"Bei "Gefahr im Verzug" dürfen Polizeibeamte auch ohne richterliche Anordnung und gegen den Willen eines Betroffenen eine Blutentnahme anordnen. Und das Ergebnis dieser Blutprobe ist selbst dann später vor Gericht verwertbar, wenn sich der Polizeibeamte bei seiner Einschätzung geirrt haben sollte, ob tatsächlich "Gefahr im Verzug" vorgelegen habe Das hat rechtskräftig das Amtsgericht München entschieden und einen bekifften Autofahrer zu 500 Euro Geldbuße und einem Monat Fahrverbot verurteilt."
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/amt ... -1.2688473
"Bekiffter Autofahrer muss Blutprobe gegen seinen Willen hin
Re: "Bekiffter Autofahrer muss Blutprobe gegen seinen Willen
Wer aber seinen Konsum gegenüber der Polizei zugibt, liefert bereits den Anfangsverdacht. Damit wäre die richterliche Anordung auf jeden Fall erfolgt.
- bushdoctor
- Beiträge: 2359
- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
- Wohnort: Region Ulm
Re: "Bekiffter Autofahrer muss Blutprobe gegen seinen Willen
Das sehe ich genauso.4Auge hat geschrieben:Wer aber seinen Konsum gegenüber der Polizei zugibt, liefert bereits den Anfangsverdacht. Damit wäre die richterliche Anordung auf jeden Fall erfolgt.
Grundsätzlich sollte man sich auf keinen Smalltalk mit der Polizei einlassen... Am besten nur den schweigend den Ausweis und die Fahrzeugpapiere aushändigen!