Nennt man das nun eine Juristische Grauzone?

CBDManiaK hat geschrieben:alles über 0,2 ist LEIDER in D nicht mehr legal![]()
0,21 ist somit praktisch schon verboten.
..."ausschließlich gewerbliche Zwecke" ..."Missbrauch zu Rauschzwecken" ausgeschlossen...wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Sorten stammen, die am 15. März des Anbaujahres in dem in Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung (ABl. L 181 vom 20.6.2014, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung genannten gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind, oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen
CBD unterliegt nicht dem BtmG!Echolon hat geschrieben:CBD aus der Schweiz dem BtMG unterliegen würde.
Laut Pharmazeutischer Zeitung ist CBD verschreibungspflichtig. Es unterliegt dem AMG. Man kann deswegen nur auf die Einordnung als Lebensmittelzusatz etc hoffen.littleganja hat geschrieben:Solange der THC Wert nicht über 0,3% geht ist alles Legal! Auch aus der Schweiz und Österreich.
CBD ist in Deutschland verschreibungsfähig, nicht verschreibungspflichtig.
"Eine Ausnahmeregelung kommt nicht zum Tragen, da eine Unterscheidung oder Kleinfallregelung hinsichtlich des THC-Gehalts gesetzlich hierfür nicht vorgesehen ist. Damit ist die Einfuhr, auch in Kleinmengen, für Privatpersonen grundsätzlich verboten".bushdoctor hat geschrieben:CBD unterliegt nicht dem BtmG!Echolon hat geschrieben:CBD aus der Schweiz dem BtMG unterliegen würde.
Der Zoll meinte aber auch nicht CBD als Substanz, sondern das schweizer CBD-Gras (Hanfblüten).Wenn Du meine obigen Ausführungen aufmerksam gelesen hast, dann verstehst Du nun, warum Hanfblüten aus der Schweiz nicht "legal" sind in der BRD.
Kleine Korrektur: Medizinisches CBD aus der Apotheke ist verschreibungspflichtig, darf also nicht einfach so von Apotheken verkauft werden (es sei denn, es handelt sich um nicht-medizinisches CBD)Jürgen42 hat geschrieben:Also wie ich das sehe sorgt die Legalität doch immer für Verwirrung.
Habe mich in der Vergangenheit vermehrt damit bescchäftigt und mit einem befreundeten Anwalt drüber geredet.
Er meint das ganze sehe so aus:
Generall sind CBD Produkte nur dann frei verkäuflich in D, wenn THC-Gehalt unter 0,2% liegt.
In der APOTHEKE und PER REZEPT bekommt man auch CBD Produkte mit höherem THC-Gehalt (rezeot wird aber seeeehr selten ausgegeben). Zudem gibt es in der Apotheke (theoretisch) CBd Produkte mit <0,2% THC, die dann frei verkäuflich sind.
Die ganzen Onlineshop (xxx und co.) dürfen CBD Produkte dann legal verkaufen, wenn a) der THC-Gehalt unter 0,2% liegt UND b) das Produkt als "Nahrungsergänzungsmittel" verkauft wird, wobei KEINERLEI Heilungsversprechen oder sonstiges kommuniziert werden.
Hoffe ich konnte da ein bisschen weiterhelfen.
MfG
Jürgen
Hey ... Würdest du mir auch mal den Link zukommen lassen, würde mich auch mal interessierenlittleganja hat geschrieben:Bestell doch einfach, ich habe auch schon aus der Schweiz und Österreich bestellt, ist bis jetzt ohne Probleme alles durchgekommen.
Ich schick dir mal nen Link per Persönliche Nachricht, da und das würde ich bestellen.
Hallo zusammen. Ich hätte auch gerne eine PM mit einer Bestellmöglichkeit.littleganja hat geschrieben:
Hast ne Persönlich Nachricht