"Kein Schadensersatz des Mieters für Polizeieinsatz in der Wohnung
Ein Mieter, der in seiner Wohnung illegale Betäubungsmittel aufbewahrt, ist dem Vermieter nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die im Rahmen der polizeilichen Durchsuchung in der Wohnung entstehen. Der Beklagte im konkreten Fall war Mieter einer im Eigentum der Klägerin stehenden Wohnung. Diese Wohnung wurde Ende Juni 2013 aufgrund eines richterlichen Beschlusses durchsucht, der auf den Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Tatzeitraum gestützt war. Von diesem Tatvorwurf wurde der Beklagte später rechtskräftig freigesprochen. Im Rahmen der Durchsuchung waren allerdings 26 Gramm Marihuana aufgefunden und sichergestellt worden. Insoweit wurde der Beklagte wegen vorsätzlichen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Klage der Vermieterin auf Ersatz der Reparaturkosten der beim Polizeieinsatz beschädigten Wohnungseingangstür ist in allen Instanzen ohne Erfolg geblieben."
http://www.lifepr.de/pressemitteilung/a ... xid/630975
Ein sehr interessantes und wichtiges Urteil des BGH bzgl. der Rechte eines Mieters bei Kleinmengen.
"Kein Schadensersatz des Mieters für Polizeieinsatz in der W
Re: "Kein Schadensersatz des Mieters für Polizeieinsatz in d
Hier nochmal das Urteil in allerhöchster Ausführlichkeit :
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/de ... rs-3118113
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/de ... rs-3118113