"Kiffen am Steuer : Mediziner fordern ein Umdenken"

Fälle, Strafen, Probleme rund um den Führerschein & Verkehrskontrollen.
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Sabine
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Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

"Kiffen am Steuer : Mediziner fordern ein Umdenken"

Beitrag von Sabine »

"Angetrunken am Steuer? Bis 0,5 Promille völlig legal. Bei Marihuana reichen dagegen schon Nanogramm, um den Führerschein zu verlieren. Mediziner und Juristen fordern eine Reform.
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Wer sich in Deutschland unter Drogeneinfluss ans Steuer setzt, hat seine Fahrerlaubnis in der Regel verwirkt. Das entschieden Gerichte immer wieder, zuletzt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Januar 2016. Ein Autofahrer aus Nordrhein-Westfalen hatte sich erfolglos durch mehrere Instanzen geklagt, weil er den geltenden Grenzwert für Cannabis von 1,0 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut nicht akzeptieren wollte.
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Die Rechtsprechung stößt bei vielen auf Unverständnis. Nicht nur bei Drogenkonsumenten, sondern auch bei Juristen und Medizinern. „Viele Delinquenten sind gar nicht unter aktivem Drogeneinfluss gefahren. Trotzdem werden sie wegen willkürlich festgelegter Grenzwerte belangt”, beklagt Ulli H. Boldt. Der Berliner Anwalt ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und vertritt jedes Jahr mehr als 100 Mandanten, die wegen positiver Drogentests ihren Führerschein verloren. Die Leute kämen aus allen Gesellschaftsschichten – „vom Bauarbeiter bis zum Manager”, sagt Boldt.

Viele bekommen ihren Führerschein erst wieder, wenn sie eine so genannte Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestanden haben – im Volksmund „Idiotentest” genannt. In einem teuren, monatelangen Verfahren müssen die Sünder nachweisen, dass sie keineswegs Junkies sind, sondern ihr Drogenkonsum praktisch nur ein Ausrutscher war und keine Abhängigkeit vorliegt. Neben Sitzungen beim Psychologen und Reaktionstests am Computer muss der Betroffene mitunter ein Jahr lang mit Hilfe von Labortests belegen, dass er drogenfrei bleiben kann.

Das Problem: Aus medizinischer Sicht bedeutet regelmäßiger Cannabiskonsum nicht, dass die Betroffenen automatisch eine Gefahr für den Straßenverkehr sind. Der Übergang zwischen gelegentlichem Drogenkonsum und einer Abhängigkeitserkrankung sei fließend, sagt Christel Lüdecke von der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin.
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Besonders schwierig sei es, mangelndes Trennungsvermögen von Cannabiskonsum und Autofahren nachzuweisen, sagt die Ärztin. Der Grenzwert von 1 ng/ml THC könne dies nicht belegen: „Die Grenzwerte sind einfach willkürlich. Und im Vergleich zum Alkohol wird hierzulande mit zweierlei Maß gemessen.”
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Rechtlich gesehen könne man seinen Führerschein in Deutschland auch dann verlieren, wenn der Drogentest keinen akuten Rauschzustand ergibt, rügt Verkehrsrechtsanwalt Boldt. Er sieht diese strenge Praxis politisch motiviert. Vor einigen Jahren entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Cannabisbesitz in kleinen Mengen für den Eigenbedarf nicht verfolgt werden soll. „Daraufhin wurde die Fahrerlaubnis-Verordnung massiv verschärft, um die Leute auf diese Weise zu erziehen”, meint Boldt.
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Dabei ist niemand verpflichtet, sich einem Urin-Test zu unterziehen. „Der Test ist freiwillig, genau wie Pupillentest und andere körperlichen Untersuchungen”, sagt Verkehrsjurist Boldt. Gezwungen werden könne man nur zu einem Bluttest – aber dann müssten die Beamten schon sehr sicher sein, dass dieser auch positiv ausfällt. "


http://www.motor-talk.de/news/mediziner ... 25190.html

Ein sachlicher Beitrag, nicht jeder Kommentator schafft das, die Argumentation erinnert stark an Frau Mortler ;) Zitat :"... Die Grenzwerte sind willkürlich ...

Nein sind sie nicht. Cannabis ist illegal, also liegt der Grenzwert bei 0,0. "
Sabine
Beiträge: 7598
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Re: "Kiffen am Steuer : Mediziner fordern ein Umdenken"

Beitrag von Sabine »

Dazu das neueste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg

"Oberverwaltungsgericht hält an Cannabis-Grenzwert für Führerscheinentzug fest

Cannabis-Konsumenten können sich wohl keine Hoffnung auf eine Anhebung des Grenzwerts für einen Führerscheinentzug machen. In einem am Donnerstag, 16. Juni 2016, verkündeten Urteil hielt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg an dem bisherigen Grenzwert fest (Az.: 1 B 37.14). Demgegenüber hatte eine Expertenkommission kürzlich empfohlen, den Grenzwert anzuheben.
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Im September 2015 hatte die Grenzwertkommission empfohlen, den Cannabis-Grenzwert auf 3,0 Nanogramm THC je Milliliter Blut deutlich anzuheben.

Wie nun das OVG Berlin betont, geht es bei dem Grenzwert aber nicht darum, ab wann eine Fahruntauglichkeit feststeht. Vielmehr handele es sich um einen sogenannten Risikogrenzwert. „Der Wert markiert nach wissenschaftlichen Erkenntnissen die Grenze, ab der die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nicht mehr ausgeschlossen werden kann.“
Daher sei der Führerscheinentzug ab 1,0 Nanogramm THC je Milliliter Blut gerechtfertigt. Ein amtsärztliches Gutachten für den Einzelfall müsse die Fahrerlaubnisbehörde nicht anfordern, urteilte das OVG."


http://www.juraforum.de/verkehrsrecht/o ... est-559360
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