TheBeginning hat geschrieben:Naja, wie soll das anonyme Abgeben denn durchgeführt werden?
Das weis ich auch nicht !
Mit der Post darf man ja keine Betäubungsmittel versenden, da das eine Straftat ist!
MfG M. Nice
TheBeginning hat geschrieben:Naja, wie soll das anonyme Abgeben denn durchgeführt werden?
Wenn man durch Zufall (auf der Straße) Betäubungsmittel findet, dann darf man die zwar nicht selber zur Polizei bringen, sollte aber, um eine "Gefährdung der Volksgesundheit" zu verhindern, sofort die Polizei anrufen!!!TheBeginning hat geschrieben:Naja, wie soll das anonyme Abgeben denn durchgeführt werden?
Hier der dazugehörige Presseartikel aus der Mittelbayrischen Zeitung vom 17.08.1996 - interessant, das war wenige Monate nach meiner eigenen Selbstanzeige...:M. Nice hat geschrieben: Bin schon mal mit gutem Beispiel vorangegangen und habe dem Polizeichef, 30 Gramm Hanf geschenkt, damit keiner gefährdet wird!
...
Mir hat diese Aktion jedenfalls sehr viel Freude bereitet, weil es auch in der Örtlichen Presse erwähnt wurde. ...
PS:
Die 30 Gramm Nutzhanf (der mir normalerweise nichts nutzt), waren es mir Wert!
Beim Abgeben macht man sich aber strafbar!M. Nice hat geschrieben:Wie siehts jetzt aus, mit Material-Abgabe, dass keiner gefährdet wird?
Der Hanfmann könnte auch verseuchten Hanf fallenlassen, vornehmlich vor zuständigen Behörden...Sollte jetzt plötzlich der "Hanfmann" umgehen und überall "kleine Präsente" liegenlassen, dann könnte es schon sehr schnell zu erheblichem Aufwand bei den Strafverfolgungsbehörden führen... gar nicht auszudenken, wenn da hunderte BTM jeden Tag gefunden würden!!!
Man muss sich ja nicht gleich wegen "aktuellen Besitz/Erwerb" anzeigen... Man könnte es z.B. mit Hanfspeise-Öl aus Österreich versuchen! Da ist sicherlich das ein oder andere Molekül THC drin, mehr jedenfalls als im "deutschen". Zumindest müsste die Polizei dem nachgehen, da der Verdacht ja naheliegt. Die Labore wollen ja auch beschäftigt werden... Danach muss dann der Staatsanwalt entscheiden...Stoney hat geschrieben:Ich sehe das genauso wie Legalizer81: Selbstanzeigen machen nur dann Sinn, wenn dadurch das Interesse der Medien geweckt wird.
Also das hat potential, in vielen Parks etc. Kleine Beutelchen verteilen ( bunkern ) und anonym die Polizei rufen. Die MÜSSEN dann aktiv werden. Aber auch das muss schon Zeitgleich in vielen Deutschen Parks passieren, Vorteil, niemand muss dafür büßen, oder um seinen Führerschein fürchten. Natürlich darf man nicht mit dem Handy anrufen sondern muss eine öffentliche Telefonzelle dafür nutzen. Schön, man kann das Filmen oder Fotografieren um die örtliche Presse damit zu füttern oder zumindest youtube.bushdoctor hat geschrieben:Beim Abgeben macht man sich aber strafbar!M. Nice hat geschrieben:Wie siehts jetzt aus, mit Material-Abgabe, dass keiner gefährdet wird?![]()
Besser wäre: Wenn man auf der Straße was gefunden hat, sofort die Polzei zu rufen...
1. will man sich ja nicht strafbar machen, weil man illegal Betäubungsmittel in Besitz genommen hat!
2. will man ja die Allgemeinheit vor diesen gefährlichen Drogen schützen!
Mit einer Hausdurchsuchung ist zumindest in Bayern aber trotzdem zu rechnen, also schonmal vorher schön aufräumen und daheim Ordnung schaffen, damit die Beamten nicht so lange herumstöbern müssen.