ich habe letzte woche freitag ein (Kassenrezept) vom Arzt bekommen musste es heute nochmal erneuern wegen verschreibungfehler ,dabei sagte mir die sprechstunde das sie es normalerweise so garnicht verschreiben hätten dürfen bei der diagnose ADHS und weil die AOK es noch nicht bewilligt hat ... hmm ich war erstmal perplex sie gab es mir aber korriegiert zurück mit der ansage ich müsse aber den antrag von der aok noch einreichen bei denen
danach habe ich einen Antrag bei der AOK gestellt auf kosstenübernahme der blüten
die "nette" dahme war nicht weiter informatief eher fand sie es lusstig das ich ja schon ein rezept habe und das noch auf kossten der kk..
jetzt kommt der hamma auf meine frage hin ob ich mir denn schonmal etwas aus der apotheke holen kann nach dem ich jetzt beantragt habe sagte sie nur zögelich Nö das ist ja noch nicht genehmigt und die apotheke würde mir es auch so nicht geben weil sie nicht wissen wie sie es abrechnen sollen und wenn es nicht von der kk übernommen wird dann müsse es mein arzt zahlen aus eigener tasche ... und es währe ja iillegal
das bedeutet jetzt im klaren das wenn ich mir das jetzt aus der apotheke hole, und die kasse es nicht übernimmt mein arzt zahlen muss (oder in das praxisbuget meines arztes zu lassten geht)das heisst im umkerscchluss er muss sich richtig anstrengen das durchzuboxen damit er die kossten nicht selber trägt aber ich habe die möglichkeit mir meine medicin jetzt zu holen mit einem leichten beigeschmack...soll ich oder soll nicht ...ich glaube ich tu es und zwar wenn es probleme giebt und er die 50 gramm blüten für mich blechen muss dann zahle ich es ihm aus eigener tasche zurück VERRSPROCHEN!