Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

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Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Deutsche Cannabis AG EXPLODIERT an der Börse!

Liebe Leser,

für eine faustdicke Überraschung an der Börse sorgte in den letzten Tagen die kaum bekannte Deutsche Cannabis AG. Innerhalb von wenigen Tagen kamen Kursgewinne von fast 1.000 Prozent zustande! Grund dafür ist ein neues Gesetz, das Ende letzter Woche im Bundestag beschlossen wurde. Schwerkranke Patienten können in Zukunft Cannabis auf Rezept erhalten. Die Kosten werden von der Krankenkasse getragen. Das war für manchen Anleger Grund genug, sich auf diesen Aktientitel zu stürzen.
...
Am Dienstag ließ die Euphorie jedoch schon spürbar nach."


http://www.finanztreff.de/news/deutsche ... e/11834460

Bei der Überschrift mußte ich zuerst an THC-Terroristen denken ;)
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Einigung im Bundestag
Cannabis als Medizin – Kassenleistung statt Kulturkampf

Vor zwei Jahren taten sich im Bundestag noch Gräben im Umgang mit Cannabis auf. Jetzt ist sein Einsatz als Medizin geregelt worden. Die unwürdige Situation betroffener Patienten war Motor für den Konsens der Fraktionen.

Dass der Bundestag vergangene Woche den Umgang mit Cannabis als Medizin auf eine solide rechtliche Grundlage gestellt hat, grenzt an ein Wunder. Jahrelang trug die Debatte über dieses Thema Züge eines Kulturkampfs. Und jetzt fasste der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen einen Beschluss, dessen Namen nüchterner kaum sein könnte: Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften.
...
Der Weg zu einer politischen Befriedung war lang. Noch 2015, als die Grünen ihren Antrag für ein "Cannabiskontrollgesetz" vorstellten, schlugen alte Stereotypen in der Debatte durch. "Kümmern Sie sich besser um natürliche geistige Energie, die Sie frisch hält", empfahl Mortler den Grünen, die für einen kontrollierten legalen Markt für Cannabis plädierten.
...
Eine Wende in der Debatte gelang erst, als sich alle Fraktionen ausschließlich auf schwerkranke Patienten konzentrierten, die sich Linderung erhoffen. Denn der Status quo ist für Patienten unbefriedigend: Wer Cannabis in einer Apotheke zur begleiteten Selbsttherapie erwerben wollte, brauchte bisher eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Zuletzt verfügten bundesweit 1004 Patienten über einen solchen Bescheid. Allerdings starben seit Februar 2015 elf Patienten, bevor ihr Antrag beschieden wurde.
...
Die Regierungsfassung des Gesetzes spiegelte denn auch noch die Misstrauenskultur vergangener Zeiten: dem verordnenden Arzt sollte regelhaft der Medizinische Dienst der Krankenkassen vor einer Kostenerstattung über die Schulter schauen. Und der Patient musste, bevor er auf eine Cannabis-Verordnung hoffen durfte, "austherapiert" sein. Alle anderen Möglichkeiten der Therapie mussten wie in einer Odyssee zuvor ausprobiert sein.
Dass sich dieses Vorgehen schwer verträgt mit dem Anspruch, die palliativmedizinische Versorgung aufzuwerten, dämmerte auch der Union.
...
Noch eine andere Motivation beflügelte den Sinneswandel: Ein MS-Patient erhielt im April 2016 vom Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeit zugesprochen, Cannabis selbst anzubauen. Zwar war er im Besitz einer BfArM-Genehmigung, doch seine Ausgaben addierten sich auf bis zu 1500 Euro pro Monat. Die Behörde hatte ihm den Eigenanbau mit Verweis auf die ungesicherte Qualität verweigert.
...
Selbst der Hanf-Verband lobte, mit dem neuen Gesetz werde Deutschland "zu einem der weltweit führenden Länder in Sachen Cannabis als Medizin". Doch der Streit über Cannabis als legale Genussdroge dürfte nach der Bundestagswahl eine neue Auflage erleben."


http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... kampf.html
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Cannabis als Arznei auf Rezept

Gelsenkirchen. Ärzte- und Apothekensprecher sehen im medizinischen Einsatz der Hanfpflanze Potenzial. Es gibt aber auch Bedenken.
...
Welche Auswirkungen das Gesetz künftig für schwerkranke Gelsenkirchener hat, ist ohnehin noch unklar. Denn die genauen Regelungen zur Anwendung, Dosierung und Ausstellung der Rezepte sind den Apotheken- und Ärztesprechern noch nicht bekannt. „Bisher gibt es nur den politischen Beschluss“, sagt Apothekensprecher Rainer Grummel, zugleich Leiter der Sonnen-Apotheke. „Wir warten auf genauere Informationen. Wenn es soweit ist, werden wir diese höchstwahrscheinlich über die Bundesopiumstelle in Bonn erhalten.“
...
Grummel begrüßt „Cannabis auf Rezept“: „Bei Menschen mit starken Schmerzen ist es sinnvoll, Cannabis zu verschreiben – bevor vielleicht der illegale Weg eingeschlagen wird.“

Dagegen steht Dr. Arnold Greitemeier, Sprecher der Ärztekammer GE/Bottrop, dem medizinischen Einsatz von Hanf skeptisch gegenüber. „Zu Wirkstoffen von Cannabis gibt es bislang zu wenige Studien, die den Indikationsbereich definieren“, sagt der hier niedergelassene Arzt. ... „Zudem kann es sein, dass Cannabis beim Rauchen anders wirkt als in Tablettenform.“ Ihm fehle in der Hinsicht eine solide medizinische Verordnung.
...
In Gelsenkirchen gibt es nach Angaben der Mediziner derzeit keine Patienten, die Cannabis legal aus medizinischen Gründen verordnet bekommen."


http://www.waz.de/staedte/gelsenkirchen ... 36977.html
Duck
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Duck »

Aurora hat geschrieben:"„Zum Kotzen“: Tagesschau-Beitrag über Cannabis empört Zuschauer
...
Die Wut einiger Zuschauer entlud sich jetzt nach einem Bericht, der eigentlich harmlos wirkt. Es geht dabei um einen Beitrag vom 19. Januar: In dem Einspieler vermeldet die „Tagesschau“, dass der Bundestag Cannabis auf Rezept legalisiert hat.

Skandal! Rufmord! Fake-News! So oder so ähnlich sehen das jedenfalls einige E-Zigarettenraucher, die sich auf der Facebook-Seite „Liquidhimmel“ austoben. „Tagesschau macht E-Dampfer zu Kiffern“, heißt es über dem Beitrag.

In den Kommentaren bringen Nutzer ihre Empörung zum Ausdruck.
...
Ein Nutzer schimpft: „Eine Frage der Zeit, bis man von der Polizei kontrolliert wird und die Dampfe zur Überprüfung sichergestellt wird. Zum Kotzen.“
...
Der Protagonist aus dem „Tagesschau“-Beitrag hat sich inzwischen auch zu Wort gemeldet. Über die „Liquidhimmel“-Facebookseite lässt er ausrichten, dass der Inhalt des Verdampfers aus CBD-Öl und THC Öl bestehe."


http://www.businessinsider.de/zum-kotze ... uer-2017-1

Hier sieht man leider sehr deutlich, welchen Rang Cannabiskonsumenten, auch medizinische, in der Bevölkerung haben. :( :evil: :roll:



Ich komme aus der Ecke der Dampfer.
Das sind echte Choleriker, zumindest ein grossteil.
Drumm bin ich da auch aus fast allen Foren raus.
Klar die lügen mit der die Dampfe verteufelt wird...... naja kennt man ja beim cannabis.

Kann da nur ein forum empfehlen, da geht es mehr um Technik und Akku Sicherheit.
Evtl interessant für leute die Vaporizer nutzen.
http://www.mountainprophet.de/forum/index.php
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Ein Ingolstädter erklärt, wie ihm Cannabis auf Rezept hilft

Roland Johann Plank ist chronischer Schmerzpatient. Die Freigabe des Rauschmittels als Medikament ist gut für ihn und andere. Aber der Ingolstädter bleibt noch skeptisch.
...
Einer davon ist Roland Johann Plank. Er ist chronischer Schmerzpatient und sein Leidensweg begann bereits in den 1970er-Jahren. Mittlerweile wurde er zahlreiche Male operiert, seine Halswirbel- und Lendenwirbelsäule versteift. Die nächste Operation steht wieder kurz bevor. Aufgrund seiner teils unerträglichen Schmerzen wurde er im Laufe der Jahre immer wieder von Ärzten mit Opiaten „vollgepumpt“, wie er erzählt. Doch die ersehnte Hoffnung auf Besserung trat nicht ein, im Gegenteil. Die schweren Schmerzmittel bekamen ihm nicht, er wurde sogar abhängig davon und musste mehrmals einen Entzug machen.
...
Plank hält das neue Gesetz, prinzipiell für eine gute Idee. „Für sehr viele Menschen bedeutet es Hoffnung“, sagt er. Er weiß bis jetzt von rund fünf Menschen, die in Ingolstadt das Medikament verschrieben bekommen haben beziehungsweise kurz davor standen, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen.
...
Dennoch stellen sich für Roland Johann Plank. mit dem Gesetz auch Fragen, die noch nicht geklärt sind. Wer darf nun tatsächlich Cannabis erhalten? Wie sieht es im Straßenverkehr aus? Dürfen die Patienten dann auch Auto fahren, was bei der Einnahme von Schmerzmitteln sonst auch in vielen Fällen üblich ist? Und sind viele Ärzte bereit, sich weiterzubilden?

Was Plank außerdem nicht gefällt ist, dass alle Patienten, die Cannabis erhalten, an einer Studie teilnehmen müssen. „Zwar sagt man, das sei anonym, aber ich bin trotzdem skeptisch. Ich will es zum Beispiel nicht, aber was bleibt mir anderes übrig, als mitzumachen?“, fragt er.

Mit seiner Krankenkasse er hat er sich natürlich schon in Verbindung gesetzt, bis jetzt hat er aber noch keine Zusage für die Kostenübernahme erhalten. Denn auch dort wartet man erst einmal ab, bis das Gesetz in Kraft tritt – im März soll das der Fall sein."


http://www.augsburger-allgemeine.de/neu ... 68977.html
Duck
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Duck »

Wie an einer studie teilnehmen, wie soll die denn aussehen?
Spinner alles spinner.
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Martin Mainz
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Martin Mainz »

Hi Duck.

Die Daten zur Studie werden von den Ärzten anonymisiert abgegeben um eine Begleitstudie zur Einführung des Gesetzes zu sichern. Die Studie wird wahrscheinlich federführend von der Cannabis-Agentur durchgeführt, aber das ist alles noch nicht in trockenen Tüchern.

Ich bin da auch zwiespältig, aber alleine wegen Datenschutz. Eine Studie zum Gesetz muss meiner Meinung nach sein. Das wird uns gute Argumente liefern.

Grüße, Martin
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Duck
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Duck »

Ich frag mich wer denn die Studie auswertet und entwirft.
Imo tappen ja alle im dunkeln :lol:
Werden nur leute erfasst die von der kasse das Grass bekommen?
Als privatrezeptler hätte ich denn gerne ne Aufwandsenschädigung :lol:
Wenn die kosten zu lasten der praxen grechnet werden sieht es wohl mau aus. :oops:

Hab ja grade mal das buch vom Dr. Grotenhermen gelesen naja :?
So richtig schlau wird man da auch nicht.

Naja morgen ist mein anlauf auf blühten Dronabinol ist imo nix für mich.
Das man als partient immer wie ein Bittsteller da steht is schon verletzung meiner grundrechte :oops:
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Welches Buch von Herrn Grotenhermen hast Du denn gelesen? Und welche Passagen sind Dir unklar?

Aber mache dann dafür bitte in der entsprechenden Rubrik einen neuen Thread auf. Danke.
Duck
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Duck »

Verstanden habe ich alles es ging mir nur nicht genug in die Materie.
Hanf als medizin war das buch.
Es braucht also keinen eigen Thread, Danke.
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Vewirrter Mann fordert Cannabis

Ein offenbar verwirrter Mann hielt am Donnerstag gegen 15 Uhr Mitarbeiter einer Krankenkassen-Filiale in Oranienburg in Atem. An der Bernauer Straße forderte der Berlin Cannabis, das ihm sein Arzt offenbar verschrieben hatte.
...
Nachdem die Mitarbeiter der Krankenkasse darauf hinwiesen, dass die enstprechende Gesetzesänderung, Cannabis zu medizinischen Zwecken auszugeben, noch nicht abschließend beschlossen und auch nicht vor März damit zu rechnen sei, wollte der Mann die Filiale in die Luft sprengen."


http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1549397
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Cannabis auf Rezept: KBV fordert Nachbesserungen

Bei der Begleitstudie für die Verordnung von getrockneten Cannabisblüten und -extrakten für Schwerkranke auf Rezept sieht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) noch Änderungsbedarf. Die Kritik bezieht sich unter anderem auf die unklare Re­gelung zur Kostenübernahme.
...
Die KBV hat nun darauf hingewiesen, dass dieser Entwurf zu wenige Anga­ben zum Erhe­bungsbogen und zu dem Verfahren enthält, um den Zeitaufwand und die beim Arzt ent­stehenden Kosten adäquat zu bewerten. So werde der Aufwand, der Ärzten durch die Teilnahme an der Begleiterhebung entsteht, pro Patient mit 45 Minuten angesetzt. Wer für die Vergütung der Ärzte aufkommen soll, bleibe offen."


https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... esserungen

Wenn die sonst keine Probleme haben :roll: Die KBV sollte besser ihre Ärzte darauf hinweisen, Patienten nicht abzulehnen!
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Endlich ein Artikel, der mal keine Bedenkenträger zu Wort kommen läßt

""Endlich gibt es Cannabis auf Rezept"

Marion Kremerius ist Beauftragte der Stadt Erkrath für Menschen mit Behinderung und Leiterin einer Multiple-Sklerose-Selbsthilfegruppe. Sie spricht über die Wirkung von medizinischem Cannabis und über Vorurteile.

Der Bundestag hat ein neues Gesetz beschlossen: Schwer kranke Menschen können Cannabis künftig auf Rezept in der Apotheke erhalten. Wie haben Sie auf die Entscheidung reagiert?

Kremerius Ich bin begeistert, darauf haben viele chronisch Kranke sehr lange gewartet.
...
Auch wenn es nicht unbedingt eine heilende Wirkung hat, kann es zumindest Symptome lindern oder eine Verschlimmerung der Krankheit verhindern. Es macht das Leben für die Betroffenen lebenswerter.

Haben Sie das bei Betroffenen erlebt?

Kremerius Ja, deswegen bin ich auch so überzeugt davon. Betroffenen mit Spastiken - also starken Krämpfen - hat Cannabis geholfen. Sie sagen, es sei eine ganz neue Lebensqualität.
...
Im Internet melden sich auch Kritiker zu Wort. Sie sagen etwa, dass Cannabis abhängig macht. Andere monieren die berauschende Wirkung. Wie reagieren Sie auf solche Aussagen?

Kremerius So etwas kann nur ein Gesunder sagen. Jemand, der nicht nachvollziehen kann, wie sehr Menschen mit Schmerzen leiden müssen. Der Sinn des medizinischen Cannabis ist nicht, dass sich die Schwerkranken damit zudröhnen. Im Gegenteil: Es geht ihnen darum, ein möglichst normales und selbstbestimmtes Leben zu führen. Wären sie durchweg high, würden sie diese Kontrolle wieder verlieren und hätten damit kein bisschen mehr Lebensqualität gewonnen."


http://www.rp-online.de/nrw/staedte/erk ... -1.6583691

Leider "schwächelt" Frau Kremerius bei der letzten Frage. Selber würde ich erstmal klarstellen, das die Gefahr einer Abhängigkeit, zumal der Körperlichen, äußerst gering ist. Und das "High"sein bei Cannabis nicht automatisch ein Kontrollverlust bedeutet!
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

cmuede
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von cmuede »

TOP 6 "Cannabis auf BTM - Rezept plus ggfs. erleichterte Kostenübernahme der GKV" ist erfolgreich (und unspektakulär) durch den Bundesrat gekommen.Hier die Bundesrat-Pressemeldung: http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenu ... letterHtml
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Bundesrat gibt Cannabis auf Rezept frei
...
Es tritt in Kraft, sobald der Text im Bundesanzeiger veröffentlicht wird."


http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=67608

Wie lange dauert das ?
Fraagender

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Fraagender »

cmuede hat geschrieben:TOP 6 "Cannabis auf BTM - Rezept plus ggfs. erleichterte Kostenübernahme der GKV" ist erfolgreich (und unspektakulär) durch den Bundesrat gekommen.Hier die Bundesrat-Pressemeldung: http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenu ... letterHtml
Heißt das jetzt, dass man nicht mehr erst "alle" Pharma Produkte durchhaben muss, damit es die Krankenkassen übernehmen?

Das war/ist ja eine Zumutung!
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bushdoctor
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von bushdoctor »

Aurora hat geschrieben:"Bundesrat gibt Cannabis auf Rezept frei
...
Es tritt in Kraft, sobald der Text im Bundesanzeiger veröffentlicht wird."


Wie lange dauert das ?
Zuersteinmal muss die Gesetzesvorlage vom Bundesgrüßaugust... ähh Bundespräsident unterschrieben werden.

Hoffentlich macht das noch der Gaukler, denn übermorgen ist erstmal "Wahl" und ich habe keine Ahnung, wann die "Amtsübergabe" an den neuen sein wird...

...es kann sich also noch ein wenig hinziehen, bis die Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt zu Bonn verkündet werden wird.

Ich fürchte fast, dass das mit dem 01.03. evtl. nichts werden wird
, denn soooo schnell sind die Bürokraten - denke ich - auch nicht. Bis Ende März/Anfang April sollte es aber dann doch klappen!
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Der lange Weg zum legalen Cannabis-Konsum für einen Schmerzpatienten

Schmerzpatient Timo Berger aus Hockenheim sprach mit der RNZ, was die Legalisierung des Cannabis-Konsums für ihn als Kranken bedeutet

Heute, sagt Timo Berger, sei er überglücklich, "himmelhochjauchzend". Gerade kommt er von seiner neuen Ärztin und weiß, dass seine medizinische Versorgung geregelt ist: "Sie ist aufgeschlossen." Deshalb verschreibt sie ihm ein Präparat, mit dem viele ihrer Kollegen nichts zu tun haben wollen: Cannabis.
...
Früher war Berger Leistungssportler, machte Geräteturnen und Judo, dann lernte er Bürokaufmann, Schlosser und Metallbauer, arbeitete auf dem Bau und war immer sportlich aktiv. "Vielleicht habe ich wegen des THC nicht gemerkt, dass ich krank wurde", sagt er heute.

Skoliose, Arthrosen und ein Bandscheibenvorfall blieben unentdeckt, weil er keine Schmerzen hatte; Tetrahydrocannabinol, der Wirkstoff der Hanfpflanze, ist nämlich nicht nur für seine berauschende, sondern auch für seine schmerzstillende Wirkung bekannt.
...
Ohne das Cannabis wurden die Schmerzen und das Taubheitsgefühl in den Armen schlimm: Ärzte rieten ihm zu einer Versteifung der Halswirbel, doch davor hatte Berger Respekt: "Vielen, die das machen ließen, ging es danach noch schlechter."

Monatelang machte er im Schwetzinger Krankenhaus eine Medikamententherapie, doch die Nebenwirkungen schreckten ihn ab, sagt er: Manche Präparate würden langfristig die Nerven, andere die Leber schädigen. Ein Versuch mit Opiaten schockte ihn vollends: "Ich stand neben mir und konnte nicht mehr arbeiten."
...
Doch wenn die Krankenkasse die Kosten übernimmt, ist er diese Sorge los. Trotzdem fühlt er sich ausgelaugt durch die vielen Prozesse, den Kampf um seinen Führerschein und sein Recht zum Konsum. ...
Im Sommer etwa eckte er an, als er mit einem Freund in der Öffentlichkeit Wasserpfeife rauchte; die Polizei erteilte einen Platzverweis, es gab Probleme, weil er sich aufs Fahrrad setzte. Für diesen Fall hat Timo Berger vorgesorgt: Eine fachärztliche Bescheinigung erlaubt ihm das Fahren unter THC-Einfluss."


http://www.rnz.de/nachrichten/metropolr ... 54399.html



Hier taucht ein Argument gegen Dauerkonsum auf, welches bisher so noch nicht benannt wurde : die Verdeckung von Krankheiten. Oder wenn man es positiv formulieren möchte : sorgsamer Umgang auch im Fun-Bereich mit Cannabis und öfters auf die Signale des Körpers achten! Besonders wenn man jung und männlich ist, die Welt erobern möchte.
Sorry, diesen "Seitenhieb" kann ich mir leider nicht verkneifen, kenne so einige Vertreter des männlichen Geschlechts, die angebliche Wehwehchen bagatellisieren und nicht oder zu spät zum Arzt gehen. Und die Cannabis"szene" in Deutschland ist ja stark männlich dominiert.

Der Tip mit der fachärztlichen Bescheinigung bzgl. Fahrfähigkeit ist gut !
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Ab März Hanf zur medizinischen Behandlung

...
Davon sollen insbesondere Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern und Leiden, beispielsweise mit ADHS oder chronischen Schmerzen profitieren.

Auch Patienten mit multipler Sklerose oder Krebs dürfen mit Cannabisblüten oder Cannabisextrakten zukünftig auf Rezept therapiert werden. Inwiefern auch Patienten mit Fibromyalgie sich Hoffnungen auf eine Behandlung mit Cannabis machen dürfen, wird sich noch zeigen. Die Kosten für eine medizinische Cannabistherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei den definierten Indikationen in voller Höhe übernommen. Da es sich bei den damit behandelten Patienten meist um chronische Krankheitsfälle handelt, wird auch der Dauergebrauch von den Krankenkassen bezahlt. Dosierung, Dauer einer Behandlung und Darreichungsform von Cannabis können jedoch im Einzelfall stark voneinander abweichen und werden stets vom behandelnden Arzt festgelegt.
...
Mediziner sind von der heilenden und schmerzlindernden Wirkung überzeugt."


https://arbeitskreis-krankenversicherun ... ung-25898/
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Mal schauen, ob die Gesetzesänderung schon mit drin steht :

Edit:

"Das nächste BGBl. I Nr. 6
erscheint am 17.02.2017,

das nächste BGBl. II Nr. 5
erscheint am 20.02.2017"


https://www.bgbl.de/?utm_source=E-Banz% ... anz%2BLink
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Ist es das schon ?! Mir schwirrt der Kopf vor lauter Artikel/Absatz ...

"Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes
zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Vom 30. Januar 2017

Nach Artikel 15 Absatz 10 des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 19. Oktober 2012 (BGBI. I S. 2192) wird hiermit bekannt gemacht, dass nach seinem Artikel 15 Absatz 4 § 67 Ab-
satz 8 des Arzneimittelgesetzes am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist."
Seite 18


"Erste Verordnung zur Änderung der Hanfeinfuhrverordnung
Vom 26. Januar 2017"
Seite 2


https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 7319126307
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bushdoctor
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von bushdoctor »

Aurora hat geschrieben:Ist es das schon ?! Mir schwirrt der Kopf vor lauter Artikel/Absatz ...
"Erste Verordnung zur Änderung der Hanfeinfuhrverordnung
Vom 26. Januar 2017"
Seite 2
Geduld!
Das ist es noch nicht!
Lediglich die angepasste "Hanfeinfuhrverordnung" wurde schon wirksam. Eine Verordung ist ein rechtlicher Akt der Exekutive und bedarf nicht der Zustimmung der Legislative (Bundestag/-rat)

Wie ich schon mal geschrieben habe: Das geänderte BetäubungsmittelGESETZ muss zuersteinmal vom Bundespräsidenten unterschrieben werden, bevor es in Bonn "verkündigt" werden kann und damit geltend wird.
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Danke für deine schnelle Antwort !

Wann der BP unterschreibt, wird das "gemeine" Volk das ja nicht mitbekommen, daher kann ich mir schon vorstellen, das es schnell gehen könnte.

Und das erst die Hanfeinfuhr bei noch im Aufbau befindlicher Cannabis Agentur geregelt wird, ist ja auch sinnvoll.

Okay, dann mal am Montag gucken.
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Cannabis als Medizin

Ärzte können Schwerkranken künftig Cannabis-Arzneimittel verordnen, wenn dies voraussichtlich die Heilung begünstigt oder Schmerzen lindert. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine staatliche Cannabisagentur kümmert sich - ausschließlich zu therapeutischen Zwecken - um Import, Qualitätskontrolle und Verteilung von Cannabis. Der Eigenanbau von Cannabis und seine Verwendung als Rauschgift bleiben weiterhin verboten.

Das Gesetz tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im März in Kraft.

Weitere Informationen:
Cannabis für Schwerkranke auf Rezept"


https://www.bundesregierung.de/Content/ ... ungen.html



"Ärzte jeder Fachrichtung können ab 1. März Cannabis-Blüten oder -Extrakt mit einem Betäubungsmittel-Rezept verordnen. Wie das funktioniert, erklärt das Deutsche Ärzteblatt."

https://www.gesundheitsstadt-berlin.de/ ... ept-11149/
Antworten

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