Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis
- Martin Mainz
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Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis
Cannabis-Fachverbände: Genehmigungsvorbehalt ganz abschaffen!
Medizinisches Cannabis soll künftig einfacher für Patient:innen zugänglich sein. Der Gesetzgeber hat den G-BA im vergangenen Sommer mit dem Engpassgesetz beauftragt, festzulegen, unter welchen fachlichen Voraussetzungen es künftig ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse verordnet werden kann. Acht Cannabis-Fachverbände fordern nun, den Genehmigungsvorbehalt gänzlich zu streichen.
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In einer gemeinsamen Pressemitteilung von diesem Mittwoch weisen sie darauf hin, dass für 30 bis 40 Prozent der ausgestellten Rezepte eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt werde. Ohnehin sei der hohe bürokratische Aufwand für Ärzt:innen und Patient:innen oft abschreckend. Viele Patient:innen zögen deshalb die illegale Beschaffung vor. Eine flächendeckende Versorgung mit Medizinalcannabis sei derzeit aufgrund der bürokratischen Hürden nicht möglich.
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Zudem müssten insbesondere Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin bei der Aufhebung des Genehmigungsvorbehalts berücksichtigt werden. Als zweitgrößte Verordnergruppe stellten sie nämlich einen Großteil der derzeitigen Patientenversorgung mit Cannabisarzneimitteln – auch im ländlichen Raum und im Hinblick auf den wachsenden Fachärztemangel – sicher.
Aber eigentlich wollen die Fachverbände es noch viel einfacher: Um wirklich eine flächendeckende Versorgung von Patien:innen sicherzustellen, fordern sie eine vollständige Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts der Krankenkassen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... abschaffen
Medizinisches Cannabis soll künftig einfacher für Patient:innen zugänglich sein. Der Gesetzgeber hat den G-BA im vergangenen Sommer mit dem Engpassgesetz beauftragt, festzulegen, unter welchen fachlichen Voraussetzungen es künftig ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse verordnet werden kann. Acht Cannabis-Fachverbände fordern nun, den Genehmigungsvorbehalt gänzlich zu streichen.
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In einer gemeinsamen Pressemitteilung von diesem Mittwoch weisen sie darauf hin, dass für 30 bis 40 Prozent der ausgestellten Rezepte eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt werde. Ohnehin sei der hohe bürokratische Aufwand für Ärzt:innen und Patient:innen oft abschreckend. Viele Patient:innen zögen deshalb die illegale Beschaffung vor. Eine flächendeckende Versorgung mit Medizinalcannabis sei derzeit aufgrund der bürokratischen Hürden nicht möglich.
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Zudem müssten insbesondere Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin bei der Aufhebung des Genehmigungsvorbehalts berücksichtigt werden. Als zweitgrößte Verordnergruppe stellten sie nämlich einen Großteil der derzeitigen Patientenversorgung mit Cannabisarzneimitteln – auch im ländlichen Raum und im Hinblick auf den wachsenden Fachärztemangel – sicher.
Aber eigentlich wollen die Fachverbände es noch viel einfacher: Um wirklich eine flächendeckende Versorgung von Patien:innen sicherzustellen, fordern sie eine vollständige Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts der Krankenkassen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... abschaffen
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Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis
https://www.apotheke-adhoc.de/rubriken/ ... uf-aerzte/
„70 Prozent unserer Patienten profitieren“ - Apotheker hofft auf Ärzte
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Mit der Freigabe sehe ich eine Entspannung der bisherigen Ängste der Ärzte auf uns zukommen“, so der Apotheker. Denn: „Bisher drohte bei BtM-Verstößen schnell das Berufsverbot oder gar bis zu sechs Monaten Haft“, so der Inhaber. Die Konsequenz bisher: „Viele Verordner sagen rigoros, mit solchen Sachen wollen sie nichts zu tun haben.“ Das könnte sich nun zum Positiven wenden.
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In Zahlen ausgedrückt, könne man sagen: „Etwa 70 Prozent der Schmerzpatient:innen profitieren signifikant von einer Verordnung.“ Mehr noch: „20 bis 30 Prozent können in Folge sogar die Dosierung ihrer Schmerzmittel entweder deutlich reduzieren oder gar absetzen“, so der Apotheker. Das habe auch eine Reduzierung der Nebenwirkungen etlicher Analgetika zur Folge.
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Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis
Quelle: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2 ... g-ger.htmlCannabis in der Medizin
Wenn Tabletten nicht mehr gegen den Schmerz helfen
Mi 22.05.24 | 06:28 Uhr | Von Carl Winterhagen und Christina Rubarth
Viele alte Menschen könnten medizinisches Cannabis zur Schmerzlinderung nutzen. Aber die Hürden zur Verschreibung sind auch nach der Legalisierung hoch, und die Skepsis gegenüber dem Stoff ist noch längst nicht verschwunden. Von Carl Winterhagen und Christina Rubarth
Doris Habich aus Berlin-Marzahn litt über Jahre unter chronischen Fußschmerzen. "Ich habe es teilweise gar nicht mehr ausgehalten. Alle anderen haben Spaziergänge gemacht, ich bin zu Hause geblieben", erzählt die 79-Jährige. Tabletten halfen ihr nicht mehr, und immer wieder wurde sie nachts wach von ihren Schmerzen.
Damit gehört Habich zu den 14 Prozent Deutschen über 65 Jahren, die laut einer Untersuchung des Robert-Koch-Instituts unter chronischen Schmerzen leiden. Die gängigen Mittel dagegen sind Schmerztabletten- oder -pflaster, die häufig mit Nebenwirkungen verbunden sind oder auch abhängig machen können – und die mit der Zeit immer weniger wirksam sind.
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Zurückhaltung bei Senioreneinrichtungen
Auf Anfrage von rbb|24 bei verschiedenen Senioreneinrichtungen reagieren viele sehr zurückhaltend auf das Thema Cannabis: Man stehe dafür nicht zur Verfügung, heißt es, oder: "Wir haben keine Erfahrungen mit Cannabis in unserem Haus."
Bei Knud Gastmeier stößt das auf Unverständnis: "Die hätten einen Gewinn", sagt der Arzt. "Aber die Meinungsbildner in dem Bereich sind voreingenommen gegenüber Cannabis, weil sie keine Erfahrungen haben."
Die Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Ursula Schoen, zeigt sich offen für den Einsatz von Cannabis in Alten- und Pflegeheimen - ob zu medizinischen Zwecken oder nicht: "Ich bin fest davon überzeugt, dass das Alter ein Recht hat, eine lustvolle und gelingende Zeit zu sein. Und wenn dazu gelegentlich ein Joint oder ein Glas Wein gehört, dann finde ich das angemessen." Die 68er-Generation, die in ihrer Jugend Erfahrungen mit Cannabis gemacht haben, komme nun in ein Alter, in dem Menschen vereinzelt in Alten- und Pflegeheime ziehen.
Die Geriatrie müsse sich bei diesem Thema mehr öffnen, meint Gastmeier: Der Gewinn könne groß sein.
Sendung: rbb24 Inforadio, 23.05.2024, 6:00 Uhr
Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ ... ke-148614/

Völlig absurd, denn selbst bei den Opiaten macht man keinen solchen Buhei.
Das wird noch ein langer Weg, bis Cannabis wieder als "ganz normale Heilpflanze" wahrgenommen wird.... Der Anteil der Privatrezepte, die Apotheken entgegennehmen, hat stark zugenommen. Mittlerweile machen sie 80 Prozent der Verordnungen aus, Rx-Rezepte lediglich 20 Prozent. Vor dem 1. April bestand etwa die Hälfte der Verordnungen aus Privatrezepten, die anderen wurden zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet. ... Ein weiterer Grund für die Zunahme der Privatrezepte ist, dass auch Vertragsärzte sich die Verordnung von medizinischem Cannabis zunächst von den Kassen genehmigen lassen müssen. Und die Kassen lehnen die Anträge seit April zunehmend ab.
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Manche niedergelassenen Ärzte lehnen die Verordnung von medizinischem Cannabis generell ab. Für Mediziner, die bereits interessiert waren, ist der Zugang hingegen leichter geworden. Sie müssen kein BtM-Rezept mehr ausstellen, und damit ist auch die BtM-Dokumentationspflicht weggefallen. Allerdings ist die Antragstellung bei den Kassen sehr aufwendig. Zudem ist der Beratungs- und Therapieaufwand für Ärzte bei medizinischem Cannabis höher als bei anderen Arzneimitteln wie beispielsweise Ibuprofen.
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Völlig absurd, denn selbst bei den Opiaten macht man keinen solchen Buhei.
Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis
Dass die Zahl der Privatrezepte zugenommen hat, spricht eigentlich für den Wandel des Image zur Heilpflanze. Das hat erstmal mit der Erstattung durch die Kassen nichts zu tun. Die Kosten für andere Heilpflanzen werden afaik nicht ohne Weiteres erstattet. Hier ist man mit Cannabis durch das Gesetz im Vorteil. Die Kehrseite ist der Aufwand. Außerdem sind die Erkrankungen i.d.R. schwer behandelbar, da braucht es meistens einen Facharzt.pepre hat geschrieben: Do 11. Jul 2024, 08:12Das wird noch ein langer Weg, bis Cannabis wieder als "ganz normale Heilpflanze" wahrgenommen wird.... Der Anteil der Privatrezepte, die Apotheken entgegennehmen, hat stark zugenommen. Mittlerweile machen sie 80 Prozent der Verordnungen aus, Rx-Rezepte lediglich 20 Prozent....
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Völlig absurd, denn selbst bei den Opiaten macht man keinen solchen Buhei.
Geplant ist ja (was bei der AOK Rheinland/Hamburg schon gilt: https://www.dgschmerzmedizin.de/versorg ... rmationen/), dass Ärzte mit bestimmten Zusatzausbildungen entsprechend der Diagnose in Zukunft Cannabis ohne Genehmigungsvorbehalt verordnen dürfen.
Zu beachten ist, dass die Verordnung zu Lasten der GKV bzw. der Antrag seine Tücken hat: https://christmann-law.de/neuigkeiten-m ... -2024.html
Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis
Eine Entscheidungsfindung zur Beendigung des Genehmigungsvorbehalts in Bezug auf die Kostenübernahme steht heute an:
Damit dürfte es wesentlich einfacher für Patienten der GKV werden, die Kosten einer Therapie erstattet zu bekommen.
Quelle: https://www.aerztezeitung.de/W…ngsvorbe ... 51328.html (Der ganze Artikel ist hinter eine Bezahlschranke)Anstehende Entscheidung im G-BA
Cannabis auf Kassenrezept: Hausärzte für Ende des Genehmigungsvorbehalts
Am Donnerstag entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss, welche Arztgruppen vom Genehmigungsvorbehalt bei der Verordnung von Cannabis befreit werden. Hausärzte reklamieren die Befreiung auch für sich. Die Teillegalisierung hat den Markt bereits kräftig in Bewegung gebracht. Bei Privatrezepten gibt es einen regelrechten Boom.
Damit dürfte es wesentlich einfacher für Patienten der GKV werden, die Kosten einer Therapie erstattet zu bekommen.
Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis
Quelle: https://www.g-ba.de/presse/pressemittei ... 0notwendigGenehmigungsvorbehalte bei der Verordnung von medizinischem Cannabis: G-BA regelt Ausnahmen
Berlin, 18. Juli 2024 – Die erste Verordnung von Cannabisprodukten muss bislang in der Regel von der Krankenkasse genehmigt werden; bei Folgeverordnungen ist sie nur bei einem Produktwechsel notwendig. Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat jetzt festgelegt, bei welcher Qualifikation der verordnenden Ärztin oder des verordnenden Arztes der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse entfällt: Gelistet sind insgesamt 16 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie 5 Zusatzbezeichnungen, darunter Palliativmedizin und spezielle Schmerztherapie. Bei Ärztinnen und Ärzten, die diese Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung führen, geht der G-BA davon aus, dass sie die Voraussetzungen für eine Cannabisverordnung abschließend einschätzen können. Bestehen jedoch Unsicherheiten, können auch diese Vertragsärztinnen und Vertragsärzte eine Genehmigung der Verordnung bei der Krankenkasse beantragen.
Dazu Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Arzneimittel: „Wir haben uns die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages nicht leicht gemacht: Also die Frage zu beantworten, bei welcher ärztlichen Qualifikation der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse für eine Cannabis-Verordnung gänzlich entfallen kann. Uns erreichten zu unserem ursprünglichen Beschlussentwurf gute und wichtige Rückmeldungen, die sich jetzt auch im Beschluss wiederfinden. Um Unklarheiten zu vermeiden, werden keine bestimmten Krankheitsbilder genannt, da der Genehmigungsvorbehalt eben nicht nur dort entfällt. Zudem ist bei den nun gelisteten Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen eine Zusatzweiterbildung nicht zwingend notwendig. Aus meiner Sicht haben wir insgesamt eine ausgewogene Lösung gefunden. Ohne Einbußen bei der Patientensicherheit verringert sich der bürokratische Aufwand erheblich.“
Bei welcher Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung gibt es keinen Genehmigungsvorbehalt mehr?
Warum kann freiwillig eine Genehmigung der Krankenkasse beantragt werden?
Eine Verordnung von medizinischem Cannabis ist generell nur möglich, wenn andere Leistungen, die den Krankheitsverlauf oder die schwerwiegenden Symptome positiv beeinflussen können, nicht zur Verfügung stehen und wenn Aussicht auf einen positiven Effekt von Cannabisarzneimitteln besteht. Ob diese Voraussetzungen bei einer Patientin oder einem Patienten gegeben sind, kann im Einzelfall von der Krankenkasse anders bewertet werden als von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Deshalb können auch fachlich ausreichend qualifizierte Ärztinnen und Ärzten eine Genehmigung der Verordnung bei der Krankenkasse beantragen, auch um finanziellen Rückforderungen der Krankenkasse (Regress) vorzubeugen. Eine abschließende Prüfung, ob auch eine wirtschaftlichere Auswahl des Cannabisprodukts möglich gewesen wäre, ist mit einer Genehmigung aber nicht verbunden.
Ab wann gilt der Beschluss?
Der Beschluss tritt in Kraft, wenn das Bundesministerium für Gesundheit ihn innerhalb von zwei Monaten rechtlich nicht beanstandet und der G-BA ihn im Bundesanzeiger veröffentlicht hat.
Der Beschluss wurde gegen den Widerstand der GKV, welche weitere notwendige Spezialisierungen für verschreibende Ärzte gefordert hatte, mit knapper Mehrheit angenommen und bildet das derzeit bestmögliche Ergebnis für Patienten ab. Die Änderungen sollen nach 15 Monaten evaluiert werden.
Siehe auch: https://www.apotheke-adhoc.de/rubriken/ ... ausaerzte/
Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis
Hm...moepens hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 16:30Eine Verordnung von medizinischem Cannabis ist generell nur möglich, wenn andere Leistungen, die den Krankheitsverlauf oder die schwerwiegenden Symptome positiv beeinflussen können, nicht zur Verfügung stehen und wenn Aussicht auf einen positiven Effekt von Cannabisarzneimitteln besteht. Ob diese Voraussetzungen bei einer Patientin oder einem Patienten gegeben sind, kann im Einzelfall von der Krankenkasse anders bewertet werden als von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.

Bei den Apotheken besteht auch weiterhin das Problem, dass bei der Zubereitung von Cannabis als Rezeptur (also als Heilkraut) so hohe Kosten anfallen, dass der Vertrieb ein Draufzahlgeschäft ist und bleibt. Nur spezialisierte Apotheken mit hohen Abgabemengen pro Charge können das kostendeckend leisten. Die Beratung vor Ort wird also die Ausnahme bleiben.
Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis
Regressprüfungen finden stichprobenartig statt, das ist die Ausnahme. Wenn der Arzt die Erkrankung fachlich korrekt beurteilen, und die Chronikerregelung zum Einsatz kommen kann, dann ist die Gefahr eher gering. Eine KÜ kann zur Absicherung weiterhin angestrebt werden. Wenn ein Antrag negativ beschieden wurde dürfte ein hohes Risiko bestehen. Aber ansonsten fallen Hürden für Patienten und Verordner.pepre hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 16:44 Hm...In der Praxis könnte das schon noch bedeuten, dass die GKVs erheblich rumzicken und zB Regress bei den Ärzten oder Retax bei den Apotheken einfordern. Würde mich nicht wundern, wenn die GKVs weiterhin die "konventionell nicht austherapiert"-Karte ziehen um die Kostenübernahme zu vermeiden.
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Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis
https://www.weed.de/wissen/nachrichten/ ... -fuersorgeDas erklärte Ziel der neuen deutschen Cannabisverordnung ist in erster Linie die Beseitigung des riesigen Schwarzmarktes. Für Millionen von medizinischen Cannabispatienten, einschließlich Senioren, müssen jedoch niedrige Kosten und einfache Zugänglichkeit die Hauptanliegen sein.
Dieser Punkt trifft den Nagel auf den Kopf. Das aktuelle System scheint mehr darauf ausgelegt zu sein, die Interessen des pharmazeutischen Establishments zu schützen, als die tatsächlichen Bedürfnisse der Patienten zu berücksichtigen. Besonders schlimm ist, dass viele Patienten, die bereits wissen, welche Cannabisprodukte ihnen am besten helfen, durch bürokratische Hürden und hohe Kosten belastet werden. Es ist echt mal an der Zeit, dass die Patienten in den Mittelpunkt gestellt werden und nicht den Profit.
Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis
https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... f-extrakte
Ähnlich sinnig wie "nur noch standardisierter Kamillenextrakt statt Blüten".
Money, money, money...Forderung von Industrie- und Kassenseite: Cannabisextrakte, keine Blüten mehr!
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Nun fordern auch Stadapharm und der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe, die Abgabe von Medizinalcannabis auf standardisierte Extrakte zu beschränken. ...
Ähnlich sinnig wie "nur noch standardisierter Kamillenextrakt statt Blüten".
Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis
Naja, ausgerechnet eine Konsumform (rauchen) zu bedienen die man anderswo einschränken möchte hatte mich sowieso gewundert.pepre hat geschrieben: Do 19. Sep 2024, 17:19 https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... f-extrakteMoney, money, money...Forderung von Industrie- und Kassenseite: Cannabisextrakte, keine Blüten mehr!
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Nun fordern auch Stadapharm und der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe, die Abgabe von Medizinalcannabis auf standardisierte Extrakte zu beschränken. ...
Ähnlich sinnig wie "nur noch standardisierter Kamillenextrakt statt Blüten".![]()
Ausserdem geht es um "med. Cannabis", und da geht es auch ums standardisieren, Menge X heute und die gleiche Menge morgen.
Wer unbedingt Rauch einatmen will, lassen sich Extrakte nicht auch via Verdampfer nutzen?
Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... -verbunden zu Metastudie:
Bei Somnolenz habe ich eh immer Zweifel, ob hier nicht einfach eine erwünschte Wirkung (Beruhigung, Entspannung, etc) zu einer UAW umdefiniert wird.
Die "unerwünschten Ereignisse" sind in deutsch wohl die UAW (unerwünschte Arzneimittelwirkungen) aka Nebenwirkungen.Medizinisches Cannabis für Kinder und Jugendliche mit erhöhten Risiken für unerwünschte Ereignisse verbunden
Inwieweit sich bei Epilepsie und Chemotherapie die UAWs der primären Medikamente von den UAWs von Cannabis sauber differenzieren lassen, sei dahingestellt. Dramatische UAWs sehe ich jedenfalls nicht. Klingt insgesamt nach FUD.Ergebnisse: Von 39.175 Zitaten wurden 23 RCTs mit 3.612 Teilnehmern (635 [17,6 %] weiblich und 2.071 [57,3 %] männlich ... 11 Studien (47,8 %) schlossen nur Kinder und Jugendliche ein, und die anderen 12 Studien (52,2 %) schlossen Kinder, Jugendliche und Erwachsene ein. Zu den Interventionen gehörten gereinigtes Cannabidiol (11 [47,8 %]), Nabilon (4 [17,4 %]), Tetrahydrocannabinol (3 [13,0 %]), Cannabis-Kräuterextrakt (3 [13,0 %]) und Dexanabinol (2 [8,7 %]). Die häufigsten Indikationen waren Epilepsie (9 [39,1 %]) und durch Chemotherapie verursachte Übelkeit und Erbrechen (7 [30,4 %]). Im Vergleich zur Kontrollgruppe waren Cannabinoide mit einem insgesamt erhöhten Risiko für Nebenwirkungen (relatives Risiko [RR] 1,09), Studienabbrüche aufgrund von Nebenwirkungen (RR 3,07) und schwerwiegende Nebenwirkungen (RR 1,81) verbunden. Zu den mit Cannabinoiden verbundenen Nebenwirkungen mit höheren RRs zählten Durchfall (RR 1,82), erhöhte Serumspiegel von Aspartat-Aminotransferase (RR 5,69) und Alanin-Aminotransferase (RR 5,67) sowie Somnolenz (RR 2,28).
Bei Somnolenz habe ich eh immer Zweifel, ob hier nicht einfach eine erwünschte Wirkung (Beruhigung, Entspannung, etc) zu einer UAW umdefiniert wird.
Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis
https://www.apotheke-adhoc.de/rubriken/ ... pastille/#
Inwieweit hier die Terpene noch eine Rolle spielen verschweigt das Werbegewäsch. Wahrscheinlich gar keine mehr, denn die sind ja für den Geschmack ... äh ... wenig zuträglich. 
Erklärbär: Pastillen werden über die Mundschleimhaut aufgenommen (also mit relativ schnellem Wirkungseintritt ggü einer Tablette über die Verdauung).Neue Darreichungsform: Cannabis kommt als Pastille
Oh! Also nur als Rezeptur! Warum auch immer, - der Sinn dahinter erschließt sich mir nicht so ganz.... Sie wird ausschließlich patientenindividuell vom behandelten Arzt verordnet und gemäß ausgestelltem Rezept in der Apotheke hergestellt. ...


Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis
Ist das gut oder schlecht? Könnte mir vorstellen, dass die Darreichungsform als Pille den einen oder anderen unentschlossenen doch zur Einnahme von medizinischem Cannabis überreden wird... und dann wird wieder gemeckert, wegen zu häufigem Missbrauch von Cannabispillen. Aber ja, eigentlich Quatsch (Geldmacherei) mit den Pillen wenn man Cannabis in Form von Tee auch bequem zu Hause selber zubereiten kann.
- Martin Mainz
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Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis
Könnte dazu führen, daß Ärzte keine Blüten mehr verschreiben.
Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis
Es gibt schon lange Dronabinol u.a., und tatsächlich werden Extrakte eher von Kassen und vielen Medizinern befürwortet als Blüten. Für manche Patienten macht es einfach keinen Sinn z.B. wegen der zeitlichen Verzögerung, für einige bieten nicht-inhalative Einnahmeformen sicherlich ein Mehrwert. Je mehr Therapiemöglichkeiten, umso besser.Martin Mainz hat geschrieben: Fr 4. Apr 2025, 21:08 Könnte dazu führen, daß Ärzte keine Blüten mehr verschreiben.
Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis
https://www.apotheke-adhoc.de/rubriken/ ... bei-adhs/#
Eigentlich geht's hier nur um die Kostenübernahme durch die KKs. Es ist wie immer bei den Kassen: reine BWL-Entscheidungen. Irgendwann werden sie es nicht mehr nur als "neuen Kostenfaktor" betrachten, sondern begreifen, dass sie mit Cannabis ein günstiges Medikament mit breitem Wirkungsspektrum vor sich haben. - Auf die Leitlinie braucht man vorerst nicht zu hoffen: die wird immer mit 20 Jahren Verspätung aktualisiert.
Der privat verordnete Off-Label-Use bleibt davon natürlich unberührt.Auch ohne BtM-Pflicht: Kein Cannabis bei ADHS
ADHS-Patienten haben keinen Anspruch auf Therapie mit medizinischem Cannabis – auch nach den seit einem Jahr geltenden neuen Regelungen nicht. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) entschieden. ...
Eigentlich geht's hier nur um die Kostenübernahme durch die KKs. Es ist wie immer bei den Kassen: reine BWL-Entscheidungen. Irgendwann werden sie es nicht mehr nur als "neuen Kostenfaktor" betrachten, sondern begreifen, dass sie mit Cannabis ein günstiges Medikament mit breitem Wirkungsspektrum vor sich haben. - Auf die Leitlinie braucht man vorerst nicht zu hoffen: die wird immer mit 20 Jahren Verspätung aktualisiert.
Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis
https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft ... 58558.html
Die Pharmariesen werfen regelmäßig neue SSRI/SNRI auf den Markt. "Neu" idS, dass nur minimal an der Molekularstruktur geschraubt wurde. Die Pharmariesen agieren da mit den gleichen Mitteln wie die Designerdrug-Mafia. Dient der Profitmaximierung, denn "neu" gleich "teuer"; jedenfalls teurer als Generika. – Wirklich neu sind im Feld der Depression zZt nur "nicht psychoaktive Amphetamine" (zB dieses). Die haben aber - wie's scheint - ähnlich schwere Nebenwirkungen wie die Klassiker und der Nutzen ist umstritten.
Dem belegbar wirksamen Cannabis hingegen haftet immer noch das "Drogen!!!"-Stigma an. Ein Trauerspiel.
PS: irgendwie habe ich den Eindruck, dass "Medizin muss bitter schmecken" ein unausrottbarer Glaubenssatz ist. Wo kämen wir denn hin, wenn Medizin gute Laune macht?! – Erstaunlich auch der Forschungsaufwand, um das "psychoaktiv" aus den Mitteln rauszubekommen. Was ja per se bei Medizin, die das Sein und Bewußtsein beeinflussen soll, kontraproduktiv ist.
Sämtliche Wirkstoffklassen! Das wird ein "never ending testing".LSG Stuttgart bekräftigt GKV-Leistungspflicht nur bei Alternativlosigkeit
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So sehe die S3-Leitlinie „Nationale Versorgungsleitlinie Unipolare Depression“ bei einer mittelgradigen bis schweren Depression psychotherapeutische und pharmakotherapeutische Ansätze vor. Hierfür gebe es reichlich zugelassene Medikamente. Dass hier bereits sämtliche Wirkstoff-Klassen bereits erfolglos erprobt wurden, sei nicht zu erkennen.
Der Verweis des Arztes, „zahlreiche Antidepressiva“ seien bereits erfolglos zum Einsatz gekommen, reiche nicht aus, betonten die Stuttgarter Richter. Dass die Behandlung mit selbstbeschafftem Cannabis zwischenzeitlich einen Erfolg gebracht haben soll, sei für die Leistungspflicht der gesetzlichen Kasse „nicht von Bedeutung“.
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Die Pharmariesen werfen regelmäßig neue SSRI/SNRI auf den Markt. "Neu" idS, dass nur minimal an der Molekularstruktur geschraubt wurde. Die Pharmariesen agieren da mit den gleichen Mitteln wie die Designerdrug-Mafia. Dient der Profitmaximierung, denn "neu" gleich "teuer"; jedenfalls teurer als Generika. – Wirklich neu sind im Feld der Depression zZt nur "nicht psychoaktive Amphetamine" (zB dieses). Die haben aber - wie's scheint - ähnlich schwere Nebenwirkungen wie die Klassiker und der Nutzen ist umstritten.
Dem belegbar wirksamen Cannabis hingegen haftet immer noch das "Drogen!!!"-Stigma an. Ein Trauerspiel.

PS: irgendwie habe ich den Eindruck, dass "Medizin muss bitter schmecken" ein unausrottbarer Glaubenssatz ist. Wo kämen wir denn hin, wenn Medizin gute Laune macht?! – Erstaunlich auch der Forschungsaufwand, um das "psychoaktiv" aus den Mitteln rauszubekommen. Was ja per se bei Medizin, die das Sein und Bewußtsein beeinflussen soll, kontraproduktiv ist.
Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis
https://www.n-tv.de/politik/Warken-will ... 92011.html
Aber medizinische Fakten scheinen Frau Warken nicht zu interessieren. Die jetzigen Online-Patienten zurück in den Schwarzmarkt zu drängen: das ist die eigentliche Gesundheitsgefährdung, die sich da für viele Patienten anbahnt.
Jetzt wissen wir, wo Warken steht: "Cannabis ist eine Rauschdroge". Punkt.Warken will Zugang zu medizinischem Cannabis einschränken
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Die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will den Missbrauch von medizinischem Cannabis verhindern - und dafür Online-Verschreibung einschränken. "Cannabis ist eine Rauschdroge und kann insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene gefährden", sagte Warken der FAZ. "Daher möchte ich die zu leicht zugänglichen Online-Verschreibungen einschränken." ...
Die Einschränkung auf "schwere Krankheiten" macht aus medizinischer Sicht überhaupt keinen Sinn: Cannabis ist ein uraltes Heilmittel, das aus rein politischen und rassistischen Gründen vor 100 Jahren auf eine schwarze Liste geraten ist. Der ggw steigende Usus holt nur das nach, was Hanf kann: bei vielerlei Krankheiten helfen, - und das oft mit weit weniger (zum Teil schlimmen) Nebenwirkungen, als die "Klassiker" der Pharma-Industrie (insb. Antidepressiva und Opiate). Cannabis nur als "allerletzte Option" zuzulassen, das ist blanke und faktenfreie Ideologie."Das Medizinal-Cannabis ist aber nicht für den normalen Konsum gedacht, sondern nur für Menschen, die es wegen schwerer Erkrankungen gesundheitlich brauchen", betonte die Ministerin.
Aber medizinische Fakten scheinen Frau Warken nicht zu interessieren. Die jetzigen Online-Patienten zurück in den Schwarzmarkt zu drängen: das ist die eigentliche Gesundheitsgefährdung, die sich da für viele Patienten anbahnt.