"Bereits ein einmaliger Konsum „harter Drogen“ rechtfertigt den Entzug der Fahrerlaubnis
Auch der nur einmalige Konsum von Kräutermischungen, die nachgewiesenermaßen einen Wirkstoff beinhalten, der in der Anlage zum Betäubungsmittelgesetz als sogenannte harte Droge aufgenommen ist, führt dazu, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden darf, und zwar unabhängig von der Menge der im Blut festgestellten Wirkstoffkonzentration (vgl. Verwaltungsgericht Trier Beschluss vom 31.03.2015, Az.: 1 L 669/15.TR)."
http://www.anwalt.de/rechtstipps/bereit ... 74579.html
Führerscheinentzug bei Legal Highs
- Ganjadream
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Re: Führerscheinentzug bei Legal Highs
Keiner besitzt seinen Führerschein, da dieser "verliehen" wird und solange die sich alle einig sind, können sie ihn auch einziehen. Das ist weniger ein Regelwerk als Willkür der Auslegung.
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein hat die Arroganz vergessen.
- bushdoctor
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Re: Führerscheinentzug bei Legal Highs
Selbstverständlich "besitzt" man einen Führerschein... nur ist man halt nicht dessen "Eigentümer", denn der Füherschein (als physisches Objekt) gehört "dem Staat".Ganjadream hat geschrieben:Keiner besitzt seinen Führerschein, da dieser "verliehen" wird