon 2x bei Pima, immer den Zusatz "erneute Begutachtung in 2 Jahren"

Jetzt fängt es bei einer neuen Begutachtungsstelle von vorne an :|
Chrisscross1984
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von Chrisscross1984 »

Hallo liebe Gemeinde,

Ich bin der Chris (39Jahre alt) und ja seit geraumer Zeit mit dem Thema zu tun.

Ich habe recht früh damit Kontakt gehabt und würde sagen bin eher diesen Weg gegangen als den des Alkohols.

Ich bin jetzt seit ca. 1,5 Jahr(22.11.2022) Patient und wurde 10 Tage davor Polizeilich angehalten.
Habe 5 Gramm dabei gehabt und natürlich positiv getestet worden.
Meine hiesige Führerscheinstelle macht da jetzt total auf stur und möchte eine fachärztliche Untersuchung mit anschießender MPU von mir haben.
Und Ich würde gern wissen wollen ob mir jemand hier im Forum evtl. zur Seite stehen könnte, bzw. mir einen Rat geben könnte ob sich das jetzt zum April hin ändern muss oder sie weiterhin darauf bestehen kann? Es gibt ja ab April die Amnestie und da würde ja meine Sache quasi mit drunter fallen, oder sehe ich das falsch? Könnte Ich ab April meinen Führerschein einfach wieder beantragen bzw. abholen?
Ich hoffe es ist nicht die falsche Stelle wo ich es anspreche, wenn ja gern auf die richtige Verweisen. Ich würde diesbezüglich wirklich Rechtlichen Beistand gebrauchen bzw. einen Rat, da ich sonst meinen Job verlieren werde da es sich auch schon seit August hinzieht.

Vielleicht erreiche ich ja hier jemanden der mir da Helfen kann.

Mit ganz lieben Grüßen der Chris :D

Total Hoffnungsvoll
moepens
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von moepens »

Chrisscross1984 hat geschrieben: Fr 8. Mär 2024, 12:47 Und Ich würde gern wissen wollen ob mir jemand hier im Forum evtl. zur Seite stehen könnte, bzw. mir einen Rat geben könnte ob sich das jetzt zum April hin ändern muss oder sie weiterhin darauf bestehen kann? Es gibt ja ab April die Amnestie und da würde ja meine Sache quasi mit drunter fallen, oder sehe ich das falsch? Könnte Ich ab April meinen Führerschein einfach wieder beantragen bzw. abholen?
Die Amnestie erstreckt sich leider nicht auf das Führerscheinrecht. Die Fragestellung einer MPU ist zudem eine andere bei Patienten.
agavensaft
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von agavensaft »

Ich bin seit über 1 Jahr Cannabis Patient und wurde zu einer MPU aufgefordert. Jetzt habe ich die MPU gemacht und bin aufgrund fehlender Abstinenznachweise durchgefallen und das, obwohl ich den medizinische und psychologische Teil mit Bravour gemeistert habe dank guter Vorbereitung.
Es scheint als hätte es in letzter Zeit etwas Aufmerksamkeit auf Cannabis Patienten gegeben und die Gutachter lassen sich sonst etwas einfallen, um kein positives Gutachten schreiben zu müssen.
Ich habe mir zu meinem Gutachter Termin extra einen Vollbart wachsen lassen, da ich im Zweifel meine Abstinenz leider nicht durch Kopfhaare nachweisen kann. Aber die Gutachter meinten zu mir, sie würden nur Kopfhaare akzeptieren.
Dabei hatte ich nie Probleme mit Alkohol oder anderen Drogen. Ist ein Abstinenznachweis als Cannabis Patient überhaupt rechtens und wie würdet ihr vorgehen?
Vielen Dank im Voraus
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