Blutabnahme trotz Patientenausweis

Jahkob
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Re: Blutabnahme trotz Patientenausweis

Beitrag von Jahkob »

würde mich ja Tatsächlich mal interessieren mit welcher Begründung es "vorteilhaft" ist, die offensichtliche Körperverletzung nicht zur Anzeige zu bringen bzw welche Nachteile einem dadurch entstehen?

soweit ich Informiert bin ist die Menge ng/ml nicht geeignet um die exakte Einnahmeverordnung zu prüfen.

Drücke dir auf jedenfall die Daumen! Wäre echt nett wenn du uns über den Ausgang informieren könntest!

Grüße aus Bayern
Freno
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Re: Blutabnahme trotz Patientenausweis

Beitrag von Freno »

In so einem Fall bewirkt eine Strafanzeige gegen die Polizeibeamten, welche die Blutentnahme veranlasst haben, nichts - das Verfahren wird sofort mangels Nachweises einer Straftat eingestellt und der Anzeigenerstatter, der ja gleichzeitig Angeschuldigter (StPO) oder Betroffener (OWiG) ist, erhält einen satten Strafzuschlag. Bei Behörden und Gerichten geht sozusagen sofort der eiserne Vorhang runter. Man verliert jede Möglichkeit, mit taktischem Geschick des Verteidigers zu einem glimpflichen Ende zu kommen, etwa vor Gericht zu einer Einstellung "wegen geringer Schuld" gegen eine erträgliche Geldbuße und ohne Punkte, Fahrverbot etc.

"Kammer mache nix - mussmer gugge zu."
Jahkob
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Re: Blutabnahme trotz Patientenausweis

Beitrag von Jahkob »

Interessant, aber wieso "mangels Nachweises einer Straftat" ? Wird dann einfach behauptet man hätte nie darauf hingewiesen das man Patient wäre? Ansonsten ist die Rechtslage hier doch sehr eindeutig
Freno
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Re: Blutabnahme trotz Patientenausweis

Beitrag von Freno »

Der "Patientenausweis" ist kein behördliches Ausweispapier. Er wird von privaten Stellen - Ärzten oder Apothekern - ausgestellt und soll der Beweiserleichterung dienen. Aber weil es eine rein private Urkunde ist, ist sie - im Gegensatz etwa zu Führerschein oder Personalausweis - relativ leicht zu fälschen. Auch das aktuelle Rezept, wie ich es immer mit mir führe, ist kein Freifahrtschein: auch hier kann die Frage der Fälschung im Raum stehen. M.E. wird die Bedeutung dieser "Patientenausweise" arg überschätzt. Die hier öfters zu lesende Meinung, mit so einem "Patientenausweis" sei man gegen jegliche polizeiliche Kontrollmaßnahme "imunisiert", ist m.E. völlig falsch. Ich halte diese falsche Annahme sogar für sehr gefährlich: bei einer Kontrolle den Polizisten diesen Ausweis hochmütig "vor den Latz zu knallen" und erkennen zu lassen (oder sogar auszusprechen): "Ihr könnt mir garnix!" fordert eine repressive Reaktion geradezu heraus.

Selbst wenn man von der Echtheit eines solchen Ausweises oder Rezeptes ausgeht, bleibt stets die Frage, ob das Cannabis, mit dem der Betroffene "erwischt" worden ist, in Quantität und Qualität der ärztlichen Verordnung entspricht. Das rechtfertigt m.E. durchaus die Anordnung einer Blutentnahme (va wenn Führen eines Kfz im Strassenverkehr hinzukommt) - wobei ich davon ausgehe, daß diese inzwischen durch die Polizei als "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft" selbst angeordnet werden kann, wie oben beschrieben. Eine solche Blutentnahme ist - wie jeder körperliche Eingriff, selbst das Haareschneiden durch einen Friseur - tatbestandlich Körperverletzung, aber gerechtfertigt durch die Normen der Strafverfolgung (beim Friseur durch die Einwilligung). Hier ist unlängst genau so ein Fall beschrieben worden, in dem ein Patient von der ärztlich verordneten Dosierung erheblich "nach oben" abgewichen war.

Nur dann, wenn eine solche Blutentnahme völlig willkürlich, ohne Vorliegen eines sonstigen Anzeichens für Cannabis-Konsum angeordnet wird, steht eine Körperverletzung im Raum - aber die Anzeichen für Cannabiskonsum lassen sich "aus dem Buch" ins Protokoll schreiben und ihr Nicht-Vorliegen zur Zeit der Kontrolle ist kaum je beweisbar.

Man kann sich ja mal als Betroffener, dem die Verfahrenseinstellung einer "Anzeige wegen Körperverletzung" mitgeteilt wird, an den Rechtsmitteln versuchen, über die in der Benachrichtigung ausführlich belehrt wird - Beschwerde auf dem Dienstweg der Staatsanwaltschaft, Klageerzwingungsverfahren durch die Gerichte - aber ich glaube kaum, daß man - von krassen Ausnahmefällen abgesehen - jemals damit durchdringen wird.

Ich glaube, hier gibt es, was die Rechtsfragen zu Cannabis anbelangt, eine beträchtliche Tendenz zur "Selbstbegünstigung", die so manchen in falscher Sicherheit zu wiegen scheint.
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Cookie
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Re: Blutabnahme trotz Patientenausweis

Beitrag von Cookie »

Trotz Patientenausweis... das haben wir immer wieder festgehalten, dass der rechtlich nicht bindend ist. Er hat keine Bedeutung. Aber trotz Rezepts oder Kopie des Rezepts... sorry, da liegst Du vollkommen falsch!
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Jahkob
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Re: Blutabnahme trotz Patientenausweis

Beitrag von Jahkob »

Also muss man generell damit rechnen sobald die Polizei davon Spitz bekommt das man Medikamente einnimmt (welche auch immer!) im Zweifel auf die Wache gezerrt zu werden um die Dosierung der Medikamente zu überprüfen?
HabAuchNeMeinung
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Re: Blutabnahme trotz Patientenausweis

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Ja, so ist es.
Habe hier in der Lokalpresse ab und zu von älteren Menschen gelesen, deren Fahrtüchtigkeit mittels BE überprüft wurde, als sie mit Ausfallerscheinungen auffällig geworden sind. Ist zwar selten, kommt aber vor.
HabAuchNeMeinung
Freno
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Re: Blutabnahme trotz Patientenausweis

Beitrag von Freno »

Jahkob hat geschrieben: Mo 2. Aug 2021, 18:54 Also muss man generell damit rechnen sobald die Polizei davon Spitz bekommt das man Medikamente einnimmt (welche auch immer!) im Zweifel auf die Wache gezerrt zu werden um die Dosierung der Medikamente zu überprüfen?
Sofern die Medikamente dem BtMG unterliegen ist das durchaus möglich, zumal dann, wenn Kfz-Führen und ähnliche Tätigkeiten hinzukommen.

Ich war vor längerer Zeit für einige Jahre wegen eines heftigen Trigeminus-Snydroms (nach Wiki die stärksten Schmerzen überhaupt (was irgendwie auch beruhigend ist - schlimmer kanns nimmer kommen) "auf Tilidin 100/8", musste zeitweise über Wochen 6-8 dieser Dinger schmeissen und lief dann auch dementsprechend rum "wie zugedröhnt".
Dementsprechend bin ich auch 2x auf größeren Bahnhöfen von Polizeistreifen kontrolliert worden, die mir jedesmal alsbald auf den Kopf zusagten, daß ich "zugedröhnt" ausschaue, wenn man sich auch etwas zurückhaltender ausdrückte. Ich habe dem jedesmal explizit zugestimmt: "Es stimmt ja - ich bin voll zugedröhnt von Tildin!", habe sofort die Dosis an diesem Tag angegeben, die Blister vorgezeigt und sonstigen Medikamente, die ich stets "am Mann" tragen mußte, eine Kopie des aktuellen Tildin-Rezept, die nicht gerade alltägliche Diagnose der Trigeminusneuropathie erläutert, den Zweck meiner Reise usw usw, auch von mir aus Schweigepflichtsentbildung für meine Ärzte angeboten. Nach kurzer Zeit ist das Gesprächsklima dann sehr freundlich geworden. Ausser daß sie meinen Personalausweis durch den Scanner gezogen haben, ist nichts passiert, man wünschte mir gute Besserung und ich möge weiter gut auf mich aufpassen. Ich habe auch meinerseits stets mein Einverstanden-sein mit der Kontrolle zum Ausdruck gebracht: "Ich könnte ja sonst was eingeworfen haben und vor den Zug taumeln."

So macht man das nach der Methode "Hosen runter!", was bei legalem Verhalten auch die 'Methode der Wahl' ist, um zu erreichen, daß es bei einer - schließlich freundlichen - Kontrolle bleibt und nicht zu "Weiterungen" kommt.
Spike85
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Re: Blutabnahme trotz Patientenausweis

Beitrag von Spike85 »

Hi Leute,
bin 35 komme aus NRW und hatte am Montag auch das Vergnügen mich mit der ganzen Inkompentenz dieser Bananenrepublik auseinandersetzen zu dürfen! Also was hier abgeht, ist wirklich kaum zu glauben!

Nehmt euch ne Tüte Popcorn dazu und lest meine Geschichte.......!

Ich bin Cannabispatient seit 2019 und hatte bis dato keinerlei Probleme mit dem Führerschein, irgendwelchen Auffälligkeiten im Straßenverkehr und bin auch sonst weder vorbestraft noch sonst etwas.

Ich bin selbstständig als Kleinunternehmer einer KFZ-Werkstatt und befinde mich derzeit in Meisterausbildung.

So und jetzt geht die wilde Fahrt los, im wahrsten Sinne des Wortes ^^

Montag früh habe ich einen Banktermin wahrgenommen (innerhalb der Stadt), befand mich auf dem Rückweg und wollte nach Hause.
Die Fahrbahn war durch einen Grünstreifen getrennt und die Streife befuhr die andere Seite, nach kurzem Blickkontakt drehte der Wagen, fuhr über den Grünstreifen und setzte sich 2-3 Fahrzeuge hinter mich.
Ich passierte die Linksabbiegerfahrspur und deren Ampel noch bei Grün/gelb und die Herrschafften in blau jedoch schon bei rot.
Als Legitimierung des Rotlichtverstoßes, lässt man halt einmal blau aufblitzen und die Messe ist gelesen...^^
Zack waren sie auch schon hinter mir...Anhaltezeichen folgte prompt.
Dem leistete ich Folge und stoppte mein Fahrzeug.. 3 Polizisten...2x Dame , 1x Herr stiegen aus.
Dame 1 kam zur Fahrertür, Verkehrskontrolle, Führerschein und Fahrzuegschein bitte...
Anhaltegrund sei hier "komisches Gucken " (O-Ton)

Papiere ausgehändigt und schon wurde mein Fahrzeug von dem Herren begutachtet und er befand einen abgewinkelten Kennzeichenhalter, welcher montiert war als betriebserlaubniserlischend. Dort waren zuvor 2 Arbeitsscheinwerfer montiert, die mir allerdings gestohlen wurden. Blieb nur der Halter mit dem Kennzeichen über.

Ich sagte, jo schreiben Sie Mängelkarte und wird abmontiert.

Im weiteren Verlauf der "komisch gucken" Kontrolle, wollte man noch Verbandskasten usw in Augenschein nehmen, was ebenfalls kein Problem war.

Dann jedoch wurde sich zunehmend für meine Person interessiert, Alkohol ...wann zuletzt.. Antwort meinerseits > Ich trinke nicht !

Die Frage nach Medikamenten verneinte ich zunächst ebenfalls, da mir die Herrschaften so lagsam auch suspekt wurden.
Danach wurde ich gefragt, ob und wann ich das letzte Mal Drogen konsumiert habe. Meine Antwort > keine Drogen.

Daraufhin wollte man noch die Pupillenreaktion überprüfen, dem stimmte ich zu, da ich auch nichts konsumiert hatte zu diesem Zeitpunkt und auch nicht an diesem Tag.

Man attestierte mir eine gewisse Nervösität, welche ich mit der Aussage rechtfertigte, dass man bei 3 Beamten und deren hartnäckigen Nachfragen und Tests auch mal nervös werden kann. Da ich sonst auch nie mit der Polizei zu tun gehabt habe.

Als sie einfach nicht aufhören wollten mir auf die Nerven zu gehen, sagte ich, dass wir das hier auch abkürzen können, da ich Schmerzpatient bin und Cannabis auf Rezept erhalte und das auch nachweisen kann.

Kaum ausgesprochen, aha ...ja dann zeigen sie doch mal Ihren Nachweis. Ich kramte das Rezept heraus, welches vom 06.07.21 stammte.
Nach in Augenscheinnahme fragte man nun ob ich noch weitere Nachweise besitzen würde.
Ich fragte, was ich denn noch benötigen würde und das es m.E. reichen würde das originale Rezept mitzuführen.
Die Beamten sagten, nee Sie brauchen einen Patientenausweis.
Aha und was soll der bringen...Ich sagte, dass dies kein amtliches Dokument sei und von jedem frei im Internet zu erwerben sei.
Die Herrschaften interessierte dies allerdings wenig und man beharrte weiterhin darauf, dass ich dann halt ein weiteres Attest bräuchte, was meine Fahrtauglichkeit bescheinigen würde.

Mein Rezept sei lediglich ein Nachweis, dass ich konsumieren und besitzen dürfte und mehr eben nicht!
Ich dürfe kein Fahrzeug bewegen, war hier die Aussage der Polizei.
Ich protestierte ohne Erfolg. Jetzt wurde mir unterstellt, das Rezept könne ja auch gefälscht sein.
Daraufhin sagte ich...Leute ich habe noch 20 andere Rezepte in der Tasche > gleicher Arzt, gleiche Apotheke.
Aha..ja zeigen sie mal. Auch ausgehändigt...

Mit all meinen Unterlagen verschwanden die Beamten in Ihren Wagen, verschlossen die Türen, diskutierten und telefonierten ca. 20 min.
Als die Türen wieder auf gingen sagte man mir, das Straßenverkehrsamt und das zuständige Verkehrkommissariat wünsche nun eine weitergehende Überprüfung und ich solle Urin abgeben oder Blut.

Ich widersprach beiden Möglichkeiten, da diese Tests ja ohnenhi npositiv ausfallen würden und dies ja auch aufgrund meines Rezeptes legitimert sei. Ja weit gefehlt.
Ich bat darum, bitte meinen Arzt oder Apotheker anzurufen und sich meine Schilderung bestätigen zu lassen. Das wollten die Beamten aber nicht. Leider hatte der Arzt auch zu diesem Zeitpunkt Mittagspuse.
Die Apotheke befand sich ca. 1000m vom Anhalteort aber dort wollte man mit mir auch nicht hinfahren.

Man unterstellte mir nun...ich würde / könnte ja illegal beikonsumieren und das müsste nun anhand einer Blutprobe festgestellt werden.
Angeblich sei ja die Zusammensetzung eine völlig andere und das könnte man sofort ermitteln, da dann diverse Beistoffe festegstellt werden könnten.
Ich verneinte dies und sagte, man könne doch hier festetellen, dass ich regelmäßig zum Arzt gehe und es mir verschreiben lassen würde, anhand meiner 20fachen Ausführung des Rezeptes.

Also musste ich trotz Widerspruch mitfahren und die Blutprobe wurde von den Bematen angeordnet.
Der Arzt, welcher bestellt wurde, lies insgesamt über 2h auf sich warten. Während dieser Zeit wurde ich in einen gläsernen Raum eingesperrt.

Nach Eintreffen des Arztes, starte ich vor Zapfung ein Interview und fragte diesen, was denn an meinen Nachweisen nicht korrekt sei. Auch dieser Herr behauptete, ein zusätzliches Attest würde hier benötigt, was meine Fahrtüchtigkeit durch den behandelnden Arzt bescheinigen würde.

Als wurde gezapft...Daraufhin sollte ich noch Tests machen, um Ausfallerscheinugen festzustellen, die es logischerweise nicht gab.
Nach etwa 3h konnte ich die Wache verlassen, mit den Worten 48h kein Fahrzeug bewegen.

Ebenfalls teilte man mir im Vorfeld mit, Beschuldigter einer Owi zu sein und ebenfalls Z13 Meldung an die Führerscheinstelle zu machen. > Ja vielen Dank auch !

So zerstört man Existenzen und Leben willkürlich und ohne Gnade.

Also mit Bus und Bahn nach Hause.
Am gleichen Tag, sofort ab zum behandelnden Arzt und dieses angeblich benötigte Attest angefordert und auch auf Nachdruck bekommen.

Am nächsten Tag stand ich früh morgens aus und verfasste eine 3 seitige Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten der Kontrolle.
Ebenfalls machte ich Screenshots des abgelichen so heiligen Patientenausweises, den ja jeder im Netz gegen Geld bestellen kann und druckte diese aus.

Ich fuhr mit einem Freund und den im Vorfeld gennnaten Papieren ( Attest , Beschwerde, Scrennshots und einer Epfangsbestätigung) zur der Wache und verlangte den Dienstellenleiter.

Dieser kam, war nett, hörte zu und las sich alles durch. Daraufhin sagte man mir: Er könne hier nichts entdecken, was eine Beschwerde rechtfertigen würde und das sei ein ganz normaler Vorgang gewesen.

Ahhhhjaaaaa... ist klar!

Lange Rede kurzer Sinn...Man müsse nun auf die Ergebnisse warten und dann wisse man ja mehr. Dieser Mann behauptete zudem noch, für mich würde benfalls die 1ng/ml Grenze gelten und die Meldung an die FS-Stelle sei zwingend nötig und ich dürfte auch damit rechnen MPU auferlegt zu bekommen, sofern meine Werte den Grenzbereich überschreiten würden.

Und Autofahren darf ich halt eben nicht, meinte er... Wohl bemerkt, der Herr hatte 5 Sterne auf der Schulter.

Auch mein nachträglich eingereichtes Attest, würde nicht legitimeren, dass ich auch vor Ablauf der mündlich auferlegten Fahrsperre von 48h eim Fahrzeug bewegen dürfe. > Nahezu lächerlich diese Aussage.

Also wieder mit Bus und Bahn nach Hause.

Am Folgetag, direkt zur Anwältin für Verkehrsrecht...Auch diese meinte, ich könne damit rechnen, dass man meine Fahreignung durch die FS-Stelle anzweifeln würde und eine MPU auf mich zukommen könnte.
Das würde an der Dauermedikation liegen, denn da würde immer und sofrt angezweifelt.
Diese würde dann mit diversen Tests auf Reaktion, unter Umständen eine Fahrprobe und eines längerdauernden Psycholgengespräch einhergehen. Die beiden erstgenannten Tests wohl unter Einfluss des Medikamtes.

Man sagte mir, dass sind nun zwei Verfahren die gegen mich laufen würden, zum einen die OWI und das Verwaltungsverfahren der FS-Stelle.

Ich müsse mit Kosten rechnen, die sich etwa um 1600€ für die MPU belaufen. Zusätzlich etwaigen Kosten für die Anwältin, sofern es zu einem Gerichtsverfahren kommt mit etwa 1500€.
Rechtschutz ist vorhanden aber dort müsse man erst klären, ob hier eine Deckung besteht.

So alles in Allem, ist das nun die heftigste Nummer die ich jemals erlent habe und derzeit geht es mir psychisch und physich derart schlecht.
Im Moment habe ich die Medikation aussetzen müssen, da ich mental und psychisch am Boden bin und nach der Einnahme so krasse Depressionen und Schweißausbrüche habe, dass ich gar nicht mehr klar komme.

Mag vielleicht auch an der aufkommenden Existenzangst liegen, die mit dem Verlust der Fahrerlaubnis zusammenhänge sollte.

Wer will schon einen KFZ-Meister einstellen oder dem gar ein Auto zur Reparatur bringen, der nicht mal einen Führerschein hat.

Das verhält sich ähnlich, als wenn man Pornos drehen will aber keinen Penis mehr hat.

Abschließend kann ich nur sagen, von diesem Land so bitter enttäsucht zu sein, dass ich Falle des Entzuges der Fahrerlaubnis, Deutsachland verlassen werde und woanders neu beginnen werde.

Gerne könnt ihr Anregungen, Fragen oder Hilfestellung leisten, sofern jemand Plan von der Materie hat.

Ich überlege ebenfalls noch Strafanzeigen zu stellen, Schadensersatzklage einzureichen, da ich ja auch 48h sozusagen nicht arbeiten konnte und zudem noch unverhältnismäßig behandelt wurde.

Wie sind da eure Meinungen, zu den soeben genannten Maßnahmen?

Ich wünsche allen eine gute Zeit und hoffe ihr habt bissl mehr Glück als ich es bisher habe...

Viele Grüße

Spike
moepens
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Re: Blutabnahme trotz Patientenausweis

Beitrag von moepens »

Was die Gesundheit betrifft: Such dir bitte psychologische Unterstützung damit du wieder stabil wirst.

FS: Es herrscht eine gewisse Willkür diesbzgl., es gilt zu überzeugen. Proaktiv kannst du zu einem oder mehreren Verkehrsmediziner(n) und für ~70€ Gutachten anfertigen lassen - dazu gibts im Forum schon Hinweise. Das legst du der FSS vor, wenn sie auf dich zukommt, das kann u.U. schon reichen um sie gnädig zu stimmen. Viel Glück!
ganjaman420
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Re: Blutabnahme trotz Patientenausweis

Beitrag von ganjaman420 »

Eine Schande was dir passiert ist. Bleib stark und lass dir helfen.
Legalize it!
yansche
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Re: Blutabnahme trotz Patientenausweis

Beitrag von yansche »

marcelll hat geschrieben: Sa 5. Jun 2021, 12:20 man ist schon gebeutelt genug mit seiner krankheit, wenn man weed in diesem land auf rezept bekommt.
Danke marcelll, einfach mal so für diesen tollen Satz! Ich denke nun auch anders darüber, man kann sagen es gehört oft ein langer Leidensweg dazu, gerade in Deutschland... Heftig was man hier wieder lesen muss, wie einfach Beamte dir einfach Blut abnehmen können, dann noch Fahrverbot erteilen obwohl man Patient ist.

Toll!
Freno
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Re: Blutabnahme trotz Patientenausweis

Beitrag von Freno »

Cookie hat geschrieben: Mo 2. Aug 2021, 11:52 (...) Aber trotz Rezepts oder Kopie des Rezepts... sorry, da liegst Du vollkommen falsch!
Dem widerspreche ich und wiederhole, die Behörden können zwei Standpunkte einnehmen:

a) Das Rezept kann gefälscht sein - erst recht, wenn nur eine Kopie vorgelegt wird. Mit photoshop oder gimp ist es kein Problem, ein Rezept für eine "dritte" Person auf sich selbst "umzufälschen" oder aus 2g dann 20g zu machen. Dieser Verdacht kann zwar durch simplen Telefonanruf beim verschreibenden Arzt widerlegt werden - die dafür notwendige Schweigepflichtsentbindung kann auch mündlich via Telefon erfolgen - aber dafür muß die Praxis des Arztes gerade besetzt sein. Nach Feierabend und am WE sieht es mau aus.

b) Auch wenn die Echtheit des Rezeptes nicht in Frage steht: es gibt immer die Möglichkeit, daß das Cannabis, mit dem man "betroffen wird", nicht dem Rezept entspricht. Mit einem Rezept, daß man dem Arzt "abgeschlunzt" hat, kann erstens versucht werden, illegales Cannabis zu "legalisieren" - und zweitens kann von der vom Arzt (möglicherweise) erteilte Anweisung zur Dosierung nach oben abgewichen worden sein. Die erste Annahme rechtfertig die Beschlagnahme von beim "Betroffenen" vorgefundenem Cannabis zur Untersuchung, die zweite u.a. eine Blutentnahme, wenn es um das Führen von Kfz und ähnlichen Fällen geht.

Ich wiederhole mich schon wieder: ob die Behörden solche Standpunkte einnehmen, oder den vorgelegten Urkunden und "Einlassungen" der Betroffenen Glauben schenken, hängt ganz wesentlich davon ab, ob man sich bei einer Kontrolle o.ä. kooperativ verhält oder im Gegenteil: "trotzig" mit Menschenrechten, Wissenschaft und Demokratie um sich wirft. Wer bei einer Polizeikontrolle Hanf-Politik machen will, muss sich das auch leisten können.
beggo
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Re: Blutabnahme trotz Patientenausweis

Beitrag von beggo »

Spike85 hat geschrieben: Fr 6. Aug 2021, 01:19

Am nächsten Tag stand ich früh morgens aus und verfasste eine 3 seitige Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten der Kontrolle.
Ebenfalls machte ich Screenshots des abgelichen so heiligen Patientenausweises, den ja jeder im Netz gegen Geld bestellen kann und druckte diese aus.

Ich fuhr mit einem Freund und den im Vorfeld gennnaten Papieren ( Attest , Beschwerde, Scrennshots und einer Epfangsbestätigung) zur der Wache und verlangte den Dienstellenleiter.

Dieser kam, war nett, hörte zu und las sich alles durch. Daraufhin sagte man mir: Er könne hier nichts entdecken, was eine Beschwerde rechtfertigen würde und das sei ein ganz normaler Vorgang gewesen.



Spike
Man läuft auf der Polizeiwache eigentlich immer ins Leere, wenn man dort Anzeige oder Ähnliches gegen die eigenen Reihen stellen möchte. Ist ja aber auch klar irgendwo.
Du solltest bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag und Strafanzeige gegen die Beamten stellen. Das geht ganz ohne Anwalt. Z.B. wegen Verstoßes gegen §343 Aussageerpressung, §240 StGB Nötigung, §344 StGB Verfolgung Unschuldiger, §239 StGB Freiheitsberaubung und §223 StGB Körperverletzung, §340 Körperverletzung im Amt. Sie hatten ja keinen begründeten Anfangsverdacht für die Maßnahmen. Es gibt keinerlei Mitwirkungspflicht bei so einer Aktion! Du musst nur Führerschein und Fahrzeugpapiere, Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste zeigen, und nach Aufforderung aussteigen. Durchsuchung von Dir, Auto, Kofferraum sind nicht erlaubt. Augenleuchten, Urin und Auskünfte sind freiwillig und sollten so auch angekündigt werden. Blutentnahme braucht einen begründeten Anfangsverdacht, man muss aber mit zur Blutentnahme sollte dem und allen anderen erschlichenen Polizeiaktionen aber verbal widersprechen!
Und selbst wenn die Ermittlungen ins Leere laufen, die Beamten bekommen definitiv einen Akteneintrag, dass gegen sie ermittelt wurde. Das bedeutet für sie, dass sie erstmal für einige Zeit nicht mehr befördert werden können. Und falls dieses Verhalten der Beamten schon öfters aktenkundig wurde, dann haben sie die Arschkarte.

Bei der Staatsanwaltschaft einen Strafantrag und Strafanzeige zu stellen ist nichts Ungewöhnliches sondern ein normaler Vorgang. Wissen nur die wenigsten. Die Mehrheit denkt, dass geht routinemäßig nur bei den Cops, stimmt aber nicht.

LG
Beggo
Zuletzt geändert von beggo am Di 17. Aug 2021, 12:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Blutabnahme trotz Patientenausweis

Beitrag von Cookie »

Freno hat geschrieben: Sa 14. Aug 2021, 00:30 Dem widerspreche ich und wiederhole, die Behörden können zwei Standpunkte einnehmen:
Dem widerspreche ich. Aus https://www.bundestag.de/presse/hib/201 ... 018-502018 geht hervor:
Gesetzlich nicht festgeschrieben sei, dass Patienten unter Dauermedikation einen Nachweis darüber mitführen müssten. Cannabispatienten werde jedoch empfohlen, beim Führen eines Fahrzeugs eine Ausfertigung des Betäubungsmittelrezeptes oder eine Bescheinigung des Arztes mitzunehmen.
D. h. eigentlich ist nicht einmal das Mitführen des Rezeptes / Kopie desselben notwendig! Aber empfohlen wird es. Dass die Polizei darum ein Aufsehen macht, dazu hat sie kein Recht. Man müsste sie nur daran erinnern, wie die Rechtslage ist. Und das darf man sehr wohl. Aber kooperativ. Klaro ;).
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Re: Blutabnahme trotz Patientenausweis

Beitrag von Freno »

@ Cookie
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis sei jedoch bei missbräuchlicher Einnahme eines cannabishaltigen Medikaments möglich.
"a.a.O."

Ein Verdacht auf mißbräuchliche Einnahme ist wohl fast immer zu begründen - vor allem dann, wenn man keinen validen Nachweis wie aktuelle Verschreibung (Rezept) oder Attest des verschreibenden Arztes mit sich führt.

Wer bei einer Polizeikontrolle als Fahrzeugführer unter Cannabis-Einfluß sich auf seinen "Patientenstatus" berufen will, keinen Nachweis vorlegen kann und die Polizisten "Belehrungen" über die m.E. hier regelmässig katastrophal falsch eingeschätzte Rechtslage, Drohungen mit Strafanzeigen etc überzieht, hat die Kanüle zur Blutentnahme schon fast im Arm und ein Verfahren zum Entzug der Fahrerlaubnis praktisch schon losgetreten.
Zuletzt geändert von Freno am Sa 14. Aug 2021, 17:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Blutabnahme trotz Patientenausweis

Beitrag von Cookie »

Wie will die Polizei das denn "kontrollieren", außer den aktuellen vom Konsum "vor Stunden" zu unterscheiden bei genügend hohem Grenzwert? Gar nicht, da das auch nicht Aufgabe der Polizei ist. Ich gehe natürlich davon aus, dass ein/e Autofahrer/in nicht "missbräuchlich handelt", d. h. letztlich nicht "bekifft fährt".
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Re: Blutabnahme trotz Patientenausweis

Beitrag von Freno »

Cookie hat geschrieben: Sa 14. Aug 2021, 17:05 (...) Ich gehe natürlich davon aus, dass ein/e Autofahrer/in nicht "missbräuchlich handelt", d. h. letztlich nicht "bekifft fährt".
Mal polemisch formuliert: Kiffer fahren bekifft genauso Auto, wie Säufer besoffen Auto fahren - nur gibt es bei Alkohol klare Richtlinien und Grenzwerte, bei medizinischem Cannabis gibt es nichts dergleichen. Die Richtlinien und Grenzwerte, die wir von "Alkoholfahrten" gewohnt sind, sind auch nicht an einem Tag aus dem Boden gewachsen, sondern das Ergebnis einer jahrzehntelangen Entwicklung. Die Zulassung von medizinischem Cannabis ist gerade mal 4 Jahre jung und wurde zudem in den ersten Jahren nur sehr restriktiv von den Ärzten genutzt, erst in den letzten Jahren ist medizinisches Cannabis durch seine zunehmende Verbreitung im Strassenverkehr überhaupt "zum Thema" geworden. Eine "gefestigte höchstrichterliche Rechtssprechung" (BGH, BVerwG) gib es auch noch nicht, kann es wegen der Verfahrensdauern auch noch nicht geben. Die Ausbildung einer verlässlichen Rechtssprechung in solchen neuen Materien dauert ein Jahrzehnt oder mehr. Auch das Internet zB wurde jahrelang vom "Rechtsstaat" überhaupt nicht zur Kenntnis genommen und die Ausbildung von Internet-Recht erfolgte ebenso nur sehr zögerlich. Insofern leben wir insofern in einem Stadium der Rechtsunsicherheit, der zwar "total blöd" ist - aber von uns auch nicht zu ändern. Ändern könnte das nur "der Gesetzgeber", den wir allenfalls mit dem Stimmzettel aufgrund von Wahlversprechungen einen gewissen Einfluß nehmen können - aber kaum ein Versprechen wird öfters gebrochen, als Wahlversprechen ...

Die Folge ist, daß derzeit die mit Strafverfolgung und Führerscheinsachen befassten Behörden und auch die Gerichte der unteren Instanzen einen großen Freiraum haben, den sie in die eine oder andere Richtung ausnutzen können, je nachdem, wie die jeweilige Behördenleitung, der jeweilige "Spruchkörper" (Einzelrichter oder Kollegialgericht) "drauf ist".
Bernd Stromberg
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Re: Blutabnahme trotz Patientenausweis

Beitrag von Bernd Stromberg »

Jetzt sind ja 2 Monate ins Land gegangen seit dem Vorfall, gabs denn Post @spike85

Hatte auch im Sommer 2x das Vergnügen einer Fahrzugkontrolle mit Wischtest, ich durfte aber weiter fahren und habe auch niemals Post von der FS bekommen. Aus Bonn.
JoMedic 64658
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Re: Blutabnahme trotz Patientenausweis

Beitrag von JoMedic 64658 »

Freno hat geschrieben: Di 3. Aug 2021, 12:40
Jahkob hat geschrieben: Mo 2. Aug 2021, 18:54 Also muss man generell damit rechnen sobald die Polizei davon Spitz bekommt das man Medikamente einnimmt (welche auch immer!) im Zweifel auf die Wache gezerrt zu werden um die Dosierung der Medikamente zu überprüfen?
Sofern die Medikamente dem BtMG unterliegen ist das durchaus möglich, zumal dann, wenn Kfz-Führen und ähnliche Tätigkeiten hinzukommen.

Ich war vor längerer Zeit für einige Jahre wegen eines heftigen Trigeminus-Snydroms (nach Wiki die stärksten Schmerzen überhaupt (was irgendwie auch beruhigend ist - schlimmer kanns nimmer kommen) "auf Tilidin 100/8", musste zeitweise über Wochen 6-8 dieser Dinger schmeissen und lief dann auch dementsprechend rum "wie zugedröhnt".
Dementsprechend bin ich auch 2x auf größeren Bahnhöfen von Polizeistreifen kontrolliert worden, die mir jedesmal alsbald auf den Kopf zusagten, daß ich "zugedröhnt" ausschaue, wenn man sich auch etwas zurückhaltender ausdrückte. Ich habe dem jedesmal explizit zugestimmt: "Es stimmt ja - ich bin voll zugedröhnt von Tildin!", habe sofort die Dosis an diesem Tag angegeben, die Blister vorgezeigt und sonstigen Medikamente, die ich stets "am Mann" tragen mußte, eine Kopie des aktuellen Tildin-Rezept, die nicht gerade alltägliche Diagnose der Trigeminusneuropathie erläutert, den Zweck meiner Reise usw usw, auch von mir aus Schweigepflichtsentbildung für meine Ärzte angeboten. Nach kurzer Zeit ist das Gesprächsklima dann sehr freundlich geworden. Ausser daß sie meinen Personalausweis durch den Scanner gezogen haben, ist nichts passiert, man wünschte mir gute Besserung und ich möge weiter gut auf mich aufpassen. Ich habe auch meinerseits stets mein Einverstanden-sein mit der Kontrolle zum Ausdruck gebracht: "Ich könnte ja sonst was eingeworfen haben und vor den Zug taumeln."

So macht man das nach der Methode "Hosen runter!", was bei legalem Verhalten auch die 'Methode der Wahl' ist, um zu erreichen, daß es bei einer - schließlich freundlichen - Kontrolle bleibt und nicht zu "Weiterungen" kommt.
Ja man kann sich auch freundlich kriminalisieren lassen und die Diskriminierung freundlich ertragen.
So wurde ich in Heidelberg /Baden-Würtenberg kontrolliert und mein halber Joint wurde als BTM> beschlagnahmt ich weiogerte mich ihn aufzuheben, und sagte bück dich selber zu dem Beamten. Ich habs legal verschrieben bekommen und Rezept Patientenausweiß gezeigt in BW gibts es nach 5 Jahren immer noch keine Dienstanordnung wie zu verfahren ist!
Die Rezept Nummer unten reicht aus den Legalbesitz darzulegen, den anhand von ihr kann der abgebende Apotheker sowie der verschreibende Arzt ermittelt werden, es ist nur nicht gewollt diese kriminalisierung zu beenden.
Das war auch noch auf einer DHV Kundgebung wo ich eine Rede gehalten hatte sowie meine Technik zur Verfügung gestellt habe.
Ich hab Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht weil die Beamten sich weigerten ihre Dienstausweiße zu zeigen und wegen verfolgung Unschuldiger.
Wurde abgelehnt(Eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus).
Nun habe ich gebeten mir den entstandenen Schaden von 6,60 zu ersetzen(gab in München und Ulm Fälle von Erstattung)
und nun habe ich ein Strafverfahren am Hals weil der Staatsanwalt es für nicht lebensnah hält" dass ich mein Bedrocan22/1 nach 9,5 Monaten noch verwenden durfte , 9,5 Monate deswegen weil ich es damals in größerer Menge abgeholt hatte, und zwischendurch noch andere Medikamente zu nehmen hatte die sich aber nicht vertrugen.
Also laut Herstellerdose kann das Zeug bis 12 Monate verwendet werden, aber danach wird es doch nicht automatisch zum illegalen <BTM> oder wie seht ihr des ?
Nun das Ende vom Lied ist dass ich jetzt Tillidin und Novalminsulfon im Wechsel nehme, um nicht körperlich abhängig zu werden, schöner Rechtstaat ist das!
Vor dem Jugendamt muss man als Patient zudem auch noch aufpassen. Die Allgemeine Unwissenheit in Behörden ist eine Gefahr fürs Volk.
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