Guten Morgen und Hallo zusammen,
ich bin neu hier und bitte Euch um eure Hilfe.
Folgende Sachlage:
Im Januar 2015 wurde ich bei einer Polizeikontrolle angehalten. In meinem PKW wurden ca. 2 Gramm Cannabis sichergestellt, zuvor hatte ich zwei Joints konsumiert.
Nachdem ich den Drogenvortest (Urintest) verweigert hatte wurde mir nach Anordnung (Staatsanwaltlichem Beschluss) Blut abgenommen.
Das Ergebnis meiner entnommen Blutabnahme:
• 15,2 ng/ml THC (aktiv) Cannabis
• 60,0 ng/ml THC – COOH (passiv) Cannabis nachgewiesen
Ich wurde in zwei Sachen beschuldigt:
1. Betäubungsmittel (Cannabis) besessen zu haben, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb gewesen haben zu sein, und
2. Fahrlässig und unter der Wirkung berauschender Mittel (Cannabis)im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug geführt zu haben.
Für beide Tatbestände wurde ich bereits verurteilt und mit einer Geldbuße i. H. v. 500 € und einer Geldstrafe i. H. v. 400 € bezahlt, gemäß richterlichem Beschluss wurde mir verboten für einen Monat im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeglicher Art ein Fahrverbot verhängt.
Die Führerscheinstelle hat mir die Fahrerlaubnis entzogen. Mit dem Hinweis:
Eine Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate nach dem Verzicht (Abgabe Führerschein) erteilt werden, wenn zum Zeitpunkt der Wirksamkeit des Verzichts mindesten zwei Entscheidungen im Fahreignungsregister gespeichert sind. Meinen Führerschein habe ich im März 2015 abgegeben.
Des Weiteren hatte ich an einem Verkehrspsychologischen Kurs Teilgenomen und absolviert, der Tenor des Kurs Abschlussgesprächs war dass die Chancen zur Wiedererlangung meines Führerschein nach 6 Monaten aufgrund meiner THC Werte bei 50 % liegen. Aktuell habe ich drei Urinscreenings absolviert, das letzte Screening steht noch aus.
Ich leide seit mehreren Jahren an starken chronischen Schmerzen und ich bin aktuell dran unter Aufsicht meines Arztes eine Ausnahmegenehmigung bei der BfArM zu beantragen, da ich mit Cannabis bezügliche der Schmerzen gute Erfahrungen gemacht habe. Meine Aktuelle Schmerztherapie besteht aus mehreren Schmerztabletten.
Meine Frage an Euch Fachkundigen:
Habe ich eine Chance meinen Führerschein wiederzuerlangen:
• wenn ich mit einem ärztlichen Attest
• Ausnahmegenehmigung BfArM (meine Schmerzen mit Dronabinol, Sativex bzw. Cannabis zu lindern)
• Soweit ich weiß braucht man für eine Behandlung mit Dronabinol bzw. Sativex keine Ausnahmegenehmigung benötigt.
Leider weiß erst seit kurzem von der Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung als Schmerzpatient.
Vielen Dank für durchlesen.
Ich freue mich über Eure Antworten
Führerschein und Schmerzpatient
Keine Probleme beim Führerschein als Patient? Von wegen!
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LachenOhneGrund
- Beiträge: 4
- Registriert: Mi 2. Dez 2015, 00:11
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