Wieso sollten sie das. Es gibt Gestze/Vorschriften bei denen der Staatanwalt das Verfahren einstellen kann (z.B. mangelnder Tatverdacht, u.v.m.). Warum sollte der nicht davon Gebrauch machen?
Verstehe das Argument nicht so ganz. Staatsanwälte machen doch massiv Gebrauch davon?! Das streite ich doch gar nicht ab. Meist aufgrund von mangelndem öffentlichen Interesse im übrigen. Das implementiert aber nicht, dass du Straffrei da raus gehst. Viel mehr ermöglicht es der Staatsanwaltschaft, Verfahren durch Strafbefehle zu verkürzen. Diese sind, meiner Erfahrung nach, jedoch meist an Auflagen (Geldstrafe) gekoppelt.
???
Konsequenzen in strafrechtlicher Hinsicht hat es ja auch keine für die meisten, wenn eben eingestellt wird.
Wovon Du auch ausgehen kannst.
Daher können sie das "guten Gewissens" behaupten.
Doch doch, natürlich. Viele sind sich nicht darüber im Klaren, dass sie ab 90 Tagessätzen einen Eintrag im Führungszeugnis erhalten und somit als Vorbestraft gelten. Ein Strafbefehl ist keine "Kauf-dich-frei"-Karte.
Es soll dir bei Einsichtigkeit nur ein entsprechendes Gerichtsverfahren ersparen.
Du wirfst mir zuviele Sachen in einen Topf.
Eine Eintragung ins FZ ist wieder eine andere Baustelle, die erst bei einem Verbrechenstatbestand relevant ist.
Das ist definitiv falsch. Ab dem 90 Tagessatz erfolgt der Eintrag. Soweit ich das hier im Forum mitbekomme, sind relativ viele Leute genau an dieser Grenze. Spätestens beim zweiten "erwischt werden" innerhalb von drei Jahren (da werden sie nämlich gelöscht), bist du definitiv vorbestraft. Auch wenn du wieder nur einen Strafbefehl erhälst.
Ok Du willst ein wenig auf Frau Mortler und auf die ungerechte Rechtslage schimpfen... Das sei Dir unbenommen, dann klinke ich mich hier aber aus.
Du forderst von mir fundierte Quellenangaben ohne selbige beizubringen. Das hat nichts mit der Rechtslage zu tun.
Ich habe bereits im ersten Post erörtert, dass ich nicht bereit bin mich da rein zu arbeiten. Denn ja, dass ist richtige Arbeit.
Ich kann mich nur wiederholen; Wenn die "meisten" Strafverfahren ohne Auflagen eingestellt werden würden, würde das zu 100% die Position der Union bestätigen. Die predigen das nämlich seit Jahren. Und weil das so ist, lese ich hier von Geldstrafen von 1500€ für 0,5 Gram.