Frist verstrichen... was nun?
Verfasst: Di 12. Sep 2017, 12:48
An den Vorstand
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 07.08. ging nachweislich bei Ihnen mein Antrag auf Kostenübernahme für Cannabisblüten ein. Bis heute 12.09. haben weder ich noch mein Arzt eine Rückmeldung erhalten. Gemäß § 13 Abs. 3a Satz 1 SGB V haben Sie innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet.
Nach § 39 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) wird ein Verwaltungsakt demjenigen gegenüber, für den er bestimmt ist, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Nach § 39 Abs. 2 SGB X gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen. Ich verweise auf BSG, Urteil vom 26.07.2007 – B 13 R 4/06 R. Sie sind nun gesetzlich verpflichtet den Eingang bei mir bzw. bei meinem Arzt nachzuweisen. Bitte senden Sie mir diesen Nachweis unverzüglich zu. Bis dahin sind sie zur Kostenübernahme gesetzlich verpflichtet.
Nach Rücksprache mit Fr. Groß (oder ähnlich) wurde ich nach mehrmaligem Hinterherrennen “schnell abgefertigt” in dem sie mir zusicherte “die Ablehnung erneut zuzuschicken”. Die gute Dame hatte leider etwas Schwierigkeiten (oder war ungewillt bzw. handelte im Auftrag) den Sachverhalt zu verstehen, so dass ich ihr mehrmals erklären musste dass die Frist verstrichen sei, damit die Genehmigungsfiktion greife und ich einen Zustellungsnachweis über die angebliche Ablehnung unverzüglich fordere. Dieser komplexe Sachverhalt schien Fr. Groß so sehr zu überfordern so dass Sie in einem äußerst unfreundlichen und unverbindlichen Ton mitteilte “sie schaut was sie machen kann” und abrupt auflegte. Und diese Frau ist verantwortlich für das Schicksal schwerkranker Menschen!?
Ich habe ein gesetzliches Recht auf Kostenübernahme und ich werde diesen durchsetzen. Die dadurch vollkommen unnötig entstehende Gerichtskosten tragen Sie... wie Sie wissen. Diese werden sicherlich auf die Solidargemeinschaft umverteilt. So viel zum Thema “Zweckmäßigkeit, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit”.
Ich habe es Frau Groß mitgeteilt und ich möchte es hiermit nochmal betonen: nichts liegt mir ferner als mit Ihnen zu streiten. Ich suche nur sachliche und kompetente Zusammenarbeit und ich möchte nur was mir zu steht. Ich leide seit ca 15-20 Jahren an durchgehender Migräne. Kein Urlaub, kein Wochenende, kein Mittag, kein Feierabend. 320 bis 340 Tage im Jahr. Ich habe ALLES ausprobiert und verdammt viel Geld privat dafür ausgegeben und nichts hilft. Seit über 10 Jahren nehme ich meine letzten Kräfte her um von Arzt zu Arzt zu rennen nur um festzustellen dass mir keiner helfen kann. Jetzt gibt es ein Medikament das hilft, bei dem es sogar gesetzlich vorgeschrieben ist “nur in begründete Ausnahmefällen” abzulehnen und es wird auf fadenscheinige Art und Weise versucht, sich vor der Kostenübernahme zu drücken. Ich frage mich wo die Menschlichkeit bleibt.
Sie werden verstehen dass Ihre kleine Hürde mich nicht aufhalten wird mein Recht einzufordern. Ich habe deutlich schwierigeres hinter mir. Sollten Sie mir den Weg weiterhin erschweren, werde ich selbstverständlich gerichtlich vorgehen und ich werde bis zur Genehmigung, meine ausgeprägten Online-Marketing-Kenntnisse mobilisieren um den Sachverhalt ausgiebig für die Öffentlichkeit transparent zu machen. Selbstverständlich werden Presse, namhafte Medien und Aufsichtsorgane mit eingebunden und laufend informiert. Im Interesse der Solidargemeinschaft und der Öffentlichkeit, werde ich den gesamten Schriftverkehr, inklusive Namen der Sachbearbeiter und der Verantwortlichen auf einer Vielzahl von bekannten Plattformen mit hohe Userzahlen, für alle einsehbar veröffentlichen. Das abgebrochene Geschäft wird sich nicht rechnen. Ganz abgesehen davon gibt es eine sehr große Zahl von Betroffene die mein Anliegen nur allzu leidenschaftlich unterstützen und teilen werden.
Ein Appel an die Vernunft: die Zweckmäßigkeit, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit Ihrer Ablehnung ist damit nicht gegeben.
Mein Vorschlag: werben Sie künftig nicht damit dass “die Therapie mit Cannabis grundsätzlich begrüßt wird", legen Sie die Bestätigung der Kostenübernahme auf die u.a. Faxnummer und wir alle sparen uns unnötigen Ärger, Arbeit und Geld welche dann für sinnvolle und rechtskonforme Belange investiert werden können.
Hochachtungsvoll