Don Quischotte hat geschrieben:Ich hoffe ich bin hier in der Richtigen Abteilung im Forum ( sonst gerne verschieben

)
Hab mal ne Frage bezüglich der Datensammlung unserer unformierten Mitbürger.
Wie lange werden Delikte gespeichert oder auch einfach nur unberechtigte Anzeigen von Mitmenschen?
Hi,
ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit

Die Polizei verfügt über verschiedene Systeme in denen sie ihre Arbeit dokumentiert und damit personenbezogne Daten speichert.
Eine Übersicht findest du unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Polizei-IT-Anwendungen
Maßgeblich für die Speicherdauer der Daten ist das jeweilige Polizei Aufgaben Gesetz des Bundeslandes.
z.B. §38 bayrisches Polizei Aufgabengesetz oder §27 HSOG (HSOG,HE - Hessisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz).
I.d.R. sind es 10 Jahre bei Erwachsenen und 5 Jahre bei Heranwachsenden.
Don Quischotte hat geschrieben:
Wird im POLAS grundsätzlich alles an Informationen gespeichert, was die Uniformierten, an Informationen über Bürger in Erfahrung bringen?
Es wird wohl gespeichert das ein Ermittlungsverfahren geführt wurde und weswegen (z.b. 29a BTMG). Was wohl nicht gespeichert wird, ist wie das Verfahren ausgegangen ist, d.h. egal ob eingestellt, unschuldig oder schuldig, 1g Grass oder 5 kg Koks, der POLAS Eintrag bleibt.
Wenn man durch ein Gericht freigesprochen wurde, kann man wohl die Löschung veranlassen, von alleine löschen die nur ungern was
VG
HabAuchNeMeinung