Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
... Nicht leichter als das!
1.) Bonn anschreiben Antrag auf Anbau Genehmigung
2.) auf Ablehnung warten
3.) Ablehnung dem Anwalt geben
Und das mal 10000
Das sollte gehen
1.) Bonn anschreiben Antrag auf Anbau Genehmigung
2.) auf Ablehnung warten
3.) Ablehnung dem Anwalt geben
Und das mal 10000
Das sollte gehen
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
"Gesetz gibt Patienten neue Hoffnung
...
Obwohl das Gesetz nicht wie ursprünglich geplant schon am 1. März in Kraft getreten ist, zeigen sich mehrere Krankenkassen gegenüber ihren Patienten kulant. Daniel Eilenberger von der Barmer etwa erklärt: "Wir werden die Kostenübernahme nicht davon abhängig machen, ob das Gesetz am 1. März in Kraft tritt oder einige Tage später. Am Ende entscheidend ist die Einzelfallprüfung, ob ein Patient tatsächlich eine Cannabis-haltige Therapie benötigt. Wenn dem so ist, dann übernehmen wir auch die Kosten." Trotzdem ist nicht klar, ob alle Patienten, die Cannabis benötigen, es auch sofort bekommen.
...
Trotzdem ist nicht klar, ob alle Patienten, die Cannabis benötigen, es auch sofort bekommen. Denn viele Ärzte sind beim Thema Cannabis noch sehr unsicher. Franjo Grotenhermen schätzt, dass lediglich ein Drittel seiner Kollegen sofort bereit ist, Cannabis zu verschreiben. Ein weiteres Drittel sei zwar aufgeschlossen, fühle sich aber zu schlecht informiert, ein weiteres Drittel bleibe skeptisch. Und tatsächlich berichten Patienten, dass es ihnen schwer fällt, einen Arzt zu finden, der bereit ist, ihnen ein medizinische Hanfprodukt zu verschreiben. "
http://www1.wdr.de/verbraucher/gesundhe ... t-100.html
Was für ein Chaos!
Genau das mit dem vorzeitig ausgestellen und eingelösten! Rezept habe ich gerade aus Berlin gehört. Leider ist derjenige, der das meinem Vater erzählt hat, erst morgen wieder erreichbar.
...
Obwohl das Gesetz nicht wie ursprünglich geplant schon am 1. März in Kraft getreten ist, zeigen sich mehrere Krankenkassen gegenüber ihren Patienten kulant. Daniel Eilenberger von der Barmer etwa erklärt: "Wir werden die Kostenübernahme nicht davon abhängig machen, ob das Gesetz am 1. März in Kraft tritt oder einige Tage später. Am Ende entscheidend ist die Einzelfallprüfung, ob ein Patient tatsächlich eine Cannabis-haltige Therapie benötigt. Wenn dem so ist, dann übernehmen wir auch die Kosten." Trotzdem ist nicht klar, ob alle Patienten, die Cannabis benötigen, es auch sofort bekommen.
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Trotzdem ist nicht klar, ob alle Patienten, die Cannabis benötigen, es auch sofort bekommen. Denn viele Ärzte sind beim Thema Cannabis noch sehr unsicher. Franjo Grotenhermen schätzt, dass lediglich ein Drittel seiner Kollegen sofort bereit ist, Cannabis zu verschreiben. Ein weiteres Drittel sei zwar aufgeschlossen, fühle sich aber zu schlecht informiert, ein weiteres Drittel bleibe skeptisch. Und tatsächlich berichten Patienten, dass es ihnen schwer fällt, einen Arzt zu finden, der bereit ist, ihnen ein medizinische Hanfprodukt zu verschreiben. "
http://www1.wdr.de/verbraucher/gesundhe ... t-100.html
Was für ein Chaos!
Genau das mit dem vorzeitig ausgestellen und eingelösten! Rezept habe ich gerade aus Berlin gehört. Leider ist derjenige, der das meinem Vater erzählt hat, erst morgen wieder erreichbar.
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
Die liste würde ich gerne mal sehen, nach welchen Kriterien man es laut KK benötigt oder nicht. 
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
@Duck: Dabei bitte nicht vergessen, dass es hier "nur" um die Übernahme der Kosten geht. Wer es auf Privatrezept bekommen will, braucht sich auch nicht mit der Krankenkasse darum streiten. Aber einen Arzt, der einem das Rezept ausstellt, braucht man natürlich in jedem Fall.
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
"Kostenübernahme nicht gesichert
Cannabis-Gesetz noch nicht in Kraft
Dieser Tage berichten fast alle Medien über das neue Cannabis-Gesetz: Schwerkranke können nun unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis-Blüten und Arzneimittel mit Dronabinol und Nabilon auf Kassenkosten verordnet bekommen. Einige Apotheken sind bereits mit den ersten Rezepten konfrontiert. Aber Achtung: Noch sind die neuen Regelungen nicht in Kraft getreten.
In einigen Medien war zu lesen, das „Cannabis-Gesetz“, das eigentlich „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ heißt, sei zum 1. März in Kraft getreten. Dies stimmt jedoch nicht, wie das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage bestätigt.
Das Gesetz tritt erst einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bis zum heutigen Donnerstag ist diese Veröffentlichung nicht erfolgt. Damit wird das Gesetz auch am morgigen Freitag noch nicht wirksam sein.
Kommt nun dennoch ein Patient mit einem ersten Rezept über eine Dronabinol-Rezeptur oder gar Blüten in die Apotheke, sollte er informiert werden, dass eine Kostenübernahme nicht gesichert ist. Zwar kann Dronabinol schon jetzt verordnet werden und manche Kassen übernehmen auch die Kosten. Bei einer Erstverordnung ist aber auf jeden Fall Zurückhaltung geboten. Es ist anzunehmen, dass Krankenkassen nicht bezahlen werden, so lange die beschlossenen Neuregelungen nicht wirksam sind. Die Patienten sollten daher besser noch abwarten.
...
Lange wird es mit Sicherheit nicht mehr dauern, bis das neue Gesetz wirksam wird. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger kann nun jeden Tag erfolgen."
https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... t-in-kraft
Cannabis-Gesetz noch nicht in Kraft
Dieser Tage berichten fast alle Medien über das neue Cannabis-Gesetz: Schwerkranke können nun unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis-Blüten und Arzneimittel mit Dronabinol und Nabilon auf Kassenkosten verordnet bekommen. Einige Apotheken sind bereits mit den ersten Rezepten konfrontiert. Aber Achtung: Noch sind die neuen Regelungen nicht in Kraft getreten.
In einigen Medien war zu lesen, das „Cannabis-Gesetz“, das eigentlich „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ heißt, sei zum 1. März in Kraft getreten. Dies stimmt jedoch nicht, wie das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage bestätigt.
Das Gesetz tritt erst einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bis zum heutigen Donnerstag ist diese Veröffentlichung nicht erfolgt. Damit wird das Gesetz auch am morgigen Freitag noch nicht wirksam sein.
Kommt nun dennoch ein Patient mit einem ersten Rezept über eine Dronabinol-Rezeptur oder gar Blüten in die Apotheke, sollte er informiert werden, dass eine Kostenübernahme nicht gesichert ist. Zwar kann Dronabinol schon jetzt verordnet werden und manche Kassen übernehmen auch die Kosten. Bei einer Erstverordnung ist aber auf jeden Fall Zurückhaltung geboten. Es ist anzunehmen, dass Krankenkassen nicht bezahlen werden, so lange die beschlossenen Neuregelungen nicht wirksam sind. Die Patienten sollten daher besser noch abwarten.
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Lange wird es mit Sicherheit nicht mehr dauern, bis das neue Gesetz wirksam wird. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger kann nun jeden Tag erfolgen."
https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... t-in-kraft
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
"Amtliches Marihuana
In diesem Monat können Patienten erstmals Cannabis auf Rezept bekommen. Das stellt Ärzte, Apotheker und die Zulassungsbehörde vor ganz neue Herausforderungen.
Ein Naturstoff kommt ins Sortiment unserer Apotheken, der ganz besonderer Aufmerksamkeit bedarf: Cannabisblüten. Wie soll man sie lagern? Wie soll man die Kunden beraten? Sollten sie den Stoff am besten rauchen oder sich daraus therapeutische Kekse backen – eine Art Glückskeks? Rika Rausch von der Deutschen Apotheker Zeitung (DAZ) gibt den Kollegen im Editorial der neuen Ausgabe Hilfestellung: Joints und Kekse seien "nach Einschalten unseres pharmazeutischen Sachverstandes" keine Option. Tee sei auch keine Lösung, weil Cannabinoide nicht wasserlöslich seien. "Mit einem Schuss Sahne sollte es jedoch klappen."
Solche Ratschläge sind neuerdings notwendig, weil ein neues Zeitalter im Markt für Arzneimittel anbricht. Im März nimmt die neue Cannabisagentur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Arbeit auf. "
http://www.zeit.de/2017/10/cannabis-rez ... ung-risiko
In diesem Monat können Patienten erstmals Cannabis auf Rezept bekommen. Das stellt Ärzte, Apotheker und die Zulassungsbehörde vor ganz neue Herausforderungen.
Ein Naturstoff kommt ins Sortiment unserer Apotheken, der ganz besonderer Aufmerksamkeit bedarf: Cannabisblüten. Wie soll man sie lagern? Wie soll man die Kunden beraten? Sollten sie den Stoff am besten rauchen oder sich daraus therapeutische Kekse backen – eine Art Glückskeks? Rika Rausch von der Deutschen Apotheker Zeitung (DAZ) gibt den Kollegen im Editorial der neuen Ausgabe Hilfestellung: Joints und Kekse seien "nach Einschalten unseres pharmazeutischen Sachverstandes" keine Option. Tee sei auch keine Lösung, weil Cannabinoide nicht wasserlöslich seien. "Mit einem Schuss Sahne sollte es jedoch klappen."
Solche Ratschläge sind neuerdings notwendig, weil ein neues Zeitalter im Markt für Arzneimittel anbricht. Im März nimmt die neue Cannabisagentur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Arbeit auf. "
http://www.zeit.de/2017/10/cannabis-rez ... ung-risiko
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
"Frank Tempel, drogenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, kritisiert die Gesundheitspolitik der Bundesregierung. Die deutlichen Steigerungsraten beim Import unterstrichen "die medizinische Bedeutung von Cannabis, obwohl bisher die Vergabe äußerst restriktiv gehandhabt wurde", sagte Tempel, der die Anfrage stellte, dieser Redaktion. Zudem müssten die meisten schwerkranken Patienten "trotz ihres sehr begrenzten finanziellen Spielraums die Kosten aus eigener Tasche" zahlen.
Zudem kritisiert Tempel den Umgang der Polizei mit Schmerzpatienten. "Polizeibeamten fehlt es oft an Akzeptanz, Cannabis als Medizin anzuerkennen", sagte Tempel. "Bund und Länder müssen endlich sicherstellen, dass die Akzeptanz von Cannabis bei der Polizei steigt", fordert der Linke-Politiker. Künftig würden nämlich noch viel mehr Menschen Cannabis legal nutzen."
http://www.morgenpost.de/web-wissen/ges ... nabis.html
Zudem kritisiert Tempel den Umgang der Polizei mit Schmerzpatienten. "Polizeibeamten fehlt es oft an Akzeptanz, Cannabis als Medizin anzuerkennen", sagte Tempel. "Bund und Länder müssen endlich sicherstellen, dass die Akzeptanz von Cannabis bei der Polizei steigt", fordert der Linke-Politiker. Künftig würden nämlich noch viel mehr Menschen Cannabis legal nutzen."
http://www.morgenpost.de/web-wissen/ges ... nabis.html
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
Wieder nix im Bundesanzeiger ...
Verordnungen über die Ausbildung zum Schuhfertiger und Automobilkaufmann sind wichtiger ...
Verordnungen über die Ausbildung zum Schuhfertiger und Automobilkaufmann sind wichtiger ...
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
Hier ein kommentierbarer Artikel auf tagesschau.de zur neuen Cannabis-Agentur:
http://www.tagesschau.de/inland/cannabis-141.html
http://www.tagesschau.de/inland/cannabis-141.html
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
"Agentur kontrolliert Anbau von Cannabis
Eine Cannabisagentur wird künftig in Deutschland den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken steuern und kontrollieren. Angesiedelt ist die Agentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
...
Es wird jedoch noch einige Jahre dauern, bis Cannabis für medizinische Produkte aus heimischer Produktion zur Verfügung steht – voraussichtlich bis 2019. Bis dahin wird – wie bisher – Cannabis für medizinische Zwecke importiert.
...
Berechnet man den Bedarf der Patienten, die derzeit eine Genehmigung für Cannabis als Medizin haben, werden etwa 365 Kilogramm Cannabis pro Jahr gebraucht. Wie sich der Bedarf entwickeln wird, lässt sich jedoch derzeit nicht abschätzen. Denn allein den behandelnden Ärzten obliegt es, zu entscheiden, welchen Patienten in welcher Dosis sie Cannabis-Arzneimittel verordnen.
...
Ziel ist es daher, mit weiterer Forschung langfristig die Zulassung von Fertigarzneimitteln auf Cannabisbasis zu erreichen. Denn bisher müssen Apothekerinnen und Apotheker - je nach ärztlicher Verordnung - die Arzneimittel zumeist eigenständig herstellen."
https://www.bundesregierung.de/Content/ ... entur.html
Eine Cannabisagentur wird künftig in Deutschland den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken steuern und kontrollieren. Angesiedelt ist die Agentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
...
Es wird jedoch noch einige Jahre dauern, bis Cannabis für medizinische Produkte aus heimischer Produktion zur Verfügung steht – voraussichtlich bis 2019. Bis dahin wird – wie bisher – Cannabis für medizinische Zwecke importiert.
...
Berechnet man den Bedarf der Patienten, die derzeit eine Genehmigung für Cannabis als Medizin haben, werden etwa 365 Kilogramm Cannabis pro Jahr gebraucht. Wie sich der Bedarf entwickeln wird, lässt sich jedoch derzeit nicht abschätzen. Denn allein den behandelnden Ärzten obliegt es, zu entscheiden, welchen Patienten in welcher Dosis sie Cannabis-Arzneimittel verordnen.
...
Ziel ist es daher, mit weiterer Forschung langfristig die Zulassung von Fertigarzneimitteln auf Cannabisbasis zu erreichen. Denn bisher müssen Apothekerinnen und Apotheker - je nach ärztlicher Verordnung - die Arzneimittel zumeist eigenständig herstellen."
https://www.bundesregierung.de/Content/ ... entur.html
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
"Cannabis: Gesetz wider Erwarten noch nicht in Kraft
Heute erschien die neueste Ausgabe des Bundesgesetzblatts (BGBl), jedoch ohne die mit Spannung erwartete Verkündung des «Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften», durch welche die neue Regelung erst rechtswirksam wird. Mit ihr soll Cannabis zu medizinischen Zwecken legalisiert werden. Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zufolge hat der Bundespräsident das Gesetz noch nicht unterschrieben.
Da das Gesetz noch nicht veröffentlicht wurde, ist immer noch unklar, wann genau das sogenannte «Cannabisgesetz» rechtswirksam wird. Bereits am 1. März hatten diverse Medien mit der verfrühten Meldung für Verwirrung gesorgt, dass die Neuregelung bereits in Kraft getreten sei."
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=67994
Kommmentar dazu
Laut Auskunft des Bundespräsidialamtes wurde das Gesetz heute dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. "
Heute erschien die neueste Ausgabe des Bundesgesetzblatts (BGBl), jedoch ohne die mit Spannung erwartete Verkündung des «Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften», durch welche die neue Regelung erst rechtswirksam wird. Mit ihr soll Cannabis zu medizinischen Zwecken legalisiert werden. Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zufolge hat der Bundespräsident das Gesetz noch nicht unterschrieben.
Da das Gesetz noch nicht veröffentlicht wurde, ist immer noch unklar, wann genau das sogenannte «Cannabisgesetz» rechtswirksam wird. Bereits am 1. März hatten diverse Medien mit der verfrühten Meldung für Verwirrung gesorgt, dass die Neuregelung bereits in Kraft getreten sei."
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=67994
Kommmentar dazu
Laut Auskunft des Bundespräsidialamtes wurde das Gesetz heute dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. "
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
Nachtrag von cookie seinem Link zu tagesschau.de
"Liebe User,
wegen der hohen Anzahl der Kommentare auf meta.tagesschau.de kann diese Meldung nicht mehr kommentiert werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Die Moderation"

"Liebe User,
wegen der hohen Anzahl der Kommentare auf meta.tagesschau.de kann diese Meldung nicht mehr kommentiert werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Die Moderation"
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
Waren wohl zu einseitig die Kommentare 
-
Fraagender
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
Eben die Meldung in "Pro Sieben Newstime" gesehen bzw. "gehört"...
da war mal wieder die Rede vom "Rauschgift Cannabis" - ich kanns nich mehr hören!
Sensationslüsterne Formate; "Rauschgift" kommt halt besser
da war mal wieder die Rede vom "Rauschgift Cannabis" - ich kanns nich mehr hören!
Sensationslüsterne Formate; "Rauschgift" kommt halt besser
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
@Aurora, Duck: Das ist der übliche "Spruch", wenn es ihnen zu viel wird... aber ich habe zwei Kommentare abgegeben (Cookie2011)
.
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
Hab alle gelesen 
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
Ja dieses Rauschgift das mir hilft nicht wie ein spasti krampfend durch den Tag zu kommen.das mir hilft ohne tabletten schmerzen auszuhalten und mein reizdarmsyndrom durch die den vielen ja legalen Medikamenten verursacht wird den gar ausmacht.
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
"Von wie vielen Fällen geht man aus?
Derzeit erhalten etwa 1000 Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung Cannabis-Mittel auf Rezept. Experten rechnen künftig mit einer Steigerung auf rund 5000 Fälle, verlässliche Schätzungen gibt es jedoch nicht."
http://www.rp-online.de/leben/gesundhei ... -1.6653293
Sollte man bei der Bfarm schon mal die Vordrucke für Eigenanbau bestellen?!
Und
"Hersteller wie Bionorica sind aufgeschlossen, weil sie sich zusätzlichen Absatz versprechen. Kritisch sehen sie jedoch, dass die Verwendung von schlecht zu dosierenden Cannabisblüten erlaubt sein wird."
Wenn Blinde über Farben reden ....
Derzeit erhalten etwa 1000 Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung Cannabis-Mittel auf Rezept. Experten rechnen künftig mit einer Steigerung auf rund 5000 Fälle, verlässliche Schätzungen gibt es jedoch nicht."
http://www.rp-online.de/leben/gesundhei ... -1.6653293
Sollte man bei der Bfarm schon mal die Vordrucke für Eigenanbau bestellen?!
Und
"Hersteller wie Bionorica sind aufgeschlossen, weil sie sich zusätzlichen Absatz versprechen. Kritisch sehen sie jedoch, dass die Verwendung von schlecht zu dosierenden Cannabisblüten erlaubt sein wird."
Wenn Blinde über Farben reden ....
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
Interview mit Georg
"Die "Tüte" aus der Apotheke
...
Hanfanbau ist nicht so einfach, wie sich das vielleicht jetzt viele Leute denken, die schon mal drei Pflanzen in ihrem kleinen Schränkchen angebaut haben. – Georg Wurth
...
Er ist Vorsitzender des Deutschen Hanfverbandes und erklärt im Gespräch mit detektor.fm-Moderatorin Marie Landes auch, wo er die Probleme des neuen Cannabisgesetzes und der Agentur sieht."
https://detektor.fm/politik/agentur-fue ... s-cannabis
"Die "Tüte" aus der Apotheke
...
Hanfanbau ist nicht so einfach, wie sich das vielleicht jetzt viele Leute denken, die schon mal drei Pflanzen in ihrem kleinen Schränkchen angebaut haben. – Georg Wurth
...
Er ist Vorsitzender des Deutschen Hanfverbandes und erklärt im Gespräch mit detektor.fm-Moderatorin Marie Landes auch, wo er die Probleme des neuen Cannabisgesetzes und der Agentur sieht."
https://detektor.fm/politik/agentur-fue ... s-cannabis
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
"Cannabis Medizin Gesetz – das Klagen geht weiter
Cannabiskann als Medikament dann wirken, wenn sonst nichts mehr hilft. Selbst wenn andere Medikamente noch etwas helfen, hilft Cannabis vielen effektiver und zugleich humaner. Würde es einfach unter freiem Himmel auf Feldern wachsen, wäre es zugleich billiger, als viele der richtig teuren Medikamente. Dennoch weigerten sich im Normalfall die Krankenkassen vor dem Cannabis Medizin Gesetz selbst dann bei der Kostenübernahme, wenn sie für Cannabis weniger zahlen müssten.
Es gab ein paar Gerichtsurteile, wegen der unsere Regierungspolitiker mit dem Cannabis Medizin Gesetz nachzogen. Diese Politiker verkaufen das der Öffentlichkeit natürlich ganz anders: „Wenn Cannabis als Medikament hilft, muss der Zugang für Patienten auch vereinfacht werden“ und Ähnliches sind gewiss keine Aussagen, die aus wohlwollender Vernunft erfolgten.
Da muss man sich als Autor auf alternativen Medienkanälen fast schon entschuldigen, wenn man die wenigen schönen Nachrichten der Mainstreammedien zunichte machen muss. Es wird den Wahlbürgern die schöne Seite vom Apfel präsentiert, unsere Schlangenpolitiker wenden die faulige Seite zugleich geschickt von der Aufmerksamkeit dieser Wahlbürger ab und präsentieren sich von ihrer schönsten Seite.
Das Cannabis Medizin Gesetz ist durchaus genau wie die Geringe Mengenregelung ein großer Schritt in die richtige Richtung. Diese beiden Regelungen als Lösung zu verkaufen, ist dann allerdings doch eine dreiste Frechheit. Die einfachen Wahlbürger werden natürlich gar nicht bemerken, wie faul dieser gereichte Apfel ist, solange es sie nicht betrifft.
...
Eigentlich schon bevor es im Bundestag einstimmig beschlossen und durch den Bundesrat abgesegnet wurde, äußerten sich erste Patienten dazu, dass ihnen dieses Cannabis Medizin Gesetz eben nicht hilft, sie sogar weiterhin auf Notstand und Eigenanbau klagen müssen. Zuerst einmal muss der Patient einen Arzt überzeugen, dass Cannabis ihm am besten hilft. Hausärzte werden jedoch nicht einfach so das BtM Rezept zücken und die Patienten auf Kassenkosten in die Apotheke schicken. Das hat leider materielle Gründe.
...
Hausärzte wissen es genauer, wie dieses System funktioniert. Sie werden Cannabis deswegen seltener auf Kassenrezept, sondern eher auf Privatrezept verschreiben. Für die betroffenen Patienten bedeutet dies, dass sie weiterhin selber zahlen können. Für viele sind das über 1000 Euro im Monat. Das Cannabis Medizin Gesetz ist also eine Vereinfachung der Kann-Möglichkeit für Patienten, Cannabis als Medizin zu erhalten.
...
Wenn der Patient einen verständnisvollen Arzt gefunden hat, soll er für diesen Verständnis haben, wenn er nur ein Privatrezept erhält. Mit diesem soll er dann einfach zum Anwalt gehen. Er soll möglichst sogar einige dieser Privatrezepte in der Apotheke einlösen und die Rechnungen samt Kontoauszüge und Belege für seine Einkünfte beim Anwalt vorlegen. Wer eine wirkliche, zu 100% zuverlässige, Vertrauensperson kennt, sollte dieser sogar möglichst früh alle Werte übertragen, die nicht mehr angegriffen werden können. Das geht unter anderem dadurch, dass diese Werte nicht übertragen, sonder verkauft werden. Über die Summen kann man sich häufig einig werden, sollte aber auch das mit dem Anwalt und Notar klären, damit es wasserfest wird.
Und nun wird einfach auf Notstand geklagt. Wer als mittelloser Patient kein Kassenrezept erhält oder die Kassen nicht zahlen, wer mit seinem Privatrezept nicht in, sondern vor der Apotheke steht, der befindet sich im Notstand. Dieser Notstand muss natürlich auch durch den Mediziner bestätigt werden.
...
Cannabis Medizin Gesetz trotz dessen eine erhebliche Verbesserung"
http://www.hanf-magazin.com/kolumnen/ca ... ht-weiter/
Cannabiskann als Medikament dann wirken, wenn sonst nichts mehr hilft. Selbst wenn andere Medikamente noch etwas helfen, hilft Cannabis vielen effektiver und zugleich humaner. Würde es einfach unter freiem Himmel auf Feldern wachsen, wäre es zugleich billiger, als viele der richtig teuren Medikamente. Dennoch weigerten sich im Normalfall die Krankenkassen vor dem Cannabis Medizin Gesetz selbst dann bei der Kostenübernahme, wenn sie für Cannabis weniger zahlen müssten.
Es gab ein paar Gerichtsurteile, wegen der unsere Regierungspolitiker mit dem Cannabis Medizin Gesetz nachzogen. Diese Politiker verkaufen das der Öffentlichkeit natürlich ganz anders: „Wenn Cannabis als Medikament hilft, muss der Zugang für Patienten auch vereinfacht werden“ und Ähnliches sind gewiss keine Aussagen, die aus wohlwollender Vernunft erfolgten.
Da muss man sich als Autor auf alternativen Medienkanälen fast schon entschuldigen, wenn man die wenigen schönen Nachrichten der Mainstreammedien zunichte machen muss. Es wird den Wahlbürgern die schöne Seite vom Apfel präsentiert, unsere Schlangenpolitiker wenden die faulige Seite zugleich geschickt von der Aufmerksamkeit dieser Wahlbürger ab und präsentieren sich von ihrer schönsten Seite.
Das Cannabis Medizin Gesetz ist durchaus genau wie die Geringe Mengenregelung ein großer Schritt in die richtige Richtung. Diese beiden Regelungen als Lösung zu verkaufen, ist dann allerdings doch eine dreiste Frechheit. Die einfachen Wahlbürger werden natürlich gar nicht bemerken, wie faul dieser gereichte Apfel ist, solange es sie nicht betrifft.
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Eigentlich schon bevor es im Bundestag einstimmig beschlossen und durch den Bundesrat abgesegnet wurde, äußerten sich erste Patienten dazu, dass ihnen dieses Cannabis Medizin Gesetz eben nicht hilft, sie sogar weiterhin auf Notstand und Eigenanbau klagen müssen. Zuerst einmal muss der Patient einen Arzt überzeugen, dass Cannabis ihm am besten hilft. Hausärzte werden jedoch nicht einfach so das BtM Rezept zücken und die Patienten auf Kassenkosten in die Apotheke schicken. Das hat leider materielle Gründe.
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Hausärzte wissen es genauer, wie dieses System funktioniert. Sie werden Cannabis deswegen seltener auf Kassenrezept, sondern eher auf Privatrezept verschreiben. Für die betroffenen Patienten bedeutet dies, dass sie weiterhin selber zahlen können. Für viele sind das über 1000 Euro im Monat. Das Cannabis Medizin Gesetz ist also eine Vereinfachung der Kann-Möglichkeit für Patienten, Cannabis als Medizin zu erhalten.
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Wenn der Patient einen verständnisvollen Arzt gefunden hat, soll er für diesen Verständnis haben, wenn er nur ein Privatrezept erhält. Mit diesem soll er dann einfach zum Anwalt gehen. Er soll möglichst sogar einige dieser Privatrezepte in der Apotheke einlösen und die Rechnungen samt Kontoauszüge und Belege für seine Einkünfte beim Anwalt vorlegen. Wer eine wirkliche, zu 100% zuverlässige, Vertrauensperson kennt, sollte dieser sogar möglichst früh alle Werte übertragen, die nicht mehr angegriffen werden können. Das geht unter anderem dadurch, dass diese Werte nicht übertragen, sonder verkauft werden. Über die Summen kann man sich häufig einig werden, sollte aber auch das mit dem Anwalt und Notar klären, damit es wasserfest wird.
Und nun wird einfach auf Notstand geklagt. Wer als mittelloser Patient kein Kassenrezept erhält oder die Kassen nicht zahlen, wer mit seinem Privatrezept nicht in, sondern vor der Apotheke steht, der befindet sich im Notstand. Dieser Notstand muss natürlich auch durch den Mediziner bestätigt werden.
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Cannabis Medizin Gesetz trotz dessen eine erhebliche Verbesserung"
http://www.hanf-magazin.com/kolumnen/ca ... ht-weiter/
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
"Cannabis im Apothekenalltag
...
„Die Versorgung der Patienten wird über die Apotheke ablaufen und nicht über Dritte”, sagt Dr. Peter Cremer-Schaeffer, Leiter der Bundesopiumstelle am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
...
Vaporisatoren werden ebenfalls ab März als medizinische Hilfsmittel anerkannt und erstattet. "
http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte ... kenalltag/
Guter Hinweis von Herrn Cremer-Schäfer, nicht das noch jemand auf die Idee kommt, mit dem Rezept in der Hand zum Görli o.ä. zu gehen.
...
„Die Versorgung der Patienten wird über die Apotheke ablaufen und nicht über Dritte”, sagt Dr. Peter Cremer-Schaeffer, Leiter der Bundesopiumstelle am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
...
Vaporisatoren werden ebenfalls ab März als medizinische Hilfsmittel anerkannt und erstattet. "
http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte ... kenalltag/
Guter Hinweis von Herrn Cremer-Schäfer, nicht das noch jemand auf die Idee kommt, mit dem Rezept in der Hand zum Görli o.ä. zu gehen.
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
"Diese Fragen sind beim Kiffen auf Rezept noch offen
Ärzte dürfen Schmerzpatienten bald Cannabis-Wirkstoffe verschreiben. Die Hersteller könnten sich eigentlich über steigende Umsätze freuen. Aber wichtige Fragen der Neuregelung sind noch offen.
...
Und Popp steht der Naturarzneimittelfirma Bionorica vor, Deutschlands führendem Hersteller von Cannabis-Extrakten und dem Wirkstoff Dronabinol. Die Sache ist bloß, dass Popp keine Ahnung hat, was das neue Gesetz für ihn bedeutet: Geldregen oder gar nichts?
Alles scheint möglich. Die Konkurrenz ist so ratlos wie er, und auch die Krankenkassen, die letztlich alles zahlen sollen, haben keine Ahnung. „Wir können überhaupt nicht abschätzen, was jetzt passiert“, heißt es zum Beispiel bei der Techniker Krankenkasse (TK).
Klar ist bislang nur, dass sich die Fallzahlen deutlich erhöhen werden.
...
Doch wie hoch, das ist umstritten. Es gibt verschiedene Schätzungen, die so weit auseinandergehen, dass sie den Fachleuten letztlich nichts nutzen.
...
Es gibt allerdings auch Schätzungen, die 40.000 bis 50.000 Genehmigungen prognostizieren. „Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis-Arzneimitteln sind eng begrenzt“, sagt etwa die TK. Es müsse schon eine schwerwiegende Erkrankung mit langer Schmerzhistorie vorliegen.
Sicherheit sieht anders aus."
https://www.welt.de/wirtschaft/article1 ... offen.html
Na super, da wissen die Mitglieder der TK ja gleich mal, woran sie sind.
Aber auch die werden sich nicht an dem Satz "nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Ablehnung möglich" vorbeimogeln können.
Ärzte dürfen Schmerzpatienten bald Cannabis-Wirkstoffe verschreiben. Die Hersteller könnten sich eigentlich über steigende Umsätze freuen. Aber wichtige Fragen der Neuregelung sind noch offen.
...
Und Popp steht der Naturarzneimittelfirma Bionorica vor, Deutschlands führendem Hersteller von Cannabis-Extrakten und dem Wirkstoff Dronabinol. Die Sache ist bloß, dass Popp keine Ahnung hat, was das neue Gesetz für ihn bedeutet: Geldregen oder gar nichts?
Alles scheint möglich. Die Konkurrenz ist so ratlos wie er, und auch die Krankenkassen, die letztlich alles zahlen sollen, haben keine Ahnung. „Wir können überhaupt nicht abschätzen, was jetzt passiert“, heißt es zum Beispiel bei der Techniker Krankenkasse (TK).
Klar ist bislang nur, dass sich die Fallzahlen deutlich erhöhen werden.
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Doch wie hoch, das ist umstritten. Es gibt verschiedene Schätzungen, die so weit auseinandergehen, dass sie den Fachleuten letztlich nichts nutzen.
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Es gibt allerdings auch Schätzungen, die 40.000 bis 50.000 Genehmigungen prognostizieren. „Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis-Arzneimitteln sind eng begrenzt“, sagt etwa die TK. Es müsse schon eine schwerwiegende Erkrankung mit langer Schmerzhistorie vorliegen.
Sicherheit sieht anders aus."
https://www.welt.de/wirtschaft/article1 ... offen.html
Na super, da wissen die Mitglieder der TK ja gleich mal, woran sie sind.
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
Mir steht das mit diesen wörtern wie Ausnahmefälle bis zum hals.
Das kann alles und nichts bedeuten.
Warum sollen dennn kranke erst leiden um eine mögliche erlösung zu bekommen?
So sorgen vom Paten nimmt man wohl ernst, kommt geld oder muss der arme menschenfreund leiden
Das kann alles und nichts bedeuten.
Warum sollen dennn kranke erst leiden um eine mögliche erlösung zu bekommen?
So sorgen vom Paten nimmt man wohl ernst, kommt geld oder muss der arme menschenfreund leiden
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
Ich leide schon 27 Jahre lang an meinen Rücken schmerzen. Das Problem ist angeboren und eine Operation würde nichts verbessern.
Und trotzdem bekomme ich nichts!
Nachts kann ich vor lauter schmerzen noch nicht einmal durch schlafen!
Dazu habe ich sehr wahrscheinlich noch Rheuma. Seit ca 3 Jahre.
War damit noch nicht beim Arzt!
Ob wohl ich da mal langsam hin müsste.
Wenn man an manchen Tagen noch nicht einmal ne Tasse Kaffee für 5 Minuten festhalten kann ohne das mir der Arm weh tut.
Finde ich das schon krass!
Und trotzdem bekomme ich nichts!
Nachts kann ich vor lauter schmerzen noch nicht einmal durch schlafen!
Dazu habe ich sehr wahrscheinlich noch Rheuma. Seit ca 3 Jahre.
War damit noch nicht beim Arzt!
Ob wohl ich da mal langsam hin müsste.
Wenn man an manchen Tagen noch nicht einmal ne Tasse Kaffee für 5 Minuten festhalten kann ohne das mir der Arm weh tut.
Finde ich das schon krass!
Zuletzt geändert von Hanfkraut am Mo 6. Mär 2017, 12:08, insgesamt 1-mal geändert.
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf