6 Monate pissen und jetzt?

Auch wenn sich die Situation mit dem CanG verbessert: Konsumenten, Patienten und Selbstanbauer sind leider weiterhin vielfältiger Repression ausgesetzt.
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Thomsik
Beiträge: 1
Registriert: Di 28. Jul 2015, 13:24

6 Monate pissen und jetzt?

Beitrag von Thomsik »

Hallo zusammen.
Ich habe mal eine fragt.
Ich habe vom Gericht 6 Monte Drogen verbot bekommen.
So die 6 Monate sind morgen auf den Tag genau vorbei und ich war 2 mal beim pissen beide Tests negativ .
Jetzt geht's darum kann ich morgen wieder mal einen smoken.
Oder kann es sein das ich nochmal aufgefordert werde zum pissen zu kommen?

Freue mich auf eure Antworten

Mit freundlichen Grüßen

Thomsik
Sabine
Beiträge: 7598
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: 6 Monate pissen und jetzt?

Beitrag von Sabine »

Hi Thomaik !

Ob Du nochmals in den nächsten Tagen zur Pinkelkontrolle antreten mußt, weiss ich jetzt nicht genau. Da können Dir hier kompetentere Leute evtl. helfen.

Da Du aber jetzt bei der Polizei als Btmler registriert bist, kann es in den nächsten Jahren öfters passieren, das Du bei einer xbeliebigen Kontrolle zur Pinkelprobe aufgefordert wirst oder zum Wischtest, Bluttest etc.
Du weisst, wie Du da reagieren solltest ?

Ich drück mal die Daumen, das die Dich nicht aufm Kieker haben.
Ernst Berlin
Beiträge: 750
Registriert: Fr 24. Feb 2012, 13:09
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Re: 6 Monate pissen und jetzt?

Beitrag von Ernst Berlin »

Woher kommst du denn? Bundesland? Im Grunde ist es so, die Anordnung hatte ein Ende. Also muss es erst Neu angeordnet werden. Da kommt nix mehr wenn die Zeit rum ist. Keinen Tag früher. Aber was ist denn das für ein seltsames Urteil? So was habe ich noch nie gehört. Magst du es mal Einscannen oder abfotografieren? Mich würde der Wortlaut mit Begründung Interessieren. Namen und Aktenzeichnen kannst du ja abdecken.
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bushdoctor
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Re: 6 Monate pissen und jetzt?

Beitrag von bushdoctor »

Mörnest hat geschrieben:. Aber was ist denn das für ein seltsames Urteil? So was habe ich noch nie gehört. Magst du es mal Einscannen oder abfotografieren? Mich würde der Wortlaut mit Begründung Interessieren.
Im Jugendstrafrecht ist sowas durchaus üblich und dort wohl rechtlich auch begründbar (Erziehungsmaßnahme).
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