"Das am 19.01.2017 vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht die Herstellung der betäubungsmittelrechtlichen Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit für weitere Arzneimittel auf Cannabis-Basis vor (z.B. getrocknete Medizinal-Cannabisblüten und Cannabisextrakte in pharmazeutischer Qualität). Welche Folgen ergeben sich hieraus für die bisherige Möglichkeit, eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Erwerb von Medizinal-Cannabis zum Zweck der ärztlich begleiteten Selbsttherapie beim BfArM zu beantragen? .... "
Wichtig für Patienten mit vorhandener Ausnahmegenehmigung :
"Zur Vereinheitlichung der Verfahren würden die Ausnahmeerlaubnisse zum Erwerb von Cannabis nach § 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz drei Monate nach Inkrafttreten des o.g. Änderungsgesetzes unbrauchbar, da Apotheken danach Cannabis-Arzneimittel ausschließlich aufgrund einer ärztlichen Verschreibung abgeben werden. Deshalb empfiehlt das BfArM, die Möglichkeit der ärztlichen Verschreibung von Medizinal-Cannabis frühzeitig mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt zu besprechen. Weiterhin bittet das BfArM die Patientinnen und Patienten um Rückgabe der persönlichen Ausnahmeerlaubnis, sobald Cannabisprodukte erstmalig aufgrund einer ärztlichen Verschreibung in der Apotheke bezogen wurden."
Manche Steilvorlagen müssen wohl einfach verwandelt werden: Nachdem der Budestag Cannabis auf Rezept beschlossen hat, macht sich das Netz darüber lustig.
...
Auch wenn es sich um eine ernsthafte Sache handelt, und vielen Patienten mit der Freigabe von Cannabis geholfen werden kann, macht sich das Netz bereits in den ersten Minuten, nachdem die Entscheidung im Bundestag gefallen war, darüber lustig und kokettiert mit Cannabis als altbekanntes Rauschmittel, das nun durch die Hintertür eine Legalisierung erfahre.
"Cannabis in Deutschland für Schwerkranke künftig auf Rezept erhältlich
...
In Österreich sind Cannabis und/oder Marihuana nicht für die medizinische Behandlung freigegeben. Es gibt ausschließlich zugelassene Medikamente mit den Inhaltsstoffen Tetrahydrocannabinol (THC) und/oder Cannabidiol (CBD)."
"Mückstein: Natürliches Cannabis sollte auch in Österreich auf Rezept verschrieben werden können
Grüne: Beschluss des deutschen Bundestages ist großer Vorteil für PatientInnen
...
„Ich fordere die Gesundheitspolitik auf, Cannabis nicht länger als Suchtmittel zu stigmatisieren und schwerkranken Menschen wie in Deutschland in natürlicher Form als Medizin zur Verfügung zu stellen,“ sagt Mückstein."
" Cannabis als Arzneimittel – Neue Regelung für Österreich?
Österreich bleibe neben Italien das einzige Land in Europa mit einem staatlichen Monopol für die Produktion von Cannabispflanzen zur Arzneimittelherstellung. Das erklärte der nach eigenen Angaben größte Hanfstecklingsbetrieb Österreichs, Flowery Field, nach dem Beschluss des deutschen Bundestags, Cannabis als Arzneimittel für Schwerkranke freizugeben.
Der Gesetzgeber solle ähnlich der Bundesregierung in Deutschland endlich tätig werden und für einen neuen gesetzlichen Rahmen sorgen, der sich tatsächlich an den Bedürfnissen der Patienten orientiert, forderte Geschäftsführer Alexander Kristen.
...
Der österreichische Gesetzgeber habe sich hingegen für ein Monopol entschieden, das die gesamte Entwicklung im Bereich Medizinalhanf massiv blockiere, die Forschung verhindere und Schmerzpatienten im Regen stehen lasse."
"Karl Huber: „Da sieht man wieder, wie verlogen die alle sind“
...
Wir haben mit Shorty über den neuen Gesetzesentwurf gesprochen. Er hat die Verlesung selber gespannt vor dem Fernseher verfolgt. Seine Ansichten sind eindeutig: „Das war ein riesiger Schritt in die richtige Richtung. Doch das ganze Theater hat wieder gezeigt, wie verlogen die Politiker da oben alle sind. Jahrzehntelang waren sie dagegen, jahrzehntelang haben sie Cannabis verteufelt und plötzlich sind alle einstimmig dafür. Da sieht man die Widersprüche. Für mich war das pure Heuchelei.“
...
Shorty hat nach dem Beschluss des Bundestages sofort seine Krankenkasse angerufen. „Dort wusste noch keiner Bescheid, wie das künftig abläuft, mir wurde jedoch zugesichert, dass ich sofort eine Rückmeldung bekomme, sobald man mehr wisse.“
Es wird mit sicherheit Berichte Hageln. Ich selber habe geheult und eine krasse Gänsehaut bekommen. Endlich bekommen Kranke auf Kassenkosten über ein BTM Rezept Cannabis und es entscheidet einzig und alleine der Arzt!
Einstimmig, unglaublich."
Cannabis ist eine berauschende Substanz, deren Konsum grundsätzlich gesundheitsgefährdend ist. Es ist deshalb ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, den Missbrauch von Cannabis zu verhindern. Gleichzeitig ist es das Anliegen der Bundesregierung, die Versorgung mit cannabishaltigen Fertigarzneimitteln zu verbessern und schwerkranken Patientinnen und Patienten Zugang zu diesen zu ermöglichen.
...
Auf Initiative der Drogenbeauftragten wurde ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, damit Schwerkranke mit Cannabis behandelt werden können und die Kosten von der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden."
Aurora hat geschrieben: ...
Iiiih und so was Gefährliches mutet Frau Mortler uns Schwerkranken zu ?!
Also ich an deiner Stelle würde von so etwas Gemeingefährlichem wie Hanf die Finger lassen und lieber auf Opiate oder eines dieser hochwirksamen modernen Opioide zurückgreifen, die als geprüfte Arzneimittel natürlich viel sicherer sind!
bushdoctor hat geschrieben:Was mir bei dem Referentenentwurf des BGM aufgefallen ist, dass die Strafvorschriften (§ 16 BtMVV) in der Betäubungsmittelverschreibungsverordungnicht auf die Änderungen bzgl. Cannabis angepasst wurden...
Das könnte (bei wortgenauer Auslegung) dazu führen, dass sich jeder Arzt, der Cannabisblüten verscheibt, sofort strafbar macht! Cannabisblüten sind keine Zubereitung(!), wie vom BGM ja schon in der Begründung zu Änderung der BtMVV richtig festgestellt.
Der "Strafparagraph" 16 BtMVV ist immer noch nicht angepasst worden im aktuell "beschlossenen" Gesetz... mal sehen, ob ein Arzt einmal darüber "stolpern" wird...
"Witzig" ist auch, dass Cannabis doch nicht - wie im Referentenentwurf ursprünglich vorgeschlagen - ganz aus Anlage 1 BtmG gestrichen wird!
Verkürzt heißt das nun:
Cannabis ist nicht verschreibungsfähig außer zu medizinischen Zwecken und nur dann, wenn es aus einem Anbau stammt, der durch das BfArM genehmigt wurde.
Damit sind die deutschen Apotheker raus, denen ansonsten der Anbau ohne spezielle Genehmigung erlaubt wäre.
(vielleicht lesen die "Gesetzesentwerfer" hier ja mit, denn eine solche "Befürchtung" hatte ich im Forum schon ofters geäußert)
Cannabis auf Rezept ist eingetütet. Das Gesetz kommt und bekommt Applaus. Aber wie gut und sicher wirkt die Droge eigentlich bei den Kranken? Fazit der Rauschmedizin: Shit hilft und Shit happens.
Da haben sich einige die Augen gerieben: Null Widerstand im Bundestag, die Freigabe von Cannabis als Arzneimittel ist eingetütet. Nicht einmal Nuancen einer prohibistischen Tradition waren zu erkennen, weg das Drohwort Droge. Statt dessen: Lobeshymnen über eine neue drogenpolitische Kultur im Land und Selbstlob von Vertretern aller Parteien für die empathische Arbeit des Parlaments in einer zu allererst medizinischen Frage, in der es um den Umgang mit Schmerz, Leid und Menschen im Angesicht des Todes geht.
...
Doch einige sehen die „weiche“ Droge dennoch schon einem vielversprechenden Weg „aus der Schmuddelecke“. Andere, wie die Grünen, wünschen sich von den Medizinern und den zuständigen Abgabestellen eine möglichst „niedrigschwellige“ Anwendung, sprich: Wer chronisch Schmerzen hat, soll grundsätzlich auf natürliches Medizinalhanf oder Fertigarzneimittel auf Cannabis-Basis statt auf synthetische Schmerzpillen zugreifen dürfen.
...
Was sich auch leicht herausfinden lässt, wenn man die therapeutische Wunschliste etwa des Deutschen Hanfverbandes (Einsatz gegen praktisch jedes Leiden, das eine rauschhafte „Betäubung“ verdient: von der Allerweltsdepression und Zwangsstörung bis zur Schuppenflechte und Kopfschmerz) mit den Vorstellungen der um wissenschaftliche Evidenz bemühten Medizinfachleute vergleicht.
...
Anders nämlich als die verfügbaren Fertigarzneien, die in Tropfen, Kapseln oder als Spray einigermaßen gut zu dosieren sind, können die THC-Mengen in den Blütenblättern des Medizinalhanfs variieren - die Wirkung wird dadurch schwerer kalkulierbar für Apotheken, Ärzte und Patienten. Zumal die unterschiedlichen Cannabis-Sorten, die zur Herstellung des Marihuanas importiert werden (der Eigenanbau bleibt verboten), stark abweichende THC-Mengen enthalten können.
...
Fazit: Der medizinische Nutzen von Cannabis und künstlich hergestellten Cannabinoiden wird nach Auffassung der amerikanischen Nationalen Wissenschaftsakademien - Auftraggeber der Studie - oft überschätzt.
...
Nur für wenige Anwendungen gibt es in der Liste der hundert Empfehlungen eine klare Aussage zugunsten einer Wirksamkeit: So bei der Behandlung von starken chronischen Schmerzen von Erwachsenen, insbesondere bei Schmerzen und Krämpfen von Multiple-Sklerose-Patienten, sowie bei der Behandlung von Übelkeit und Erbrechen, die durch Chemotherapien hervorgerufen wird.
...
Dagegen sei erwiesen, dass sich die Zahl der durch Cannabis-Konsum verursachten Unfälle nach der Legalisierung in den vergangenen Jahren vermehrt habe. Cannabis erhöhe das Risiko zusätzlicher Schizophrenien und sozialer Angststörungen, außerdem - wenn auch deutlich geringer - für Depressionen.
...
Denn: Cannabis ist und bleibt ein (nachweislich vor allem für Kinder und Jugendliche problematisches) Rauschmittel. Die neue Wahlfreiheit hat also hier wie dort, so süßlich sie im Einzelfall für den therapieempfänglichen Schmerz- und Palliativpatienten schmecken dürfte, einen durchaus herben Beigeschmack. "
Cannabis auf Rezept – das ist künfitg möglich. Für den Würzburger Schmerzpatienten Günter Weiland eine längst überfällige Entscheidung. Im Gespräch erläuert er, warum.
...
Frage: Herr Weiglein, wie haben Sie die Entscheidung des Bundestages aufgenommen? Haben Sie damit gerechnet?
Günter Weiglein: Ja, habe ich. Ich habe die Debatte im Bundestag mitverfolgt. Die Entscheidung, Cannabis verschreibungsfähig zu machen, ist ein Meilenstein. Bisher mussten die Patienten – es sind etwa 1000 in Deutschland, die eine solche Genehmigung haben – die Kosten selbst tragen. Nun sollen die Krankenkassen sie übernehmen. Für ein Gramm muss man 15 Euro in der Apotheke bezahlen. In meinem Fall: Ich habe eine genehmigte Dosis von vier Gramm pro Tag. In vier Wochen macht das 112 Gramm – das sind 1800 Euro. Ich kenne keinen, der sich das leisten kann. Klar guckt man dann schon mal um die Ecke, ob das vielleicht jemand billiger verkauft.
...
Warum glauben Sie, ist der Eigenanbau den Politikern so ein Dorn im Auge?
Weiglein: Ich weiß es nicht und es ist für mich nicht zu erklären. Wir haben es hier mit einer pflanzlichen Substanz zu tun, die erwiesenermaßen weniger schädlich ist als Alkohol oder Tabak. Und Cannabis wurde über Jahrhunderte schon medizinisch genutzt. Sie können sich mit Cannabis nicht überdosieren. Das Schlimmste, das passieren kann, wenn Sie etwas zu viel genommen haben, ist, dass Sie eine Stunde länger schlafen als sonst.
...
Gibt es aus Ihrer Sicht noch Verbesserungspunkte an dem Beschluss?
...
Allerdings wurde heute auch deutlich, dass es den Eigenanbau erst einmal nicht geben wird. Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen. Das Problem ist, dass es in der Apotheke nur eine begrenzte Sortenauswahl gibt – aktuell sind es etwa 15 Sorten. Dabei gibt es Hunderte von Cannabis-Sorten. In der Apotheke bieten mir aber beispielsweise nur zwei Sorten eine gute Schmerzreduktion. Es ist beim Cannabis wie bei jedem anderen Mittel auch: Wenn man es über einen gewissen Zeitraum nimmt, dann gewöhnt sich der Körper daran. Deshalb möchte ich die Option mit dem Anbau weiterhin haben. "
Bei aller guten Zusammenarbeit im Gesundheitsausschuss muss ich dennoch feststellen, das Patienten, die über Jahre vor Gerichten etc. um ihre Medizin gekämpft haben, bei der Politiker-Eigen-Lobhudelei wieder schmählich vergessen/übergangen werden. Das ihr Eich ned schamts!
Die nächste :
"Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml, CSU, begrüßte den Beschluss des Bundestages. „Bei einigen Krankheitsbildern wie starken chronischen Schmerzen oder fortgeschrittenen Krebserkrankungen können Cannabis-haltige Arzneimittel eine Linderung der Symptome erreichen. Damit leisten sie einen Beitrag für mehr Lebensqualität der Patientinnen und Patienten.“ Die Ministerin fügte hinzu: „Deshalb habe ich mich schon seit einiger Zeit dafür eingesetzt, dass diese Schwerkranken die Kosten für die Anwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken von den Krankenkassen erstattet bekommen.“
"Zur Freigabe von Cannabis auf Rezept für Schwerkranke kommentierte er: "Soll ich mir jetzt so an Zettel holen? Weil wenn der Söllner nicht mehr spielt, ham die bayerischen Polizisten nix mehr zu tun?"
"Oft fühlt es sich an, als hätte sie eine Stahlplatte im Rücken. Der Schmerz zieht dann bis runter in die Zehen, jede Bewegung tut weh – die versteiften Wirbel halt. Sabine H., 56, nimmt Schmerzmedikamente, außerdem Chemo-Tabletten und Antikörper, die die Ausbreitung der Leber-Metastasen bremsen sollen. Zeitweise kamen Antidepressiva und Opiate dazu. „Manchmal fühlte ich mich wie ein Zombie.“
Trotzdem verzagt sie nicht, denn es gibt Hoffnung. Der Krebs ist nicht heilbar, aber die Schmerzen können gelindert werden, ohne die heftigen Nebenwirkungen chemischer Substanzen. H., die in Forstinning (Kreis Ebersberg) lebt, hofft darauf, bald Cannabispräparate nehmen zu können. Bisher war das ausgeschlossen: „Dafür ging es mir immer noch ein Stück zu gut.“
...
Micha Greif vom Deutschen Hanfverband spricht von einem „Meilenstein nach jahrelangem Kampf“. Auch Wenzel Cerveny, der für die (allerdings völlige) Legalisierung von Cannabis bis vors Bayerische Verfassungsgericht gezogen war, hält den Beschluss für ein starkes Zeichen. „Cannabis ist nun endlich aus der Schmuddelecke raus“, sagt er. Für beide ist das neue Gesetz ein Schritt, aber sicher nicht der letzte.
Denn im Detail sehen sie noch Raum für Verbesserungen. Greif ist der Meinung, dass auch leichte bis mittlere Krankheitsverläufe mit Cannabis behandelt werden sollten. Ganz ideal wäre es, wenn die Patienten den Stoff selbst züchten könnten. Deutschlandweit gibt es wenige Ausnahmen, in denen das schon möglich ist. Das neue Gesetz, sagt Greif, sei aber ein „Anbauverhinderungsgesetz“.
...
Aber die Hanf-Freunde um Wenzel Cerveny haben schon neue Ziele. Im Moment sind sie auf der Suche nach einer Gewerbefläche in München, um dort ein Cannabis-Therapie-Zentrum aufzubauen. Patienten sollen sich hier beraten lassen können – eine Ärztin ist schon mit im Boot. Auch die völlige Legalisierung des Stoffs ist für Cerveny noch nicht vom Tisch. Unlängst hat er eine Petition gestartet. Ziel: Cannabis für alle.
Sabine H. hat schon mit ihrer Ärztin gesprochen. Sobald es geht, will die ihr ein Rezept ausstellen. Die 56-Jährige hofft auf mehr Lebensqualität. „Das ist eine Chance für meine restliche Lebenszeit.“"
"Schwerkranker Andreas Butzmann freut sich über Cannabis-Gesetz
...
Butzmann hat sich hoch verschulden müssen, eigenen Angaben zur Folge rund 50 000 Euro investiert, um seine Cannabis-Therapie zu finanzieren. Noch im Juli 2015 entschied das Verwaltungsgericht Augsburg, dass Butzmanns Krankenkasse nicht für dessen Cannabis-Konsum aufkommen muss. Das gilt künftig nicht mehr, sagt der Beurener. Der 33-Jährige geht davon aus, dass die Kassen künftig die Behandlung bezahlen – und er darüber hinaus die Kosten aus den vergangenen Jahren erstattet bekommt. „Dafür werde ich mich jedenfalls einsetzen.“"
Und was ist mit den ganzen Patienten, die wegen Schwarzanbau bzw. Einkauf auf dem Schwarzmarkt verurteilt wurden? Da sind ja auch immense Kosten und Diskriminierung für diejenigen entstanden. Aber wahrscheinlich muss dazu erst etwas ähnliches wie bei den Homosexuellen ( http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... ilitierung ) ins Rollen kommen.
Manche können es einfach nicht lassen, Cannabis weiterhin zu dämonisieren :
"Freigabe von Cannabis: "Endlich ist die Politik über ihren Schatten gesprungen"
Die Freigabe von Cannabis auf Rezept ist beschlossene Sache. Die mögliche Schmerzbefreiung bei Schwerkranken wird wohl doch dem potenziellen Suchtcharakter übergeordnet.
...
Es war nicht einzusehen, dass die ausschließliche Fixierung auf den Suchtcharakter von Cannabis seinen Einsatz in der Medizin verhinderte und Patienten kriminalisierte. Endlich ist die Politik über ihren Schatten gesprungen. Für einen Krebspatienten im Endstadium ist die drohende Abhängigkeit kein Thema mehr, seine Befreiung von den Schmerzen aber ein nicht zu überschätzender Zugewinn an Lebensqualität."
Und warum nur Krebspatienten im Endstadium zähneknirschend noch eine Restlebensqualität zugestehen? Haben wir anderen, die noch eine ungewisse Lebenszeit vor uns haben, keinen Anspruch auf Lebensqualität?! Die ganzen Krebsmedikamente, die das Immunsystem stark beeinflussen, von den anderen Neben/Wechselwirkungen ganz zu schweigen, die seelische Belastung, unheilbar erkrankt zu sein und nicht zu wissen, wann die letzte Seite im Lebensbuch geschrieben wird, alles keine Gründe?
""Verwendung von Drogen als Medizin ist nicht so besonders"
Der Bundestag hat beschlossen, Schwerkranken den Zugang zu Cannabis zu erleichtern. Das Besondere an THC oder Cannabis sei, dass es ein breites Einsatzspektrum habe, sagte Franjo Grotenhermen von der AG Cannabis als Medizin im DLF. Es müsse einfach ausprobiert werden, ob es helfe und ob es vertragen werde, so der Arzt.
...
Simon: Das heißt, das Geld beziehungsweise jetzt die Erstattung ist ein Vorteil aus Ihrer Sicht. Nach wie vor müssen die Krankenkassen die Cannabis-Abgabe genehmigen. Ist das zurecht so?
Grotenhermen: Ja, das hat man ein bisschen abgeschwächt. Es ist schon so, dass man sagt, die Patienten sollen jetzt Cannabis nicht als Ersttherapie bekommen. Es soll schon klar sein, dass schon Einiges ausprobiert worden ist. Ab einem bestimmten Punkt soll aber Arzt und Patient sagen dürfen, jetzt reicht es aber mit dem Ausprobieren und jetzt ist eine Cannabis-Therapie indiziert. Es ist jetzt nicht eine ganz strenge Austherapiertheit. Man hat das sicherlich deswegen gemacht, weil man bei vielen Indikationen einfach zu wenig klinische Daten hat, um jetzt einen breitflächigen Einsatz von Cannabis zu rechtfertigen bei allen Indikationen. Aber man hat natürlich auch gesehen, dass Cannabis vielen Patienten hilft, und man möchte dieses Dilemma lösen, trotz fehlender klinischer Daten zu sagen, okay, den Patienten, wo es offensichtlich hilft, wollen wir jetzt die Möglichkeit geben, dass sie es auch wirklich bekommen können und nicht nur theoretisch auf dem Papier mit einer Erlaubnis, sondern auch dann, wenn sie es sich nicht leisten können, auch diese Therapie durchführen können.
Simon: Sie arbeiten als Arzt ja schon länger mit Cannabis als Medizin. Was ist so gut an Cannabis als Schmerzmittel?
Grotenhermen: Grundsätzlich gibt es keine besonderen Vorteile. Es gibt vielleicht ein paar Besonderheiten. Die erste Besonderheit ist sicherlich die, dass es sicherlich keine Substanz gibt auf der Welt wie THC oder Cannabis, die ein so breites Einsatzspektrum hat: chronische Schmerzen, chronische entzündliche Erkrankungen, Appetitlosigkeit, bestimmte psychiatrische Erkrankungen, neurologische Erkrankungen. Ansonsten hilft Cannabis einigen Patienten, anderen nicht, wie bei anderen Medikamenten. Man muss es einfach ausprobieren. Der Nachteil ist, viele Patienten vertragen es nicht. Die akuten Wirkungen, die psychischen Wirkungen und so weiter, werden oft nicht gut toleriert. Der Vorteil ist, die chronische Verträglichkeit ist sehr gut. Es gibt keine Magenschädigung, Leberschädigung, Nierenschädigung und so weiter, was man von vielen anderen Medikamenten nicht sagen kann."
Andreas Butzmann kämpft seit Jahren dafür, das Mittel gegen Schmerzen einnehmen zu dürfen. So bewertet er den neuen Gesetzentwurf.
...
Die Entscheidung ist für Butzmann allerdings noch kein Grund zum Jubeln. „Auf der einen Seite ist es ein wichtiger Schritt“, sagt er. „Doch die Umsetzung wirft noch viele Fragen auf.“ Bei seiner Krankenkasse habe er schon nachgefragt, erzählt er. Doch dort wisse man noch nichts Näheres. „Es wirkt so, als sei dieser Gesetzentwurf schnell durchgedrückt worden, um den Eigenanbau von Cannabis zu verhindern“, sagt der Betroffene.
...
Dass Butzmann selbst Hanf angebaut hat, führt er auch auf das knappe Angebot von medizinischen Cannabis-Produkten in Apotheken zurück. Er hat Zweifel, dass sie künftig den Bedarf aller Patienten abdecken können, die auf die schmerzlindernde Wirkung von Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol hoffen. Deshalb glaubt er nicht daran, dass Kiffen künftig einfacher wird. Er ist skeptisch, ob er selbst profitieren wird, wenn seine Ausnahmegenehmigung künftig nicht mehr geben sollte.
Nach Ansicht des 33-Jährigen löst der Gesetzentwurf auch ein anderes Problem nicht: Betroffene müssten überhaupt einen Arzt finden, der bei gesetzlich Krankenversicherten eine Schmerztherapie mit Cannbis unterstützt. Viele müssten sich seiner Ansicht nach weiterhin an einen Privatarzt wenden und sich dort auf eigene Rechnung behandeln lassen. „Der Gesetzentwurf ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, sagt Butzmann. „Aber da ist noch viel dran zu machen.“"
Meine Krankenkasse weiss auch noch nichts, ich soll frühestens Ende nächster Woche nochmal nachfragen. Der telefonische Kundenkontakt meinte nur, das mir der Arzt ein BTM-Rezept ausstellt/ausstellen kann, aber dann wußte er auch nicht weiter. Muss das Rezept (mit Begründung?) erst bei der Krankenkasse eingereicht werden? Oder gehe ich damit in die Apotheke und die leitet es bei Erstausstellung weiter oder wie ?
Da ich am Montag eh in die Apotheke muss, werde ich mich dort mal nach dem Stand der Dinge erkundigen, vielleicht wissen die etwas mehr.
"Cannabis als Medikament: „Ein entscheidender Schritt“
...
Wenngleich Politiker aller Parteien den Bundestagsbeschluss begrüßen, und, wie Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar (SPD) aus Maßbach (Lkr. Bad Kissingen), dem Fachverstand der Ärzte vertrauen, die beurteilen, wer Cannabis zur Therapie erhält – eine Tatsache wird sich durch die neue Gesetzeslage nicht ändern: Die allermeisten Menschen, die Cannabis zu sich nehmen, konsumieren die Droge nicht etwa, um Schmerzen oder Lähmungen zu bekämpfen, sondern um sich damit verbotenerweise zu berauschen.
Die Therapieeinrichtung in Schloss Eichelsdorf ist täglich mit den Folgen von Drogenkonsum beschäftigt. Cannabis, meint deren Leiter, Robert Soto-Löwenthal, im Interview, spielt dort keine nennenswerte Rolle. Andere Stoffe, die jeder kaufen kann, sind weitaus gefährlicher.
...
Dieses Gesetz hat nichts mit einer völligen Legalisierung für den privaten Gebrauch zu tun. Hierbei müssten jedoch staatliche Kontrollen gut funktionieren: keine Abgabe an Personen unter 18, kein Führen von Fahrzeugen mindestens drei bis fünf Tage nach dem letzten Konsum von Cannabis und vieles mehr.
...
Soto-Löwenthal: Der Vergleich zu anderen Drogen ist schwierig. Menschen können von Cannabis abhängig werden, es wirkt psychotrop, also auf die Psyche, und ist deswegen potenziell suchtauslösend. Für Menschen, die, wie es das Gesetz aussagt, Cannabis benötigen, ist Cannabis nützlich. Allen anderen rate ich davon ab. Da ist zum Beispiel das Risiko, eine Psychose zu bekommen, viel zu hoch.
...
Behandeln Sie in Ihrer Einrichtung in Eichelsdorf Patienten, die wegen Cannabiskonsums zu Ihnen gekommen sind?
"Cannabis kann Beschwerden lindern, aber die Wirkungen sind meist eher mäßig. Ein Heil- oder gar Wundermittel ist das Rauschkraut nicht. Die Pflanze ist in den letzten Jahrzehnten intensiv erforscht worden."
"Mehr als 10 000 Zusammenfassungen (Abstracts) wissenschaftlicher Veröffentlichungen zu den gesundheitlichen Wirkungen (guten wie schlechten) von Cannabis wertete die Nationale Akademie der Wissenschaften der USA aus. Vor kurzem legte sie ihren Bericht vor, der in der Forderung gipfelte, die Forschung zu verstärken. Denn es mangelt zwar nicht an einzelnen Fallberichten und Anekdoten, dafür aber an hochwertigen Untersuchungen zu Cannabis mit größeren Patientenzahlen und guter Methodik."
Der Artikel bezieht sich mit seiner Kritik am Kraut größtenteils auf die die Metastudie der Nationale Akademie der Wissenschaften, die hier ja auch schon bemängelt wurde.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
"„Zum Kotzen“: Tagesschau-Beitrag über Cannabis empört Zuschauer
...
Die Wut einiger Zuschauer entlud sich jetzt nach einem Bericht, der eigentlich harmlos wirkt. Es geht dabei um einen Beitrag vom 19. Januar: In dem Einspieler vermeldet die „Tagesschau“, dass der Bundestag Cannabis auf Rezept legalisiert hat.
Skandal! Rufmord! Fake-News! So oder so ähnlich sehen das jedenfalls einige E-Zigarettenraucher, die sich auf der Facebook-Seite „Liquidhimmel“ austoben. „Tagesschau macht E-Dampfer zu Kiffern“, heißt es über dem Beitrag.
In den Kommentaren bringen Nutzer ihre Empörung zum Ausdruck.
...
Ein Nutzer schimpft: „Eine Frage der Zeit, bis man von der Polizei kontrolliert wird und die Dampfe zur Überprüfung sichergestellt wird. Zum Kotzen.“
...
Der Protagonist aus dem „Tagesschau“-Beitrag hat sich inzwischen auch zu Wort gemeldet. Über die „Liquidhimmel“-Facebookseite lässt er ausrichten, dass der Inhalt des Verdampfers aus CBD-Öl und THC Öl bestehe."
"Friede-Orth-Hospiz begrüßt Cannabis auf Rezept
...
„Wir sind froh und dankbar, dass Cannabis nun als rezeptpflichtiges Mittel verabreicht werden kann und somit legalisiert wurde“, sagte am Dienstag Irene Müller, Leiterin des Friedel-Orth-Hospizes, im Gespräch mit dem Wochenblatt.
Die Droge mache Knochenschmerzen für Patienten erträglicher, helfe gegen Appetitlosigkeit und könne diverse Nebenwirkungen anderer Medikamente lindern."