Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

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Cookie
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Cookie »

Zum Urintest kannst Du nicht gezwungen werden ;).
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moepens
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von moepens »

FraFraFrankenstein hat geschrieben: Fr 15. Jul 2022, 10:21 Bist du der Meinung, dass die bisherige Praxis in der Lage ist, Unfälle durch Substanzen wirksam zu vermindern? Weiter so? Urintest auf Cannabisabbauwerte? Bluttest auf Alkohol? Bluttest auf Opiate? Bluttest auf XYZ?
Was hat denn bitte meine Meinung damit zu tun?
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FraFraFrankenstein
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Cookie hat geschrieben: Fr 15. Jul 2022, 11:02 Zum Urintest kannst Du nicht gezwungen werden ;).
Das ist nicht ganz richtig. Du kannst zu keinem Test gezwungen werden! Inklusive Bluttest.
Rauch gehört nicht in die Lunge. Rauchen ist die schlechteste Art Cannabis zu konsumieren. Vapen ist da wesentlich besser geeignet. Maximal 200°C
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FraFraFrankenstein
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von FraFraFrankenstein »

moepens hat geschrieben: Fr 15. Jul 2022, 11:32
FraFraFrankenstein hat geschrieben: Fr 15. Jul 2022, 10:21 Bist du der Meinung, dass die bisherige Praxis in der Lage ist, Unfälle durch Substanzen wirksam zu vermindern? Weiter so? Urintest auf Cannabisabbauwerte? Bluttest auf Alkohol? Bluttest auf Opiate? Bluttest auf XYZ?
Was hat denn bitte meine Meinung damit zu tun?
Deine Meinung ist schon wichtig. Ich denke aus deiner Antwort herausgelesen zu haben, dass du meinst die Kontrollen haben natürlich ihre Berechtigung, um uns vor Drogies im Straßenverkehr zu schützen. :lol:
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Cookie »

FraFraFrankenstein hat geschrieben: Fr 15. Jul 2022, 15:03 Das ist nicht ganz richtig. Du kannst zu keinem Test gezwungen werden! Inklusive Bluttest.
Sorry, aber da bist Du nicht auf dem Laufenden. Man kann Dich zum Bluttest zwingen (der muss eh gemacht werden, durch einen Arzt), nicht zum Urintest (der ist eh zu ungenau und schlägt auch bei CBD an)!
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FraFraFrankenstein
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Cookie hat geschrieben: Fr 15. Jul 2022, 15:14
FraFraFrankenstein hat geschrieben: Fr 15. Jul 2022, 15:03 Das ist nicht ganz richtig. Du kannst zu keinem Test gezwungen werden! Inklusive Bluttest.
Sorry, aber da bist Du nicht auf dem Laufenden. Man kann Dich zum Bluttest zwingen (der muss eh gemacht werden, durch einen Arzt), nicht zum Urintest (der ist eh zu ungenau und schlägt auch bei CBD an)!
Da bist du aber auf dem Holzweg. Du kannst jederzeit deinen Führerschein abgeben und sagen, dass du den Bluttest verweigerst. Wenn dich der Arzt mit der Nadel sticht, begeht er eine Körperverletzung und wird angeklagt. Helfende Polizisten machen sich mitschuldig. Folter. So ist es.
GG §2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Zuletzt geändert von FraFraFrankenstein am Fr 15. Jul 2022, 15:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Cookie »

Das hatte ich auch gedacht... aber Pustekuchen, das ist spätestens seit der letzten Novelle leider Geschichte.
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FraFraFrankenstein
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Cookie hat geschrieben: Fr 15. Jul 2022, 15:27 Das hatte ich auch gedacht... aber Pustekuchen, das ist spätestens seit der letzten Novelle leider Geschichte.
Das akzeptiere ich aber nicht. Die Unversehrtheit wiegt viel schwerer, als die Neugier des Gesetzgebers. Notfalls bis zum EugH. Gesetze, die das Recht brechen sind Null und Nichtig. Wir sollten es nicht einfach so automatisch akzeptieren, weil da ein paar Wörter im Buch stehen. Was Recht ist, muss Recht bleiben. :mrgreen:

FraFra
Zuletzt geändert von FraFraFrankenstein am Fr 15. Jul 2022, 15:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Cookie »

Ja, so wie die Freiheit und die persönliche Entfaltung... nicht wahr?! Alles Rechte, die wir haben, außer - natürlich - bei Cannabis und Co. Legalize it!
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moepens
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von moepens »

FraFraFrankenstein hat geschrieben: Fr 15. Jul 2022, 15:05 Deine Meinung ist schon wichtig. Ich denke aus deiner Antwort herausgelesen zu haben, dass du meinst die Kontrollen haben natürlich ihre Berechtigung, um uns vor Drogies im Straßenverkehr zu schützen. :lol:
Das Eine ist die Praxis, welche eigentlich auf Möglichkeiten zur Verbesserung geprüft werden sollten (da gibt es sicherlich schon viel Nachholbedarf) und Änderungen begründen sollten (da passiert im Grunde nichts).
Inwiefern Kontrollen Unfälle verhindern ist mir nicht bekannt. Es ist aber bestimmt sinnvoll, Fahrzeuglenker die eine Gefahr darstellen können davon abzuhalten weiter zu fahren. Und da ist man eben wieder bei einer grundlegenden Problematik der Bewertung der Fahreignung. Das überlasse ich Experten hier den möglichst objektiv besten Weg zu finden.
Das heißt natürlich nicht, dass die derzeitige Regelung zumindest in Bezug auf Cannabis sinnvoll wäre. Dass hier etwas passieren sollte wurde auch schon in Expertenkreisen festgestellt. Dabei orientiert man sich an Blutwerten und die angeratenen Veränderungen sind eher gering, wenn man deine Forderung dazu in Relation setzt. Nur wird dabei die konkrete Umsetzung noch garnicht thematisiert, s.o. Ergo müsste sich erstmal der Willen zur Veränderung manifestieren. Und je weiter die Positionen auseinander liegen, desto unwahrscheinlicher ist es, dass es dazu kommt.
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Steckling
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Re: Ärztliche Untersuchung Führerschein

Beitrag von Steckling »

Dr.Dumbeldore420 hat geschrieben: Mo 11. Jul 2022, 08:49 Hallo mein Mitbewohner fängt demnächst den Führerschein Klasse D (Bus) an. Jetzt hat er Panik weil eine Freundin die ebenfalls den D Schein gemacht hat Blut und urin abgeben musste. Gucken die nach Drogen? Wir konsumieren nur Cannabis, schon seit Jahren daher auch wenn er sofort aufhört ist er frühestens in 6 Monaten sauber. Er schiebt sich halt jetzt voll den Film das ihn das alles nun den Job kostet. Hat einer Erfahrung mit solchen Untersuchungen?
Die Führerscheinstelle wird kein Drogenscreening anordnen. Der zukünftige Arbeitgeber aus Versicherungsrechtlichen Anliegen aber vermutlich schon, denn D setzt eine besondere charakterliche Eignung voraus, die Drogenkonsum und Alkoholismus rigoros ausschließt.
Bleib einfach sauber, dann gibts auch kein Problem. Weiterkiffen ist nicht, zu recht.
Und frag mal den Fahrlehrer, der weiß das genau.
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freifahrt
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von freifahrt »

Ist ja schon wieder fast ein halbes Jahr vorbei und ich mach mal mit der „unendlichen Geschichte“ weiter (https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... 649#p93649)


Am 21.03.2022 wandte ich mich mit meinem 10. Schreiben an die Leiterin der Führerscheinstelle und beschwerte mich über den Mitarbeiter:


Sehr geehrte Frau …,

bedauerlicher Weise muss ich mich mit einer Beschwerde, gegen den Mitarbeiter ..., an Sie wenden.

Offensichtlich liegen beim von Ihnen geleiteten Straßenverkehrsamt und zwar der Führerscheinstelle gleich mehrere schwerwiegende Probleme vor, auf welche ich Sie hiermit nun ebenfalls aufmerksam machen möchte.

Seit dem Oktober 2021 versuche ich zu erfahren welche Modalitäten erforderlich sind, um meinen im Jahre 2003, vom Landkreis Ammerland, entzogenen Führerschein wieder zu erhalten.

Ärgerlicher Weise bat ich jedoch meinen zuständigen Job-Center Mitarbeiter um diese Information - falls er mir tatsächlich einmal helfen wolle.

Die von mir gewünschte Information habe ich bis heute nicht erhalten - es ist eher das Gegenteil der Fall! Denn anstatt mir einfach die von mir gewünschte Information zu geben wirft man von der Führerscheinstelle Stichworte und Halbsätze in den Raum, die nur weiterer Erklärungen bedürfen weil es rein angedeutete Mutmaßungen ohne jegliche weitere Begründung sind. Der Herr ... hat somit echte Kommunikationsprobleme und wird seiner an ihn gestellten Anforderung, den Bürgerservice, in keiner Weise gerecht. Hier ist auch eher das Gegenteil der Fall, denn der Mitarbeiter hat bei diskriminierenden, ausgrenzenden, vorverurteilenden Maßnahmen gegen seine Mitbürger offenbar keinerlei Probleme oder es macht ihm offensichtlich sogar noch Spaß, den Bürger „an der Nase herum zu führen“ oder gar für „doof zu verkaufen“.

Wie gut, dass ich mich nie auf ein Gespräch mit diesem Mann eingelassen haben, was jedoch sein ständiges Drängen war! Für mich stellt sich da natürlich die Frage, wie es eigentlich möglich sein kann, dass ich nach mittlerweile 9 vergeblichen Schreiben an die Führerscheinstelle immer noch keine Antwort auf eine doch eigentlich einfach zu beantwortende, konkrete, fachspezifische Frage erhalten habe?

Mit meinem neunten Schreiben vom 05.03.2022 wies ich Herrn ... schon darauf hin, dass wenn er nun wieder nicht die ursprünglich von mir gewünschte Information an mich geben würde, ich nicht mehr mit ihm sondern über ihn schreiben werde – Herr ... ist aber offenbar tatsächlich unverständig oder nimmt „aus Prinzip“ halt gar nichts von mir korrekt zur Kenntnis, weil er zu denken scheint so mit dem Bürger umspringen zu können. Daher sehe ich mich nun genötigt Sie in diese Angelegen mit einzubeziehen, in der Hoffnung das Herr ..., so wie er sich gegenüber dem Bürger verhält, eben nicht nach ihren allgemeinen Anweisung handelt.

Zu meiner Entlastung und zu Ihrer weiteren Information übersende ich anliegend meinen bislang erfolgten, für mich relativ ergebnislosen Schriftverkehr mit der Führerscheinstelle. Dieser bisher erfolgte Schriftverkehr zeigt jedoch eindeutig auf, das ich von der Führerscheinstelle bislang nicht wie ein „normaler Bürger“ gesehen und behandelt werde, sondern offenbar als „zahlender Proband“, als „Freiwild“, als „Unverständigen“ den man ruhigen Gewissens ignorieren kann und darf – wohl nach dem Motto „friss oder stirb, was anderes gibt es nicht“!

Abschließend bleibt zu bemerken das die heutigen Handlungsweisen immer schon denen der schlimmsten, dunkelsten Zeit des letzten Jahrhunderts entspringen und somit natürlich auch heute, wie damals, keinerlei echte, sachliche Begründung finden, außer eben der Ausgrenzung und der Schikane von Personen die man so aus dem „allgemeinen Leben“ nehmen möchte und verfolgen kann – sprich, einfach kein Mensch ist sicher vor der frei waltenden Willkür, die mir nach nun über 20 Jahren vergangen Jahren vom Landkreis Ammerland anscheinend erneut zugedacht wird, weil man sich immer noch im Ideologie-, im Glaubenskrieg befindet – und jeder Krieg kostet eben Opfer.

Mit freundlichem Gruß


Aufgrund dieses Schreibens erhalte ich plötzlich Post vom Personal- und Organisationsamtes und man teilt mir mit, dass man eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Mitarbeiter von der Führerscheinstelle eingelegt hat?

Von der Leiterin der Führerscheinstelle, die ich angeschrieben hatte, höre ich wie gewohnt nichts weiteres.

Seit dem 06.04.2022 erinnere ich nun also die Leiterin der Führerscheinstelle immer wieder daran, dass meine Frage aus dem November 2021 immer noch nicht beantwortet ist/wurde!

Mit meinem 5. Erinnerungsschreiben vom 30.06.2022 an die unerledigte Auskunft kommt jetzt wieder unerwartet Bewegung in die Sache bei der Führerscheinstelle. :o
freifahrt
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von freifahrt »

Am 07.07.2022 erhalte ich dann eine ziemlich unglaubliche Mitteilung unter der Adresse der Führerscheinstellenleiterin. Jedoch schreibt mir unter diesem Absender nicht die Leiterin der Führerscheinstelle von der Mitarbeiter der Führerscheinstelle der den Schriftverkehr mit mir im März einfach abbrach. Nun schreibt mir dieser Mann:

Sehr geehrter Herr ...,
 
Frau ... befindet sich zur Zeit leider nicht im Hause und kann Ihre Fragen derzeit nicht beantworten.
 
Ich kann Ihnen anbieten, Ihre Fragen noch einmal aufzugreifen und zu beantworten. Sind Sie damit einverstanden?
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
 


Worauf ich am selben Tage folgende Rückantwort gab:

Sehr geehrter Herr ...,

so überrascht ich auch bin, dass Sie unter der E-Mailadresse von Frau … schreiben, freue ich mich natürlich über Ihr gemachtes Angebot.

Nach wie vor wünsche ich mir die schlichte, sachliche Information von der Führerscheinstelle wie ich jetzt meinen Führerschein wieder erhalte.

Wenn diese gewünschten Informationen erfolgen ist es mir ziemlich gleichgültig wer von der Führerscheinstelle mir diese Informationen gibt, solange diese Informationen verlässlich sind.

Insofern bin ich selbstverständlich einverstanden das diese Informationen auch von Ihnen kommen können, ich wundere mich da eher über Ihre Anfrage - eine Kommunikation mit Ihnen habe ich ja nie verweigert.

Mit freundlichem Gruß
freifahrt
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von freifahrt »

:o
Kaum zu glauben aber wahr, tatsächlich erhalte ich gegen Abend des 07.07.2022 eine „fast normale“ Antwort auf das was ich eigentlich wissen wollte:

Sehr geehrter Herr,

um Ihren Führerschein wieder zu erhalten ist es erforderlich, dass Sie einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Dafür müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

• Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
• aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
• Führungszeugnis der Belegart "0" (zu beantragen bei der zuständigen Gemeinde-, oder Stadtverwaltung)
• eine Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gem. § 12 Abs. 6 i. V. m. Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (nicht älter als zwei Jahre)
• einen Nachweis über eine Unterweisung in "lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort" oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (ausgestellt ab 1.7.1991)

Für die Antragsbearbeitung fallen Gebühren in Höhe von 109,40 Euro an.

Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen erfolgt von Seiten der Führerscheinstelle noch eine aktuelle Abfrage bei der Polizei, ob Erkenntnisse gegen Sie vorliegen die gegen eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis sprechen.

Sofern negative Eintragungen im Fahreignungsregister vorliegen die beispielsweise mit Alkohol oder Drogen in Zusammenhang stehen, kann es zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Was mir an dieser Auskunft nicht ganz „schmeckte“ war jedoch der Erste-Hilfe-Nachweis (1 Tag + 60 €) und die angeforderte Gebührenhöhe. Irgendwie ja auch schwer zu realisieren, dass nach dem ganzen bisherigen Theater auf einmal eine solche Antwort kommt. :mrgreen:
privacc
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von privacc »

Sorry, aber Du machst auf mich einen sehr verbissenen Eindruck. Geht es Dir wirklich alleine um die Höhe der Gebühren? Ob 50 oder 100 €?
Dafür verzichtest Du seit einem Jahr darauf deinen Antrag zu stellen?
freifahrt
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von freifahrt »

Es geht natürlich um das Prinzip.

Warum sollte man denn, auch noch unbegründet, einfach unnötige Sachen machen oder bezahlen?

Und sorry privacc, aber wenn Du erfasst hast was Du lesen konntest, wie kommst Du auf Dein Jahr? und ein 100er ist halt auch ein Wochenetat :mrgreen:


Aber weiter zum Ablauf der Geschichte. Mein Schreiben vom 03.08.2022 an die Führerscheinstelle:

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für die Übersendung der von mir gewünschten Informationen.

Insofern bitte ich nun um Zusendung eines Antrages auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis, mit den vorliegenden Daten des Kraftfahrtbundesamtes.

Da nach allen meinen Recherchen die Erste Hilfe in der Regel ein Leben lang gilt, wie auch der Führerschein, bitte ich doch um kurze Erläuterung warum das beim Landkreis offenbar anders gehandhabt werden soll, sprich die Erste Hilfe hier wohl  ein "Verfallsdatum“ haben soll.

Abschließend bitte ich nochmals um Überprüfung der mitgeteilten Gebühr für die Antragsbearbeitung, denn wie bereits erwähnt, ist die mir mitgeteilte Gebühr um 357 % höher als bei einem „Umtausch“. Dieses obwohl der Verwaltungsaufwand bei der Neuerteilung/Wiedererteilung vielmehr dem Aufwand bei einem Umtausch entspricht als bei einer tatsächlichen Führerscheinneuerteilung. Es muss eben keine neue Führerscheinakte angelegt werden und es wird wie bei einem Umtausch lediglich der Datensatz geändert.


Mit freundlichem Gruß

Der Mitarbeiter der Führerscheinstelle teilt mir daraufhin am 04.08.2022 dann Folgendes mit:

Sehr geehrter Herr ...,

die Antragsunterlagen werden Ihnen per Post zugesandt.

Den Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung müssen Sie nicht einreichen. Wie Sie richtig beschrieben haben, ist ihr seinerzeit absolvierter Erste-Hilfe-Kurs ausreichend.

Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Da Ihnen in der Vergangenheit die Fahrerlaubnis entzogen wurde, handelt es sich um eine Neuerteilung nach § 20 FeV. Für die Neuerteilung sind die Gebührenziffern 201, 202.3 maßgeblich. Daraus ergeben sich Gebühren in Höhe von 105,10 Euro. Hinzu kommen Gebühren für die Abfragen beim Kraftfahrtbundesamt in Höhe von 4,30 Euro.

Für einen Umtausch des Führerscheines (bei noch vorhandener Fahrerlaubnis) ist die Ziffer 202.5 aus der GebOSt maßgeblich.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Sieht doch alles nach einem Wunder aus denke ich da noch :?
freifahrt
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von freifahrt »

Im letzten Monat hatte es ja endlich den Anschein als ob meine Führerscheinstelle korrekt nach der Fahrerlaubnisverordnung §76 Nr. 11 b handeln würde – jedoch weit gefehlt dieser Gedanke!

Zum meinem Glück hatte ich die Anforderungen aus dem Schreiben vom 07.07.2022 ja nicht blind erfüllt, sondern mich nochmals vergewissert!

Am 08.08.2022 erhalte ich jetzt wieder Post von meiner Führerscheinstelle – eine neue Mitarbeiterin wird „nun“ ins Spiel gebracht“. Diese Mitarbeiterin schreibt mir:

Antrag auf erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis


Sehr geehrter Herr…,

als Anlage übersende ich Ihnen wie angefordert, das für den oben genannten Verwaltungsvorgang benötigte Antragsformular mit der Bitte, dieses sorgfältig ausgefüllt und unterschrieben mit den notwendigen Unterlagen hier wieder einzureichen.

Weiterhin sind bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis die theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfungen erneut nachzuweisen.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Antragstellung einen Termin benötigen….


Mit freundlichem Gruß

im Auftrag


Schon im ersten Satz des Schreiben werde ich wieder dreist belogen, denn ich habe den Antrag abermals NICHT wie angefordert VORAUSGEFÜLLT erhalten.

In diesem Antrag wird mir nun zusätzlich, also abweichend von den Informationen die mir gerade erst am 07.07.2022 von der Führerscheinstelle mitgeteilt wurden, wie z.B. ja auch schon der 2. Satz des aktuellen Schreibens aufzeigt, nicht nur ein üblicher Sehtest sondern ein Augengutachten abgefordert und ebenfalls wird dort nun gefordert ich solle eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr) den Unterlagen beifügen.

Natürlich haben weder der alte Mitarbeiter noch die neue Mitarbeiterin der Führerscheinstelle bislang auf meine daraufhin erfolgten Rückfragen geantwortet um die offensichtlichen Widersprüche aufzuklären.

Deutsches Vergewaltigungsrecht, oh sorry Verwaltungsrecht wie es aktuell leibt, lebt und ausufert.
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FraFraFrankenstein
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von FraFraFrankenstein »

@freifahrt

Ich wünsche dir viel Sitzfleisch und Ausdauer und dass du am Ende Gewinnen solst. Vielleicht mal das Fernsehen oder die Presse einschalten.

FraFra
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Mpu bestehen ohne vorher 6monate Screenings gemacht zu haben

Beitrag von Ronja Hildenbrand »

Hallo, bräuchte ein paar Erfahrungsberichte

Vor kurzem wurde ich aufgrund meines Autos von der Polizei angehalten.
Aufgrund meiner Nervosität wurde ich zu einem Urin test gebeten, dem ich zugestimmt habe, er war natürlich positiv. Darauf haben sie mich mit auf die wache genommen und mir Blut abgenommen.
Führerschein durfte ich behalten. 2 wochen später hatte ich das Ergebniss per Post, 15ng/ml Thc und 98ng/ml Thc- carbonsäurewert. Ich würde als Gelegenheitsraucher eingestuft, wobei ich vorher täglich konsumiert habe. Naja Ich wurde von der Führerscheinstelle angeschrieben und muss eine mpu absolvieren. Führerschein wurde aber nicht entzogen.
Die Führerscheinstelle, hat gesagt ich könnte freiwillig meinen Führerschein abgeben und dann die 6 Monate Urin Kontrollen abgeben, und dann mit der mpu beginnen. Oder ich versuche die mpu zubestehen und würde nur eine urinprobe bei der mpu abgeben.
So meine Frage ist jetzt ist es überhaupt zu schaffen bei dem Wert innerhalb eines Monats clean zu werden?
Hat jemand schonmal eine ähnliche Situation gehabt.
Von der Polizei wurde alles eingestellt. Also ich musste auch keine Strafe zahlen
Was mich auch stutzig gemacht hat warum haben sie meinen Führerschein nicht direkt abgenommen
JoMedic 64658
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von JoMedic 64658 »

Cookie hat geschrieben: Fr 15. Jul 2022, 11:02 Zum Urintest kannst Du nicht gezwungen werden ;).
OH doch im Gefängnis oder Offenem Vollzug ist man sehr wohl zum UK gezwungen und beim Arbeitsamt wird man auch dazu genötigt, siehe
https://kleineanfragen.de/bundestag/18/2696
https://www.elo-forum.org/threads/schik ... it.202440/
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