Barmer Ablehnung Kostenübernahme Cannabis bei Krebspatient
Verfasst: Di 25. Apr 2017, 11:53
Erhalten habe ich eine Ablehnung mit der Begründung:
"Der MDK kommt in seiner Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass die vom Gesetzgeber formulierten weichen, teilweise unbestimmten Kriterien nicht auf Ihren konkreten Einzelfall zutreffen. Somit ist eine Kostenübernahme durch die Barmer leider nicht möglich."
Mehr wird als Begründung nicht aufgeführt.
Zu meiner Person: - Ich bin 36 Jahre alt Ausnahmeerlaubnisinhaber seit Ende 2015, mein Antrag auf Eigenanbau beim Bfarm bleibt weiterhin aufrecht.
Meine Krankheiten:
1. Hodenkrebs (kompletter Hodenverlust!) (als schwere Behinderung anerkannt vom Landratsamt)
2. 3x Chemotherapie (Flüssig)
3. Nebenwirkungen Testosteron Medikament, wird täglich eingenommen (als schwere Behinderung anerkannt vom Landratsamt)
4. Hyperhidros Grad 3 (Austherapiert) -> Ausnahmeerlaubnis (als schwere Behinderung anerkannt vom Landratsamt)
5. Persönlichkeitsstörung (als schwere Behinderung anerkannt vom Landratsamt)
6. Fatigue
7. Tinitus
8. Stressstörungen
usw......................
Mein Schwerbehinderungsgrad liegt bei 60%, ohne Befristung, anerkannt durch Landratsamt, Hyperhidrose, Hodenverlust+tägliche Hormongabe & Persönlichkeitsstörung.
Am Telefon wurde mir gesagt meine Erkrankungen wären nicht schwer genug, schriftlich bekomme ich dass natürlich nicht. Alleine die Persönlichkeitsstörung ist ähnlich wie ADHS eine schwere Erkrankung, wird als solches auch in Listen geführt genau wie der Tinnitus.
Liste schwere Krankheiten:
1. https://sozialversicherung-kompetent.de ... licht.html
2. https://ec.europa.eu/health/major_chron ... iseases_de
Die von mir eingereichen Unterlagen u.a. von Dr. Grotenhermen werden kurz erwähnt, die Befunde jedoch nicht berücksichtigt! Ebenfalls das Schreiben vom Landratsamt (Schwerbehinderung), sowie ein Schreiben der Hautklinik an der ich an der Botox Studie teilgenommen habe, bezügl. der Hyperhidrose, wird keine Aufmerksamkeit geschenkt. Der MDK empfiehlt eine komplette Operative Entfernung der Schweißdrüsen, davon wird in dem Schreiben der Hautklink eindeutig abgeraten!
Die Begründung alleine ist laut dem neuen Gesetz überhaupt nicht zulässig, erstens dürfen die nur in Begründeten Ausnahmefällen ablehnen. Zweitens müssen die einen wichtigen Grund für die Ablehnung benennen. Vor dem neuen Gesetz wurde mir vorgeworfen meine Erkrankungen wären nicht tödlich verlaufen, welches Leben ist nicht tödlich verlaufend? Jetzt bin ich nicht schwer erkrankt, die haben recht ich bin Chronisch erkrankt, das ist noch viel schlimmer. Meiner Meinung nach, sitzen die wirklich Kranken als Angestellte bei der Krankenkasse.
Mein Anwalt schreibt den Widerspruch diese Woche noch, was haltet Ihr davon?!?!
Mehr wird als Begründung nicht aufgeführt.
Zu meiner Person: - Ich bin 36 Jahre alt Ausnahmeerlaubnisinhaber seit Ende 2015, mein Antrag auf Eigenanbau beim Bfarm bleibt weiterhin aufrecht.
Meine Krankheiten:
1. Hodenkrebs (kompletter Hodenverlust!) (als schwere Behinderung anerkannt vom Landratsamt)
2. 3x Chemotherapie (Flüssig)
3. Nebenwirkungen Testosteron Medikament, wird täglich eingenommen (als schwere Behinderung anerkannt vom Landratsamt)
4. Hyperhidros Grad 3 (Austherapiert) -> Ausnahmeerlaubnis (als schwere Behinderung anerkannt vom Landratsamt)
5. Persönlichkeitsstörung (als schwere Behinderung anerkannt vom Landratsamt)
6. Fatigue
7. Tinitus
8. Stressstörungen
usw......................
Mein Schwerbehinderungsgrad liegt bei 60%, ohne Befristung, anerkannt durch Landratsamt, Hyperhidrose, Hodenverlust+tägliche Hormongabe & Persönlichkeitsstörung.
Am Telefon wurde mir gesagt meine Erkrankungen wären nicht schwer genug, schriftlich bekomme ich dass natürlich nicht. Alleine die Persönlichkeitsstörung ist ähnlich wie ADHS eine schwere Erkrankung, wird als solches auch in Listen geführt genau wie der Tinnitus.
Liste schwere Krankheiten:
1. https://sozialversicherung-kompetent.de ... licht.html
2. https://ec.europa.eu/health/major_chron ... iseases_de
Die von mir eingereichen Unterlagen u.a. von Dr. Grotenhermen werden kurz erwähnt, die Befunde jedoch nicht berücksichtigt! Ebenfalls das Schreiben vom Landratsamt (Schwerbehinderung), sowie ein Schreiben der Hautklinik an der ich an der Botox Studie teilgenommen habe, bezügl. der Hyperhidrose, wird keine Aufmerksamkeit geschenkt. Der MDK empfiehlt eine komplette Operative Entfernung der Schweißdrüsen, davon wird in dem Schreiben der Hautklink eindeutig abgeraten!
Die Begründung alleine ist laut dem neuen Gesetz überhaupt nicht zulässig, erstens dürfen die nur in Begründeten Ausnahmefällen ablehnen. Zweitens müssen die einen wichtigen Grund für die Ablehnung benennen. Vor dem neuen Gesetz wurde mir vorgeworfen meine Erkrankungen wären nicht tödlich verlaufen, welches Leben ist nicht tödlich verlaufend? Jetzt bin ich nicht schwer erkrankt, die haben recht ich bin Chronisch erkrankt, das ist noch viel schlimmer. Meiner Meinung nach, sitzen die wirklich Kranken als Angestellte bei der Krankenkasse.
Mein Anwalt schreibt den Widerspruch diese Woche noch, was haltet Ihr davon?!?!