HD wegen Whatsapp Protokoll/Update 23.05.2015

Bernd Stromberg
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HD wegen Whatsapp Protokoll/Update 23.05.2015

Beitrag von Bernd Stromberg »

Hallo Leute.

Fall stellt sich folgendermaßen dar:

Person A wurde angeschwärzt und hatte Anfang März eine Hausdurchsuchung wegen Verdachts auf Handel mit Cannabis. Bei der HD wurden ca. 40g Cannabis, Feinwaage und sein Handy beschlagnahmt. Und nun kommt Person B ins Spiel der Freund und Lieferant von A ist. Auf A`s Handy wurden mindestens 3 Monate Chat Protokoll mit B sicher gestellt aus dem hervor geht das der B den A regelmäßig mit Cannabis versorgt (50g, 100g Beutel) ...

Da A dem B natürlich mit geteilt hat das eine HD stattfand hat B seine Wohnung "gesäubert" und das Handy verschwinden lassen. Nun, gut 3 Monate später war es bei B soweit, die Beamten kamen eines Morgens mit einem HD, trafen B aber nicht an und zogen wieder ab. 3 Wochen später sind sie nochmal wieder gekommen und trafen B diesmal an um eine HD wegen Verdachts auf Handel mit BTM vor zu nehmen. Bei der HD wurden ca 3,5 (Drei,Fünf) Gramm Cannabis gefunden. Eigentlich wollten die Beamten auch das Telefon von B sicher stellen, da dies aber nicht auf dem HD Befehl aufgeführt war zur Sicherstellung hat B dieses verweigert - das Telefon ist nicht mit genommen worden. B hat aber aus "Kulanz" sein Handy entsperrt um die Beamten einen Blick werfen zu lassen was natürlich Ergebnislos war, zumal es sich nicht mehr um die ursprüngliche Telefonnummer handelt.

B hat das Sicherstellungsprotokoll nicht unterschrieben, sonderliche Fragen von Seiten der Beamten gab es nicht die er auch nicht beantwortet hätte. Auf die Frage der Polizei ob sie Ihm denn eine Vorladung zum Verhör schicken sollten verneinte B, er wolle sich einen Anwalt nehmen.

Zusammenfassung: 3,5g gefunden, einseitiges Chatprotokoll, keinerlei Aussagen, Fall spielt in NRW

Wie ist Eure Einschätzung ?!
Zuletzt geändert von Bernd Stromberg am Sa 23. Mai 2015, 12:56, insgesamt 2-mal geändert.
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bushdoctor
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Re: HD wegen Whatsapp Protokoll

Beitrag von bushdoctor »

Bernd Stromberg hat geschrieben: Wie ist Eure Einschätzung ?!
Kenne mich mit WhatsApp nicht aus... ist ein WhatsApp-Konto eindeutig identifizierbar? Nutzt dieser B das WhatsApp-Konto noch?

Von der reinen Beweislage her, ist die "Ausbeute" der Staatsmacht in meinen Augen eher mau. Für einen Indizienbeweis ist die Indizienkette aber u.U. ausreichend, falls das WhatsApp-Konto eindeutig identifiziert werden kann. In BTM-Fällen reicht manchmal auch schon die Aussage eines Beteiligten, um zu einer Verurteilung zu führen.

Falls in den WhatsApp-Protokollen klare eindeutig Begriffe wie z.B. 100g vorkommen, dann werden diese Mengen sicherlich addiert zur Anklage kommen... Auf "echte Dealer" stehen die Staatsanwaltschaften ungemein!

B soll sich einen Anwalt nehmen und Akteneinsicht verlangen.

Anmerkung: B hat sehr vieles sehr richtig gemacht!
Bernd Stromberg
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Re: HD wegen Whatsapp Protokoll

Beitrag von Bernd Stromberg »

Das Whatsapp Konto wird nicht mehr genutzt. Ist eh ein komischer Service, wenn ich zB die Nummer Wechsel bekomme ich immer noch Nachrichten an die alte Nummer, ist nicht glasklar nachvollziehbar wie eine normale SMS.

Rein Hypothetisch könnte B sein Telefon ja vor längerer Zeit auffem Flohmarkt vertickt haben, anders sieht die Sache aus wenn das Handy mit betreffender Sim/Nummer bei der Hausdurchsuchung gefunden worden wäre.

So stehen nach meiner Auffassung die gefundene Kleinmenge Cannabis im Raum und ein Chat Protokoll was B hätte führen können, wenn denn das Telefon in seinem Besitz wäre. Da es das nun mal nicht war, und ohne jegliche Aussagen, finde ich die Beweislage schon recht spärlich ?!
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bushdoctor
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Re: HD wegen Whatsapp Protokoll

Beitrag von bushdoctor »

Alles richtig soweit!

Nur: Ein Richter muss sich nicht an die harten Beweise halten. Wenn Aussagen vorliegen, denen mehr "Glaubhaftigkeit" eingeräumt wird und dann noch die sog. "Chatprotokolle" diese Aussagen untermauern, dann KÖNNTE es "eng" für B werden...

In jedem Fall: Gegen B wird ein Verfahren wegen unerlaubten BTM-Besitzes eigeleitet werden, bzw. ist schon eingeleitet worden. Ich zumindest empfehle ihm, in Anbetracht der möglichen Tatvorwüfe, jetzt schon einen Anwalt zu konsultieren...
Bernd Stromberg
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Re: HD wegen Whatsapp Protokoll

Beitrag von Bernd Stromberg »

Es wird zu 100% keinerlei Aussagen geben. Zu 101%.

B hatte heute einen Anwaltstermin und der wollte nicht einmal die Akte anfordern (Zitat: "Ich will Dir kein Geld aus der Tasche ziehen"), so dünn ist das Ganze nach seiner Einschätzung.

Das nicht gefundene Handy ist tatsächlich der Knackpunkt. Und die geringe Fundmenge in (s)einer Wohnung birgt maximal die Möglichkeit eines Strafbefehles im 100-300 Euro Bereich, je nach Laune der STA.
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bushdoctor
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Re: HD wegen Whatsapp Protokoll

Beitrag von bushdoctor »

Hört sich doch gut an!

Halt uns bitte auf dem Laufenden.
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Re: HD wegen Whatsapp Protokoll

Beitrag von Ernst Berlin »

Hauptsache A hält seine Klappe, wobei ich nicht verstehen kann wie man solche Chatverläufe aufhebt. Wer außer ein Staatsanwalt braucht diese Angaben? Aber B hat sich Musterhaft verhalten. Da glaube kommt nix. Aber B sollte auf sich alle Fälle klar sein, dass die Polizei es nicht vergisst und eventuell des öfteren mal Personen Kontrollen durchführen wird.
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Re: HD wegen Whatsapp Protokoll

Beitrag von Bernd Stromberg »

Update 1, Person B:

Mittlerweile sind 2 Monate ins Land gegangen und außer einem Brief von der Kripo wo nochmal das Sicherstellungsprotokoll enthalten war, gab es nichts. Es wurde auch keine Einladung zum Verhör geschickt.

Jetzt fragt sich Person B, der gerne Nachts mal wieder ruhig schlafen möchte, wie lange dauert eine Reaktion der STA in der Regel, Einstellung oder Anklage, oder kann das sein das im Falle einer Nichtanklage einfach überhaupt nichts mehr kommt ? Zumindest ein Einstellungsschreiben müsste doch kommen ?
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bushdoctor
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Re: HD wegen Whatsapp Protokoll

Beitrag von bushdoctor »

Wenn die Polizei die Ermittlungen abgeschlossen hat, dann ist die Staatsanwaltschaft dran. Wie lange das dauert, kann ich nicht sagen. Mit einem guten halben Jahr kann man da schon rechnen...

Irgendwann sollte halt von der Staatanwaltschaft ein Schreiben kommen, in dem formell Anklage erhoben wird... sollte da bis Anfang nächsten Jahres nix mehr kommen, dann kannst Du davon ausgehen, dass die Sache gegen B in der polizeilichen Ermittlungs-Phase eingestellt wurde, weil die Beweislage einfach nicht für eine Anklage ausreichte...

...hoffen wir das Beste für B!
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Re: HD wegen Whatsapp Protokoll

Beitrag von Bernd Stromberg »

Update 2, Person B:

Hat heute seine Anklageschrift erhalten. Angeklagt für "Besitz", kein Handel - das klingt ja erst mal gut, ABER es kam noch ein zweiter Brief von der Polizei zum Verhör wegen des Verdachtes auf Handel in der Stadt, wo Person A ansässig ist (die weiterhin nichts, weder von der STA noch Polizei erhalten hat, aber doch noch einen Anwalt genommen hat um endlich ein Ergebnis zu bekommen) ...

Da die Anklageschrift das ursprüngliche Vergehen ja "abdeckt" gehe ich davon aus das dass ein letzter Versuch der STA ist gegen Person A doch noch was ins laufen zu bekommen ?!

Werde die Tage nachdem Person A Akteneinsicht hat updaten.
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Re: HD wegen Whatsapp Protokoll

Beitrag von Florian Rister »

Zu Anhörungen von der Polizei geht man nicht hin, falls das hier nicht schonmal erwähnt wurde.
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Ernst Berlin
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Re: HD wegen Whatsapp Protokoll

Beitrag von Ernst Berlin »

B sollte sich nicht zu viel Sorgen machen, weiterhin nichts aussagen und vor Gericht sich nicht selber belasten wollen und daher auch dort nichts sagen. Anwalt nehmen und Akteneinsicht verlangen. Dann wundern wer alles ausgesagt hat und seine Lehren aus der ganzen Sache ziehen. Bin auf das nächste Update gespannt.
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Re: HD wegen Whatsapp Protokoll

Beitrag von Bernd Stromberg »

Update 3:

Person A hatte heute seinen Termin. Er wurde nur (!) für den Besitz von 44g (bei einem THC Wert von 17,7% ergab das eine Netto Menge von 7,67g THC und somit 0,17g über der geringfügigen Menge) verurteilt, Handeltreiben wurde gemäß 154 eingestellt. 120 Tagessätze a 30 Euro = 3600 Euro. :D ;)

Person B hat immer noch nichts weiter erhalten. Die STA hat den Anwalt von B die Tage angeschrieben ob sich der Mandant jetzt noch irgendwie, irgendwo, irgendwann ( :D ) mündlich einlassen möchte.. Möchte er aber nicht.
Aber es ist davon auszugehen das B nun auch in den nächsten 4-6 Wochen zu einem Ergebnis/Abschluß kommt, und wenn man sich nochmal den Fall im Ausgangspost durch liest kann da eigentlich nichts bei rum kommen.

Werde berichten.
Bernd Stromberg
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Re: HD wegen Whatsapp Protokoll/Update 25.03.2015

Beitrag von Bernd Stromberg »

Update 4:

Am 21.12.2014 hat die STA den Anwalt von B nochmals mit der Frage angeschrieben ob und wann sich B zu einer Aussage bereit erklären würde, dies wurde natürlich von Bs Anwalt verneint.

Somit sind weitere 3 Monate ins Land gegangen ohne das irgendwas passiert ist, A ist bereit seit längerem Rechtskräftig verurteilt.

Nun war B gestern bei seinem Anwalt und der schreibt die STA an um den Sachstand zu erfahren da B nach mittlerweile fast einem Jahr ein Ergebnis haben möchte aufgrund "Zukunftsplanung" (B macht eine Umschulung die ein sauberes Führungszeugnis verlangt)

Werde weiter berichten.
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Re: HD wegen Whatsapp Protokoll/Update 25.03.2015

Beitrag von Ernst Berlin »

Bernd Stromberg hat geschrieben:Update 4:

Am 21.12.2014 hat die STA den Anwalt von B nochmals mit der Frage angeschrieben ob und wann sich B zu einer Aussage bereit erklären würde, dies wurde natürlich von Bs Anwalt verneint.

Somit sind weitere 3 Monate ins Land gegangen ohne das irgendwas passiert ist, A ist bereit seit längerem Rechtskräftig verurteilt.

Nun war B gestern bei seinem Anwalt und der schreibt die STA an um den Sachstand zu erfahren da B nach mittlerweile fast einem Jahr ein Ergebnis haben möchte aufgrund "Zukunftsplanung" (B macht eine Umschulung die ein sauberes Führungszeugnis verlangt)

Werde weiter berichten.
Na dann holt sich der gute JETZT das Führungszeugnis, das muss man ja nicht ständig neu holen..
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Bernd Stromberg
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Re: HD wegen Whatsapp Protokoll/Update 23.05.2015

Beitrag von Bernd Stromberg »

Update 5:

Person B hat heute eine Anklageschrift bekommen.... :

"Wird angeklagt BTM besessen zu haben... Am Tattag verfügte der Angeschuldigte in seiner Wohnung in der XXX-Straße in Bonn ohne Erlaubnis über insgesamt 3,98g Marihuana"

Vergehen des unerlaubten Besitzes von BTM, strafbar gemäß §§1, 3, 29 Abs. 1 Nr.3, 33 BtMG; §74 StGB

Da wollen die tatsächlich für 4g Grass in NRW einen Termin veranstalten ? Das ist doch krank.. :shock:

Besteht die Möglichkeit über den Anwalt eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße zu beantragen, ist ja jetzt noch eine Woche Zeit Einwände gegen die Einlassung zu erheben ?
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bushdoctor
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Re: HD wegen Whatsapp Protokoll/Update 23.05.2015

Beitrag von bushdoctor »

Bernd Stromberg hat geschrieben: Person B hat heute eine Anklageschrift bekommen.... :
[...]
Besteht die Möglichkeit über den Anwalt eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße zu beantragen, ist ja jetzt noch eine Woche Zeit Einwände gegen die Einlassung zu erheben ?
Normalerweise wird bei so einer "Lächerlichkeit" von 4g automatisch ein Strafbefehl mit Geldauflage ausgestellt... dafür setzt sich kein Richter gerne auf seinen Richterstuhl, das "erledigt" die Exekutive (Staatsanwaltschaft) mehr oder weniger auf dem Verwaltungsweg... das läuft nur der Form halber über das Amtsgericht.

Du könntest Dir aber nun, da Du die offizielle Anklageschrift bekommen hast, einen Anwalt nehmen und z.B. Widerspruch gegen die Anklage einreichen.

Solltest Du Dich aber nicht innerhalb der Widerspruchsfrist (steht normalerweise auf der Anklageschrift) zu der Anklage äußern AKZEPTIERST Du die Anklage und Tatvorwürfe automatisch!

Betrachte die Anklage als "Angebot", das Du explizit ablehnen musst. Schweigen bedeutet hier Zustimmung!
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Re: HD wegen Whatsapp Protokoll/Update 23.05.2015

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

Solltest Du Dich aber nicht innerhalb der Widerspruchsfrist (steht normalerweise auf der Anklageschrift) zu der Anklage äußern AKZEPTIERST Du die Anklage und Tatvorwürfe automatisch!

Betrachte die Anklage als "Angebot", das Du explizit ablehnen musst. Schweigen bedeutet hier Zustimmung!
??? Soweit ich weiß ist das so: Gegen eine (Straf-)Anklage kann im Grunde nicht viel machen. Es gibt die Möglichkeit einen Einspruch dagegen einzulegen (Einwände vorzubringen), der muss sich dann aber auf Formalien begründen (es geht da um die Zulässigkeit der Klage). Inhaltlich kann man dem nicht groß widersprechen. Aber ich bin da auch kein Experte in diesen Feinheiten.

Wenn man eine Anklage nicht widerspricht, gibt man jedenfalls gar nichts zu. Im Zivil- oder Verwaltungsrecht widerspricht man grundsätzlich erst mal allem (da ist ja alles strittig und Auslegungssache). Hier ist die Straftat aber doch schon effektiv bewiesen, Besitz von 4g liegen vor. Wie will man da die Verhandlung abwenden?

Ein Anwalt kann im Vorfeld eine Einstellung (gegen Auflagen) bewirken. Telefonat mit Richter und Staatsanwalt ("Habt ihr da bock drauf - mein Mandant putzt 3 Tage Klo, ok?) Ich glaube jetzt nicht mehr (aber das weiß ich wie gesagt nicht so genau).

Was ich komisch finde ist, dass der "kollegiale" Anwalt keine Akte anfordert um dann doofe 50€ für die kopierarbeit dem Mandanten zu sparen. Bei einer HD und dem Vorwurf eines Erwerbs von mehrmals 50 und 100g! Das wäre Erwerb in nicht geringer Menge! Wie doof kann man bitte sein? Das aller erste ist es doch immer die Akte anzufordern als Anwalt - vor allem in so einem Fall! Ein Mandanten darf man da nie trauen.

Klingt für mich nach "keine Lust". Ganz egal ob B beteuert, dass nicht gegen ihn ausgesagt wird und sein Handy zerstört wurde, der Anwalt kann das gar nicht wissen. Mit Akte hätte der auch kurz bei Richter und Staatsanwalt anrufen können und dann, dank Kenntnis der Akte, selbstbewusst sagen können das eh nichts rauskommt und ne Einstellung gegen Auflagen anbieten können.

Wenn sogar die Staatsanwaltschaft schon zur Aussage auffordert, dann vermutet die vielleicht mehr dahinter..?
Spätestens da greift ein Anwalt doch mal proaktiv zum Hörer. Wie will man denn das Chatprotokoll entkräften, wenn man nicht weiß wie die das B zugeordnet haben? Kann ich mir nicht vorstellen, dass der sich keine Akte hat kommen lassen (wurde bestimmt nur nicht erwähnt).

Anscheinend geht es zum Glück von B nur noch um die 4g. Dass deswegen verhandelt wird, ist in der Tat lächerlich. Kann aber auch am Anwalt liegen, der schon vorher ein Einstellungsangebot hätte machen können und nicht mal eine Akte braucht, da er alles aussitzt. Jetzt ist es dafür afaik zu spät (aber ich bin da kein Experte) - aber da kann B ja auch sein Anwalt fragen. Die ganze Geschichte klingt aber mehr als komisch.
Bernd Stromberg
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Re: HD wegen Whatsapp Protokoll/Update 23.05.2015

Beitrag von Bernd Stromberg »

Weiß jetzt gerade nicht genau was Du da als "Komisch" empfindest. Die Anwälte von A und B waren die ganze Zeit in Kontakt, Akten und Vermerke wurden in aller Regelmäßigkeit ausgetauscht. Die zu bearbeitende STA für B (4g Besitz) hat sich aufgrund des nunmal bestehendem WhatsApp Protokolls quer gestellt, am Ende blieb es halt nur bei "Besitz von 4g" und das bringen die natürlich zur Anklage. Da war auch nichts im Vorfeld zu regeln, das musste mir jetzt mal einfach glauben.

Der Richter entscheidet jetzt ob:

Ein Termin anberaumt wird
das Verfahren eingestellt wird
oder Verurteilung über den Amtsweg, Geldstrafe für die 4g

Im Falle einer Verhandlung ist da aber noch ein Ass im Ärmel. ;)
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Re: HD wegen Whatsapp Protokoll/Update 23.05.2015

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

Komisch fand ich
B hatte heute einen Anwaltstermin und der wollte nicht einmal die Akte anfordern (Zitat: "Ich will Dir kein Geld aus der Tasche ziehen")
Wenn er doch die Akte hatte, ist ja alles in Ordnung. Ich konnte mir das, wie gesagt, ja auch nicht vorstellen.
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Re: HD wegen Whatsapp Protokoll/Update 23.05.2015

Beitrag von Ernst Berlin »

Ich glaube der Staatsanwalt will es jetzt einfach wissen, ich Persönlich würde keine Geldbuse einfach so aufbrummen lassen. Ich würde auf jeden Fall immer alle Rechtsmittel ausschöpfen und zur Not in Revision gehen. Also erst Berufung und dann in Revision. Einfach nur damit die Damen und Herren was tun müssen für ihr Geld. Vermutlich lassen Sie es dann aber nicht fallen und verprassen lieber Steuergelder.
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Re: HD wegen Whatsapp Protokoll/Update 23.05.2015

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

Mörnest hat geschrieben:Ich glaube der Staatsanwalt will es jetzt einfach wissen, ich Persönlich würde keine Geldbuse einfach so aufbrummen lassen. Ich würde auf jeden Fall immer alle Rechtsmittel ausschöpfen und zur Not in Revision gehen. Also erst Berufung und dann in Revision. Einfach nur damit die Damen und Herren was tun müssen für ihr Geld. Vermutlich lassen Sie es dann aber nicht fallen und verprassen lieber Steuergelder.
Es ist natürlich löblich, wenn man sich nichts gefallen lässt, Berufung oder Revision kosten aber auch Geld (dein Geld - nicht das Geld des Steuerzahlers wenn du verlierst).
Muss man immer sehen, ob man dann mehrere tausend Euro bei 4g für Gerichtsverfahren verbraten will.
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Re: HD wegen Whatsapp Protokoll/Update 24.07.2015

Beitrag von Bernd Stromberg »

Nächste Update:

Heute ist die Vorladung zum Termin gekommen, 24.09, Strafrichter. :roll:

Mal gespannt.
Ernst Berlin
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Re: HD wegen Whatsapp Protokoll/Update 23.05.2015

Beitrag von Ernst Berlin »

GrüneHilfe@BW hat geschrieben:
Mörnest hat geschrieben:Ich glaube der Staatsanwalt will es jetzt einfach wissen, ich Persönlich würde keine Geldbuse einfach so aufbrummen lassen. Ich würde auf jeden Fall immer alle Rechtsmittel ausschöpfen und zur Not in Revision gehen. Also erst Berufung und dann in Revision. Einfach nur damit die Damen und Herren was tun müssen für ihr Geld. Vermutlich lassen Sie es dann aber nicht fallen und verprassen lieber Steuergelder.
Es ist natürlich löblich, wenn man sich nichts gefallen lässt, Berufung oder Revision kosten aber auch Geld (dein Geld - nicht das Geld des Steuerzahlers wenn du verlierst).
Muss man immer sehen, ob man dann mehrere tausend Euro bei 4g für Gerichtsverfahren verbraten will.
Hast recht, selbstverständlich nur wenn man Aussicht auf Erfolg hat. Aber oft ist es doch auch so, kann man nicht zahlen, wird die Rechnung nicht eingetrieben. Ich habe von etwa 8 Verhandlungen mit 8 x Schuldspruch, nicht einen Euro gezahlt, b.z.e. DM damals gab es noch keinen Euro. Lediglich einmal, weil es die Strafe war.
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Re: HD wegen Whatsapp Protokoll/Update & Verurteilung 24.09.

Beitrag von Bernd Stromberg »

Moin... Heute hatte ich also meinen Termin beim Strafrichter in Bonn für den Besitz von 3,98g Weed.

Bin zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt worden, die STA hatte 1400 gefordert. Letztendlich (so hat es der Richter begründet) wurde ich zu dieser Strafe aufgrund meiner alten Vorstrafen (über 10 Jahre her) verurteilt. Habs angenommen und werde das die Tage an der Gerichtskasse einzahlen und gut ist, endlich ist die sch***e erledigt.

Schade um den Tausender, naja, der ist auch schnell wieder verdient. :lol:
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